Mehrere Grundstücke in Niederbayern jagdfrei
Seit der Jagdgesetzänderung vom 6.12.2013, die es Grundstückseigentümern ermöglicht, einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung zu stellen, haben alleine in Niederbayern weit über 50 Grundstücksbesitzer einen solchen Antrag bei den unteren Jagdbehörde gestellt. Bereits Anfang 2015 waren 0,7 Prozent der bejagbaren Flächen befriedet.
Rottal-Inn: 4,5 Hektar Wald und Wiese jagdfrei
Das Grundstück von Tierarzt Peter Zimmer - etwa 4,5 Hektar Wald und Wiesen bei Tann im niederbayerischen Landkreis Rottal Inn - ist offiziell jagdfrei. Rund 20 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind im Landkreis Rottal-Inn bisher gestellt worden. Drei Grundstücke sind inzwischen jagdfrei.
Tierarzt Peter Zimmer hat es geschafft: Sein Grundstück mit rund viereinhalb Hektar Wald und Wiesen ist jetzt offiziell jagdfrei. Wir leben vegan, und das würde gegen unsere Ansichten gehen. Das Hauptargument ist, dass jedes Tier ein Recht hat, da zu sein. Und wenn dann gejagt wird, haben die Tiere Angst, werden verscheucht , sagte der engagierte
Tierarzt im Bayerischen Rundfunk.
Für das aufwändige Verfahren der jagdrechtlichen Befriedung hat Peter Zimmer einen Kostenbescheid über 1200 Euro erhalten. Dagegen will er jetzt klagen: Das ist eigentlich nicht zu fassen, dass dafür Gebühren entstehen. Das ist doch ein Menschenrecht, dass wir auf unserem Grund und Boden bestimmen, was passiert.
2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Es verstößt gegen das Eigentumsrecht und die Gewissensfreiheit, wenn Eigentümer dulden müssen, dass Jäger auf ihrem Grund und Boden Tiere tot schießen, obwohl dies der ethischen Überzeugung des Grundstückseigentümers widerspricht.
Quelle: Nach EU-Recht: Jagdgegner sperren Jäger aus. Bayerischer Rundfunk, 22.10.2016
Jäger verlieren vor Gericht
In Passau sind 14 Hektar privater Grundstücke offiziell jagdfrei. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat Ende Januar 2017 die Klage von Jägern gegen die jagdrechtliche Befriedung abgewiesen.
Die Stadt Passau hatte die 14 Hektar aus der Bejagung heraus genommen und damit dem Antrag zweier Grundeigentümer stattgegeben, die aus ethischen Gründen die Jagd auf ihrem Land nicht länger dulden wollten. Daraufhin klagten die Jagdpächter gegen die Stadt Passau, weil sich durch die Befriedung ihr Revier verkleinert hat und sie die ethischen Gründe der Grundstückseigentümer für nicht zutreffend erachteten. Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Jäger ab.
Quelle: Streit um Befriedung von Grundstücken - Jäger ziehen den Kürzeren. Passauer Neue Presse, 19.1.2017
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