10 Jahre EU-Tierversuchsverbot für Kosmetik: Unzählige Tiere werden weiterhin gequält

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Tierversuche an Kaninchen für Shampoo.

Tierversuche an Kaninchen für Shampoo.

Bild: PETA

Seit dem 11. März 2013 sind Tierversuche zu kosmetischen Zwecken in der EU offiziell verboten. Doch trotz aller Verbote und Versprechungen werden weiterhin Inhaltsstoffe von Kosmetika an Kaninchen, Mäusen und anderen Tieren getestet.

Vor zehn Jahren hat die EU ein Vermarktungsverbot für an Tieren getesteten Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe erlassen. Die Realität sieht anders aus: Bis heute werden Tiere auch für Kosmetika in Laboren gefangen gehalten und als Testobjekte missbraucht.

Tierversuche an Kaninchen für Haarspray.

Tierversuche an Kaninchen für Haarspray.

Bild: PETA

Tierversuche für Shampoos, Haarspay, Sonnenmilch...

Über 400 Chemikalien sind in der EU als Inhaltsstoffe registriert, die ausschließlich in Kosmetika verwendet werden. Bei einigen davon fordert die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), dass sie in neuen Tierversuchen getestet werden.

Bei diesen Tests werden Zehntausenden Kaninchen, Mäusen, Ratten oder Fischen über Monate Inhaltsstoffe zum Beispiel von Shampoos oder Sonnencremes zugeführt. In einigen Fällen werden diese Tierversuche auch an schwangeren Tieren durchgeführt, bevor sie und ihre ungeborenen Kinder getötet und seziert werden. Diese Tierversuche verfehlen das Ziel des Verbots völlig - nämlich sichere Kosmetika auf den Markt zu bringen, ohne dass neue Tierversuche erforderlich sind.

Dass kosmetische Produkte ohne Tierversuche hergestellt werden können und für den Menschen sicher sind, zeigen über 6.100 Unternehmen, die auf PETAs Liste tierversuchsfreier Kosmetik aufgeführt sind. Diese Firmen haben sich verpflichtet, in keiner Phase der Entwicklung Tierversuche durchzuführen, in Auftrag zu geben, zu bezahlen oder anderweitig zuzulassen, weder für Inhaltsstoffe noch für Endprodukte. Sie müssen mit ihren Zulieferern Vereinbarungen treffen, die garantieren, dass auch sie für die von dem Unternehmen gekauften Inhaltsstoffe keine Tierversuche durchführen, in Auftrag geben, bezahlen oder zulassen werden.

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