Ab 1.4.2017: 8 Hektar in Ostfriesland jagdfrei
Seit 1.4.2017 sind 8 Hektar Grundstücke im Landkreis Wittmund in Ostfriesland offiziell jagdrechtlich befriedet.
Am 5.1.2015 hatte Elektromeister Ede Rieken die Befriedung seiner Grundstücke beantragt und seine ethischen Gründe dargelegt: Er lehne es ab, dass die wildlebenden Tiere auf seinem Grundstück von den Jägern im Rahmen der Jagdausübung erlegt werden. Dies könne er mit seinem Gewissen nicht länger vereinbaren. Die Grundstücke in Waldnähe halte er bewusst als Mähwiesen, um den Wildtieren die Futtersuche zu vereinfachen. Wenn dann die Jäger auf genau diesen Feldern Tiere erlegen, sei das für ihn nicht hinnehmbar. Durch die weitere Duldung der Jagd würde er sich mitschuldig an dem sinnlosen Töten machen. Auf seinen Grundflächen sollten die Wildtiere in Frieden leben dürfen und keine Angst haben, dort getötet zu werden.
Ede Rieken führte aus, dass er die Jagd seit langem ablehne. Er lehne generell jeden Schusswaffengebrauch ab und habe aus diesem Grund auch den Wehrdienst verweigert. Wenn dann direkt in der Nähe seines Hauses mit einer Schusswaffe geschossen werde, belaste ihn dies noch weiter.
Zunächst wurde dem Elektromeister - wie anderen betroffenen Grundstückseigentümern in Niedersachsen - für die Bearbeitung des Antrags auf jagdrechtliche Befriedung eine Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 2.500 Euro angekündigt. Aber Ede Rieken ließ nicht locker und schrieb wegen der hohen Kosten den zuständigen Minister Meyer an. Am 17.5.2016 kam die Antwort, dass die Gebühren korrigiert würden. Die Niedersächsische
Gebührenordnung sieht jetzt einen Kostenrahmen von 200 bis 700 Euro für die Befriedung von Grundflächen vor.
Am 4.5.2016 erhielt der Elektromeister den Bescheid des Landkreises Wittmund, dass sein Grundstück ab 1.6.2016 jagdrechtlich befriedet werde. Kosten: Nur 450,- Euro.
Jäger klagen gegen den Bescheid des Kreises
Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Nieder sachsen legte gegen den Bescheid des Landkreises Wittmund vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg ein und wies auf formelle Fehler hin: Die Befriedung hätte erst nach Ablauf der Pachtzeit bzw. zum Ende des laufenden Pachtjahres erfolgen dürfen. Weiter hätten bei den 26 betroffenen Landnachbarn um eine Stellungnahme nachgefragt sowie der Jagdbeirat hätte ebenfalls gefragt werden müssen. Außerdem zweifelte die Jägervertretung die ethischen Gründe des Grundstückseigentümers an.
Weil bei einigen Punkten das Risiko auf einen verloren Prozess vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zu groß war, zog der Landkreis den Bescheid auf Befriedung zurück. Nach Berichtigung der formellen Fehler erteilte der Landkreis den Bescheid auf Befriedung neu.
Am 9. März 2017 erhielt Ede Rieken das erlösende Schreiben: Seine Grundstücke sind seit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2017 offiziell jagdrechtlich befriedet.
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