Österreich: "Keine Jagd auf meinem Grundstück"
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen Jagdgegner auf ihrem Grundstück keine Jagd dulden - auch in Österreich nicht. Immer mehr Grundeigentümer beantragen ein Jagdverbot.
In Deutschland konnten aufgrund der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes schon zahlreiche Grundstücke jagdfrei gestellt werden. Inzwischen sind in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Und es werden immer mehr: Hunderte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind noch anhängig.
Auch in Österreich wollen nun immer mehr Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden. Die Bürgerinitiative "Zwangsbejagung ade" Österreich und der Österreichische Tierschutzverein wollen dafür sorgen, dass Grundstückseigentümer auch in Österreich ihr Menschenrecht wahrnehmen können. Denn in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist der Schutz des Eigentums garantiert.
Dr. Christian Nittmann von der Bürgerinitiative "Zwangsbejagung ade" Österreich: Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Grundstückseigentümer in Österreich die Jagd auf ihrem eigenen Grund und Boden zulassen müssen, auch wenn sie die Jagd ablehnen. Daher ist es dringend notwendig, den Österreichern dieselben Möglichkeiten des Austrittes aus der Zwangsbejagung einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist. Zudem zeigen wissenschaftliche Studien und die Erfahrungen in unbejagten Gebieten, dass Ruhezonen, in denen sich Wildtiere ohne Angst zurückziehen können, zu einer deutlichen Reduzierung der Reproduktionsrate führen - und die Wildtiere ihre große unnatürliche Scheu verlieren.
Eindeutige Rechtslage
Die Rechtslage ist klar: Das höchste europäische Gericht hatte am 26.06.2012 zulasten von Deutschland entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen: Bereits 1999 stellte der Gerichtshof im Falle französischer Kläger und 2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Die Europäische Menschenrechtskonvention als Vertragsvölkerrecht und ihre von der Republik Österreich unterzeichneten Zusatzprotokolle entfalten auch in Österreich Wirksamkeit. Die Konvention wird ausgefüllt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Und dieser hat der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen den Willen der Grundeigentümer eine klare Absage erteilt.
Niederösterreicher stellt Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks
Tobias Anderka aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich will die Jagd auf seinem Grundstück verbieten lassen. Gemeinsam mit seiner Frau stellte er im Mai 2015 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung bei der zuständigen Behörde. Bis dato ist in Österreich jedoch ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen nicht möglich. Die Anderkas müssen daher entgegen ihrer Grundüberzeugung mit ansehen, wie Tiere auf ihrem Grund getötet werden.
Jagdgesetze in Deutschland und Österreich sind ähnlich
Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins, stellt dazu fest: Die Jagdgesetze in Deutschland und Österreich sind ähnlich. Sie basieren auf dem so genannten Reviersystem und gehen allesamt aus dem nationalsozialistischen Reichsjagdgesetz aus dem Jahre 1934 hervor. Insofern muss somit beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass auch die Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrem Reviersystem unterliegen würde. Die Gesetzgeber in den Ländern (Anm.: jedes Bundesland in Österreich hat sein eigenes Jagdgesetz) täten gut daran, die Jagdgesetze zu ändern. Denn am Ende des Tages werden die Grundstücke von den Antragstellern, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht mehr dulden wollen, jagdfrei gestellt werden müssen - auch wenn sich die zuständige Behörde anfangs dagegen sträuben sollte.
Jagdgegner aus Kärnten zieht vor Verfassungsgerichtshof
Der Antrag eines Waldeigentümers aus Kärnten beschäftigt mittlerweile den Verfassungsgerichtshof. Der Tierfreund besitzt rund 6,5 Hektar Wald im Bezirk Spittal an der Drau. Im Oktober 2014 hatte er die Befriedung seines Grundstücks aus tierschutzethischen Gründen beantragt, aber auch, weil die Jagdpraxis mit ständigen Fütterungen den Wildbestand so erhöht hatte, dass der Wald Schaden nahm. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies am 18. Mai 2015 den Antrag des Waldbesitzers ab. Er beschreitet nun den Weg zum Verfassungsgerichtshof, um zu seinem Recht zu kommen.
Lesen Sie hier den Antrag des Waldbesitzers im Originaltext
Der Obmann des österreichischen Vereins gegen Tierfabriken VGT, Dr. Martin Balluch begleitet den Fall: So oft schon haben uns Grundstückseigentümer kontaktiert, die die Jägerschaft auf ihrem Besitz quasi als bewaffnete Besatzungsmacht betrachten. Die Jagdpächter ihres Grundstücks würden einfach Fütterungen und Jagdstände errichten und insbesondere auf den Wald keine Rücksicht nehmen. Jetzt steht unmittelbar ein bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs bevor, das diesem Spuk ein Ende machen wird.
Auf Basis der mittlerweile gefestigten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei kein anderes Ergebnis möglich, als die Zwangsbejagung für verfassungswidrig zu erklären.
Immer mehr Österreicher stellen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung
Einen weiteren Antrag auf Jagdverbot auf ihrem Grundstück stellte eine Tierfreundin aus Oberösterreich bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. Die Tierfreundin unterhält eine Weide haltung von Hausschweinen und -hühnern , berichtet der VGT. Bei der letzten Jagd im Dezember wurden die Tiere in Angst und Schrecken versetzt, weshalb der Verein gegen Tierfabriken nicht nur die konkrete Jagd angezeigt, sondern auch einen Jagdfreistellungsantrag für die Weideflächen ausgearbeitet hat.
In Niederösterreich haben zwei weitere Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt. Karl Auer besitzt 34 Hektar und Hannes Steinbacher 36 Hektar im Bezirk Zwettl. Beide wollen die zwangsweise Bejagung
ihrer Flächen nicht hinnehmen und beide geben an, vor den Revierjägern regelrecht Angst zu haben, wenn sie mit ihrer Familie samt Kleinkindern ihren eigenen Grund und Boden betreten.
Lesen Sie hier die Anträge im Originaltext
Grundsätzlich wird das Eigentumsrecht ja gerne hochgehalten, wenn es gegen den Tierschutz geht: In österreichischen Tierfabriken zählt die Gewerbefreiheit mehr als Tierschutz. Doch die elitäre Jagdlobby darf sogar in Privateigentum eingreifen und auf fremdem Grund Jagdeinrichtungen errichten, Wild intensiv füttern und bejagen , so Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken.
Dr. Martin Balluch erklärt: Die Jägerschaft hält Österreich in einer eisernen Umklammerung, überall in den Landtagen haben sie ihre Lobbyisten sitzen. Die Zwangsbejagung stelle eine große Belastung für die Grundeigentümer dar. Daher will der VGT Grundeigentümer unterstützen, um eine Änderung des Jagdrechts zu erwirken, die nicht nur auf das ethische Empfinden der Menschen, sondern auch auf das ökologische Gleichgewicht im Wald Rücksicht nimmt.
Auch bei der Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich und dem Österreichischen Tierschutzverein haben weitere Grundstückseigentümer aus Österreich haben bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks zu stellen.
So wollen einige Tierfreunde aus Niederösterreich die Jagd in ihren Wäldern und Feldern verbieten lassen. Ein Vegetarier und Tierfreund aus Braunau will den ersten Antrag auf jagdrechtliche Befriedung in Oberösterreich stellen.
Informationen:
Bürgerinitiative "Zwangsbejagung ade" Österreich |