BVerfG: Tierschutzstiftungen müssen Jagd dulden

»Naturfreund ist derjenige,

»Naturfreund ist derjenige,

der sich mit allem, was in der Natur lebt, innerlich verbunden weiß, an dem Schicksal der Geschöpfe teilnimmt, ihnen, so viel er kann, aus Leid und Not hilft und es nach Möglichkeit vermeidet, Leben zu schädigen oder zu vernichten.« Albert Schweitzer (1875-1965), Arzt, Philosoph und Pazifist · Friedensnobelpreis 1952 · Bild: Soru Epotok - Fotolia

Von Julia Brunke, Redaktion Freiheit für Tiere

Die Verfassungsbeschwerden von zwei Tierschutzstiftungen aus Bayern und Niedersachsen, welche die Jagd auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen untersagen wollen, blieben ohne Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht nahm beide Klagen nicht zur Entscheidung an - sie seien unzulässig . Begründung: Den Tierschutzstiftungen sei mit der Neuregelung des Bundesjagdgesetzes im Jahr 2013 mit 6a keine über die bereits bestehende Duldungspflicht (d.h. Pflicht zur Duldung der Jagd auf ihren Flächen) hinausgehende Beschwer auferlegt worden . Die Verfassungsrichter prüften die Klagen allerdings nicht inhaltlich. Die Stiftungen müssten erst den Rechtsweg ausschöpfen.

Grundstückseigentümer mit Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften sind automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft und oft wissen sie gar nichts davon. Laut Bundesjagdgesetz sind diese Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, die Jagd auf ihrem Besitz zu dulden. Sie müssen also dulden, dass bewaffnete Jäger ihr Grundstück betreten und Wildtiere sowie Katzen und Hunde töten. Sie müssen dulden, dass Jäger auf ihrem Grundstück Hochsitze errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen und Treibjagden abhalten.

Europäischer Gerichtshof:

Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in Urteilen gegen Frankreich 1999 und gegen Luxemburg 2007 entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Deutsche Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht mit ihrem ethischen Überzeugungen vereinbaren konnten, beriefen sich auf diese Urteile und klagten gegen die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht - ohne Erfolg.

Am 26.6.2012 gab ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutschen Grundstückseigentümer Recht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention fest, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, welche die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. (Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland, Beschwerdenummer 9300/07)

Deutschland muss Jagdgesetzgebung ändern:

Grundstückseigentümer können Antrag

auf jagdrechtliche Befriedung stellen

Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

Am 6.12.2013 trat die Neuregelung mit dem 6a BJagdG (Bundesjagdgesetz) in Kraft: Grundstückseigentümer können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird. Dies gilt aber nur für natürliche Personen : so genannte juristische Personen wie Tier- oder Naturschutzvereine oder Stiftungen können das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen - selbst dann nicht, wenn diese Flächen nur deshalb erworben wurde, um Schutzgebiete und Lebensraum für wild lebende Tiere zu schaffen.

Dies stellt aber eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar, denn auch juristische Personen wie Tier- und Naturschutzorganisationen oder Stiftungen haben ein Eigentumsrecht. Außerdem schützt das Recht auf Gewissensfreiheit nach Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Organisationen und Gruppen. Für eine Ungleichbehandlung zwischen natürlichen und juristischen Personen gibt es also keinen sachlichen Grund.

Private Grundstückseigentümer können seit 2013

Private Grundstückseigentümer können seit 2013

nach §6a Bundesjagdgesetz einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen stellen. · Bild: www.zwangsbejagung-ade.de

Tier- oder Naturschutzvereine oder Stiftungen

Tier- oder Naturschutzvereine oder Stiftungen

- so genannte »juristische Personen« können das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen - selbst dann nicht, wenn diese Flächen nur deshalb erworben wurden, um Schutzgebiete und Lebensraum für wild lebende Tiere zu schaffen. Sie müssen dulden, dass Jäger die Biotope betreten und die dort lebenden Tiere tot schießen. Bild: Lunghammer · Fotolia.com

Neuregelung des Bundesjagdgesetzes:

Tier- und Naturorganisationen und Stiftungen

müssen Jagd auf ihren Flächen hinnehmen

Zwei Tierschutzstiftungen legten innerhalb der Jahresfrist am 4.12.2014 Verfassungsbeschwerden ein, weil ihnen nach dem neuen 6 a Bundesjagdgesetz die Möglichkeit einer Befriedung ihrer Grundstücke nicht eröffnet wurde - obwohl sie die Jagd auf Wildtiere gemäß ihrem Stiftungszweck und den entsprechenden Überzeugungen der dahinter stehenden Menschen aus ethischen Gründen ablehnen.

Die Stiftungen rügten, der Gesetzgeber habe dadurch, dass er die Möglichkeit zur Befriedung von Grundstücken in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk nicht auf juristische Personen erstreckt habe, ihr Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG sowie ihr Recht auf eine ihrem Gewissen entsprechende Ausübung des Eigentumsrechts nach Art. 14 Abs. 1 GG verletzt.

Fast dreieinhalb Jahre mussten die beiden Tierschutzstiftungen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.

Verfassungsbeschwerde

nicht zur Entscheidung angenommen

Am 2.5.2018 erging der Beschluss: Das Verfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerden der beiden Stiftungen nicht zur Entscheidung an. (Az. 1 BvR 3250/14, 1 BvR 3251/14) Die 1. Kammer des Ersten Senats hat entschieden, die Verfassungsbeschwerden über die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG seien unzulässig .

Die Begründung: Der Gesetzgeber ist mit 6a BJagdG keiner irgendwie gearteten grundrechtlichen Pflicht zum Schutz einer gewissensgeprägten Ausübung des Eigentumsrechts nachgekommen, sondern hat lediglich in einem bestimmten Fall die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Duldung der Jagd zugunsten natürlicher Personen beseitigt. Dies sieht 6a BJagdG zwar nicht für juristische Personen vor, ihnen wird mit dieser Regelung jedoch auch keine über die bereits bestehende Duldungspflicht hinausgehende Beschwer auferlegt. (Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 44/2018)

Das heißt doch im Klartext: Während aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Bundesjagdgesetz für private Grundeigentümer, welche die Jagd ablehnen, geändert wurde, weil ihnen die Verpflichtung zur Duldung der Jagd eine unverhältnismäßige Belastung auferlegte, werde - so der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - Tierschutzstiftungen mit der weiterhin geltenden Pflicht zur Duldung der Jagd auf ihren Flächen keine darüber hinausgehende Beschwer auferlegt .

Die Verfassungsbeschwerden genügten zudem nicht dem Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs: Die Beschwerdeführerinnen hätten einen Antrag auf Befriedung ihrer Grundstücke aus Gewissensgründen stellen können, um nach dessen Ablehnung den Rechtsweg zu beschreiten , so das Bundesverfassungsgericht. Zudem hätten die Fachgerichte hinsichtlich einer Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG der Frage nachgehen müssen, ob die Ablehnung der Jagd auf wildlebende Tiere überhaupt zu den Zielen der juristischen Person gehört. Es wäre weiter zu prüfen gewesen, ob sich eine solche Zielsetzung der juristischen Person auf eine Gewissensüberzeugung zurückführen lässt.

Tierschützer brauchen langen Atem:

Der Rechtsweg kann noch viele Jahre dauern

Beide Tierschutzstiftungen setzen sich seit vielen Jahren gegen die Jagd auf ihren Flächen ein und hatten bereits 2010 bzw. 2013 Anträge auf das Ruhen der Jagd gestellt. Da die Neuregelung des Bundesjagdgesetzes juristische Personen vom Antragrecht auf jagdrechtliche Befriedung ausgeschlossen hat, entfielen damit die Erfolgsaussichten.

Das Bundesverfassungsgericht verweist nun darauf, die Stiftungen könnten einen Antrag auf Befriedung ihrer Grundstücke nach 6a BJagdG stellen - obwohl für juristische Personen keine Antragsmöglichkeit besteht. Nach Erschöpfung des Rechtswegs könnten sie dann Verfassungsbeschwerde auch mit dem mittelbaren Angriff auf 6a BJagdG erheben.

Bis dahin werden voraussichtlich noch viele Jahre ins Land gehen: Nach Ablehnung des Antrags auf Befriedung müsste zunächst Klage bei den Verwaltungsgerichten erhoben werden. In zweiter Instanz müsste Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden, die dritte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Erst dann wäre der Rechtsweg erschöpft und es könnte Beschwerde beim Bundesverfassungs gericht erhoben werden. Vielleicht hätten man dann in fünf oder zehn Jahren ein Urteil... Wenn dann das Verfassungs gericht gegen die Befriedung der Grundstücke von Stiftungen oder Tier- oder Naturschutzverbänden entscheiden würde, wäre der Weg frei zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Befreiung vom Jagdzwang für

Stiftungen und Tier- und Naturschutzorganisationen

in Landesjagdgesetze aufnehmen

Unabhängig vom Bundesjagdgesetz könnten die Landesregierungen durch entsprechende Änderungen der Landesjagdgesetze Stiftungen, Vereinen und Natur- und Tierschutzverbänden die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen ermöglichen.

Schleswig-Holstein hatte unter Landwirtschaftminister Habeck juristischen Personen aus ethischen Gründen die jagdrechtliche Befriedung ermöglicht. Diese Möglichkeit wurde aber durch die neue Landesregierung am 21.2.2018 wieder gestrichen.

Der BUND fordert aktuell die Befreiung vom Jagdzwang für juristische Personen im Zuge der Änderung des Landesjagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

Aus naheliegenden Gründen hat die Jagdlobby ein Interesse daran, zu verhindern, dass Tier- und Naturschutzverbände und Stiftungen Flächen aus der Bejagung herausnehmen können. Denn im Unterschied zu Privatpersonen, die Anträge auf jagdrechtliche Befriedung von zwei, drei oder vielleicht 10 Hektar Fläche stellen, handelt es sich bei Stiftungen und Verbänden um deutlich größere Flächen. Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist dann auch zu lesen, dass zu der Verfassungsbeschwerde der Tierschutzstiftungen nicht nur das für die Jagd zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium Stellung genommen hat, sondern auch der Deutsche Jagdverband, der Bayerische Jagdverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer ...

Nur 0,4 % der Deutschen sind Jäger. Für die große Mehrheit der etwa 380.000 Jäger ist die Jagd ein Hobby - es gibt nur etwa 1.000 Berufsjäger in Deutschland. Doch obwohl Jagd und Jäger in der Bevölkerung immer kritischer gesehen werden, ist die Jagdlobby mächtig - und nimmt massiv Einfluss auf die Politik und damit die Gesetzgebung. Tiere haben keine Lobby - und es gibt auch kein wirtschaftliches Interesse, Wildtiere zu schützen. Umso wichtiger ist es, dass immer mehr Menschen sich für unsere Mitgeschöpfe einsetzen und den Tieren eine Stimme geben - auch, indem sie Tierschutzorganisationen, Vereine, Gnadenhöfe und Stiftungen unterstützen.

Quellen:
BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 02. Mai 2018 -
1 BvR 3251/14 - Rn. (1-21) und - 1 BvR 3250/14 - Rn. (1-21),
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 44/2018 vom 6.6.2018: Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche Befriedungsmöglichkeit für juristische Personen
Jagd-Gegner scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht. Focus online, 6.6.2018
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland, Beschwerdenummer 9300/07
Initiative Zwangsbejagung ade
www.zwangsbejagung-ade.de

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Freiheit für Tiere 2/2025

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FREIHEIT FÜR TIERE 1/2025

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Tierschutz aktiv: Skandal im Kuhstall - immer wieder werden katastrophale Zustände in Milchkuh-Ställen in Österreich aufgedeckt • Deutschland: Kühe in Ketten – noch weitere 10 Jahre? • Petition: Wissenschaft statt Tierversuche! • Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung, Klimakatastrophe: Wie tierische Produkte unseren Planeten zerstören • Kollagen: Schlachtabfälle für schöne Haut? • Aktuelle Studie deckt auf: Fische noch bedrohter als bisher angenommen • Lebensräume: Gestatten. Biber - Unsere außergewöhnliche Freundschaft mit einer wildlebenden Biberfamilie • Wissenschaft: Die Intelligenz der Hunde • Vegane Ernährung für Hunde? • Lifestyle: Tierfreundlich backen

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Neuauflage: FREIHEIT FÜR TIERE - Fakten gegen die Jagd

FREIHEIT FÜR TIERE: Fakten gegen die Jagd (völlig überarbeitete und auf 60 S. erweiterte Neuauflage)

Artikelnummer: 522

Fakten und Argumente gegen das blutige Hobby der Waidmänner und Waidfrauen: Trotz beharrlicher Propagandaarbeit der Jagdverbände sinkt das Image der Jäger immer mehr: Immer weniger Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker lassen es sich gefallen, wenn sie von Hobbyjägern angepöbelt oder sogar bedroht werden. Immer mehr Menschen protestieren gegen die Ballerei in Naherholungsgebieten. Und Berichte, dass Jäger aus Versehen Liebespaare im Maisfeld oder Ponys auf der Weide erschießen, können einem draußen in der Natur durchaus Angst machen. Warum Jäger Jagd auf Hasen machen, obwohl sie auf der »Roten Liste« bedrohter Arten stehen, kann irgendwie auch niemand mehr gut finden. Zudem haben 99,6 Prozent der Bevölkerung andere Hobbys, als Tiere tot zu schießen. Da stellt sich die Frage: Warum jagen Jäger wirklich?

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Sonderpreis: Fakten gegen die Jagd (Ausgabe 2017, 24 Seiten)

Artikelnummer: 521

Die Natur braucht keine Jäger: Fakten gegen die Jagd - Warum jagen Jäger wirklich? Die Frage »Warum jagen wir?« beantwortet eine Jagdredakteurin wie folgt: »Einige beschreiben die Jagd als Kick, andere sprechen von großer innerer Zufriedenheit. Die Gefühle bei der Jagd sind ebenso subjektiv wie in der Liebe. Warum genießen wir sie nicht einfach, ohne sie ständig rechtfertigen zu wollen?« Rationale Gründe, mit denen Jäger rechtfertigen, dass die Jagd notwendig sei, sind offenbar nur Ausreden. Jedenfalls schreibt die Jägerin: »Der Tod, der mit dem Beutemachen verbunden ist, ist verpönt. Deswegen suchen die Jäger Begründungen in Begriffen wie Nachhaltigkeit, Hege und Naturschutz.«

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FREIHEIT FÜR TIERE 4/2024

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Artikelnummer: 4-2024

Umfrage: EU-Bürger wollen strenge Regulierung der Jagd • Auf der Weide »aus Versehen« mit Wildtier verwechselt: Wie viele Pferde von Hobbyjägern erschossen werden • Eines der letzten Tabus der Fleischindustrie: DIE BLUTFABRIK - Warum Rosendünger Tierblut enthält und Zigarettenfilter auch • Wissenschaftliche Studie: »Landwirtschaft neu denken« - Wie wir unser Ernährungssystem konsequent und zukunftssicher transformieren • Wissenschaft: Die Wahrheit über die Jagd • Jagd ist ein Hobby mit einer starken Lobby • Wissenschaftliche Studien: Jagd stört das Ökosystem • Warum jagen Jäger wirklich? • Sympathische Flugkünstler mit eingebautem Kompass: Das faszinierende Leben der Störche • Tier- und Artenschutz international: Schlimme Dürre bedroht Tierwelt - Rettungsaktion für Hunderte Flusspferde in Botswana • Wissenschaft: Gesundheit & Ernährung • HOW NOT TO AGE: Jung bleiben und immer gesünder werden mit der Kraft von Pflanzen!

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FREIHEIT FÜR TIERE 3/2024

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Artikelnummer: 3/2024

Verhaltensforschung: Was Raben über andere wissen • Überraschende Zwillingsstudie: Ein Zwilling isst vegan, der andere nicht • Machen Sie mit bei der EU-Initiative: Stoppt das Schlachten von Pferden! • Tiere für den Müll? Tiere aus der industriellen Massenhaltung enden millionenfach in »Tierkörperbeseitigungsanlagen« • Amtsgericht Hameln: Schweinemäster zu hoher Geldstrafe verurteilt • Recht: 50 Hektar im Kreis Dithmarschen jagdfrei! • Biotop »Rüm Hart« jagdfrei! • Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer • Wildtier-Findlinge: Erste Hilfe • Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt • RespekTiere International: Der erste Gnadenhof in Mauretanien ist im Entstehen! • Vegan Body Reset: Raus aus Übergewicht, Schmerzen und Entzündungen • Deftig vegan für jeden Tag: Unkomplizierte Köstlichkeiten schnell und einfach gemacht

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Neue DVD gibt den Tieren eine Stimme: Der Hase und der Tod – Stumme Bitten

Der Schnee lag kalt und weiß auf freiem Felde.

Ein Hase und seine Frau suchten Futter. Die Pfoten froren. Es war ein mühsamer Weg, und der Wind pfiff über die Fläche. Die Ausbeute war kümmerlich. Man musste erst den Schnee fortkratzen, um etwas Essen zu finden.

Die Pfoten wurden so leicht wund dabei. Man musste sie dazwischen immer wieder ablecken. Auch war die Frau des Hasen leidend. Ein Bein war ihr zerschossen worden. Sie humpelte hilflos und gebrechlich über den Schnee.

»Ach, diese schrecklichen Jagden!« seufzte die Häsin. »Töten ist doch kein Vergnügen! Sogar Wölfe reißen aus Hunger, nicht aus Lust am Töten.«

»Es sind eben keine Wölfe, sondern Menschen«, sagte der Hase.


Manfred Kyber (1880-1933) war ein deutscher Schriftsteller und Tierschützer, der vor allem durch seine besonderen Tiergeschichten bekannt geworden ist. Aus zwei seiner Geschichten hat der Verlag Das Brennglas einen ergreifenden Zeichentrickfilm auf DVD produziert.

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DVD: „Stumme Bitten“ · „Der Hase und der Tod“ als Zeichentrick-Filme

Artikelnummer: 321

»Die Welt ist voll von stummen Bitten, die nicht gehört werden. Es sind Menschen, die sie nicht hören. Es scheint unmöglich, diese stummen Bitten zu zählen. So viele sind es. Aber sie werden alle gezählt. Sie werden gebucht im Buche des Lebens.« (Manfred Kyber) Ein Zeichentrickfilm, der unter die Haut geht, die »stumme Bitten« hörbar macht und den Tieren mit ergreifenden Bildern eine Stimme gibt!

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DVD-Tipp: Jesus und die Tiere

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Jesus treibt die Tierhändler aus dem Tempel.

Jesus von Nazareth wurde im Stall mitten unter den Tieren geboren. Gab Gott damit den Menschen nicht ein Symbol, dass Sein Sohn nicht in einem Palast, sondern bei Schafen, Rindern, Eseln und Katzen zur Welt kam?

Zu Zeiten des Jesus von Nazareth wurden Lämmer und Tauben im Tempel für die Sünden der Menschen geopfert. Jesus trat gegen diesen blutigen Kult ein. Bekannt ist die Szene, wie Jesus nach seinem Einzug in Jerusalem die Tierhändler aus dem Tempel hinaustrieb und die Tiere freiließ. Und er rief: »Steht nicht geschrieben: Mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker? Ihr aber habt eine Mördergrube daraus gemacht!« (Markus 11,17)

Über die Tierliebe des Jesus von Nazareth ist in der Bibel kaum etwas zu finden. Doch aus der frühchristlichen Geschichtsschreibung wird deutlich, dass Jesus kein Fleisch gegessen hat und sich für die Tiere einsetzte... weiterlesen

DVD: Jesus und die Tiere

Artikelnummer: 318

Vergleicht man die Bibel mit apokryphen Schriften, dann ist gut zu erkennen, dass die Kernaussagen oft die Gleichen sind, aber die Tierliebe Jesu, gänzlich fehlt. In dieser DVD werden viele Begebenheiten, bei denen Jesus über die Tiere sprach, wiedergegeben.

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»VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker«

Die Rezepte für unser Kochbuch »VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker« - sind allesamt von Kindern und Jugendlichen erprobt worden: Sie sind einfach zuzubereiten, schmecken richtig lecker und sind obendrein auch noch gesund! Und das Wichtigste: Wer so kocht, hilft unseren Freunden, den Tieren! weiterlesen

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natürlich VEGAN BACKEN

Philip Khoury, preisgekrönter Chefkonditor im Kaufhaus »Harrods« in London, zeigt in seinem ersten Backbuch, wie man mit rein natürlichen Zutaten vegane und damit ethisch vertretbare Backwaren zubereiten kann: ohne Abstriche bei Geschmack und Qualität, aber ohne Ausbeutung von Tieren und des Planeten. Er widmet sein Buch allen Menschen, »die mutig genug sind, den Status quo infrage zu stellen. Für alle Naschkatzen, die nach einer neuen Art zu backen suchen. Möge dieses Buch eine Quelle der Inspiration und Freude sein. Gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, die freundlicher, empathischer und nachhaltiger für alle ist.« weiter

Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung, Klimakatastrophe: Wie tierische Produkte unseren Planeten zerstören

Nächtliche Satellitenaufnahme Brände im brasilianischen Regenwald - Trzmiel Shutterstock

Nächtliche Satelliten­aufnahme einer ökologischen Katastrophe: Die unwiderbringliche Zerstörung des Regenwaldes, der Lunge unseres Planenten

Die Erzeugung tierischer Produkte wie Fleisch, Milch, Fisch und Eier gehört zu den Hauptgründen für die menschengemachte Klimakatastrophe und ist maßgeblich für die Zerstörung des Planeten verantwortlich: für die Zerstörung von Lebensräumen und der Nahrungsgrundlage von Menschen, Tieren und Pflanzen, für das dramatische Artensterben, für die Abholzung der Regenwälder, für die Vergeudung von Ressourcen, für die Verschwendung und Verschmutzung von Wasser und für die Vergiftung der Böden, des Grundwassers und der Luft. Ein ausgesprochen wirksamer Beitrag, um die Umwelt zu schützen, ist vegan zu leben. weiter

Skandal im Kuhstall: Immer wieder katastrophale Zustände in Milchkuh-Ställen aufgedeckt

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Nichts für schwache Nerven: Kühe in einem Stall in Feldkirchen in Anbindehaltung, zentimetertief in Kot und Gülle.

Der österreichische Verein RespekTiere e.V. in Salzburg deckt seit vielen Jahren regelmäßig tierquälerische Zustände in Milchkuh-Betrieben auf: Kühe in Anbinde­haltung, durch kurze Ketten zur Bewegungsunfähigkeit verurteilt, auf Gitterrosten in Mist und Gülle stehend, mit dreckverkrustetem Fell. Kälber in winzigen Holzverschlägen, in denen sie sich kaum umdrehen können, oder in Kälberiglus in Gülle stehend. Über viele dieser Tierschutz-Skandale wurde mit dramatischen Bildern in der Presse berichtet. Doch wie viele Missstände müssen Tierschutzorganisationen noch aufdecken, bis der Gesetzgeber endlich reagiert und die tierquälerische Anbindehaltung von Kühen verbietet? weiter

Gestatten. Biber. Eine außergewöhnliche Freundschaft mit einer wildlebenden Biberfamilie

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Christian Kuschenreiter Aug’ in Aug’ mit einem Biber. Das freilebende Tier hat Vertrauen wie zu einem Familienmitglied.

Schwarze Knopfaugen, beeindruckende Schneidezähne, großer Paddelschwanz, Stupsnase und dichter Pelz: Biber sind entzückende Tiere, und obendrein schlau, empathisch, kommunikativ, verspielt - und eigentlich sehr scheu. Als Bettina und Christian Kutschenreiter im Jahr 2003 beim Fotografieren an einem Fluss in Oberbayern auf eine Biberfamilie treffen, ist das der Beginn einer außergewöhnlichen Freundschaft, die bis heute anhält. Die Biber lassen die beiden Tierfreunde nach und nach an ihrem Leben teilhaben und suchen schließlich sogar bewusst ihre Nähe. Jetzt haben die beiden ein Buch über ihre Erlebnisse mit den Bibern geschrieben - mit vielen wunderschönen und sicher einzigartigen Fotos. weiter

Die Intelligenz der Hunde

Die internationale Forschung hat sich in den letzten Jahren zunehmend mit der Intelligenz von Hunden beschäftigt und dabei so manches bestätigt, was Hundefreundinnen und Hundefreunde längst wussten: Hunde denken viel komplexer als gedacht. Aber: Was genau ist Hundeintelligenz? Wie misst man sie? Haben wir dazu überhaupt die richtigen Werkzeuge und Vergleichsmaßstäbe? Sind »Menschenschläue« und »Hundeschläue« überhaupt vergleichbar? Und in welchen Bereichen haben Hunde andere oder viel mehr geistige Kompetenzen als wir? weiter

Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer

Wussten Sie, dass Hobbyjäger an der deutschen Nordseeküste und auf den Nordseeinseln jedes Jahr Hunderte Robben und Robbenbabys erschießen? Und das, obwohl laut EU-FFH-Richtlinie die Jagd auf Seehunde streng verboten ist? Denn die geschützten Seehunde unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Sie haben zwar ganzjährig Schonzeit, doch »Seehundjäger« in Schleswig-Holstein und »Wattenjagdaufseher« in Niedersachsen sind befugt, sich um gestrandete, verletzte, verlassene und kranke Robben zu »kümmern«. weiter

Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

Wichtig: Lassen Sie Wiesen und Stauden über den Winter bis in den Mai hinein stehen. Viele Insekten nutzen hohle Stängel als Winterquartier, darunter viele Wildbienenarten. An Stängeln und Gräsern verbergen sich Eier, Raupen und Puppen von Schmetterlingen. Die Samenstände bieten Vögeln Nahrung. · Bild: Freiheit für Tiere

Was hat unser Garten mit Tierschutz und Artenvielfalt zu tun? Auf den ersten Blick erst einmal nicht so viel. Doch vor dem Hintergrund des dramatischen Artensterbens könnten private Gärten und öffentliche Parks eine bedeutende Rolle spielen, um Inseln der Artenvielfalt zu schaffen. Und erfreulicher Weise erscheinen immer mehr Ratgeber für nachhaltiges und natürliches Gärtnern - als Gegenentwurf zum weltweit fortschreitenden Lebensraumverlust von Tieren und Pflanzen - die zeigen, wie wir auch ohne Vorerfahrung aus unserem Garten ein kleines Paradies schaffen können: für Tiere und Pflanzen, aber auch für uns selbst. weiter

55 Hektar im Kreis Dithmarschen endlich jagdfrei!

Rund 55 Hektar Grundstücke mit Wiesen und Feldern im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) sind endlich jagdfrei! Dass eine dermaßen große Fläche offiziell jagdrechtlich befriedet wird, ist bisher wohl einmalig: Es gibt inzwischen mehrere Hundert jagdrechtlich befriedete Grundstücke in Deutschland, doch meist besitzen die Eigentümer nur wenige Hektar. Wohl genau aus diesem Grund machte es die Jagdlobby den Eigentümern der 55 Hektar landwirtschaftlicher Fläche so schwer: Es brauchte zehn Jahre und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, bis das Grundstück von Susanne und Peter Storm* endlich jagdfrei wurde. weiter

WILD UND FREI - Die Schönheit afrikanischer Tiere

»Wild und frei« ist mit atemberaubenden schwarz-weiß-Fotografien eine Ode an die Wildnis. Tom D. Jones ist ein begnadeter »fine art«-Fotograf und zeigt Wildtiere wie Elefanten, Giraffen, Nashörner, Gorillas oder Löwen aus nächster Nähe. »Für mich dreht sich alles um die Freiheit des Tieres«, erklärt er. Deshalb gibt es in den Aufnahmen dieses Buches kein einziges Tier, das gefüttert wird, in einem privaten Reservat lebt oder in irgendeiner anderen Form von Gefangenschaft gehalten wird. Das Ergebnis sind Aufnahmen, welche unter die Haut gehen. weiter

Mary McCartneys veganes Promi-Kochbuch: 60 Rezepte mit Stars von Cameron Diaz, und Woody Harrelson bis Ringo Star und Papa Paul

Mit ihrem neuen Buch »Feeding Creativity« verbindet Mary McCartney ihre beiden großen Leidenschaften: Fotografie und Kochen. Jedes der 60 veganen Rezepte hat sie mit Stars gekocht und sie beim Kochen und Essen fotografiert: Schauspielerinnen und Schauspieler wie Cameron Diaz, Kate Blanchett, Drew Barrymore, Woody Harrelson, Stanley Tucci und David Oyelowo, Musikerinnen und Musiker von Nile Rodgers oder bis Ringo Star und Papa Paul, Künstlerinnen und Künstler wie David Hockney und Jeff Koons oder Primaballerina Francesca Hayward. weiter

Interview mit Mary McCartney: Wie entstand die Idee zu dem veganen Promi-Kochbuch »Feeding Creativity«?

Mit ihrem Kochbuch »Feeding Creativity« möchte Mary McCartney zeigen, wie schnell, einfach, lecker und unkompliziert und einfach das vegane Kochen ist. Damit tritt sie in die Fußstapfen ihrer Mutter Linda McCartney, die ebenfalls Promi-Fotografin war, bereits in den 1970er und 80er Jahren vegetarische Kochbücher veröffentlichte und sich für den Schutz der Tiere einsetzte.


Wie entstand die Idee zu dem Kochbuch?


Mary McCartney: Ich liebe es, Rezepte mit anderen zu teilen. Ich koche schon immer für andere und es ist meine Art, mit jemandem Verbindung aufzunehmen. Aber ich bin nun mal begeisterte Portrait-Fotografin, und so kam eines Tages die Idee für »Feeding Creativity«.
Zum Interview mit Mary McCartney

STADTNATUR - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen

»Land« = blühende Landschaften und Artenvielfalt, »Stadt« = Beton und Ödnis? Eine Vorstellung, die längst so nicht mehr gilt. Der bekannte Zoologe, Ökologe und Bestseller-Autor Prof. Dr. Josef H. Reichholf unternimmt in seinem neuen Buch »Stadtnatur - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen« einen Streifzug durch die vielfältigen Ökosysteme des urbanen Raums. Ob Wildschweine, Füchse und Nachtigallen in Berlin, Wanderfalken in Köln oder eine bunte Vogelwelt und Rehe im Englischen Garten in München: viele Wildtiere haben den Lebensraum Stadt längst für sich entdeckt. Inzwischen sind unsere großen Städte sogar Inseln der Artenvielfalt geworden, die sogar mit den besten Naturschutzgebieten mithalten können.
In den Städten finden Tiere und Pflanzen die Biotope, die sie für ihr (Über)Leben brauchen. Hier sind sie weniger Gefahren ausgesetzt als auf dem Land, wo freilebende Tiere gejagt und ihre Lebensräume durch eine industriell betriebene Land- und Forstwirtschaft vernichtet werden...
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Prof. Dr. Josef H. Reichholf: »Unsere Städte zeigen: Ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur ist möglich«

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Josef H. Reichholf über sein neues Buch »Stadtnatur«, über Großstädte als Rettungsinseln der Artenvielfalt und darüber, was geschehen müsste, damit die Artenvielfalt auf den Fluren und in den Wäldern wieder zunimmt. weiter

Die dunkle Seite der Milch: Das Leid der Kälbchen

Die Milchindustrie gaukelt uns in der Werbung gerne vor, dass Kühe ein glückliches Leben auf grünen Weiden führen. Wie sieht die Realität aus? Milchkühe müssen ihr Leben in den meisten Fällen ganzjährig im Stall verbringen - zum Teil sogar immer noch in besonders tierquälerischer Anbindehaltung. So hält nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere in Anbindehaltung. Damit die Kühe immer Milch geben, werden sie jedes Jahr künstlich befruchtet. Die neugeborenen Kälber werden ihren Müttern kurz nach der Geburt weggenommen. Die Milch, welche die Natur für die Kälbchen bestimmt hat, wird maschinell abgepumpt, industriell verarbeitet und im Supermarkt verkauft. Was passiert dann eigentlich mit den Kälbern? weiter

Urteil BVerwG: Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen

Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur »natürliche Personen« das Ruhen der Jagd beantragen. Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 »Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken« die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715) weiter

Hannes Jaenicke: »Seit 30 Jahren wird das Tierschutzgesetz wissentlich gebrochen«

»Die Milch macht's«, »Milch macht müde Männer munter«, »Fleisch ist ein Stück Lebenskraft« - wir alle sind mit diesen Werbe-Slogans aufgewachsen. In seinem investigativen Enthüllungsbuch »Die große Sauerei« deckt Hannes Jaenicke die dreistesten Industrie- und Werbelügen auf und erklärt, was Verbraucherinnen und Verbraucher über Fleisch, Milchprodukte und Eier unbedingt wissen sollten, um vor dem Kauf und Verzehr die richtige Entscheidung zu treffen. weiter

FREIHEIT FÜR TIERE-Interview mit Hannes Jaenicke

»Die einzige Antwort auf diese Art der Massentierhaltung ist der Verzicht auf ihre Produkte «
FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem Schauspieler und bekannten Umweltschützer Hannes Jaenicke über die Recherchen zu seinem neuen Buch, warum er vor 40 Jahren zum Vegetarier wurde, warum er Hafermilch trinkt, über das Problem, dass immer noch zu viele Menschen schlecht informiert sind und was dagegen zu tun ist. weiter

Ein Jäger steigt aus

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Vor 14 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein Buch geschrieben: »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«. weiter

Interview: Ein Jäger steigt aus

Mit 16 machte er den Jagdschein, 37 Jahre lang ging er auf die Jagd. Dann hörte er von einem Tag auf den anderen mit dem Tiere töten auf. Freiheit für Tiere sprach mit dem Veterinär Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer über seine Erfahrungen und die Gründe, warum er mit der Hobbyjagd Schluss gemacht hat. weiter

Die Vermessung der Ernährung

Haben Sie sich schon einmal überlegt, welche Auswirkung unsere Ernährung, also das, was wir jeden Tag essen, auf die Gesundheit, auf Tiere und Natur, auf Böden und Grundwasser, auf die Artenvielfalt, auf die Regenwälder, auf Menschen in den ärmeren Ländern und auf das Klima hat? Sollten wir vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Umwelt- und Klimakatastrophe, welche unser aller Lebensgrundlagen bedroht, nicht viel mehr über diese Zusammenhänge wissen? weiter

Vermessung der Ernährung: Interview mit Jan Wirsam

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Jan Wirsam, wie das Buch Die Vermessung der Ernährung mit Prof. Dr. Claus Leitzmann entstand, aus welchen Gründen die Wissenschaftler mit einigen Kollegen die Forschung über pflanzliche Ernährung so engagiert vorantreiben und warum in Deutschland mehr Hülsenfrüchte wie Linsen, Erbsen, Bohnen, Lupinen und Soja angebaut werden sollten. weiter

Neues Buch von Prof. Reichholf: Stadt, Land, Fuchs

»Unsere Säugetiere verdienen mehr Beachtung; viel mehr, als ihnen gegenwärtig zuteil wird«, ist Prof. Dr. Josef H. Reichholf überzeugt. Sie brauchen neue Freunde! Solche zu gewinnen, ist das Hauptanliegen seines neuesten Buches »Stadt, Land, Fuchs: Das Leben der heimischen Säugetiere«. weiter

Interview mit Prof. Josef H. Reichholf

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem renommierten Zoologen über Wildtiere, Jäger, Massentierhaltung und was jeder Einzelne für wild lebende Tiere tun kann. weiter

Das Leid der Stuten für Schweinefleisch

Bisher kannte man die grausamen Stutenblut-Farmen in Argentininen, Urugay und China: Schwangeren Pferden wird dort literweise Blut abgezapft und an die Pharmaindustrie verkauft. Die Hormone der Stuten werden in der industriellen Schweinemast eingesetzt, um die Trächtigkeit der Sauen zu erhöhen und zu synchronisieren. Nachdem immer wieder über die grausamen Blutfarmen in Südamerika berichtet wurde, stoppten einige Pharmakonzerne den Import aus diesen Ländern - und wichen auf Islandponys aus. weiter

Mehr Freiheit für Pferde

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Und er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch was bedeutet dies für die heutige Pferdehaltung? weiter

Grausame Tierquälerei für Grana Padano-Käse

Die italienische Tierschutzorganisation Essere Animali dokumentierte in Milchviehbetrieben, die Grana Padano herstellen, schockierende Lebensbedingungen für Kühe und Kälber. Auch Gewalt durch Arbeiter gegenüber Tieren wurde dokumentiert. Grana Padano gehört neben Parmesan und Mozzarella zu den bekanntesten Käsesorten Italiens und ist der weltweit am meisten konsumierte Käse. weiter