EU-Kommission: Wolf bleibt besonders geschützt
Die EU-Kommission will den besonderen Schutzstatus von Wölfen in Europa nicht ändern. In weiten Teilen der Europäischen Union ist der Wolf nach wie vor eine gefährdete Art , bestätigte EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Entscheidung. Eine gezielte Bejagung der Tiere zur Bestandsdezimierung bleibt damit verboten.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte sich per Brief an die EU-Kommission gewandt und um Änderung des strengen Schutzstatus gebeten. So ließe er sich leichter bejagen. Die EU-Kommission lehnte ab und verwies darauf, dass der bessere Schutz von Weidetieren finanziell unterstützt werde.
Quelle: EU-Kommission: Der Wolf bleibt besonders geschützt. Neue Osnabrücker Zeitung, 1.12.2017
Wölfe sind in Deutschland im gesamten Bundesgebiet über 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Bei Verstößen wird per Anzeige die zuständige Staatsanwaltschaft tätig. Je nach Vergehen sind Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder hohe Geldbußen möglich. Damit besitzen Wölfe in Deutschland den höchstmöglichen Schutzstatus. |