![]() |
![]() |
![]() |
Angeblicher Wolfsangriff war Jägerlüge |
||
|
||
Der Bericht über einen angeblichen Wolfsangriff auf einen Menschen hatte für Schlagzeilen gesorgt: Ein Jäger hatte im April behauptet, ein Wolf habe ihn fast das Leben gekostet. »Jäger entkommt Wolfsattacke«, titelte das Magazin »JÄGER«. Wochenlang untersuchte das niedersächsische Umweltministerium den Fall. Im August 2015 wurde das Ergebnis bekannt: Es hat mit Sicherheit keinen Wolfsangriff gegeben. |
||
![]() Karikatur: Thoddy · www.39.de |
||
Karikaturist Thoddy: »Da schrieben die Jagdverbände immer, der Wolf hätte keine natürlichen Feinde und deshalb muss er unbedingt vom Menschen bejagt werden. Dabei gibt es schon Tiere, die dem Wolf gefährlich werden. Und dieses hier wird leider völlig unterschätzt: Die Zeitungsente.« |
||
![]() Der Wolf zählt in Europa zu den streng geschützten Tieren. Doch immer wieder werden Wölfe illegal oder »aus Versehen« von Jägern erschossen. · Foto: hkuchera - Fotolia.com |
||
Einige CDU-Abgeordnete, darunter der Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen Helmut Dammann-Tamke, hatten am 15.4.2015 unter Bezugnahme auf den angeblichen Wolfsangriff auf den Jäger eine Kleine Anfrage gestellt, wann aus Sicht der Landesregierung zum Schutz von Menschen eine Begrenzung des Wolfsbestandes erforderlich sei. |
||
Alles Jägerlatein
|
||
»Der von diesem Jäger geschilderte Vorgang wurde von der Landesregierung sehr ernst genommen, stellte er doch einen möglichen Paradigmenwechsel im Verhalten freilebender Wölfe in Deutschland dar. Allerdings zeichneten sich bereits in der Darstellung des Berichterstatters sowohl innerhalb der ersten Darstellung als auch zwischen den Darstellungen einige Zweifel an deren Richtigkeit ab,« so Umweltminister Stefan Wenzel am 24.7.2015 in seiner Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion. »Die von dem Jäger geschilderten Entfernungen konnten an keiner Stelle des Spurverlaufs bestätigt werden. Am Ort des Geschehens festgestellte Tierhaare wurden genetisch untersucht und konnten einem Fuchs zugeordnet werden. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass die Schilderungen des Jägers mit den durch Spuren nachvollziehbaren tatsächlichen Vorkommnissen nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.« |
||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |