Hessen: Antrag auf Jagdverbot im Main-Kinzig-Kreis
Vvon Julia Brunke, Redaktion Freiheit für Tiere
Lisa und Motohisa Watanabe besitzen ein Grundstück in Mittelgründau im Main-Kinzig-Kreis (Hessen), auf dem sie einen Permakultur-Waldgarten mit Biotopen für Flora und Fauna errichten. Durch die Wiedererschaffung eines weitgehend natürlichen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere sowie einer selbstverantwortlichen ökologischen Lebensmittelversorgung wollen wir unseren Beitrag für die Nachhaltigkeit leisten , erklären die Tier- und Naturfreunde. Das Ehepaar hat am 28.12.2017 das Jagdverbot auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen beantragt. Die Tierfreunde sind davon überzeugt, dass Tiere wie wir Menschen ein Recht auf Leben haben. Sie ernähren sich daher ausschließlich vegan.
Die 33-jährige Musiklehrerin und der 43-jährige Berufsschullehrer haben sich nach ihrer Hochzeit im April 2017 mit dem Kauf eines Stückchen Landes einen Traum erfüllt: Wir wollen unser eigenes kleines Paradies aufbauen.
Auf der zuvor als Pferdekoppel genutzten Landwirtschaftsfläche von fast 1,5 Hektar in Mittelgründau wollen Lisa und Moto Schritt für Schritt über die Jahre hinweg einen Permakultur-Waldgarten entstehen lassen: Auf einem Viertel der Fläche sollen Bäume, Sträucher und mehrjähriges Gemüse wachsen. Weitere Flächen sollen für eine bio-vegane Landwirtschaft genutzt werden. Ein lebendiger Zaun aus Bäumen und Sträuchern soll in ovaler Form den Großteil der Grundstücksinnenfläche eingrenzen. Für ein natürliches Gleichgewicht von Flora und Fauna soll auch ein Teich für Amphibien und Wasserpflanzen entstehen.
Da Lisa und Moto in Frankfurt am Main leben, bauten sie auf ihrem Grundstück eine Jurte auf, in der sie übernachten können, um die intensiven und zeitaufwändigen Gartenarbeiten vor Ort gut zu bewältigen.
Jagdgenossenschaft sind
Im Dezember 2017 erhielt das Ehepaar einen Anruf von der Behörde: Die Behörde teilte uns mit, dass wir aufgrund einer Anzeige eines Jägers die Jurte wieder abbauen müssen. Wie konnte das sein? Was hatten die Jäger mit ihrem Grundstück zu tun?
Die Anzeige des Jägers führte dazu, dass sich das Ehepaar mehr mit dem Thema auseinandersetzen mussten. Lisa und Moto erfuhren, dass alle Grundstückseigentümer außerhalb geschlossener Ortschaften automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind. Dies bedeutet, dass Jäger auf den privaten Grundstücken, die zwangsweise Teil einer Jagdgenossenschaft sind, die Jagd ausüben dürfen. Sie dürfen Hochsitze aufstellen und Futterstellen anlegen, Tiere schießen, Fallen aufstellen und sogar Treibjagden abhalten. Davon hatte man ihnen beim Kauf des Grundstücks gar nichts gesagt!
Lisa und Moto stießen bei ihren Internetrecherchen schnell auf die Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und erfuhren, dass es Grundstückseigentümern aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte möglich ist, einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks zu stellen. Am 28.12.2017 stellten Lisa und Moto den Antrag bei der Unteren Jagdbehörde des Main-Kinzig-Kreises.
Am 11.6.2018 erhielt das Ehepaar ein Schreiben der Behörde: Der Entscheidung über den Antrag hat neben der Anhörung des Antragstellers eine Anhörung der Jagdgenossenschaft, des Jagdpächters, angrenzender Grundstückseigentümer, des Jagdbeirats sowie der Träger öffentlicher Belange vorauszugehen gem. 6a (1) S. 4 BJagdGW.
Sie erfuhren weiter, das die Befriedung versagt werden kann, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Ruhen der Jagd auf der vom Antrag umfassten Fläche bezogen auf den gesamten jeweiligen Jagdbezirk die Belange
1. der Erhaltung eines artenreiches und gesunden Wildbestandes sowie der Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlage,
2. des Schutzes der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vor übermäßigen Wildschäden,
3. des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
4. des Schutzes vor Tierseuchen,
5. der Abwehr sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
gefährdet.
Auf Anraten der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade entschieden sich Lisa und Moto, Rechtsanwalt Peer Fiesel zu kontaktieren und sich juristische Unterstützung zu holen. Rechtsanwalt Fiesel vertritt bereits einige Grundstückseigentümer bei ihren Anträgen bzw. Klagen auf jagdrechtliche Befriedung. Als Präsident des Landestierschutzverbands Nordrhein-Westfalen engagiert er sich seit vielen Jahren im Tierschutz und für eine Natur ohne Jagd.
Nun hoffen Lisa und Moto, dass ihrem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bald statt gegeben wird und auf ihrem Grundstück das kleine Paradies entstehen kann - mit Frieden für Menschen und Tiere.
Lisa und Moto berichten über den Fortgang ihres Projekts auf ihrem Internetblog: lisaconmoto.com |
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