Immer mehr jagdfreie Grundstücke in Deutschland
Von Julia Brunke
In Bayern waren bereits Anfang 2013 die ersten Grundstücke durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jagdfrei gestellt worden. In Baden-Württemberg wurden 2013 Grundstücke vorläufig jagdrechtlich befriedet.
Seit 2014 sind in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei.
Seit 1.4.2015 ist das erste Grundstück in Sachsen-Anhalt und das erste Grundstück in Hessen jagdrechtlich friedet, auch weitere Grundstücke in Niedersachsen und Bayern sind seit 2015 offiziell jagdfrei. In Rheinland-Pfalz ist ab 1.4.2015 ein ganzes Bio-Weingut von den Behörden befriedet worden.
2016 wurden viele weitere Grundstücke jagdfrei, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern. In Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Grundstück seit 1.4.2016 offiziell von der Jagdbehörde befriedet worden.
Auch mit Beginn des neuen Jagdjahres 2017/18 am 1. April werden wieder weitere Grundstücke von den Behörden befriedet, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen.
Immer mehr Grundstückseigentümer wollen nicht länger hinnehmen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten und dort Tiere tot schießen oder Fallen aufstellen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012: Dieser hatte entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.
Bundesweit haben bereits einige Hundert Grundeigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt.
vor dem Europäischen Gerichtshof
Er war der erste Deutsche, der gegen die Jagd auf seinem Grundstück vor der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte - und gewann: Auf den beiden Waldgrundstücken von Rechtsanwalt Günter Herrmann in Rheinland-Pfalz darf seit dem 26.6.2012 nicht mehr gejagt werden.
Der Tierfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten. Als Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz war er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Hiergegen hatte er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt - ohne Erfolg. 2007 rief er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Denn dieser hatte bereits 1999 im Fall von Frankreich und 2007 im Fall von Luxemburg entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. (Urteil in der Rechtssache Chassagnou und andere gegen Frankreich vom 29.4.1999 Urteil in der Rechtssache Schneider gegen Luxemburg vom 10.6.2007)
Am 26.6.2012 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil der Großen Kammer im Fall Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerdenummer 9300/07). Der Europäische Gerichtshof stellte eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention fest, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, welche die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.
gegen Zwangsbejagung von Grundstücken
Familie Scholvien protestiert bereits seit Jahren gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke in Nünschweiler (Landkreis Pirmansens), insbesondere gegen die Errichtung eines Hochsitzes.
Dafür zogen sie sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser stellte in seiner Entscheidung vom 15.11.2013 in der Sache Scholvien et al gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerdenummer 13166/08) erneut fest, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken ethischer Jagdgegner gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstößt.
Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 1999 im Falle französischer Kläger, die gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke geklagt hatten, hatten die Scholviens die deutschen Gerichte angerufen: Die vegan lebenden Tierfreunde konnten es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schossen. Nachdem alle deutschen Gerichte bis zum Bundesverfassunggericht die Klage zurückgewiesen hatten, reichte Familie Scholvien bereits im Jahr 2008 Beschwerde beim EGMR ein. Am 15.11.2013 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Menschenrechte fest und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung.
Familie Scholvien will die Jagd
auf ihrem Grundstück nicht hinnehmen und hat eine »Bank des Friedens zwischen Mensch und Tier« aufgestellt. Der Hochsitz wurde vom neuen Jagdpächter inzwischen demontiert. Für ein Jagdverbot auf ihrem Grundstück zog die vegan lebende Familie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. · Bild: Carsten Scholvien
Grundstücke eines Bio-Landwirts befriedet
In Baden-Württemberg hat das Landratsamt Konstanz Anfang 2013 einem Bio-Landwirt vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestattet, um einer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht Freiburg im Eilverfahren zu entgehen. Das Landratsamt Calw, ebenfalls Baden-Württemberg, hat sich dieser Vorgehensweise angeschlossen.
Die Behörde hat für die Flächen des Bio-Landwirts aus dem Kreis Konstanz am 6.3.2013 einen vorläufigen Bescheid erteilt, also noch vor Inkrafttreten der Jagdgesetzänderung. Das Verwaltungsverfahren über endgültige jagdrechtliche Befriedung der Grundstücke läuft noch. Der Bio-Landwirt möchte auf seinen Flächen die ihm anvertraute Natur pflegen und das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen.
Auch im Kreis Sigmaringen gibt es mindestens einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung eines privaten Grundstücks: Vegetarierin will Jagd auf ihrem Grundstück verbieten , titelte die Schwäbische Zeitung. Ich lehne es grundsätzlich ab, Tiere zu töten , zitiert die Zeitung Grundstücksbesitzerin Elisabeth Vogel. Der Naturschützerin und Vegetarierin seien besonders Drückjagden ein Dorn im Auge. (Schwäbische Zeitung, 18.02.2014)
Grundstück in Markdorf jagdfrei
Das zwei Hektar große Grundstück von Rudolf Moser bei Markdorf im Bodenseekreis ist jetzt jagdrechtlich befriedet. Dies berichtet die Schwäbische Zeitung am 19.8.2014 unter dem Titel "Tierfreund setzt sich gegen Jäger durch".
Rudolf Moser und seine Frau haben auf dem Grundstück ein Biotop errichtet, ein eingetragenes Naturschutzgebiet mit geschützten Pflanzenarten, einem Tümpel und Streuobstwiese. Zudem befindet sich ein Storchennest auf seinem Grundstück. Die Storchenbeauftragte des Landes Baden-Württemberg empfiehlt, dass in einem Radius von 300 Metern um das Storchennest herum nicht geschossen werden sollte.
Rudolf Moser berichtete in der SWR-Landesschau am 7.5.2014, dass er als Junge mit einem Luftgewehr auf Vögel geschossen habe. Dabei verletzte er eine Amsel und nahm das Tier in die Hand: "Die Amsel hat gefiept und mich angeschaut. Sie ist dann in meinen Händen gestorben. Und da habe ich gewusst, was ich bislang getan habe. Und da hat die Schießerei für mich aufgehört."
"Meine Frau und ich wollten, dass das Grundstück auch ein Refugium für Tiere und nicht nur für Pflanzen ist", zitiert die Schwäbische Zeitung den 83-jähringen Tierfreund, der die Jagd aus tiefster Überzeugung ablehnt.
Moser musste erleben, wie Jäger auf seiner Obstwiese, auf der er ein Biotop angelegt hat, eine Treibjagd veranstalteten. So etwas will der Senior nicht wieder erleben müssen: Er stellte einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks und berief sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2012.
Im Juli 2014 genehmigte das Kreisjagdamt seinen Antrag.
Grundstück in Asch jagdfrei
Ein 0,7 Hektar großes Grundstück in Asch im Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) ist jetzt offiziell jagdfrei. Dies meldet die Südwestpresse am 25.4.2016.
Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 hatten die Grundstückseigentümer Eveline Jedynak und Ralf Rieks bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde den Antrag auf "Befreiung vom Zwang der Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen" gestellt. "Wir wollen nicht, dass auf unserem Grundstück ein Tier zu Schaden kommt", zitiert die Zeitung Grundstückseigentümerin Eveline Jedynak. "Für uns war's eine Gewissensentscheidung." Ralf Rieks, der viel in der Natur unterwegs und ehrenamtlich aktiv sei, beispielsweise bei der Kartierung von Farnen und Blütenpflanzen sagt: "Jagd bringt viel Störung rein." Und weiter: "Wir retten die Welt nicht mit unseren 0,7 Hektar. Aber wir wollen einen Anfang machen."
14 Monate mussten die Grundstückseigentümer auf den Befriedungsbescheid warten. Kosten: 352 Euro.
Erste Grundstücke schon seit April 2013 jagdfrei!
In Bayern sind etliche Grundstücke bereits seit Beginn des Jagdjahres 2013/14 am 1.4.2013 jagdfrei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte mit Beschlüssen vom 30.1.2013
entschieden, dass auf dem Grundstück von Roland Dunkel in Frankenbrunn sowie auf dem Grundstück von Ursula Becker im unterfränkischen Güntersleben vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Das Verwaltungsgericht Würzburg stellte am 5.3.2013 die Grundstücke von Stefan Körber in Dettelbach und Mainsondheim jagdfrei. Am 18.04.2013 wurden vier Waldgrundstücke in Niederbayern im Eilverfahren vom Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg vorläufig jagdrechtlich befriedet. Und seit September 2013 ruht die Jagd auch auf der Streuobstwiese von Günter Scheuring in den Hassbergen.
Roland Dunkel engagiert sich seit vielen Jahren im Tierschutz. Ich möchte nicht, dass auf meinem Grundstück Tiere zu leiden haben. Alle 6 Sekunden stirbt in Deutschland ein Tier durch Jägerhand. Viele Tiere sind nicht sofort tot, sondern leiden furchtbare Qualen .
Der Tierschützer und Vegetarier stellte bereits am 7. Mai 2007 den Antrag auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft bei der unteren Jagdbehörde Bad Kissingen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Sechs Jahre musste Roland Dunkel warten, bis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sein Grundstück jagdfrei stellte. Seit 1. April 2013 darf auf seiner Wiese am Rande der Rhön nicht mehr gejagt werden. (BayVGH, Beschluss vom 30.01.2013 - 19 AE 12.2123) Damit war es zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes einem ethischen Jagdgegner gelungen, sein der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen!
Ursula Becker aus Unterfranken hatte schon am 6.3.2007 für ihr Grundstück in Güntersleben den Antrag auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestellt. Die Tierfreundin hatte das idyllische Grundstück gekauft, um ein Biotop zu schaffen, ein Rückzugsgebiet für Tiere.
Beim Prozess vor dem Verwaltungsgericht Würzburg am 13.11.2008 sagte sie: Ich bin Vegetarierin und kann die Jagd aus ethischen Gründen nicht verantworten. Auf meinem Grundstück muss ich jedoch indirekt die Tiere zum Abschuss freigeben - dabei wollte ich ein Refugium für Tiere schaffen. Auch Ursula Becker musste sechs Jahre warten bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am 30.1.2013: Seit 1.4.2013 ist ihr Grundstück nun auch endlich jagdfrei.
Nach dem entscheidenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 schlossen sich das Verwaltungsgericht Regensburg und das Verwaltungsgericht Würzburg der neuen Rechtssprechung an. Mit Beschluss vom 19.2.2013 hat das Verwaltungsgericht Regensburg in einem Eilverfahren entschieden, dass auch auf dem Grundstück einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. (VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183)
Am 18.4.2013 stellte das Verwaltungsgericht Regensburg ganze 47 Grundstücke eines Landwirts im Eilverfahren vorläufig jagdfrei. (VG Regensburg, Beschluss v. 18.4.2013, Az.: RN 4 E 13.310)
2,5 Hektar in Unterfranken jagdfrei
Auch Stefan Körber will nicht, dass auf seinen Grundstücken Tiere totgeschossen werden. Seit 1.4.2013 sind die 2,5 Hektar des vegan lebenden Tierfreunds unterfränkischen Dettelbach und Mainsondheim jagdfrei.
Das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg hatte am 5.03.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auf den beiden Grundstücken vorläufig nicht auf Wildtiere geschossen werden darf, bis die Neureglung des Bundesjagdgesetzes in Kraft tritt. (VG Würzburg, Beschluss v. 05.03.2013 - W 5 E 13.138) Seit 1.4.2014 sind die Grundstücke durch das Landratsamt Kitzingen offiziell jagdrechtlich befriedet. Verwaltungsgebühr: 500 Euro.
Obstwiese in den Hassbergen jagdfrei
Günter Scheuring kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn auf seinem Grundstück am Ostheimer Ölberg in den Hassbergen / Nordbayern gejagt wird. Seit September 2013 ruht die Jagd auf der Streuobstwiese. Die Wiese am Waldrand mit alten Obstbäumen ist ein idyllisches Fleckchen - und hier sollen auch die Tiere ihren Frieden haben.
Entscheidend ist für Günter Scheuring das Gebot Du sollst nicht töten!": Für mich als tierliebender Mensch gibt es keinen Unterschied zwischen den Rechten der Tiere und denen der Menschen. Somit schließe ich auch niemanden aus, wenn es darum geht, wer nicht getötet werden darf. Du sollst nicht töten!" beziehe ich auf alle Lebewesen.
Darum berief sich der Tierschützer und Vegetarier auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, stellte einen Antrag auf Ruhen der Jagd und schaltete einen Rechtsanwalt ein. Die untere Jagdbehörde stimmte dem Antrag nach Absprache mit Jagdpächter und Jagdgenossenschaft zu.
Grundstück in Landshut jagdfrei
Nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und dem darauffolgenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 hatte sich das Verwaltungsgericht Regensburg der neuen Rechtssprechung angeschlossen und mit Beschluss vom 19.2.2013 in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück der ethischen Jagdgegnerin vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. (VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183) (VG Regensburg, Beschluss v. 19.02.2013 - RN 4 E 13.183)
Irmgard Bauderer freut sich, dass ihr ca. 10.000 Quadratmeter großes Wiesengrundstück im Landkreis Landshut offiziell jagdfrei ist, nachdem es vorher durch richterlichen Beschluss schon vorübergehend befriedet war. Nun ist also mein Vogelbiotop endgültig jagdfrei und ich kann nur hoffen, dass sich viele Grundstücksinhaber dazu entschließen, ebenfalls Anträge zu stellen.
Im Mai 2015 ist das Grundstück vom Landratsamt endgültig für jagdfrei erklärt worden. Ich musste zwar lange warten, aber nun ist es endlich positiv beschieden worden , berichtet Irmgard Bauderer. Allerdings kostete der Bescheid hier in Niederbayern über 1.000 Euro. Aber das war mir die Sache wert.
Landwirtschaft im Landkreis Passau jagdfrei
Am 18.4.2013 stellte das Verwaltungsgericht Regensburg ganze 47 Grundstücke eines Landwirts im Eilverfahren vorläufig jagdfrei. (VG Regensburg, Beschluss v. 18.4.2013, Az.: RN 4 E 13.310)
Mit Bescheid vom 19.8.2014 hat das Landratsamt Passau die Grundstücke endgültig jagdfrei gestellt.
Die Grundstücke liegen in zwei verschieden Jagdrevieren. Die Flächen in dem einen Jagdrevier wurden vollständig befriedet. Die Grundstücke in dem anderen Jagdrevier wurden befriedet, der Landwirt muss jedoch als Ausnahmeregelung Bewegungsjagden hinnehmen. Dagegen klagt der Landwirt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg.
Niederbayern: 0,7 Prozent der Fläche jagdfrei
In Niederbayern wurden seit 2013 insgesamt 49 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung privater Grundstücke bei der unteren Jagdbehörde gestellt. Bisher seien rund 52 Hektar befriedet worden - 0,7 Prozent der bejagbaren Flächen. Dies berichtet die Passauer Neue Presse am 21.2.2015.
In 31 Verfahren stehe die Entscheidung noch aus. Nach Informationen der Zeitung laufen in Oberbayern acht Verfahren, davon zwei im Landkreis Berchtesgaden, eines in Traunstein.
Vier Waldgrundstücke seit 1.4.2014 jagdfrei!
Seit Beginn des Jagdjahres 2014/15 am 1.4.2014 sind die vier Waldgrundstücke von Familie Vilsmaier in Niederbayern offiziell jagdfrei. Das ging ohne Probleme, die Kosten hierfür waren nur 150 Euro , berichtet Fred Vilsmaier.
2008 kauften Susanne und Fred Vilsmaier vier Waldgrundstücke in Niederbayern. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir noch nicht, dass wir mit diesem Kauf automatisch Zwangsmitglieder der örtlichen Jagdgenossenschaft wurden. Da wir uns seit vielen Jahrzehnten für den Tierschutz engagieren, waren wir entsetzt.
Nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 stellten die Tierfreunde einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung beim Landratsamt in Kelheim. Am 18.04.2013 wurde das Grundstück im Eilverfahren vom Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg vorläufig jagdrechtlich befriedet. Seit 1.4.2014 ist unser Wald vom Landratsamt aufgrund der Gesetzesänderung dauerhaft jagdrechtlich befriedet , so Fred Vilsmaier.
Die Vilsmaiers sind überzeugt: Tiere haben die gleichen Gefühle wie der Mensch und sie können Freude und Leid genauso zum Ausdruck bringen. Und: Die heutige Form der Jagd dient ausschließlich der Freude am Töten. Auf was man schießt, ist völlig egal. Das Wild wird gefüttert, um großen Bestand zu haben, den man anschließend wieder abschießen kann. Mit Hege hat das wirklich nichts mehr zu tun.
Es sind bereits einige Waldnachbarn auf die Vilsmaiers zugekommen mit der Frage, wie man einen Antrag stellen kann. Viele haben von der Zwangsmitgliedschaft erst durch uns erfahren .
Grundstück im Rottal jagdfrei
Ein Grundstück mit Obstwiesen, Hecken und Weiher im Rottal in Niederbayern ist ab 1.4.2016 jagdfrei. "Unsere Obstwiesen, Hecken und der Weiher bieten Unterschlupf für Bodenbrüter, Igel, Fasane, Frösche, Libellen, Fledermäuse, Tauben, Goldammer, Bachstelze, Kiebitz und Enten", berichtet Silke Schüder.
Silke Schüder und Stefan Hargasser können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Tiere, die auf ihren Wiesen und an ihrem Weiher Unterschlupf finden, durch Jäger getötet werden. Wir finden es furchtbar, wenn bei einer Treibjagd das Auto mit aufgehängten toten Hasen bei uns vorbeifährt, wenn mit Stöcken und viel Lärm die armen Tiere in die Waffen der Hobbyjäger getrieben werden und wir hilflos zuhören und zusehen müssen. Zudem möchten wir, dass unsere Pferde nicht permanent in Angst und Schrecken versetzt werden.
Die beiden Tierfreunde leben seit Jahren vegan. Um die vegane Ideale weiter zu verbreiten, haben wir auf dem Hof einen kleinen veganen Laden, um die Leute sowohl über die Freiheiten der Tiere als auch über friedliche Ernährungsmöglichkeiten zu informieren.
Am 12.2.2015 hatten Silke Schüder und Stefan Hargasser die jagdrechtliche Befriedung ihrer beiden Grundstücke beantragt. Am 11.5.2015 kam der Bescheid der Jagdbehörde: Die beiden Flächen mit 4.908 und 4.077 Quadratmetern werden ab 1.4.2016 zum befriedeten Bezirk gemäß dem neuen 6a Bundesjagdgesetz erklärt. Der Gebührenbescheid beläuft sich auf stolze 800 Euro.
Weitere Grundstücke in Rottal-Inn jagdfrei
Das etwa 5 Hektar große Grundstück von Raphaela Maier in Dobl bei Neukirchen (Niederbayern, Landkreis Rottal-Inn) ist seit 1.4.2016 offiziell jagdfrei.
Raphaela Maier lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Sie kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schießen. "Wir lehnen die Jagd aus ethischen Gründen ab und wollen nicht, dass auf unserem Grundstück Tiere getötet werden", sagt sie im Namen ihrer Familie. "Ich bin der Meinung, unsere Wildtiere bedürfen mittlerweile wieder mehr Schutz, da sie ja immer weniger werden. Wir wollen den Tieren auf unserem Grundstück Ruhe und einen Ort zum Rückzug bieten."
Auch Das Grundstück von Tierarzt Peter Zimmer - rund viereinhalb Hektar Wald und Wiesen bei Tann im niederbayerischen Landkreis Rottal Inn - ist inzwischen offiziell jagdfrei. "Wir leben vegan, und das würde gegen unsere Ansichten gehen. Das Hauptargument ist, dass jedes Tier ein Recht hat, da zu sein. Und wenn dann gejagt wird, haben die Tiere Angst, werden verscheucht", so der Tierarzt.
Grundstück im Kreis Erlangen-Höchstadt jagdfrei
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat ein Grundstück eines Jagdgegners mit Bescheid vom 26.5.2014 zum 1.4.2015 jagdrechtlich befriedet.
Der Grundstückseigentümer gab an, dass er gegen die Ermordung von Tieren sei und überzeugt, dass sich Wildbestände selbst regulieren können.
Die Verwaltungsgebühr betrug 200 Euro.
Grundstück in Morschen seit 1.4.15 jagdfrei
Die Grundstücke von Jörg Hanstein in Morschen (Schwalm-Eder-Kreis) sind seit 1.4.2015 jagdfrei! Dies ist die erste offizielle jagdrechtliche Befriedung in Hessen.
Jörg Hanstein kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass auf seinem Grundstück Jagd auf Tiere gemacht wird. Ich lebe seit über 10 Jahre vegetarisch , sagt der 45-jährige Tierfreund zu seinen Beweggründen. Ich achte jedes Leben, auch und gerade das der Wildtiere, da diese keine Lobby haben und den Jägern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Ich denke, wir haben keinen Grund und auch kein Recht als Menschen, Tiere zu töten.
9 Hektar im Kreis Ludwigslust-Parchim jagdfrei
Frau R. besitzt ein etwa 9 Hektar großes Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern. Seit Jahrzehnten engagiert sie sich im Tier- und Naturschutz und setzt sich für ein friedliches Nebeneinander von Mensch und Tier ein. Sie und ihre Familie sind überzeugte Vegetarier. Weil sie das Töten jeglicher Art verabscheut, kann es die Tierfreundin nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf ihrem eigenen Grund und Boden Tiere tot schießen. Auf ihren 9 Hektar Land möchte sie dir ihr anvertraute Natur pflegen und das Leben von Pflanzen und Wildtieren schützen.
Bereits im April 2013 beantragte Frau R. die sofortige jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Sie berief sich dabei auf den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in seinem Urteil vom 26.6.2012 entschieden hatte: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Die Grundstückseigentümerin gab als Begründung an, dass sie sich als Pazifistin in ihren Menschenrechten beeinträchtigt fühle, wenn auf ihrem Grundstück Tiere getötet werden.
Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs erforderliche Änderung des Bundesjagdgesetzes noch nicht in kraft getreten. Nach dem der neue 6a Bundesjagdgesetz am 6.12.2013 in Kraft getreten war, kam es zu einem langen und für die Grundstückseigentümerin zermürbenden Schriftwechsel mit den Behörden. Die am Verwaltungsverfahren Beteiligten teilten mit, dass sie die Ernsthaftigkeit der ethischen Gründe bezweifelten.
Die Jagdgenossenschaft und Jagdpächter wendeten sich in einem Schreiben an die Behörde im Oktober 2014 gegen eine Befriedung des Grundstücks vor Ablauf des Jagdpachtvertrags im Jahr 2019.
Schließlich kam dann doch die freudige Nachricht: Die untere Jagdbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim stellte das Grundstück ab 1.4.2016 jagdfrei als erstes Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern.
Ich habe es geschafft mein Grundstück ist jagdbefriedet , freut sich Frau R. Allerdings sind die Gebühren in Mecklenburg-Vorpommern gewaltig. Es bleibt ein diffuses, erschreckendes Gefühl, Ethik muss man sich "leisten" können. Denn für den angefallenen Verwaltungsaufwand erhielt die Tierfreundin einen Kostenbescheid über 1.400 Euro.
Ulmenhof jagdfrei!
Seit 1.4.2015 sind die Flächen des Ulmenhofs im Kreis Aurich/Ostfriesland offiziell jagdfrei! Ulmenhof e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der ein kleines Tierheim mit Gnadenhof errichtet hat. Pferde, Ziegen, Mini-Schweine, Gänse und Fundtiere wie zahlreiche Katzen haben hier ein Zuhause gefunden.
Was wir versucht und nunmehr erreicht haben, ist, die Tiere auf dem Ulmenhof bestmöglich zu schützen , so Thomas und Esther Huber, nachdem die Jagdbehörde am 28.7.2014 dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung statt gegeben hatte. Sie hatten um ihre Tiere gefürchtet, nachdem der Jagdpächter einen Hochsitz in Sichtweite aufgestellt und das Grundstück mit Jagdfreunden betreten hatte.
Nach Bescheid auf Befriedung: Katze erschossen
Doch die Bewohner des Ulmenhofs hatten sich zu früh gefreut: Seit unserer Befriedung spitzt sich die Lage hier leider ins fast Unerträgliche zu , berichtet Thomas Huber. Die Provokationen, denen wir seitens des hiesigen Jagdpächters ausgesetzt sind, nehmen unvorstellbare Formen an. Am Abend des 5. September wurde Fee, eine der Tierheim-Katzen, erschossen - vor den Augen von Esther Huber, nicht einmal 40 Meter von der Scheune entfernt. Es wurde Strafantrag gestellt - ohne Erfolg, da Aussage gegen Aussage steht.
Mehr Informationen über den Ulmenhof:
ulmenhofev.de
Niedersachsen: Hof Butenland jagdfrei!
Hof Butenland im Landkreis Wesermarsch (nordwestliches Niedersachsen) wurde mit Bescheid vom 14.10.2014 von der zuständigen Behörde Butenland offiziell jagdfrei gestellt - rückwirkend zum 1.4.2014.
Jan Gerdes und Karin Mück führen mit der Tierschutzstiftung Hof Butenland einen Gnadenhof mit Kuhaltersheim.
Auf dem landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern groß geworden, beendete Jan Gerdes 2001 die Nutzung von Tieren und verbannte Fleisch und Wurst von seinem Speiseplan. Früher war Jan Gerdes selbst Jäger und weiß, wovon er spricht. Er erlebte mit, wie viele Tiere nur angeschossen wurden und sich zu Tode quälten. Als Tierschützer und Veganer lehnt er die Jagd heute aus ethischen Gründen ab.
Umso größer war die Freude, dass die Behörde dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung endlich stattgab: Darauf trinken wir einen Jägermeister!
Mehr Informationen über Hof Butenland:
kuhaltersheim.org
Grundstück im Landkreis Diepholz jagdfrei
Ein Tierfreund und Jagdgegner hat für sein Grundstück in Bassum/Landkreis Diepholz einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt, weil darauf gejagt wurde.
Die Behörde hat mit Bescheid vom 17.4.2014 festgestellt, dass es bei dem Grundstück bereits um einen befriedeten Bezirk gemäß 9 Abs. 1 Ziffer 2 Nieders. Jagdgesetz handle.
Der betreffende Jäger habe angegeben, das Grundstück versehentlich betreten zu haben.
8 Hektar im Kreis Wittmund jagdfrei
Elektro-Meister Ede Rieken ist Eigentümer eines Grundstücks im Landkreis Wittmund im Nordwesten von Niedersachsen. Ab 1.4.2017 ist sein Grundstück offiziell jagdrechtlich befriedet. Kosten: 450,- Euro.
Gut 8 Hektar landwirtschaftliche Fläche stehen jetzt uneingeschränkt auch den frei lebenden Tieren zur Verfügung , freut sich der Naturfreund.
Am 5.1.2015 hatte Ede Rieken die Befriedung seines Grundstücks beantragt. In dem Antrag legte er die ethischen Gründe für die Befriedung seiner Grundflächen dar: Er lehne es ab, dass die wildlebenden Tiere durch seine Duldung von den Jägern im Rahmen der Jagdausübung erlegt werden. Dies könne er mit seinem Gewissen nicht länger vereinbaren. Die Grundstücke vor allem in Waldnähe halte er bewusst als Mähwiesen, um den Wildtieren die Futtersuche zu vereinfachen. Wenn dann die Jäger auf genau diesen Feldern Tiere erlegen, sei das für ihn nicht hinnehmbar.
Zunächst wurde dem Elektromeister - wie anderen betroffenen Grundstückseigentümern in Niedersachsen - für die Bearbeitung des Antrags auf jagdrechtliche Befriedung eine Verwaltungsgebühr in Höhe bis zu 2.000 Euro angekündigt. Aber der Grundstückseigentümer ließ nicht locker und schrieb wegen der hohen Kosten den zuständigen Minister Meyer an.
Am 17.5.2016 kam die die Antwort, dass die Gebühren korrigiert würden. Die Niedersächsische Gebührenordnung sieht jetzt einen Kostenrahmen von 200 bis 700 Euro für die Befriedung von Grundflächen vor.
4 Hektar im Landkreis Lüneburg jagdfrei
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage einer Jagdgegnerin entsprochen und ihr knapp 4 Hektar großes Stück Land mit einem 5000 Quadratmeter großem Teich zu einem jagrechtlich befriedeten Bezirk erklärt.
Die 61-jährige Grundstückseigentümerin aus dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen hatte im Januar 2015 bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde die jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke beantragt. Sie erläuterte, dass sie als überzeugte Vegetarierin das Töten von Tieren grundsätzlich ablehne und berief sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der 2012 entschieden hatte, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Daraufhin musste das deutsche Jagdgesetz geändert werden. Im neuen 6 a Bundesjagdgesetz wurde festgelegt: Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und im Eigentum einer natürlichen Person stehen, sind auf Antrag des Grundeigentümers zu befriedeten Bezirken zu erklären (Befriedung), wenn der Grundeigentümer glaubhaft macht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt.
Der Kreis Lüneburg wies den Antrag der Tierfreundin jedoch im Dezember 2015 mit der Begründung zurück, dass die Jagd auf den Grundstücken erforderlich sei, um Wildschäden einzudämmen und Verkehrsunfälle zu vermindern. Gegen diesen Bescheid erhob die Grundstückseigentümerin im Januar 2016 Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg gab der Klage statt: "Die Klägerin machte bei ihrer Anhörung im Rahmen der mündlichen Verhandlung glaubhaft, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt."
7 Hektar im Landkreis Uelzen jagdfrei
Auf einem sieben Hektar großen Grundstück in der Gemeinde Altenmedingen (Landkreis Uelzen in Niedersachsen) wird es zukünftig keine Jagd mehr geben. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 8.3.2017 einer Grundeigentümerin Recht gegeben. (Urteil vom 8.03.2017, Az. - 5 A 231/16 -)
Die Grundeigentümerin hatte 2013 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt, weil sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Ich töte keine Tiere und möchte auch nicht sehen, dass auf meinem Grundstück Tiere getötet werden , erklärt sie. Die Vegetarierin gibt Katzen, Hunden, Pferden und einem Esel ein Gnadenbrot auf ihrem Hof.
Die Jagdbehörde beim Landkreis Uelzen lehnte den Antrag auf Befriedung ab, weil sie die die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen anzweifelte, vielmehr gehe es um eine Auseinandersetzung mit der örtlichen Jägerschaft.
Die Tierfreundin wandte sich an Rechtsanwalt Per Fiesel aus Dortmund und klagte gegen den ablehnenden Bescheid der Jagdbehörde beim Verwaltungsgericht Lüneburg. Mit Erfolg: Die Kammer hat die Voraussetzung erfüllt gesehen, dass die Klägerin glaubhaft gemacht hat, dass sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt , begründet Gerichtssprecherin Dr. Gunhild Becker das Urteil.
Die Grundstückseigentümerin hatte in der mündlichen Verhandlung emotional bewegt geschildert, wie sie eine Treibjagd in dem Wald erlebt hat, in dem sich der Hof der Familie befindet: Es ist schrecklich. Die Wildschweinrotte haben sie ausgerottet. Mir kamen die Tränen. An jeder Ecke des Grundstücks stehe ein Hochsitz. Während sie kranke Katzen, Hunde, Pferde und einen Esel aufnehme, um ihnen den Tod zu ersparen, erschießen Jäger auf ihrem Land Wildtiere.
Kreis Soest seit 1.4.2014 offiziell jagdfrei
Sofort nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2012 stellte der Biologe und Ökologe Dr. Karl-Heinz Loske einen Antrag auf Befriedung seiner Grundstücke. Seit 1.4.2014 sind 2,2 Hektar in der mittelwestfälischen Hellwegbörde (Geseke, Kreis Soest) offiziell jagdrechtlich befriedet.
Dr. Karl-Heinz Loske ist freiberuflicher, vereidigter und öffentlich bestellter Umweltsachverständiger und lebt seit 1987 mit seiner Familie in Geseke. Nach Erwerb von über 2 Hektar ausgeräumter Ackerfläche legte der Ökologe eigenhändig Wiesen, Wälder, Obstwiesen und Teiche an. Es wurde ein schutzwürdiger, artenreicher Lebensraum für Wildtiere geschaffen, der wie eine Insel in ausgeräumter Ackerbörde liegt und zahlreiche seltene Arten anzieht.
Schon früh gab es um dieses Biotop heftige Konflikte, da die Jäger trotz eindeutiger Gegenwehr der Familie Loske zweimal jährlich eine Treibjagd abhielten und dabei insbesondere Hasen und Fasanen schossen. Hinzu kamen zahlreiche Zusatzjagden auf Ringeltauben und Rehe. Selbst durch den umzäunten, hofnahen Garten stapften die Waidmänner, um hier demonstrativ und vor den Augen der machtlosen Familie die letzten Fasane aufzuscheuchen und abzuschießen.
Nicht zuletzt dieser alljährliche Ärger und die Ohnmacht, tatenlos zusehen zu müssen, wie zutrauliche, friedliche Wildtiere auf eigenem Grund erschossen wurden, inspirierten Dr. Loske zu seinem 2006 erschienenen Buch Von der Jagd und den Jägern , in dem er sich eingehend mit den wahren Motiven und Leidenschaften der Jäger auseinandersetzt. Die wichtigste These des Experten darin: Die Hobbyjagd ist aus ökologischer Sicht entbehrlich und eine Natur ohne Jagd ist in Deutschland problemlos möglich.
Auf seinem jagdfreien Grundstück kann sich nun endlich der vielfältige, selbst geschaffene Lebensraum ohne Störungen entwickeln und Wildtieren in einer lebensfeindlichen Agrarlandschaft einen wichtigen Rückzugsraum bieten.
Bereits 2014 wurden erste Grundstücke
in Mittelwestfalen, im Münsterland, in Minden und im Kreis Coesfeld von den Behörden jagdrechtlich befriedet. Der Ökologe Dr. Karl-Heinz Loske hat auf seinem Grundstück in der mittelwestfälischen Hellwegbörde auf einer ehemals ausgeräumten Ackerfläche ein Biotop für Wildtiere geschaffen: Eigenhändig legte er Hecken, Wälder, Streuobstwiesen und Teiche an. Doch zweimal im Jahr musste die Familie machtlos mit ansehen, wie Jäger bei Treibjagden hier die letzten Hasen und Fasane sowie Rehe und Ringeltauben abknallten. · Bild: Dr. Karl-Heinz Loske
Wald in Hellwegbörde jagdfrei
Ein schöner Auenwald in der Aheaue bietet inmitten ausgeräumter Ackerflur der Hellwegbörde ein wichtiges Rückzuggebiet für Wildtiere - und ab 2016 auch Schutz vor den tödlichen Schüssen der Jäger.
Dr. Karl-Heinz Loske hat auf seinen hausnahen Grundstücken in Geseke in der mittelwestfälischen Hellwegbörde auf einer ehemals ausgeräumten Ackerfläche ein Biotop für Wildtiere geschaffen: Eigenhändig legte er Hecken, Wälder, Streuobstwiesen und Teiche an. Zweimal im Jahr musste die Familie machtlos mit ansehen, wie Jäger bei Treibjagden hier die letzten Hasen und Fasane sowie Rehe und Ringeltauben abknallten. Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2012 stellte der Biologe und Ökologe einen Antrag auf Befriedung seiner Grundstücke und legte ausführlich seine ethischen Gründe für die Ablehnung der Jagd dar: Er kann das Töten von Tieren, die auf seinen Grundstücken Schutz suchen, nicht mit seinem Gewissen vereinbaren.
Folgerichtig wurde daher am 1.4.2014 eine 2,2 Hektar große Streuobstwiese seit dem 1.4.2014 durch die Jagdbehörde befriedet. Daraufhin beantragte Dr. Loske am 28.04.2014 die jagdrechtliche Befriedung zweier weiterer Grundstücke. Mit Bescheid vom 26.6.2015 stellte der Kreis Soest 17.373 m 2; in der Gemarkung Schmerlecke sowie 4.983 m 2; in der Gemarkung Langeneicke zum 1.4.2016 offiziell jagdfrei.
10 Hektar im Münsterland seit 1.4.2014 jagdfrei!
Auch André Hölscher hat es geschafft: Seine beiden landwirtschaftlichen Grundstücke im Münsterland mit insgesamt 10 Hektar Fläche sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 jagdfrei. Der 39-Jährige ist als Comedian alias Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp bekannt. Presse und Fernsehen haben immer wieder über sein Engagement gegen die Jagd auf seinem Grundstück berichtet.
In den vergangenen Jahren gab es zwischen dem Grundeigentümer und dem Jagdpächter immer wieder Auseinandersetzungen bei Treibjagden. Die Partnerin des Ladbergers wurde sogar auf dem Balkon sitzend von Schrot getroffen.
m Herbst 2012 berichteten das WDR-Fernsehen und die Westfälischen Nachrichten von einer polizeilich angemeldeten Demonstration des unfreiwilligen Jagdgenossen. Er stellte sich während einer Treibjagd mit einem Schild in der Hand Keine Jagd auf meinem Grundstück mitten auf seine eigene Wiese. Vor den Augen der Journalisten musste die Jagdgesellschaft abziehen - ohne dass ein Schuss fiel.
Gleich nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Sommer 2012 hatte ich den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Flächen gestellt. Aufgrund der Bindung an die deutsche Gesetzesgebung teilte mir die Behörde damals mit, derzeit nicht über mein Anliegen entscheiden zu können, den Antrag aber zurückzustellen.
Als das Urteil aus Straßbourg in das Bundesjagdgesetz eingeflossen war, ging alles ganz schnell. Ich musste meine Gewissensgründe schriftlich darlegen, parallel wurden im Beteiligungsverfahren die Träger öffentlicher Belange, wie Forstbehörde, Landwirtschaftskammer, Jagdgenossenschaft und Jagdpächter angehört, dann erhielt ich umgehend den entsprechenden Bescheid.
Am 7. März 2014 erhielt der 39-jährige Ladberger den Bescheid der unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt. In ihrem Schreiben attestiert die Behörde dem Antragsteller, seine Gewissengründe gegen den Jagdbetrieb auf seinem Grundstück glaubhaft dargelegt zu haben. Die Behörde hat die Grundstücke noch vor Ablauf des Jagdpachtvertrages, der noch bis 2018 läuft, zum Ende des Jagdjahres am 31.3.2014 jagdfrei gestellt. Dazu erfolgt die Befriedung ohne weitere Beschränkungen. Die Kosten belaufen sich laut
Bescheid nur auf 115,- Euro.
Ich bin überglücklich und erleichtert, dass meine Grundstücke jagdfrei sind , sagt André Hölscher.
Jagdfreies Grundstück im Kreis Höxter
Detlef Korsawe freut sich über sein jagdfreies Grundstück im Kreis Höxter beim Naturschutzgebiet Desenberg in der Nähe von Warburg: Mit Ende des laufenden Jagdjahres zum 1.4.2015 ist sein Viertelhektar Land offiziell jagdrechtlich befriedet!
Das Grundstück ist natürlich sehr klein, aber mir ging es ums Prinzip. Und jede Reise beginnt mit einem kleinen Schritt... , berichtet der Tier- und Naturfreund. Er besitzt eine Grünfläche unterhalb des Desenbergs.
Den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung hatte er schon Mitte 2013 gestellt, wurde aber vertröstet, weil das neue Jagdgesetz noch nicht verabschiedet war. Im Dezember 2013 wurde ich von der Jagdbehörde angeschrieben und gebeten, meine Beweggründe für die jagdrechtliche Befriedung zu nennen. Das habe ich Ende Dezember getan. Als ich mich jetzt, nach 6 Monaten Bearbeitungszeit, nach dem Stand der Dinge erkundigt habe, wurde mir mitgeteilt, dass meinem Antrag stattgegeben wurde.
Detlef Korsawe will auch anderen Grundstückseigentümern Mut machen: Ohne die zahlreichen Informationen der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade hätte ich den Antrag nicht gestellt oder vielleicht weniger Argumente gehabt.
Wald im Kreis Minden-Lübbecke jagdfrei
Für Gerald Zöphel ist es nicht vertretbar, dass Tiere im Rahmen der Jagdausübung getötet werden. Er kann nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass für die Tötung von Tieren ausgerechnet sein Grundstück zur Verfügung gestellt werden soll. Seit 1.4.2014 ist sein 1,7 Hektar großes Waldgrundstück im Kreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen) offiziell jagdrechtlich befriedet. Die Kosten: 115 Euro.
Eineinhalb Jahre hatte der Tier- und Naturfreund warten müssen, bis die Behörde seinem Antrag stattgab und sein Waldgrundstück befriedete.
Nun möchte er auch anderen Grundstückseigentümern Mut machen: "Rechtsanwalt Dominik Storr hat mich durch seine hervorragende Arbeit bestens vertreten, herzlichen Dank dafür. Viele Grüße an alle Jagdgegner. Bitte macht weiter!"
Grundstücke in Viersen seit 1.4.15 jagdfrei
Dieter Paul freut sich, dass seine Grundstücke in Viersen und Nettetal seit 1.4.2015 dauerhaft befriedet wurden. "Ich finde es unverantwortlich, dass Jäger auf meinem und anderen Grundstücken töten dürfen", begründet Dieter Paul seinen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung, dem die zuständige Jagdbehörde innerhalb eines Jahres stattgegeben hat.
"Der Entscheidungsprozess der Behörde hat trotz einer aktiven Jägerin als zuständige Beamtin weniger als ein Jahr gedauert", erklärt der Bauleiter. "Was mich ärgert, sind die hohen Kosten für einen Ausstieg aus einer Zwangsmitgliedschaft, der ich nie beitreten wollte. Es ist aber so, dass die Jäger eine wahnsinnige Macht haben, um Ihr unsinniges Treiben weiter ausführen zu können. Egal, Hauptsache die Tiere dürfen jetzt bei mir nicht mehr geschossen werden. Hoffentlich schließen sich noch viele Grundstücksbesitzer dem Ausstieg aus den Jagdgenossenschaften an."
Grundstück in Mönchengladbach jagdfrei
Obwohl die Jagdgenossenschaft die Stadt verklagen wollte: Eine tierliebende Familie hat erfolgreich durchgesetzt, dass auf ihrem 2585 m2 großen Grundstück in Zukunft kein Tier mehr von Jägern erschossen wird.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 26.6.2012 entschieden, dass Grundstückseigentümer keine Jagd dulden müssen.
Ich bin selbst Vegetarierin, und wir möchten nicht, dass auf unserem Land Tiere getötet werden , wird die Mutter von der Westdeutschen Zeitung am 18.3.2014 zitiert.
Und die Rheinische Post zitiert am 14.3.2015 wie folgt: Wir waren schon immer Jagdgegner: Wenn man von den Expansionsgeschossen hört, die bei Tieren faustgroße Austrittslöcher verursachen, aber dennoch nicht zum sofortigen Tod führen müssen... Tiere, die angeschossen flüchten und nicht sofort gefunden werden, erleiden unfassbare Qualen.
Darum beantragten die Tierschützer aus Gewissensgründen bei der zuständigen unteren Jagdbehörde, die bei der Stadt angesiedelt ist, die jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks. Es begann ein umfangreiches Verfahren, bei dem der Familie auf den Zahn gefühlt wurde, die Jagdgenossenschaft, die beiden Jagdpächter und die angrenzenden Grundeigentümer angehört wurden sowie Stellungnahmen vom Waldbauernverband, Landwirtschaftskammer, Landesbüro der Naturschutzverbände, Landesbetrieb Wald und Holz, Gemeindewaldbesitzerverband und Landesjagdverband eingeholt wurden.
Schließlich hat die Stadt Mönchengladbach die Ackerfläche im März 2015 offiziell jagdrechtlich befriedet.
Doch damit nicht genug: Die Jagdgenossenschaft wollte die Befriedung nicht hinnehmen, zweifelte die ethischen Gründe der Familie an und verklagte die die Stadt! Die Jäger wollten verhindern, dass das Jagdrevier zu einem Flickenteppich wird.
Am 18.3.2015 fand der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf statt. Die Rheinische Post berichtet am 19.3.2015, dass der Richter deutlich gemacht habe, dass das Verwaltungsgericht die Gewissensgründe, die die Familie anführe, nicht überprüfen werde. Die Jagdgenossenschaft könne nur Einwände gegen die Befriedung geltend machen, die die Ausübung der Jagd betreffen. Daraufhin zog die Jagdgenossenschaft ihre Klage zurück.
Das Verfahren wurde eingestellt.
Grundstücke im Kreis Steinfurt jagdfrei
Sabine L. ist Eigentümerin von drei Grundstücken mit 2,7 ha im Kreis Steinfurt. Sie stellte den Antrag, ihre Flächen zu "befriedeten Bezirken" zu erklären, da sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehne. Der Kreis Steinfurt wies ihren Antrag ab: Der Kreis Steinfurt wies ihren Antrag ab. Begründung: Die Klägerin habe ihre Gründe nicht ausreichend glaubhaft gemacht. Das Verwaltungsgericht Münster gab ihr am 30.10.2015 Recht: Die Tierschützerin darf die betreffenden Flächen zu befriedeten Gebieten erklären und damit die Jagd dort untersagen. (Urteil vom 30.10.2015, Az.1 K 1488/14)
Sabine L. hält auf ihrem Grundstück seit Jahren Tiere, unter anderem Pferde, Enten und Schafe. "Genau diese Tierhaltung nahm der Kreis zum Anlass, der Klägerin die Glaubhaftigkeit der ethischen Gründe abzusprechen. Die Beamten nahmen an, dass sie die Tiere zum Verzehr halten würde", so das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.
Vor Gericht führte die Tierschützerin aus, dass ihre Tiere nicht geschlachtet werden. Dem Gericht reichte jedoch bereits die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen, berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben: "Schon der Europäische Gerichtshof habe in einem früheren Urteil festgelegt, so der Richter weiter, dass das Schlachten von Tieren und die Missbilligung der Jagd nichts miteinander zu tun habe."
Das Rechtsportal Legal Tribune online, 2.11.2015 zitiert die Grundstückseigentümerin mit den Worten: "Der Gedanke, dass auf meinem Grund und Boden Tiere getötet und zuvor auch noch gejagt und damit gequält werden sollen, ist für mich unerträglich."
Wald in Lippstadt jagdfrei
Ein kleiner Wald (3000 Quadratmeter) in Lippstadt-Benninghausen, Nordrhein-Westfalen, ist seit 1.4.2015 jagdfrei. Grundstückseigentümerin Gisela Splitthoff musste nur 111,- Euro Verwaltungsgebühr bezahlen! Dies sollte ein Vorbild für die Jagdbehörden anderer Landkreise und Städte sein, die immer noch mit Kosten von 1000 bis 2000 Euro versuchen, Grundstückseigentümer von der Befriedung ihres Grundstücks abzuhalten.
Gisela Splitthoff hatte einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt, weil sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren kann, dass Jäger in ihrem Wald Tiere tot schießen: Der Mensch, als einziges Lebewesen der Welt, maßt sich an, jährlich millionenfaches Tierleid mittels Waffen und anderer todbringender Instrumente zu verursachen. Solange es auf dieser Welt Menschen gibt, die aus Lust töten, egal ob Mensch oder Tier, wird es auf dieser niemals Frieden geben.
Seit 1.4.2015 ist ihr Wäldchen offiziell von der Jagdbehörde befriedet worden. Der Aufwand war enorm, aber er hat sich gelohnt , so die Grundstückseigentümerin. Ich bin der zuständigen Jagdbehörde sehr dankbar, dass sie trotz Proteste der Jägerschaft meinem Antrag zugestimmt hat, sogar noch vor Ablauf der laufenden Jagdpacht.
5,5 Hektar in Königswinter jagdfrei
Ein 5,5 Hektar großes Grundstück in Königswinter bei Bonn ist jetzt offiziell jagdfrei. Der Biologe Dr. Til Macke stellte 1992 erstmals einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines privaten Naturschutzgebiet ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Weitere Anträge folgten 2003, 2012 und 2013 - sie wurden alle abgelehnt. Vom Verwaltungsgericht Köln erhielt der Natur- und Tierfreund schließlich Recht: Das Grundstück muss zum befriedeten Bezirk erklärt werden.
Dr. Til Macke hat in jahrzehntelanger Arbeit ein privates Naturschutzgebiet in einer ehemaligen Tongrube angelegt: mit Blumenwiese, Wald und See. Die Artenvielfalt an Schmetterlingen, Libellen und Vögeln ist groß. Sogar der Eisvogel brütet dort. An Säugetieren lebwen hier völlig ungestört Rehe, Dachse, Füchse, Eichhörnchen, Hermeline, Igel und Fledermäuse. Jahr für Jahr bringt eine Ricke ihr(e) Kitz(e) zur Welt und zieht sie erfolgreich auf, weil das Grundstück weitgehend eingezäunt und geschützt ist.
Bereits 1992 beantragte der im Naturschutzbund aktive Biologe beim Rhein-Sieg-Kreis, dass sein privates Naturschutzgebiet zu einem befriedeten Bezirk erklärt werden möge, weil es immer wieder Störungen durch Angler und Jäger gab. Der Antrag wurde als nicht erforderlich abgelehnt.
Im Januar 2003 stellte Dr. Macke erneut einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks. Nach einem Ortstermin wurde ein Teil des privaten Naturschutz gebietes zum befriedeten Bereich erklärt, wobei ihm darüber nie eine schriftliche Erklärung zugestellt wurde. Weiterhin musste der Tier- und Naturfreund ertragen, dass Jäger immer wieder das eingezäunte Gelände der ehemaligen Tongrube unangemeldet betraten, um auf Enten zu schießen. Nach der Jagd sei das Gelände zertrampelt gewesen, tote und verletzte Enten lagen herum, Vögel waren für Wochen vertrieben, berichtet er.
Am 31.12.2012 stellte Dr. Macke noch einmal einen Befriedungsantrag und berief sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, demzufolge die Zwangsbejagung privater Grundstücke gegen die Menschenrechte verstößt. Er legte dar, er habe über viele Jahre ertragen müssen, dass Jäger in sein eingezäuntes Gelände eindrängen, die Enten bejagten und damit für längere Zeit vergrämten. Er gestalte und erhalte das Grundstück seit über 20 Jahren für Zwecke des Naturschutzes und sei nicht bereit, die Störung dieses konsequent gepflegten Schutzgebietes länger hinzunehmen. Daraufhin erhielt der Grundstückseigentümer am 13.1.2013 die Antwort des Rhein-Sieg-Kreises, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sei (noch) kein geltendes Recht.
Am 14. August 2013 beantragte Dr. Til Macke erneut die Erklärung seines Grundstücks zum befriedeten Bezirk, nun unter Berufung auf den neuen 6a Bundesjagdgesetz. Er lehne die Jagd aus ethischen Gründen ab und finde es unerträglich, dass die auf seinem Grundstück geschossenen Enten qualvoll verendeten. Die gesunde Wildpopulation werde auf dem Grundstück durch umfangreiche Biotop-Pflegearbeiten sichergestellt. Doch der Rhein-Sieg-Kreis lehnte den Antrag mit Bescheid vom 11. Juni 2014 ab. Zur Begründung hieß es, dem Grundstückseigentümer sei es nicht gelungen, seine ethischen Gründe ausreichend glaubhaft zu machen.
Aber Dr. Macke gab nicht auf und erhob am 4. Juli 2014 Klage gegen den Bescheid. Mit Erfolg: Am 17.12.2015 hat er vom Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen. Der Rhein-Sieg-Kreis wurde verpflichtet, dem Antrag des Eigentümers auf Erklärung seines Grundstücks zu einem befriedeten Bezirk zu bescheiden.
Der Biologe Dr. Til Macke
stellte 1992 erstmals einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines privaten Naturschutzgebiets. Weitere Anträge folgten 2003, 2012 und 2013 - sie wurden alle abgelehnt. Vom Verwaltungsgericht Köln erhielt der Natur- und Tierfreund schließlich Recht: Das Grundstück muss zum befriedeten Bezirk erklärt werden.
Grundstück im Welter Bach jagdfrei
Helmut Hielscher besitzt seit über 35 Jahren ein etwa zwei Hektar großes Grundstück zwischen Dülmen und Coesfeld, direkt neben dem Naturschutzgebiet Welter Bach. Das Wäldchen mit Seen und sumpfiger Wiese ist ein Biotop für Tiere. Sogar ein Storchenpaar lebt dort. Der Naturschützer wollte die Jagd auf seinem Grundstück nicht länger dulden und stellte vor über zwei Jahren einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. 2016 hat der Kreis Coesfeld den Antrag bewilligt.
Für den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gab es einen traurigen Anlass: Im Welter Bach hatten Jäger 2013 streng geschützte Nonnengänse erschossen, die dazu noch ihre Jungen führten und auf den Inseln in den Teichen von Hielscher brüteten. "Der BUND verklagte damals den Jagdpächter aus Nottuln und seine Gäste", berichtet die Zeitung. Die Jäger wurden vom Verwaltungsgericht Münster zur Zahlung einer Strafe von 1800 Euro an den BUND verurteilt. Mit diesem Geld unterstützte der BUND Helmut Hielscher bei dem Antrag auf jagdliche Befriedung.
Im Kreis Coesfeld gibt es bislang 15 weitere Anträge auf jagdrechtliche Befriedung.
Jagdverbot auf Privatgrundstück in der Eifel
Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Aachen: Ein Ehepaar muss nicht länger hinnehmen, dass auf seinem Wald- und Wiesengrundstück gejagt wird. (VG Aachen, 23.2.2016, 3 K 1667/14)
Dr. Hans-Peter Schiffer und seine Frau Dr. Renate Käthe Schiffer sind bekennende Vegetarier und Pazifisten: Als Ärzte fühlen sie sich dem Leben verpflichtet, weshalb sie seit Jahrzehnten kein Fleisch mehr essen. Die Natur- und Tierliebhaber können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger ihrem Grundstück in Bad Münstereifel Tiere tot schießen. Mit ihren 9,8 Hektar sind die Schiffers automatisch Mitglied in der Jagdgenossenschaft Mutscheid. Im letzten Jahr haben sie sogar eine Treibjagd auf ihrem Grund und Boden miterleben müssen: Schüsse seien nur 30 Meter neben ihm und seiner Frau eingeschlagen, berichtet Dr. Hans-Peter Schiffer.
Der Grundeigentümer stellte bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Euskirchen einen Antrag, seine Flächen aus ethischen Gründen zu befrieden. Er berief sich den Europäischen Gerichts hof für Menschenrechte, der 2012 zu dem Urteil kam, dass es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren ist, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts musste das Bundesjagdgesetz geändert werden. Seit dem 6.12.2013 ist der neue 6a BJG in Kraft getreten: Grundstückseigentümer können bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.
Der Kreis Euskirchen lehnte den Antrag der Schiffers jedoch ab - wegen angeblich nicht ausreichender ethischer Begründung. Der Grundeigentümer legte Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Mit einem Vergleich konnten die Schiffers am 24.2.2016 einen durchgreifenden Erfolg vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen verbuchen: Ab sofort gilt ihr Grundstück als jagdfreies Gebiet. (VG Aachen, 23.2.2016, 3 K 1667/14)
Es handelt sich zunächst um eine 4-jährige Evaluierungsphase, wo die Jagdgenossenschaft nachweisen muss, dass sie ohne unseren Grund den Jagdbetrieb nicht ausüben kann , so Dr. Hans-Peter Schiffer. Die Ausübung der Jagd ist bis zum März 2020 auf den Wald- und Wiesengrundstücken ausgesetzt.
6 Hektar im Kreis Mettmann jagdfrei
Seit 1.4.2016 sind 6 Hektar zusammenhängende Wald- und Wiesengrundstücke im Kreis Mettmann offiziell jagdfrei. Der Eigentümer, ein engagierter Tier- und Naturschützer, hat auf seinem Grundstück Biotope angelegt. Wir sind sehr froh, dass nun die Füchse und Wasservögel sowie ein bis zwei übrig gebliebene Hasen bei uns sicher sind. Rehe gibt es leider seit etwa zwei Jahren keine mehr, wir fürchten, dass sie alle den Jägern zum Opfer gefallen sind.
Die Kreisverwaltung Mettmann stimmte dem Antrag zu. Die ethischen Gründe seien glaubhaft dargelegt. In der in 6a BJagdG vorgeschriebenen Anhörung hatten die Jagdgenossenschaft, der Hegering und die Landwirtschaftkammer die Befriedung der Grundstücke abgelehnt bzw. erhebliche Bedenken angemeldet. Dagegen hatten die Untere Landschaftsbehörde, der Landesbetrieb Wald und Holz und der Jagdberater der Unteren Jagdbehörde keine Einwände. Die Jagdbehörde konnte nach der Anhörung keine konkreten Gefahren oder Nachteile feststellen, die einer positiven Entscheidung des Antrags entgegenstehen könnten.
Für die Bearbeitung des Antrags wurde eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 600 Euro erhoben.
Grundstück im Münsterland ab 2017 jagdfrei
Endlich geschafft unser rund 17.100 Quadratmeter umfassendes Grundstück im Münsterland wird zum 01.04.2017 jagdfrei! , freut sich Dipl.-Ing. Dirk Leifeld. Im Bereits im Dezember 2014 hatten der Landschaftsarchitekt und seine Frau aus ethischen Gründen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf gestellt. Es folgte ein langer und steiniger Weg und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Schließlich entschied das Verwaltungsgericht Münster: Das 1,7 Hektar große Grundstück ist ab 01.04.2017 offiziell jagdfrei. (Aktenzeichen 1 K 1607/15)
Landschaftsarchitekt Dirk Leifeld berichtet: Seit fast 9 Jahren wohnen wir nun schon mit unserer inzwischen 8-jährigen Tochter auf unserem kleinen, zuvor durchsanierten Kotten" im Außenbereich von Oelde, zusammen mit unseren 4 Pferden, 3 (kastrierten) Katzen und unserem Hund. Wir als Naturschützer haben uns sehr gefreut, dass wir durch unsere Hilfsmaßnahmen bald auch geschützte und gefährdete Arten wie Steinkauz, Schleiereule, Turmfalke, Feldsperling, Zwergfledermaus um nur einige zu nennen auf unserem Grund und Boden ansiedeln konnten.
Bald musste die Familie erleben, wie sich Jäger in ihrem Biotop einfanden. Als Tier- und Naturfreunde war dies für sie unerträglich: Wir sehen die bei uns praktizierten herbstlichen Niederwild-Treibjagden auf Feldhase, Wildkaninchen und Jagdfasan als völlig sinnlosen, ethisch unerträglichen Massenmord" an: Feldhase und Kaninchen stehen in Nordrhein-Westfalen auf der Vorwarnliste; der Jagdfasan ist vor Jahrhunderten wie der Name schon sagt zu rein jagdlichen Zwecken eingeführt worden ohne Hegemaßnahmen" durch die Jägerschaft könnte er bei uns nicht überleben. Es fehlt also jeglicher vernünftige Grund, diese drei bei uns regelmäßig vorkommenden Niederwildarten zu töten.
Hinzu kam die Gefährdung der Tiere auf dem Hof sowie die Gefahr für Leib und Leben der Familie: Nie werden wir den Schrotregen vergessen, der etwa im Jahr 2009 auf uns niederging und vor allem die im Paddock eingesperrten Pferde sowie unseren Hund in Panik versetzte. Die Jagd auf unserem Grundstück stellt in unseren Augen eine unzumutbare Belastung dar, da sie in keiner Weise dem Wohl der Allgemeinheit dient, sondern ausschließlich dem zweifelhaften Privatvergnügen der Jäger!
Dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung wollte die Jagdbehörde erst mit Ablauf des Jagdpachtvertrags 2024 stattgeben
Im Dezember 2014 stellte das Ehepaar einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf.
Einen ersten Befriedungsbescheid haben wir dann tatsächlich im Juni 2015 erhalten das neue Jagdjahr war leider schon angefangen ein Schelm, der Böses dabei denkt. Der Haken dabei: Die Befriedung sollte erst zum 01.04.2024, dem Ende des aktuellen Pachtvertrages, in Kraft treten! Das war und ist für uns nicht nachvollziehbar, denn ethische Bedenken sind selbstverständlich nicht aussetzbar, schon gar nicht 9 Jahre lang! Da dieses Vorgehen der Jagdbehörden aber insbesondere in konservativ geprägten Regionen leider gängige Praxis ist, haben wir im Juli 2015 beim Verwaltungsgericht Münster dagegen geklagt letztlich mit Erfolg!
Ende März 2016 - es war fast schon ein weiteres Jagdjahr vergangen kam es nach einem mühsamen Schriftwechsel in Form von Stellungnahmen seitens der Unteren Jagdbehörde und der Familie Leifeld zu einer Anhörung vor Gericht, in der beide Seiten noch einmal ihre Argumente vortragen konnten. Anschließend wurde die Klage von beiden Seiten dem Gericht ohne weitere Verhandlung zur Entscheidung übergeben.
Auf Drängen der Unteren Jagdbehörde wegen weiterer ähnlich gelagerter Anträge im Kreis Warendorf hat das Gericht im August 2016 dann zu Gunsten der Grundstückseigentümer entschieden und die Untere Jagdbehörde verpflichtet, die Befriedung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nämlich dem 01.04.2017 (Beginn des neuen Jagdjahres) zu erteilen.
32 Hektar im Kreis Warendorf jagdfrei
Verwaltungsgericht Münster: Die 32 Hektar Acker und Grünland eines Landwirts aus Beckum in Nordrhein-Westfalen müssen ab 1.4.2017 jagdrechtlich befriedet werden.
Der Landwirt hatte bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf beantragt, dass seine landwirtschaftlichen Flächen jagdrechtlich befriedet werden, weil er die Jagd auf seinem Eigentum nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne.
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Warendorf hatte den Antrag wegen erheblicher Zweifel an den Gewissensgründen des Landwirts abgelehnt, weil dieser von den Jagdpächtern in früheren Jahren Wildbret angenommen hatte einmal sogar ein ganzes Reh. Der Landwirt reichte gegen den ablehnenden Bescheid der Jagdbehörde Klage beim Verwaltungsgericht Münster ein. Vor Gericht sagte er aus, er habe das Wild aus reiner Höflichkeit angenommen.
Am 2.3.2017 erhielt der Landwirt die Entscheidung mit der Post. Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Kläger nicht nur auf ganzer Linie Recht gegeben und hat die Befriedung der Flächen zugestanden, sondern auch den raschen Vollzug angeordnet: Schon mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April 2017 ist die Jagd auf den 32 Hektar Acker und Gründland einzustellen.
Immer mehr Anträge auf Ruhen der Jagd
Auch die Ehepaare Kleinmanns und Kalisch aus Issum im Kreis Kleve wollen die Jagd auf ihren Grundstücken, die zusammen etwa zwölf Hektar umfassen, in Zukunft nicht mehr hinnehmen.
Franz-Josef Kleinmanns (46) lebt mit seiner Familie auf dem Bauernhof seiner Eltern, auf dem er aufgewachsen ist. Die jährlichen Treibjagden gehörten für ihn seit seiner Kindheit zum Landleben dazu. Mit zunehmendem Alter stellte sich immer öfter dieses eigenartige Gefühl bei mir ein, dass das nicht richtig ist , berichtet er. Plötzlich, ohne Ankündigung tauchen die Jäger an unserem Hof und auf unseren Äckern auf und postieren sich mit ihren Waffen. Dann laufen johlend und grölend die Treiber übers Feld und durch den Wald und scheuchen alles Leben auf und den Jägern direkt vor die Gewehrläufe.
Vor einigen Jahren dann vermisste seine Mutter eine Katze. Kurz darauf kam sie aufgeregt zu mir und berichtete mir von einer schweren Eisenschlagfalle in einem benachbarten Waldstück. In der Schlagfalle fanden wir schließlich die vermisste Katze... geköpft! Auch um den Hund musste sich die Familie Sorgen machen: Bei einer Begegnung mit dem Jagdaufseher auf unserem Grundstück entgegnete mir der Aufseher, ich solle auf meinen Hund achten, sonst müsse er ihn erschießen.
Den Ausschlag, das Thema Jagd intensiv zu hinterfragen, gab eine Treibjagd im Herbst 2011: Die Treiber bildeten eine lange Kette und liefen über das Gelände auf den Hof zu. Ungefähr 15 bis 20 Meter vor unserem Hof blieb ein Treiber plötzlich stehen, ging ein paar Schritte zurück und warf einen Holzknüppel mit voller Wucht auf einen Hasen, der sich im Gras geduckt hatte. Dieser sprang auf und rannte direkt in das Gewehrfeuer der Jäger, wo er tot liegen blieb. Am Abendbrottisch war dieses Erlebnis das Gesprächsthema. Meine beiden Kinder wollten eine Erklärung für diese Treibjagd... ich hatte und habe keine sinnvolle! Eine Frage meiner Kinder klingelt noch ganz besonders in meinen Ohren: Papa, der Acker, auf dem die Jäger die Tiere erschossen haben, gehört doch dir. Hast Du das erlaubt!? - Dieses Erlebnis direkt vor meinen Augen und die Gedanken, dass ich dieses Spaßtöten vor meinen Augen und auf meinem Eigentum nicht unterbunden habe, haben mich nicht losgelassen. Daher habe ich den Antrag auf Befriedung gestellt.
Das Verfahren dazu läuft beim Kreis Kleve zur Zeit noch.
Jost und Lydia Kalisch nennen in ihrem Antrag unter anderem folgende ethische Gründe: Eigentum zu erwerben und zu besitzen, bedeutet für uns die moralische Pflicht und das Recht, verantwortungsvoll Lebensräume zu schützen... Das Erlebnis der ersten augenscheinlichen Jagd über unsere Grundstücke bleibt für uns bis heute traumatisierend... Wir glauben an das Recht auf Leben für jede Kreatur, die Gott erschaffen hat. (Rheinische Post, 4.1.2014)
Die Familien Kleinmanns und Kalisch haben Schilder aufgestellt: Jagdverbot (Privatgrundstück). Das Betreten ist Jägern, Jagdgesellschaften und deren Helfern strengstens verboten. Artikel 1 EMRK.
Waldbesitzer will Jagd verbieten lassen
Waldbesitzer Alexander von Spiegel aus Bielefeld-Senne in Nordrhein-Westfalen will die Jagd auf seinem Grundstück verbieten lassen. Er beruft sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012: Es verstößt gegen den in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
Alexander von Spiegel, der aus einer Jägerfamilie stammt und aus Tradition den Jagdschein gemacht hat, sagt in einem Interview mit der Neuen Westfälischen vom 13.1.2015: "Ich lehne die Jagd inzwischen ab, weil sie mein ethisches Empfinden erheblich beeinträchtigt. Durch die Jagd werden die Wildtiere unnötig erschreckt und aufgescheucht." Der Waldbesitzer hält die Jagd für überflüssig und sogar störend für das Gleichgewicht in der Natur: Je mehr Tiere geschossen würden, desto mehr würden geboren. "Dass die Selbstregulierung funktioniert, wird in etlichen Nationalparks deutlich", sagt er.
Hessen: Grundstück in Morschen ab 1.4.15 jagdfrei
Die Grundstücke von Jörg Hanstein in Morschen (Schwalm-Eder-Kreis) sind seit 1.4.2015 jagdfrei! Dies ist die erste offizielle jagdrechtliche Befriedung in Hessen.
Ich lebe seit über 10 Jahre vegetarisch , sagt der 42-jährige Tierfreund zu seinen Beweggründen. Ich achte jedes Leben, auch und gerade das der Wildtiere, da diese keine Lobby haben und den Jägern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind. Ich denke, wir haben keinen Grund und auch kein Recht als Menschen, Tiere zu töten. Der Krankengymnast kann es also nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass auf seinem Grundstück Jagd auf Tiere gemacht.
Nachdem die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine am 29.3.2014 unter der Überschrift Er will das Töten verbieten ausführlich über den ersten Antrag auf jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks in Hessen berichtetet hatte, erhielt der Tierfreund etliche Rückmeldungen und Anrufe auch von fremden Menschen, die ihm zu dem Mut gratulierten, endlich dieses Thema öffentlich zu machen.
Waldgrundstücke jagdfrei
Er war der erste Deutsche, der gegen die Jagd auf seinem Grundstück vor der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte - und gewann: Auf den beiden Waldgrundstücken von Rechtsanwalt Günter Herrmann in Rheinland-Pfalz darf seit dem 26.6.2012 nicht mehr gejagt werden.
Der Tierfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten. Als Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz war er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Hiergegen hatte er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt - ohne Erfolg. 2007 rief er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Denn dieser hatte bereits 1999 im Fall von Frankreich und 2007 im Fall von Luxemburg entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. (Urteil in der Rechtssache Chassagnou und andere gegen Frankreich vom 29.4.1999 Urteil in der Rechtssache Schneider gegen Luxemburg vom 10.6.2007)
Am 26.6.2012 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil der Großen Kammer im Fall Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerdenummer 9300/07). Der Europäische Gerichtshof stellte eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention fest, wenn ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, welche die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.
Jagdfreies Grundstück in Pirmasens
Familie Scholvien protestiert bereits seit Jahren gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke in Nünschweiler (Landkreis Pirmansens), insbesondere gegen die Errichtung eines Hochsitzes. Dafür zogen sie sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser stellte in seiner Entscheidung vom 15.11.2013 in der Sache Scholvien et al gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerdenummer 13166/08) erneut fest, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken ethischer Jagdgegner gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstößt.
Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 1999 im Falle französischer Kläger, die gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke geklagt hatten, hatten die Scholviens die deutschen Gerichte angerufen: Die vegan lebenden Tierfreunde konnten es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere tot schossen. Nachdem alle deutschen Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht die Klage zurückgewiesen hatten, reichte Familie Scholvien bereits im Jahr 2008 Beschwerde beim EGMR ein. Am 15.11.2013 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Menschenrechte fest und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung.
Familie Scholvien will die Jagd
auf ihrem Grundstück nicht hinnehmen und hat eine »Bank des Friedens zwischen Mensch und Tier« aufgestellt. Der Hochsitz wurde vom neuen Jagdpächter inzwischen demontiert. Für ein Jagdverbot auf ihrem Grundstück zog die vegan lebende Familie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. · Bild: Carsten Scholvien
und 2 Hektar in Kusel seit 1.4.2014 jagdfrei!
Das gut 25 Hektar große Grundstück von Margot Scheibe in Hohenöllen-Sulzhof ist seit dem 1. April 2014 jagdfrei. Auch von weiteren Grundstückseigentümern aus Rheinland-Pfalz wurden die Flächen von der Behörde jagdrechtlich befriedet: Frank Schlimbach aus Kusel freut sich, dass sein zwei Hektar großes Grundstück in der Pfalz jetzt jagdrechtlich befriedet ist.
Margot Scheibe, die vor Jahrzehnten selbst Jägerin gewesen war, ist seit vielen Jahren überzeugte Vegetarierin und Tierschützerin. Mit ihrem gut 25 Hektar großen Grundstück war sie automatisch und gegen ihren Willen Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Das Grundstück ist ein kleines Paradies mit viel Wald, umgeben von einem 50 Jahre alten und insgesamt 5 km langen Zaun, der kein Wildtier davon abhält, hinein- oder herauszuschlüpfen. Sehr zum Unmut der Jäger, welche bei Treibjagden verhindern wollten, dass sich die Tiere hinter den Zaun flüchten. Sogar ein Loch wurde in den Zaun geschnitten.
Margot Scheibe wollte nicht länger hinnehmen müssen, dass Jäger ihr Grundstück betreten und dort Tiere tot schießen. Sie stellte einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen und berief sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012. Mit Bescheid vom 3.3.2014 hat die untere Jagdbehörde dem Antrag von Margot Scheibe stattgegeben - trotz massiven Widerstands der Jägerschaft und ihren zahlreichen Einsprüchen während der öffentlichen Anhörung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens. Allerdings wurde von Seiten der Jäger nun Widerspruch eingelegt.
Bio-Weingut Gänz seit 1.4.2015 jagdfrei!
Seit 1.4.2015 sind die Weinberge und Wiesen des Bio-Weinguts Gänz in Hackenheim (Rheinland-Pfalz) offiziell jagdfrei! Die Winzerfamilie Gänz ist erleichtert und überglücklich, dass in ihren Weinbergen und auf den Streuobstwiesen keine Tiere mehr von Jägern tot geschossen werden. Ganze 5 Jahre hatten sie warten müssen, bis die Behörden ihrem Antrag endlich stattgaben.
Auf meinen Grundstücken soll das Leben von Wildtieren geachtet werden. Deshalb ist es mit meiner Vorstellung von einem Leben mit der Natur nicht vereinbar, dass auf meinem Grund und Boden auf grausame Weise das Blut von Wildtieren vergossen wird , erklärt Albert Gänz, der Eigentümer des Weinguts. Viele Wildtiere sterben durch die Jagd einen qualvollen Tod. Familienverbände werden zerrüttet und wertvolle Sozialstrukturen zerstört. Auch wenn es gerne abgestritten wird, werden viele Tiere aus Spaß oder als Freizeitvergnügen getötet und sterben einen unnötigen Tod.
Familie Gänz sieht in der Jagdruhe auf ihren Flächen zudem einen Gewinn für die Allgemeinheit, den Natur- und Artenschutz: Ruhezonen, in denen Wildtiere nicht dem ununterbrochenen Jagddruck ausgesetzt sind, gebe es in Deutschland noch viel zu wenige.
Bereits 2010 hatte das Bio-Weingut Gänz bei der zuständigen Behörde einen Antrag gestellt, aus ethischen Gründen von der Zwangsbejagung der eigenen Flächen befreit zu werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 stellte der Inhaber des Weinguts und Biohotels Gänz aus Hackenheim einen Eilantrag, um die Grundstücke vorläufig jagdfrei zu stellen, bis in Deutschland eine Jagdgesetzänderung in Kraft wäre. Doch das Verwaltungsgericht Koblenz wies den Eilantrag mit Beschluss vom 17.04.2013 zurück. Die Winzerfamilie legte Beschwerde ein, die jedoch ebenfalls zurückgewiesen wurde.
Nach fünf Jahren hatte der Antrag auf jagdrechtliche Befriedung endlich Erfolg: Mit Bescheid vom 25.03.2015 hat die Kreisverwaltung Bad Kreuznach einen Großteil der Flächen der Bioweingutes Gänz mit Wirkung zum 01.04.2015 - zunächst befristet auf drei Jahre - für befriedet erklärt.
Weitere Informationen:
Weingut und Bio-Hotel Gänz www.gaenz.com
Sachsen-Anhalt: Erstes Grundstück jagdfrei!
In Sachsen-Anhalt ist das erste Grundstück seit 1.4.2015 offiziell jagdfrei! Damit kam die zuständige Jagdbehörde einer anhängigen Beschwerde beim Bundesverfassunggericht zuvor: Der Landkreis Harz gab dem Antrag auf Befriedung der beiden Grundstücke von Ludwig Weyhe im Landkreis Quedlinburg aus ethischen Gründen mit Bescheid vom 28.8.2014 statt. Die Kosten: 450 Euro. Ganze 12 Jahre hatte der Tier- und Naturfreund warten müssen.
Bereits am 11.11.2002 stellte Ludwig Weyhe einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner beiden Grundstücke. Nach dem Weg durch die Instanzen legte er am 17.3.2008 Verfassungsbeschwerde ein.
Im Sinne seiner Lebensphilosophie als Tier- und Naturschützer hat er auf seinen Flächen ein Biotop geschaffen, um wild lebenden Tieren ein Rückzugsgebiet zu geben. Durch Renaturierungsmaßnahmen wie die Anlage von Hecken ist auf den Flächen ein aus Naturschutzsicht wertvolles, ursprüngliches Brachland entstanden.
6,5 Hektar im Landkreis Steinburg
Das 6,5 Hektar große Grundstück von Jutta Reichardt in Neuendorf-Sachsenbande im Kreis Steinburg nördlich von Hamburg wird seit 1.4.2014 offiziell nicht mehr bejagt. Das Hofgrundstück ist von einem großen Garten und vielen Anpflanzungen umgeben, daran schließt sich feuchtes Grünland an, wie es in der Küsten region typisch ist. Wir haben den Resthof 1994 gekauft und uns auf dem Land niedergelassen, um hier als Freiberufler in Ruhe leben und arbeiten zu können , berichtet Jutta Reichardt. Die Tierfreunde und Vegetarier renaturierten das Grünland und schufen Biotope: Wir legten Feldhecken und Gehölze mit Nahrungssträuchern für die Tiere an. Wir ließen einen Teich baggern mit Brutinseln für Wildgänse und Enten und für unsere tierischen Schützlinge.
Die erste Begegnung mit den Jägern war für die Reichardts ein Schock: Kurz vor Weihnachten 1995 standen plötzlich zum ersten Mal gut 20 bewaffnete Jäger plus ebenso viele Treiber, die sogar Kinder im Vorschulalter dabei hatten, auf unserem Land direkt hinter dem Hof und begannen wortlos, aber mit Vehemenz, alles, was Beine und Flügel hatte, vor sich her von unserem Hof weg zu treiben. Da die Tiere unseres Tierschutzbestandes solch einen Übergriff aus dem Nichts ebenso wenig erwartet hatten wie wir, herrschte das Chaos und die Angst. Wir riefen sofort die Polizei, in der Annahme, diese würde uns vor den Bewaffneten schützen. Wie naiv von uns - und so waren wir als unerfahrene Großstädter umgehend zur Lachnummer der Jagdgesellschaft geworden. Anschließend habe ich mich dann informiert und musste zu meinem Entsetzen feststellen, dass diese Übergriffe Bewaffneter zum Alltag zwangsbejagter Grundbesitzer gehören.
In den letzten Jahren stellten sich die Jäger während der alljährlichen Treibjagd sogar rund um den Teich auf und schossen die Gänse vom Himmel - ihre Hunde jagten alles, was flugunfähig war - auch die Tierpfleglinge der Reichardts.
Vor einigen Jahren wurde Jutta Reichardt auf die Initiative Zwangsbejagung ade aufmerksam. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2012 wandte sie sich an Rechtsanwalt Dominik Storr und stellte einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks. Zunächst sah es so aus, als würde den Reichardts die Befriedung ihres Grundstücks von den Behörden so schwer wie möglich gemacht: Es wurde mit einer Gewissensprüfung gedroht und Gebühren für die Bearbeitung des Antrags in Höhe von 2000 bis 4.000 Euro angekündigt. Doch dann kam es doch anders: Die Gewissensprüfung wurde trotz mehrfacher Ankündigung in diversen Zeitungsartikeln abgesagt und Ende März 2014 kam auf einmal der Bescheid, dass dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stattgegeben wurde. Die Kosten: 250 Euro.
Jagdfreies Grundstück im Kreis Dithmarschen
Ab 1.4.2015 ist das Grundstück von Dieter Grade aus Dithmarschen offiziell jagdfrei. Der Naturschützer hat auf seiner 8259 Quadratmeter großen Wiese (ca. 1 Hektar) ein Biotop geschaffen, auf dem auch seltene Pflanzen wie wilde Orchideen wachsen. Dieter Grade kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, die Jagd auf seinem Grund und Boden zuzulassen.
Seit vielen Jahren bin ich im Naturschutz tätig und habe immer wieder erlebt, dass Tiere durch die Jagd gequält wurden . Schon vor vielen Jahren hatte er miterleben müssen, wie ein Jäger eine Falle, in der er ein Hermelin gefangen hatte, vor den Auspuff seines Autos hielt und so das Tier vergaste. Noch heute werde ich immer wieder an diese grausame Art des Tiertötens erinnert, insbesondere, wenn ich wieder einmal eine der vielen Fallen finde , so der Tier- und Naturfreund. Und wenn ich bedenke, dass mein Grundstück für die in meinen Augen sehr oft tierquälerische Jagd genutzt wird, dann hätte ich ein schlechtes Gewissen, wenn ich das nicht zumindest dort unterbinden würde.
Am 4.8.2014 erhielt Dieter Grade nach mehrfachem Nachhaken seines Anwalts den Bescheid über die jagdrechtliche Befriedung ab 1.4.2015.
Dieter Grade kritisiert, dass er im Antragsverfahren nicht nur für jedes einzelne seiner Grundstücke Grundbuchauszüge, Karten und Angaben vorlegen musste, sondern auch für die Grundstücke seiner Nachbarn.
Zudem ist die jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks mit einem Zugeständnis an die Jägerschaft verbunden: "In einer so genannten "Nebenbestimmung" wurde mir auferlegt, in Fällen von Jagdschäden, die in dem Jagdbezirk zu verzeichnen sind (nicht auf meinem Grund und Boden!), die Kosten anteilig zu übernehmen. Das ist für mich umso unverständlicher, als die Jäger unerlaubterweise immer wieder schwache Tiere über den Winter füttern, um dann "festzustellen", dass die immer größer werdende Zahl von Wildtieren diese Schäden verursachen. Dieser Nebenbestimmung werde ich nicht zustimmen und dieses gegebenenfalls gerichtlich klären lassen."
Dieter Grade hat den Verlauf seines Antragsverfahrens auf seiner Internetseite www.natur-in-not-dithmarschen.de ausführlich dokumentiert.
Eutin: Malerisches Grundstück jagdfrei
Familie Karcher besitzt ein malerisches Grundstück im schleswig-holsteinischen Eutin: Eine natürliche Wiese mit Streuobst, Erlenbruch und einem Teich. Ab 1.4.2015 sind die 1,6 Hektar offiziell jagdfrei.
Wir haben schon lange versucht, unser Grundstück jagdfrei zu bekommen , erzählt Adolf Karcher, ein pensionierter Richter. Das Grundstück hat vier Eigentümer: Ihn, seine Frau Ute und den Sohn mit Schwiegertochter. Vor über 15 Jahren hatte die Familie eine Wiese mit einem Erlenbruch erworben, um einen Lebensraum für verschiedene Tiere zu schaffen.
Ein Biotop für Hasen, Fasane, Reiher, Wasservögel, Rehe...
Wir haben ein Biotop geschaffen, das eine große Attraktivität für viele Tiere hat: Entlang eines Wasserlaufs haben wir zehn Kopfweiden gepflanzt und eine Streuobstwiese angelegt , berichtet der Naturfreund. Auf unserem Grundstück beobachten wir Hasen, Fasane, Adler und Reiher. Wir haben einen Teich mit verschiedenen Uferzonen angelegt, der die Tiere anzieht: nicht nur die verschiedensten Wasservögel, auch Rehe und Wildschweine kommen zum Trinken. Die Jäger haben direkt vor unserem Teich einen Jagdsitz errichtet. Und das wollten wir nicht. Wir wollten nicht, dass die Jäger die Tiere schießen, für die wir ein Biotop geschaffen haben.
Wir haben schon lange versucht, unser Grundstück jagdfrei zu bekommen
Gleich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 haben die Karchers einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks gestellt. Denn das höchste europäische Gericht hatte entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Leider wurde das Urteil aus unserer Sicht in Deutschland nicht so umgesetzt, wie es der Europäische Gerichtshof vorgegeben hatte - und ich kenne mich aus, schließlich war ich Richter und auch mein Sohn ist Jurist , erklärt Adolf Karcher. Das Urteil war ganz eindeutig: Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihrem Grundstück aus ethischen Gründen ablehen, müssen diese nicht länger dulden. Und zwar ohne jegliche Einschränkungen, Auflagen oder eine Gewissensprüfung.
Mit der Jagdrechtsänderung befasste Politiker hatten sogar zugegeben, dass die gesetzlichen Regelungen Grundeigentümern den Austritt aus der Jagdgenossenschaft möglichst schwer machen sollen.
Unser Beispiel soll anderen Grundstückseigentümern Mut machen
Zwei Jahre musste Familie Karcher auf den Bescheid über ihren Antrag warten. Im Juni 2014 kam dann das Schreiben von der Behörde: Das Grundstück ist zum Ablauf des aktuellen Jagdjahres ab 1.4.2015 offiziell jagdfrei. Die Kosten: 100,- Euro. Jeder der vier Eigentümer musste 25 Euro bezahlen.
Entgegen der von den Jagdverbänden verbreiteten Befürchtungen werde es laut Wildtierschutz Deutschland aufgrund der jagdlichen Befriedung vieler kleinerer Grundstücke. Das Argument höherer Wildschäden war von Anfang vorgeschoben, wohl auch um Gesetzgeber und Behörden hinsichtlich Ihrer Handlungen im Sinne der Jagd zu beeinflussen , erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.
Unmissverständlich erklärte der renommierte Zoologe Prof. Dr. Josef Reichholf im Bayerischen Fernsehen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei längst überfällig: Für das Wild ist das Urteil gut, weil es da und dort Ruhezonen schafft, die das Wild bei uns dringend braucht. Ruhezonen könnten die gefürchteten Wildschäden vermindern: Weniger Jagddruck, mehr Ruhezone bedeutet für das Wild weniger Energieausgabe. Also muss es weniger Nahrung zu sich nehmen, weil es weniger herumwandern muss. ( Unser Land vom 16.11.2012)
In seinem Grundsatzartikel Warum Jagd? Folgen des Jagens für Menschen, Tiere, Pflanzen und Landschaften der Zeitschrift TIERethik (2-2013) legt Prof. Dr. Josef H. Reichholf überzeugend dar, weshalb die Regulation von frei lebenden Tierbeständen durch die Jagd nicht funktioniert und auch nicht nötig ist. Vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2012 mit seinen Folgen für das Revierjagdsystem stellt der Zoologe in aller Deutlichkeit fest, dass Jagd in der Kulturlandschaft aus ökologischen Gründen nicht sein muss. Der dichtbesiedelte Kanton Genf (Jagdverbot seit 40 Jahren) und der Schweizerische Nationalpark (Jagdverbot seit 100 Jahren) beweisen laut Reichholf, dass weder im Siedlungsraum der Menschen noch in besonders naturnahen Naturschutzgebieten eine Kontrolle der Bestände durch die Jagd notwendig ist.
Jagdrechtliche Befriedung
Wenn auch Sie die Jagd auf ihrem Grundstück nicht länger dulden wollen, können Sie bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stellen.
Da von Politikern zugegeben wurde, dass die Regelungen des neuen 6a Bundesjagdgesetz Grundeigentümern den Austritt aus der Jagdgenossenschaft möglichst schwer machen sollen, sind dabei einige wichtige Punkte zu beachten:
>> Sie müssen zunächst glaubhaft machen, dass Sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen. Hierbei wäre es von Vorteil, wenn Sie auch objektive Umstände schildern, die zu dieser Gewissensentscheidung geführt haben (Ablehnung der Jagd, Ablehnung der Tötung von Tieren, Vegetarismus etc.).
>> Zeitpunkt der Befriedung: Das neue Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich solange mit der Befriedung Ihres Grundstückes abgewartet wird, bis der Jagdpachtvertrag abgelaufen ist, was viele Jahre dauern kann. Sie sollten daher in Ihrem Antrag unbedingt darauf hinweisen, dass es für Sie aufgrund Ihres schweren Gewissenskonflikts unzumutbar ist, den Ablauf des Jagdpachtvertrages abzuwarten, und dass Sie notfalls hiergegen gerichtliche Schritte einleiten werden, weil dieses Abwarten nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang zu bringen ist. Die untere Jagdbehörde darf nämlich bei ihrer Entscheidung auch auf das Ende des Jagdjahres abstellen. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Ablauf des Jagdjahres (31.03.) stellen.
Helfen Sie mit!
Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? |
Informationen:
Bürgerintiative Zwangsbejagung ade |