Luxemburg: Fuchsjagdverbot bleibt bestehen
Die Regierung von Luxemburg das Fuchsjagdverbot um ein weiteres Jahr verlängert - zunächst bis zum 15. April 2018. Das Verbot der Fuchsjagd gilt in unserem Nachbarland seit 2015. Laut Camille Gira, Staatssekretär im Nachhaltigkeitsministerium, gebe es keine Gründe, die bestehende Regelung abzuändern.
Ich bin zufrieden mit dem Umstand, dass auch Landwirte und Jäger keine größeren Probleme mehr mit dem Verbot haben , so Staatsekretär Gira im Luxemburger Wort (14.12.2016).
Der kleine Staat kann damit als großes Vorbild für Europa dienen: Statt sich einseitig den Abschussinteressen der Jägerlobby unterzuordnen, setzt die luxemburgische Regierung darauf, Belange von Natur- und Tierschutz bei der Jagdgesetzgebung angemessener zu berücksichtigen.
Als das Fuchsjagdverbot 2015 zum ersten Mal verkündet wurde, malte der Luxemburgische Jagdverband in öffentlichen Stellungnahmen Schreckensszenarien einer Massenvermehrung der Füchse und von Wildseuchen an die Wand. Dies ist alles nicht eingetreten.
Weder Massenvermehrung noch Wildseuchen
In Luxemburg wurden 2016 um die 150 tote Füchse, die am Straßenrand aufgesammelt wurden, auf eventuelle Krankheiten untersucht. Bei nur einem Drittel konnte eine Infizierung mit dem Fuchsbandwurm festgestellt werden. Das wäre absolute europäische Norm, so Staatssekretär Gira. Tollwutinfektionen konnten keine gefunden werden.
Ein Blick auf langjährig fuchsjagdfreie Gebiete zeigt, dass das Jagdverbot auch weiterhin keineswegs das ökologische Gleichgewicht aus den Angeln hebt. Ob in den Dünengebieten Nordhollands, dem jagdfreien Schweizer Kanton Genf, Nationalparks wie Berchtesgaden und Bayerischer Wald oder fuchsjagdfreien Großrevieren in ganz Europa: Überall dort hat weder eine Massenvermehrung von Füchsen stattgefunden noch hat die Häufigkeit von Wildseuchen zugenommen. Es gibt daher auch keinen Anlass zu der Annahme, dass die Situation in Luxemburg sich in den nächsten Jahren anders entwickeln wird.