Antrag auf Jagdverbot im Kreis Aurich
Insa Uphoff besitzt neun Hektar zusammenliegende Ländereien sowie zwei Hektar Stück-Ländereien, alles Grünland, im Landkreis Aurich (Niedersachsen). Meine Ländereien sollen Rückzugsgebiete für die letzten Hasen, Fasane usw. sein, ein kleines Gebiet, wo sie keine Angst mehr vor Menschen haben müssen , erklärt die ehemalige Bäuerin. Doch es steht ein Hochsitz am Grundstücksrand.
Insa Upphoff kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück frei lebende Tiere abschießen. Gründe gegen die Tötung frei lebender und nur sich selbst gehörender Tiere habe ich so viele, dass ich die gar nicht alle artikulieren kann , berichtet sie. Bei freilebenden Tieren sehe ich das Recht des Menschen, sie zu töten, nicht.
Aus der Presse hatte sie von der Möglichkeit erfahren, einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zu stellen, denn es wurde immer wieder über den Ulmenhof, ein Tierheim mit Gnadenhof, berichtet, dessen Flächen seit 2015 offiziell jagdfrei sind.
Insa Uphoff entschloss sich, ebenfalls einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zu stellen. Zwei kleine Flurstücke wurden als befriedet anerkannt: ein Gehölzstreifen und ein Grünland
angrenzend an ein Gewerbegebiet, wo wegen der Nähe zu Menschen meines Erachtens eh keine Jagd ausgeübt werden kann , so die Grundstückseigentümerin. Doch für die zusammenhängenden 9 Hektar lehnte die untere Jagdbehörde den Antrag ab. Aus der ablehnenden Begründung des Landkreises Aurich erfuhr ich, dass mein Land in dem EU-Vogelschutzgebiet "Ostfriesische Meere" liegt und die Jagd ausdrücklich gefordert und mit EU-Geldern gefördert wird - mit dem Begriff "Prädatorenmanagement". Das heißt in Jägersprache übersetzt: "Raubzeug" wie Füchse abknallen. Widerwärtiger geht nicht.
Insa Uphoff hat gegen den Bescheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingelegt.
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