Gesetz ab 2026 in Österreich: Heimtierhaltung mit Sachkundenachweis
Von Milena C. Lange
In Österreich wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das ab 1. Juni 2026 die Heimtierhaltung deutlich strenger kontrolliert. Ein Vergleich mit Deutschland.
Ab dem 1. Juni 2026 benötigt man in Österreich einen Sachkundenachweis, wenn man Hunde und exotische Tiere wie Amphibien, Reptilien und Papageienvögel neu halten möchte. Dieser Nachweis wird ausgestellt, wenn ein Kurs von mindestens vier Unterrichtseinheiten absolviert wurde. Bei der Haltung von Hunden ist zusätzlich eine Praxiseinheit von zwei Stunden vorgeschrieben. Dies soll den zukünftigen Tierhaltern helfen, die Auswirkungen der Tierhaltung auf das eigene Leben besser einschätzen zu können, bevor sie sich ein Tier anschaffen. Für Katzen und einige Vögel wie Wellensittiche, Nymphensittiche, Plattschweifsittiche und Unzertrennliche (eine kleine Papageienart) ist kein Sachkundenachweis vorgeschrieben.
Züchterinnen und Züchter von Hunden und Katzen brauchen ab jetzt eine Bewilligung, wenn pro Jahr mehr als zwei Würfe Hundewelpen oder drei Würfe Katzenwelpen abgegeben werden. Ab 1. Juni 2026 macht sich auch strafbar, wer Tiere vor dem artspezifischen Absetzalter vom Muttertier trennt, erwirbt oder durch einen anderen erwerben lässt; dies gilt auch dann, wenn der Erwerb im Ausland erfolgt. Diese Bestimmung zielt darauf ab, den illegalen Handel mit Hundewelpen zu erschweren.
Für sogenannte Nutztiere wie Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Hühner ist hingegen kein Sachkundenachweis vorgeschrieben. Politikerinnen und Politiker der Opposition äußerten sich daher teils sehr kritisch und bemängelten auch die Beschränkung des Gesetzes auf Heimtiere. Vor allem hätten sie sich eine Lösung in der Frage des Verbots von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung erwartet - schließlich hatte der Österreichische Verfassungsgerichtshof die lange Übergangsfrist bis 2040 als nicht gerechtfertigt eingestuft. Ebenso hatte die Opposition ein Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern gefordert. Nicht umgesetzt worden seien zudem zahlreiche Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens sowie dringend notwendige Verbesserungen beim Tiertransport. (1,2)
Situation in Deutschland im Vergleich
Anders als in Österreich wird in Deutschland nur für Hunde ein Sachkundenachweis verlangt. Dabei gelten je Bundesland unterschiedliche Regelungen.
· In den meisten Bundesländern muss nur dann ein Sachkundenachweis erbracht werden, wenn es sich um einen »Listenhund« handelt, also Hunde bestimmter Rassen oder Kreuzungen, die von den Behörden als potenziell gefährlich eingestuft werden, wie Pitbull-Terrier oder Rottweiler. In anderen Bundesländern wird nach Einzelfall beurteilt.
· In Nordrhein-Westfalen muss ein Sachkundenachweis erbracht werden, wenn der Hund über 20 kg wiegt oder die Widerristhöhe über 40 cm beträgt. (3)
· Niedersachsen geht da einen Schritt weiter - dort muss seit 2013 von allen neuen Hundebesitzern ein Sachkundenachweis erbracht werden - unabhängig von Gewicht und Größe des Hundes. (4,6)
· Baden-Württemberg möchte voraussichtlich 2026 diesem Beispiel folgen und den Sachkundenachweis verpflichtend für neu angemeldete Hunde verlangen. (5)
· Welche Kenntnisse und Fähigkeiten für den Sachkundenachweis nachgewiesen werden müssen, wird derzeit je Bundesland entschieden - meist ist es eine Kombination aus Theorie und Praxis. (8)
· Neben dem Sachkundenachweis gibt es in Deutschland noch den sogenannten Hundeführerschein. Dieser beinhaltet mehr Prüfungskriterien und ist somit umfangreicher - allerdings zählt dieser zu den freiwilligen Prüfungen für Hundehalter und kann in manchen Fällen als Sachkundenachweis übertragen werden. (6)
Österreich ist bei der Haustierhaltung einen Schritt weiter
In Sachen Heimtierhaltung hat Österreich einen einheitlichen und wichtigen Schritt getan: landesweit wird ein Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden und bestimmten exotischen Tieren erforderlich. In Deutschland hingegen gibt es kein einheitliches Konzept. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen im Bezug auf den Sachkundenachweis, der zudem ausschließlich für die Hundehaltung gilt. (2)
Oft wissen Haustierhalter nicht, was ein Tier an Verantwortung mit sich bringt, und können das Tier nicht angemessen versorgen. Besonders bei Exoten, wie Amphibien und Reptilien, ist dies problematisch, da diese spezifische Anforderungen an Licht, Temperatur und Ernährung haben. Dies sollte man vor der Anschaffung wissen - eine fehlerhafte Haltung kann schnell zum Tod des Tieres führen. (7)
Vor diesem Hintergrund wäre ein einheitliches Konzept für die gesamte Heimtierhaltung wünschenswert.
Quellen:
1 Parlament Österreich: Verschärfung des Qualzuchtverbots bei Heimtieren und Sachkundenachweise bei Haltung von Hunden und exotischen Tieren. Parlamentskorrespondenz Nr. 724 vom 26.06.2024. www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0724
2 Österreichisches Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: FAQs zur Novelle des Tierschutzgesetzes. www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/FAQtierschutzgesetz.html
3 Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen bzw. Hundehaltern gemäß § 11 Absatz 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. www.tieraerztekammer-nordrhein.de/tierhalter/sachkundebescheinigung-lhundg/
4 Sachkundenachweis für Hunde: Alles zu Pflicht, Test und Kosten. Fressnapf, 11.3.2025. www.fressnapf.de/magazin/hund/erziehung/sachkundenachweis
5 Für welche Hunderassen brauchen Halter einen Sachkundenachweis? agrar heute, 2.5.2025. www.agrarheute.com/land-leben/fuer-welche-hunderassen-brauchen-halter-sachkundenachweis-634145
6 Hundeführerschein und Sachkundenachweis für Hunde. Allianz Versicherung. www.allianz.de/recht-und-eigentum/hundehaftpflichtversicherung/hundefuehrerschein-sachkundenachweis/#unterschied
7 PETA: Reptilien und Exoten.
www.peta.de/kategorie/tierische-mitbewohner/exoten/
www.peta.de/themen/terraristik/
8 Tierschutzvolksbegehren 2021 in Österreich. www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN/start.aspx
FREIHEIT FÜR TIERE: Im Regierungsprogramm bekannte sich die aktuelle österreichische Regierung zu den Inhalten des Tierschutz-Volksbegehrens aus dem Jahr 2021. Wie wird die neu eingeführte Regelung die Heimtierhaltung in Österreich verbessern oder verändern? Wie stehen Sie dazu?
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer: Ja, in einigen Bereichen wie zum Beispiel der Qualzucht, wo die Installierung der Qualzuchtkommission ein wirklicher Fortschritt ist, oder bezüglich des Sachkundenachweises wird es hoffentlich deutliche Verbesserungen geben. Wie so oft hängt es aber nicht zuletzt davon ab, wie konsequent dann der Vollzug ist. Und bezüglich Qualzucht bleibt abzuwarten, was die noch ausstehende Verordnung bringt. Und natürlich hätte sich jeder Tierschützer einen noch weiter reichenden Schutz für Tiere gewünscht.
FREIHEIT FÜR TIERE: Gibt es an der neuen Gesetzesnovelle Ihrer Meinung nach Verbesserungsbedarf?
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer: Ja, natürlich, Verbesserungsbedarf gibt es immer. Ins Auge springt dabei sofort die unverständliche Einschränkung, dass das Verbot, Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln oder weiterzugeben, nicht für landwirtschaftliche Nutztiere gilt, obwohl bezüglich Geltungsbereich im österreichischen Tierschutzgesetz in § 3.(1) steht, dass dieses Bundesgesetz für alle Tiere gilt. Daher sollte es den Sachkundenachweis für die Haltung von allen empfindungsfähigen Tieren geben, auf die sich das Tierschutzgesetz bezieht.
FREIHEIT FÜR TIERE: Warum gibt es für Katzen keinen Bedarf eines Sachkundenachweises - was meinen Sie?
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer: Das versteht wirklich niemand von all den einschlägigen Experten, mit denen ich darüber gesprochen habe. Natürlich geht von Katzen weniger Gefahr für Menschen aus als von Hunden, aber Katzen sind und bleiben auch als domestizierte Tiere ausgeprägte Prädatoren, das heißt, sie töten als Freigänger alle möglichen kleinen Wirbeltiere, selbst dann, wenn sie gut genährt sind. Da wäre es die Aufgabe des sachkundigen Tierbesitzers, dies tunlichst zu vermeiden. Darüber hinaus ist es auch für eine tierschutzgerechte Katzenhaltung unabdingbar, möglichst viel über die Biologie und Ethologie der Katzen zu wissen.
FREIHEIT FÜR TIERE: Warum wurde für die Haltung von Haustieren wie Schweinen und Rindern - sogenannter Nutztiere - kein Sachkundenachweis vorgeschrieben? Wie beurteilen Sie dies als Tierarzt und ehemaliger Amtstierarzt?
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer: Das finde ich nicht richtig, vor allem hinsichtlich gleicher, transparenter Vorgangsweise und gleicher Behandlung empfindungsfähiger Tiere. Es gibt zwar in der 1. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 485/2004) im § 1 den Hinweis auf den Nachweis der Sachkunde von Betreuungspersonen und sonstigen sachkundigen Personen, die zulässige Eingriffe vornehmen dürfen, aber das wäre dennoch besser im Tierschutzgesetz mittels Sachkundenachweis einheitlich geregelt.
FREIHEIT FÜR TIERE: Kann sich Deutschland (oder auch andere Länder) an dem neuen Gesetz für Heimtierhaltung mit Sachkundenachweis ein Beispiel nehmen?
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer: Grundsätzlich ja, aber all die oben genannten Mängel sollten dabei von vorne herein vermieden werden.
FREIHEIT FÜR TIERE: Was möchten Sie den Leserinnen und Lesern von FREIHEIT FÜR TIERE noch sagen?
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer: Mir ist es wichtig zu betonen, dass jedes Leben ein sehr wertvolles, kostbares Gut ist und wir sollten uns immer wieder vor Augen halten, dass empfindungsfähige Tiere Mitlebewesen auf diesem Planeten sind und keine Untertanen oder Sklaven, zu denen wir sie zwischenzeitlich gemacht haben.
Tiere sind nicht zu unserem Gebrauch auf der Welt, sondern haben ihren eigenen Wert, ihr eigenes Interesse zu leben und sollten von uns auf Augenhöhe betrachtet werden - und zwar alle Tiere: Lieblingstiere genauso wie die landwirtschaftlich genutzten Tiere oder die Wildtiere. Das sind alles Kategorien, die wir geschaffen haben, die aber nicht naturgegeben sind.
Helfen wir bitte alle zusammen, um Tieren den Stellenwert zu geben, den sie verdienen und denen wir ihnen schulden!
Was sind eigentlich Qualzuchten?
Qualzuchten sind ein schwerwiegendes Tierschutzproblem: Die Tiere werden gezielt so gezüchtet, dass sie bestimmte Merkmale aufweisen, die jedoch mit erheblichen gesundheitlichen Problemen verbunden sind.
Qualzuchten gibt es bei vielen Haustieren: bei Hunden, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Fischen und Vögeln.
Bekannte Beispiele bei Hunden sind Möpse, Bulldoggen oder Boxer: Die angezüchtete Kurzköpfigkeit verursacht Leiden wie Atemnot, Ohren- und Augenentzündungen. Viele Halter finden ihr Schnarchen aufgrund von Atemproblemen sogar niedlich oder deuten das Röcheln beim Laufen als normal.
Bei Katzen sind Nacktkatzen (Bild) Qualzuchten, ebenso die Rasse Scottish Folds (Schottische Faltohrkatzen), die aufgrund ihres Gendefekts ihr Leben lang unter Gelenkbeschwerden leiden. Ihre Aktivität wird wegen Schmerzen stark eingeschränkt.
Bei Reptilien gibt es Qualzuchten mit einer veränderten Färbung, Größe und Beschuppung (»Morphenzuchten«). Zum Beispiel hat die Silkback-Bartagame (Bild links auf einer Reptilienbörse) eine angezüchtete Schuppenlosigkeit.
Auch in der landwirtschaftlichen Tierhaltung sind Qualzuchten weit verbreitet: Hier werden Tiere so gezüchtet, dass sie schneller wachsen, mehr Fleisch ansetzen, immer mehr Milch geben oder immer mehr Eier legen.
Hühner in der Eierindustrie leiden durch eine unnatürlich hohe Eierproduktion an Entzündungen des Legedarms und der Kloake sowie unter Knochenbrüchen, da die hohe Legeleistung und der damit verbundene Kalziumentzug die Knochen porös und instabil machen.
Hühner sowie Puten und Truthähne, die für eine hohe Fleischproduktion gezüchtet werden, leiden oft unter Gelenkproblemen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Kühe in der Milchindustrie leiden durch die übermäßig hohe Milchproduktion an schmerzhaften Euterentzündungen und anderen gesundheitlichen Problemen, so dass sie im Schnitt im Alter von nur fünf Jahren im Schlachthof enden.
Wer Fleisch, Milch und Eier konsumiert, trägt zu dem durch Qualzuchten verursachten Leid der Tiere bei.

