Bio-Hof mit 11,2 Hektar im Schwarzwald jagdfrei
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. · Bild: Ingo Bartussek - Fotolia.com
Familie Krauß betreibt den Buderhof, einen kleinen landwirtschaftlichen Bioland-Betrieb ohne Nutztierhaltung mit dem Schwerpunkt Getreide- und Kartoffelanbau im Nordschwarzwald. Die Tier- und Naturfreunde können die Jagd auf ihren landwirtschaftlichen Flächen nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Ihre 11,2 Hektar sind inzwischen offiziell jagdfrei.
2012, gleich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung, stellten die Bio-Landwirte für ihre vier landwirtschaftlichen Flächen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. 2013 genehmigte das Landratsamt Calw den Antrag.
2017 konnte die Familie Krauß weitere Flächen erwerben. Um auch die neuen Flächen jagdrechtlich zu befrieden, wandte sich Thomas Krauß an die Kanzlei von Rechtsanwalt Per Fiesel in Dortmund. Rechtsanwalt Per Fiesel vertritt bereits einige Grundstückseigentümer bei ihren Anträgen bzw. Klagen auf jagdrechtliche Befriedung. Als Präsident des Landestierschutzverbands Nordrhein-Westfalen engagiert er sich seit vielen Jahren im Tierschutz und für eine Natur ohne Jagd.
Der Antrag auf jagdrechtliche Befriedung hatte Erfolg: Mit Bescheid vom 23.03.2018 wurden 8,6 Hektar landwirtschaftliche Flächen offiziell jagdfrei gestellt , berichtet Thomas Krauß. Insgesamt sind damit 11,2 Hektar befriedet.
Doch beim genaueren Hinsehen war die Freude bald getrübt: Der Bescheid enthält sehr weitreichend formulierte Ausnahme regelungen, mit denen das Jagdverbot unterlaufen werden kann , so der Bio-Landwirt. Aus diesem Grund wurde über die Kanzlei Fiesel am 12.4.2018 Widerspruch gegen die Ausnahmeregeln des Bescheids beim Landratsamt eingelegt.
Thomas Krauß hofft, dass viele weitere Grundstücks eigentümer dem Beispiel folgen. Sein Wunsch: Weiterhin viel Erfolg bei der Befriedung möglichst vieler Flächen in ganz Deutschland!
Große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern
Die Zahl der inzwischen nach 6a jagdrechtlich befriedeten Grundstücke, die Zahl der Anträge auf jagdrechtliche Befriedung und die Zahl der abgelehnten Anträge ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich: Während in Nordrhein-Westfalen Ende 2016 bereits 56 Grundstücke, in Bayern Anfang 2017 60 Grundstücke offiziell jagdfrei waren, sind es in Schleswig-Holstein 8 Grundstücke (Stand März 2017) und in Rheinland-Pfalz 7 Grundstücke (Stand Okt. 2016). Für Baden-Württemberg gibt es keine offiziellen Zahlen, vier Grundstückseigentümer mit jagdrechtlich befriedeten Grundstücken sind der Initiative Zwangsbejagung ade bekannt.
Aus den meisten Bundesländern gibt es keine bzw. keine aktuellen Zahlen, da jede untere Jagdbehörde in jedem Landkreis unabhängig entscheidet und die zuständigen Landwirtschaftsministerien in den einzelnen Bundesländern meist keinen Überblick haben.
Helfen Sie mit!
Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? |