Neues Tierschutzrecht in Italien: Tiere sind keine »Sachen« - Härtere Strafen für Tierquälerei

Hund an der Kette elenavolf - Shutterstock

Wer Hunde an der Kette hält - bisher in Italien noch weit verbreitet - riskiert eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.

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Von Milena C. Lange und Julia Brunke

Tierschutz ist in vielen Ländern Europas ein moralisches Anliegen, aber nur selten strafrechtlich konsequent geregelt. Italien setzt mit seinem neuen Tierschutzrecht »Legge Brambilla« (Gesetz Nr. 82 vom 1.7.2025) seit etwa einem Jahr ein deutliches Zeichen: Tiere gelten nicht länger als »Sachen« oder Mitleids­objekte, sondern werden rechtlich als fühlende Lebewesen und damit als Subjekte des Rechts anerkannt. Dies betrifft zunächst vor allem Haustiere: Tierquälerei an Hunden, Katzen oder anderen Haustieren wird nun deutlich strenger bestraft. Es drohen bis zu 4 Jahre Haft oder Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro.

In Europa gelten viele Formen der Tierquälerei als Bagatell- oder Kavaliersdelikte: Geldbußen sind oft gering, Haftstrafen selten. Italien setzt mit seinem Gesetz ein starkes Zeichen für Tierschutz und stellt klar: Tiere sind fühlende Lebewesen. Tierquälerei ist eine Straftat mit hohem gesellschaftlichem Gewicht. Die Änderungen betreffen das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und mehrere Tierschutzbereiche.

• Es ist verboten, Hunde an der Kette zu halten. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.

• Der Handel mit Welpen ist strafbar mit 4 - 18 Monaten Haft und Geldstrafen bis 30.000 Euro. Dies betrifft nicht nur skrupellose Tierhändler: Wer einen Welpen aus fragwürdiger Herkunft kauft, macht sich ebenfalls strafbar.

• Die Aussetzung von Tieren, zum Beispiel einen Hund im Urlaub zurückzulassen, wird erstmals unter Strafe gestellt.

• Tierhalter, die ihre Tiere verwahrlosen lassen oder ihnen ein artgerechtes Leben verweigern, verlieren jedes Recht auf Haltung: Die betroffenen Tiere werden sofort eingezogen und an anerkannte Tierschutzorganisationen übergeben.

• Die Organisation oder Teilnahme an Tierkämpfen wird mit bis zu vier Jahren Haft geahndet, ergänzt durch Geldstrafen in einer Höhe von 160.000 Euro, die gezielt abschreckend wirken sollen.

• Bestraft wird auch die Anwesenheit von Minderjährigen bei Tierquälerei oder die Online-Verbreitung, um den mit sozialen Medien verbundenen Nachahmer-Effekt zu verhindern.

»Nutz«tiere und Wildtiere weitgehend ausgenommen

Anders als Haustiere fallen sogenannte Nutztiere wie Kühe, Schweine, Hühner oder Puten nicht unter den neuen Schutz: Massentierhaltung und Schlachtung bleiben weiterhin erlaubt. Vorschläge zur Begrenzung von Haltungsdichten, Schlacht­transportzeiten oder zur Einführung unabhängiger Kontrollen wurden nicht ins Gesetz aufgenommen.

Wildtiere bleiben ebenfalls weitgehend ungeschützt. Lediglich Fang, Tötung oder Einsperren geschützter Arten wird mit bis zu 1 Jahr Haft und 8.000 Euro Strafe geahndet. Die traditionelle Jagd auf Wildtiere bleibt weiterhin erlaubt. Aktuell wird sogar an einer Reform des Jagdrechts mit weitreichenden Lockerungen gearbeitet. Besonders bedenklich ist, dass dies auch bislang streng geschützte Wildtierarten wie Bär und Wolf betrifft. Aus tierrechtlicher Perspektive ist das ein Rückschritt.

Tierschutzorganisationen sprechen deshalb von einer »verpassten Chance«. Sie sehen die rechtliche Behandlung der Haustiere als eigenständige Rechtssubjekte positiv, werfen der Regierung aber vor, bei der Reform die industrielle Tierhaltung und die Wildtiere ausgeklammert zu haben. »Dieses Gesetz schützt vor allem Haustiere - aber nicht das Schwein auf dem Schlachthof«, heißt es in einer Stellungnahme von Compassion in World Farming Italia.

Warum Italien trotzdem ein Vorbild für Europa ist

Obwohl die industrielle Haltung von Tieren und die Jagd auf Wildtiere weiterhin fast uneingeschränkt erlaubt bleiben, sendet Italien ein starkes Signal: Tierquälerei ist keine Nebensache, sie ist ein Verbrechen. Das Leiden eines Tieres darf nicht toleriert werden. Dieses Bewusstsein fehlt in vielen anderen Ländern, auch bei uns in Deutschland: Täter kommen oft mit geringen Geldstrafen oder Bewährungsstrafen davon -oder das Verfahren wird ganz eingestellt (siehe Kasten).

Und obwohl das neue Tierschutzrecht in Italien in erster Linie Haustiere unter vermehrten Schutz stellt, können Tierschutzorganisationen durch die Anerkennung von Tieren als Rechtssubjekte nun effektiver gegen Missstände in der Nutztierhaltung vorgehen und die Bedingungen in der Massentierhaltung (z.B. Kastenstände, Besatzdichte) gerichtlich als illegale Tierquälerei anzufechten. Das neue »Legge Brambilla« gilt nämlich dann auch für »Nutz«tiere, wenn in Betrieben Misshandlungen stattfinden oder Tiere unter Bedingungen gehalten werden, die mit ihrer Natur unvereinbar sind (z. B. verletzte Tiere ohne Versorgung oder extreme Bewegungs­einschränkung). Jede Form der Tiermisshandlung, die physisches oder psychisches Leid verursacht (z. B. durch schwere Vernachlässigung), kann nun mit bis zu zwei Jahren Haft und 30.000 Euro Strafe geahndet werden. Wer ein Tier (auch ein Nutztier) grausam tötet, muss mit bis zu 4 Jahren Haft und Bußgeldern bis zu 60.000 Euro rechnen.

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Historisches Urteil:

Aufgrund der Klage einer Tierrechts­organisation verurteilte ein italienisches Gericht Besitzer und Mitarbeiter dieser Schweinezucht wegen Tierquälerei.
Bild: © Essere Animali

Schwein mit Bolzenschuss getötet - Essere Animali Kopie

Bild: © Essere Animali

So kam es am 16.1.2026 zu einem historischen Urteil: Aufgrund einer Klage der Tierrechtsorganisation Essere Animali verurteilte das Gericht in Reggio Emilia erstmals Besitzer und Mitarbeiter eines Schweinezuchtbetriebs wegen Tierquälerei. (Art. 544-ter CP) Der Geschäftsführer wurde zu vier Monaten Haft verurteilt, der Gesellschafter zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro. Ein Mitarbeiter wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht ein sechsmonatiges Verbot der Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tiertransport, -handel und -zucht an. Dieses Urteil gilt als einer der seltenen Fälle, in denen systematische Gewalt in einem Mastbetrieb direkt strafrechtlich geahndet wurde.


Wie sieht es in Deutschland aus?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist klar geregelt (§ 90 a BGB): Tiere sind Mitgeschöpfe, die Schmerzen und Leiden empfinden. Im Tierschutzgesetz heißt es: »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« (§ 1 Satz 2 TierSchG ) Wer Tiere misshandelt oder ihnen in Notlagen keine Hilfe leistet, muss mit strafrechtlicher Verfolgung und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rechnen.


Dennoch gibt es nach wie vor Fälle, bei denen Tiere als Sachen bewertet werden. So stellt die Verletzung oder Tötung eines Tieres eine Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Wenn zum Beispiel ein Jäger aus Versehen auf ein Pferd schießt, handelt es sich rechtlich nicht um Jagdausübung, sondern um eine Sachbeschädigung. Eventuell wird außerdem ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geahndet - oder eben auch nicht. So hatte in Duisburg ein Jäger aus knapp 60 Metern Entfernung auf die Haflingerstute Edda geschossen -er hielt das Pferd für ein Wildschwein. Die Staatsanwaltschaft Duisburg klagte den Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz an. Doch das Amtsgericht Oberhausen stellte das Verfahren ein: Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz konnte nicht nachgewiesen werden, weil der Jäger die Stute nicht vorsätzlich erschossen habe.


Wenn ein Jäger einen Hund erschießt, handelt es sich strafrechtlich ebenfalls um eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Auch hier wird wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Doch oft werden die Verfahren eingestellt, wenn der Jäger glaubhaft machen kann, dass er den Hund für eine unmittelbare Gefahr für Wild hielt.


Auch Hauskatzen werden von Jägern geschossen - völlig legal. Denn sobald eine Katze mehr als 200 Meter vom nächsten Haus angetroffen wird, gilt sie als »wildernd«.

Quellen:

· Härtere Strafen für Tierquäler in Italien. Wild beim Wild, 31.5.2025. wildbeimwild.com/haertere-strafen-fuer-tierquaeler-in-italien/

· Neues Gesetz in Italien sieht harte Strafen für Tierquälerei vor. RND, 30.5.2025.

· HISTORIC RULING: owners and an employee of an intensive farm convicted of animal abuse. Essere Animali, 26.1.2026. www.essereanimali.org/en/2026/01/historic-ruling-convicted-for-animal-abuse/

· Deutscher Tierschutzbund: So wird Tierquälerei juristisch bestraft. www.tierschutzbund.de/tiere-themen/tiernotfaelle/tierschutzgesetz/

· Prozess in Oberhausen eingestellt - Jäger erschießt Stute Edda. RTL, 21.11.2025. www.rtl.de/news/oberhausen-jaeger-erschiesst-stute-edda-anstatt-wildschwein-haflingerstute-sah-in-noch-traurig-an-id30040575.html