Niedersachsen: Klage gegen Jagdverbot
Der Landkreis Wittmund hat auf einem Grundstück die Jagd untersagt. Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Niedersachsen legte dagegen Klage ein.
Der Eigentümer des Grundstücks, Ede Rieken, wollte die Jagd aus ethischen Gründen nicht länger hinnehmen. Im Dezember 2014 stellte er einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung.
Seit 1.6.2016 ist das Grundstück offiziell jagdfrei. 8 Hektar landwirtschaftliche Fläche steht jetzt uneingeschränkt den frei lebenden Tieren zur Verfügung , freute sich der Naturfreund.
Doch der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen hat nun gegen die Entscheidung des Kreises Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Der Verband ist der Meinung, dass der Antragsteller objektive Umstände" nachweisen müsse. Er habe das Vorliegen einer ernsthaften und echten Gewissensentscheidung nachvollziehbar darzulegen. Diesen Nachweis habe der Antragsteller nicht glaubhaft erbringen können , so topagrar (8.9.2016).
Immer wieder versuchen Jagdbehörden und Jagdgenossenschaften die Gewissensentscheidungen von Tierfreunden anzuzweifeln.
Dabei war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2012 zu einem eindeutigen Urteil gekommen: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
Helfen Sie mit!
Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? |