Leserbeitrag: Ein Skandal: Das Elend der Streunerkatzen in Deutschland
»Seit 23 Jahren bin ich Vorsitzende eines Tierschutzvereins. Uns liegen alle Tiere am Herzen, dafür kämpfen wir mit unserer Stimme zusammen mit vielen anderen Tierschützern. Ich bin seit Jahren Abonnentin Ihrer Zeitschrift und lese und verarbeite aufmerksam alle Artikel.
Als Verein haben wir uns einen Gnadenhof aufgebaut für Streunerkatzen - Haustiere, welche von ihren ehemaligen Besitzern vernachlässigt wurden, weil sie alt und krank sind und damit Geld kosten, oder die nicht kastriert wurden, weil man dafür kein Geld ausgeben wollte, und sich vermehrt haben.
Das Ausmaß dieses Elends ist unermesslich groß. In Sachsen-Anhalt haben wir einem Bestand von 100.000 Streunerkatzen, was Regierung und Behörden, die eigentlich in der Pflicht wären zu helfen, schamlos ignorieren..
Katzen sind Haustiere, auch wenn sie Nachwuchs gebären, bleiben diese Haustiere und wandeln sich nicht in Wildtiere um! Behandelt werden sie aber noch weitaus schamloser.
Das Land Sachsen-Anhalt meint, es reiche, Katzen kastrieren zu lassen und dann am Fundort wieder auszusetzen - meist ohne Dach über dem Kopf, krank, ohne Futter, zum Dahinvegetieren verurteilt.
Diesem unhaltbaren Zustand wollen wir ein Ende setzen! Darum hatte ich mehrere Kolleginnen und Kollegen verschiedener Tierschutzvereine sowie eine Rechtsanwältin am 29. Oktober 2025 eingeladen zu einem von mir vorher avisierten Gesprächstermin mit dem Tierschutzbeauftragten im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten in Magdeburg.
Was wir zu hören bekamen, verschlägt jedem Bürger und Tierfreund die Sprache:
· Ja, es gibt in Sachsen-Anhalt mittlerweile über 100.000 Streunerkatzen.
· Ja, man weiß im Ministerium schon lange, dass Kastrieren nicht ausreicht.
· Ja, man weiß, dass die Gelder nicht reichen, sie sind nur dafür gedacht, zu kastrieren und zu chippen.
KEINE medizinische Versorgung, obwohl die meisten Streunerkatzen krank sind, weil sie auf der Straße leben, keine Parasitenbekämpfung, keine Unterbringung der Tiere nach der Kastration, sondern sofort wieder ins Nirgendwo hinaus!
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2018 entschieden, dass ausgesetzte Haustiere Fundtiere sind und ihre ursprünglichen Eigentumsrechte behalten. Die Fundbehörde wäre also zuständig für die Versorgung von Fundtieren mit der Ablieferung des Tieres bei der Behörde oder in einem Tierheim, mit welchen die Behörde einen Vertrag hat. Doch die Tierheime und Ordnungsämter vieler Orte sind der Meinung, das sind keine Fundtiere, sondern herrenlose Tiere und es geht sie nichts an! Ein sehr beliebter Spruch: »Katzen können sich selbst ernähren, die benötigen keine Hilfe!«
Alle Mitglieder des Vereins sind ehrenamtlich tätig und widmen ihre Freizeit dem Tierschutz.
Die Bundesregierung spart am Tierschutz: Obwohl im Koalitionsvertrag Unterstützung für die hoffnungslos überfüllten Tierheime versprochen wurde, sind die Gelder gestrichen. Im Bundeshaushalt ist kein einziger Euro für Tierheime eingeplant, was viele Einrichtungen an den Rand des Ruins drängt - Staatsziel Tierschutz hin oder her.
Was bleibt, ist das Ehrenamt: Tierschützerinnen und Tierschützer, die sich privat und auf eigene Kosten für notleidende Tiere einsetzen - und die werden nach allen Regeln der »Kunst« verheizt! Mit ihrer Zeit, ihrer Gesundheit und ihrem privaten Geld in nicht enden wollender Höhe. So sehen offenbar die Vorstellungen der Politik aus. Der letzte Satz an uns aktive Tierschützer aus dem berufenen Munde des ministeriellen Tierschutzbeauftragten lautete: Wenn uns die Arbeit der Ämter nicht passt, sollen wir doch klagen oder den Tierschutz sein lassen!
Die große und immer größer werdende Anzahl der Tiere bedeutet unsägliches Leid. Wir können und wollen das nicht ertragen, es raubt uns einfach den Schlaf. In einem reichen Land wie Deutschland - nicht in Osteuropa - lässt man täglich wissentlich Haustiere verrecken - welch schamlose, arrogante Politik an den Wehrlosen!
Wir bitten um Ihre Hilfe, den Tieren eine Stimme zu geben! Es kann und darf so nicht weiter gehen!«
Christine Bril · Initiative Tierschutz - Tiere in Not e.V.
Klosterplatz 32 · 06295 Lutherstadt Eisleben
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2018: Umgang mit Fundtieren
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· »Das Tierschutzgesetz verbietet, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen (§ 3 Satz 1 Nr. 3 TierSchG).«
· »Den Finder einer verlorenen Sache trifft eine Anzeige- und Verwahrungspflicht (§§ 965, 966 BGB). (...) Die nach Landesrecht zuständige Fundbehörde ... hat die Pflichtaufgabe, die Rückgabe zu vermitteln und nach Maßgabe des Gesetzes zu gewährleisten. Deshalb ist sie verpflichtet eine Fundsache, die vom Finder abgeliefert wird, entgegenzunehmen und zu verwahren.« · Im Falle eines gefundenen Tieres hat die Fundbehörde »der Gewährleistung einer seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechenden angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung nachzugehen (§ 2 Nr. 1 TierSchG).« |
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Worum es in dem Urteil ging: Ein Bauer hatte einen Hund bei seiner Scheune entdeckt. Er war abgemagert, machte einen verwilderten Eindruck und war nicht vermisst gemeldet. Die Gemeinde veranlasste den Transport in ein Tierheim und die dortige Unterbringung. Nach Erhalt der Rechnungen für den Transport und die Unterbringung in Höhe von 384 € reichte sie diese weiter an das Veterinäramt des Landkreises mit der Aufforderung, die Kosten zu erstatten. Das lehnte der Landkreis mit der Begründung ab, es handele sich um ein Fundtier, zu dessen Entgegennahme und Unterbringung die Gemeinde selbst verpflichtet sei.
Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 26.04.2018 BVerwG:2018:260418U3C24.16.0 |
