NRW: 173 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung
In Nordrhein-Westfalen haben bis Mitte August 2016 insgesamt 173 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. 37 Grundstücke sind inzwischen offiziell jagdfrei.
Bereits 2014 wurden erste Grundstücke
in Mittelwestfalen, im Münsterland, in Minden und im Kreis Coesfeld von den Behörden jagdrechtlich befriedet. Der Ökologe Dr. Karl-Heinz Loske hat auf seinem Grundstück in der mittelwestfälischen Hellwegbörde auf einer ehemals ausgeräumten Ackerfläche ein Biotop für Wildtiere geschaffen: Eigenhändig legte er Hecken, Wälder, Streuobstwiesen und Teiche an. Doch zweimal im Jahr musste die Familie machtlos mit ansehen, wie Jäger bei Treibjagden hier die letzten Hasen und Fasane sowie Rehe und Ringeltauben abknallten. · Bild: Dr. Karl-Heinz Loske
37 Grundstücke offiziell jagdfrei
20 Anträge auf jagdrechtliche Befriedung wurden demnach abgelehnt. Zwei Antragstellern ist es gelungen, ihren bereits abgelehnten Antrag auf Befriedung gerichtlich durchzusetzen.
Von den 20 abgelehnten Anträgen wurden 14 abgelehnt, weil es sich bei den Antragstellern um juristische Personen (also Tier- und Naturschutzverbände oder Stiftungen) handelte.
Quelle: Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 5.9.2016 auf eine Kleine Anfrage von FDP-Abgeordneten. Drucksache 16/12819
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/12819&quelle=alle
Dieses Wald- und Wiesengrundstück
in Bad Münstereifel wurde erst nach einer Klage des Eigentümers vom Verwaltungsgericht Aachen jagdfrei gestellt. Das Ehepaar Schiffer hat sofort nach dem Urteil überall auf seinem Grundstück in der Eifel Schilder aufgehängt: "Auf diesem Grund ist die Jagd eingestellt" · Bild: Dr. Hans-Peter-Schiffer
klagt gegen Bescheid der Jagdbehörde
Im Kreis Eslohe hat eine Grundstückseigentümerin die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen beantragt. Der Kreis will ihre Flächen aber erst 2020 befrieden, wenn der Jagdpachtvertrag der Jagdgenossenschaft ausläuft. Die Tierfreundin klagt nun gegen den Bescheid. Noch weitere vier Jahre hinnehmen zu müssen, dass Jäger auf ihrem Eigentum Tiere tot schießen, kann die Grundstückseigentümerin nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren. Sie beruft sich auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das höchste europäische Gericht hatte am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagd genossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Jagdfreie Zonen im Kreis Rhein-Berg
Auch im Kreis Rhein-Berg wollen zwei Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen verbieten. Dies meldet der Kölner Stadt-Anzeiger am 20.9.2016. Auf Anfrage teilte die Pressestelle des Kreises mit, dass man sich als zuständige Behörde derzeit in der Prüfphase befinde. Die Anträge müssten ernsthaft und glaubhaft sein. Was das denn genau sei, blieb allerdings offen , schreibt der Kölner Stadtanzeiger. Zwischen den Zeilen wurde allerdings deutlich, dass die generellen Jagdgegner bei der Kreisverwaltung wenig Unterstützung zu erwarten haben.
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