Polen: Immer mehr Grundstücke jagdfrei

Privilegien für Jäger eingeschränkt

In Polen gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke: Zahlreiche Grundstückseigentümer klagen vor Gericht gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Bodens. Inzwischen gibt es 133 Urteile von Verwaltungsgerichten, wodurch private Grundstücke aus Jagdbezirken herausgenommen wurden. Auch die Privilegien für Jäger wurden in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Die Initiative »Zakaz Polowania Prywatnym Terenie« (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land) macht sich für die Rechte von Grundstückseigentümern und für die Wildtiere stark.

Von Krzysztof Wychowalek,
Zakaz Polowania Prywatnym Terenie (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land)

In den letzten Jahren ist es in Polen zu erheblichen rechtlichen Änderungen in Bezug auf die Jagdausübung auf Privatgrundstücken gekommen.

1952 hatten die damaligen kommunistischen Behörden das bis heute in Polen geltende Jagdrecht eingeführt, wodurch Wildtiere rechtlich als Eigentum des Staates gelten und die Jagdwirtschaft durch den Staat geführt wird. Die Behörden entscheiden über die Art und Anzahl der Tiere, die gehegt und später abgeschossen werden sollen. Das Eigentumsrecht privater Grundstückseigentümer wurde als zweitrangig gegenüber den Bedürfnissen der Forst- und Jagdwirtschaft positioniert.

Das neue Jagdgesetz von 2005 hat in diesen Bereichen nichts geändert. Das ganze Land ist in Jagdbezirke gegliedert, die sowohl öffentliche Bereiche (z.B. Staatswälder) als auch zahlreiche Privatgebiete (Wälder, Wiesen, Anbauflächen) umfassen. Das Jagdrecht steht ausschließlich den Mitgliedern einer quasi-staatlichen Organisation, dem Polnischen Jagdverband, zu, dessen regionale Vereine die verschiedenen Jagdbezirke verwalten, wofür Sie an die Kreisbehörden beziehungsweise an die Verwaltungsbehörden der Staatswälder eine geringe jährliche Gebühr zahlen.

Private Eigentümer ziehen daraus keine Profite und haben auch keine Möglichkeit, die Jagd auf ihren Grundstücken zu verweigern. Jäger dürfen ohne Genehmigung der Eigentümer deren Felder jederzeit betreten oder sie mit Autos befahren, Hochstände aufstellen, Luderplätze mit Möhren oder Mais zum Anlocken von Wild anlegen und auf Tiere schießen.

Im Austausch gegen die Führung der »Jagdwirtschaft« hat der Staat dem Polnischen Jagdverband die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschäden übertragen. Die Landwirte hatten jedoch in der Praxis erhebliche Probleme mit der Erlangung einer zufriedenstellenden Entschädigung, da die Schadensbewertung und die Festlegung des Schadensersatzbetrages zu den Aufgaben der Jäger gehörte. Diese wollen natürlich eine möglichst geringe Wildschadensentschädigung auszahlen. Viele Jagdbezirke treffen auch keine Maßnahmen, um Felder vor Wildschäden tatsächlich zu schützen, denn für viele ihrer Mitglieder ist das Schießen auf Tiere ein Hobby oder ein Wochenendabenteuer mit Jagdtrophäen. Zum Teil verkaufen Jagdbezirke auch die Möglichkeit einer kommerziellen Jagdausübung an ausländische Jäger. Diese Jagdbezirke zielen darauf ab, dass die Zahl der Hirsche, Rehe oder Wildschweine so stark wie möglich wächst, vor allem durch intensive Fütterung der Tiere im Winter, um später in der Jagdsaison mehr Gelegenheit zum Schießen zu haben.

Wisente waren vor etwa 100 Jahren

Wisente waren vor etwa 100 Jahren

fast ausgestorben. In Polen leben noch 60 Prozent des weltweiten Bestandes. Doch obwohl der Wisent bedroht ist, werden jedes Jahr Wisente zum Abschuss freigegeben. Dafür zahlt ein Jagdtourist 4.000 bis 12.000 Euro. Auch Jagdreisen mit dem Abschuss von kapitalen Hirschen, Rehböcken und Muffelwiddern ziehen viele Jagdtouristen nach Polen. · Bild: Shutterstock

Regelungen des polnischen Jagdrechts mit dem deutschen Jagdgesetz vergleichbar

Auch in Deutschland unterliegen alle Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften (die als befriedeter Bereich gelten) dem Jagdrecht. Jeder Grundstückseigentümer, der Flächen im Außenbereich besitzt, ist automatisch - und oft, ohne dass er davon weiß - Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Jagd an Jäger, welche dann die Jagd ausüben. Die Grundstückseigentümer müssen damit dulden, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, Hochsitze aufstellen, Futterstellen anlegen, Treibjagden abhalten und Tiere erschießen - sogar die Katze des Grundstückseigentümers, wenn sie sich zu weit vom Haus entfernt und damit als »wildernd« angesehen wird.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.

Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Am 6.12.2013 ist das »Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« mit dem § 6 a Bundesjagdgesetz in Kraft getreten. Grundstückseigentümer können bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird. In der Praxis werden den Grundstückseigentümern von den Behörden jedoch zahlreiche Steine in den Weg gelegt, um sie von der Befriedung ihrer Grundstücke abzuhalten: von der Androhung hoher Kosten bis zur Drohung, Wildschäden auf benachbarten Grundstücken zahlen zu müssen. Viele Grundstückseigentümer müssen jahrelang auf die Befriedung ihrer Grundstücke warten und kommen oft nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts zum Ziel.

Gesellschaftsjagd in Spala

Gesellschaftsjagd in Spala

in der Woiwodschaft Lodz. Immer mehr Grundstückseigentümer aus Polen wollen das Abballern von Tieren auf ihren Flächen nicht länger dulden. · Bilder: Niech zyja

Nach Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch Klagen gegen Zwangsbejagung in Polen

Der Konflikt zwischen Eigentümern privater Grundstücke (meistens Landwirten) und Jägern hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Der Grund: 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil im Fall Herrmann gegen Deutschland gefällt, in dem festgestellt wurde, dass ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Eigentum ablehnen kann, wenn er das Töten der Tiere in dieser Form nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Daraufhin hat ein Bauern-Ehepaar aus Lebus in Polen gegen die Eingliederung ihrer Felder mit einer Fläche von 53 Hektar in den Jagdbezirk Nr. 47 beim Verwaltungsgericht geklagt. Die Ehegatten wollten auf ihrem Grundstück Teiche anlegen. Diese Pläne wurden durchkreuzt, als Jäger auf diesem Gebiet die Jagd ausgeübt, Bäume gefällt und Geländewagen geparkt haben, Jagdhunde frei laufen gelassen und auf Tiere geschossen haben. Das Verwaltungsgericht zweiter Instanz hat an das Verfassungsgericht eine rechtliche Anfrage nach der Konformität des Jagdrechts mit der polnischen Verfassung gerichtet.

Im Juli 2014 hat das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass Art. 27 des polnischen Jagdgesetzes verfassungswidrig ist und ab Januar 2016 aufgehoben wird. Das Verfassungsgericht hat sich auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berufen und festgestellt, dass die Eingliederung eines Grundstücks in den Jagdbezirk, ohne dass die Rechte des Grundeigentümers entsprechend gesichert werden, einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Eigentumsrecht darstellt.

Im Januar 2016 hat der Öko-Verein »Zródla«, Eigentümer eines 5 Hektar großen Waldes, bei der Woiwodschaft (das ist eine polnische Verwaltungseinheit, vergleichbar mit einem deutschen Bundesland) Lodz beantragt, dass dieses Gebiet von dem Jagdbezirk Nr. 315 ausgeschlossen wird, weil der Verein, der auch als Tierschutzorganisation tätig ist, das Töten der Tiere auf seinem Grundstück nicht dulden kann. Nach Abweisung des Antrags durch die Woiwodschaft mit der Begründung, dass Artikel 27 des Jagdgesetzes durch das Verfassungsgericht aufgehoben wurde und folglich keine Vorschrift mehr vorhanden ist, auf deren Grundlage die Grenzen der Jagdbezirke bestimmt oder geändert werden könnten, hat der Verein beim Verwaltungsgericht geklagt.

Im Dezember 2016 wurde ein Urteil verkündet, nach dem die Gründung eines Jagdbezirks auf dem zum Verein gehörenden Gelände als ungültig erklärt wurde. Das Gericht betonte, dass alle Beschlüsse der regionalen Parlamente der Woiwodschaften mit Berufung auf Artikel 27 auf Grundlage verfassungswidriger und ungültiger Regelungen gefasst wurden. Folglich kann jeder Grundstückseigentümer eine Ungültigkeitserklärung dieser Beschlüsse beantragen. Im Jahre 2016 wurden gleichzeitig noch drei ähnliche Urteile in anderen Woiwodschaften verkündet.

2014 hat das polnische Verfassungsgericht

2014 hat das polnische Verfassungsgericht

geurteilt, dass die Eingliederung eines privaten Grundstücks in den Jagdbezirk, ohne dass die Rechte des Grundeigentümers entsprechend gesichert werden, einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Eigentumsrecht darstellt. · · Bild: Niech zyja

Naturschutzverein unterstützt Grundeigentümer bei Klagen gegen die Zwangsbejagung

Der Naturschutzverein »Zródla« machte die Möglichkeit, dass jeder Grundeigentümer diesen Antrag stellen kann, bekannt, rief die Webseite zakazpolowania.pl (»Jagdverbot«) ins Leben und bot Betroffenen Rechtshilfe an.

Ab Anfang des Jahres 2017 haben über 100 weitere Grundstückseigentümer Klageschriften in ähnlichen Fällen bei Gerichten eingereicht. Alle Urteilssprüche waren gleich. Die meisten Kläger waren Bauer, die Jäger auf den ihnen gehörenden Grundstücken nicht akzeptieren konnten und nicht damit einverstanden waren, dass der Ersatz von Wildschäden durch Jagdvereine, und nicht aus der Staatskasse, beglichen wird.

Die Gerichte haben fast automatisch die Grundstücke der Kläger von den Jagdbezirken ausgeschlossen und in acht Fällen sogar die ganzen Jagdbezirke aufgelöst. Dennoch scheuen viele betroffene Grundeigentümer den gerichtlichen Weg wegen der Kosten und einer eventuellen Langwierigkeit des Verfahrens.

Grundstückseigentümer können verlangen, dass sie nicht mehr dem Jagdbezirk angehören

Im Jahre 2018 hat der polnische Sejm, eine der beiden Kammern der polnischen Nationalversammlung, das Jagdgesetz geändert und unter anderem den Artikel 27 erneut eingeführt, unter Berücksichtigung der Hinweise des Verfassungsgerichts. Nun haben die regionalen Parlamente der Woiwodschaften bis März 2020 Zeit, die Grenzen der Jagdbezirke neu festzusetzen, diesmal aber nach Absprache mit den Bauernvereinigungen. Außerdem kann jeder Grundstückseigentümer verlangen, dass sein Grundstück dem neuen Jagdbezirk nicht angegliedert wird, und zwar aufgrund der auf diesem Gelände ausgeführten spezifischen Tätigkeit.

Ob solche Einwände der Grundstückseigentümer berücksichtigt werden oder ob ihre Rechte nur einem scheinbaren Schutz unterliegen werden, wird sich erst im Jahre 2020 zeigen. Sollte sich herausstellen, dass die Vorschläge der Eigentümer missachtet werden, würde das bedeuten, dass das Urteil des Verfassungsgerichts von 2014 nicht respektiert wird, was weitere Klagen zur Folge hätte.

Weitere Möglichkeit: Grundstückseigentümer können Jagdverbot beantragen

Die neuen Vorschriften geben auch die zusätzliche Möglichkeit, durch Einreichen einer einfachen Erklärung bei den lokalen Behörden die Jagdausübung auf Privatgrund verbieten zu lassen. Dieses Grundstück bleibt dann zwar weiterhin Teil eines Jagdbezirks und Jäger können es ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten (z.B. um verletzte Tiere aufzuspüren), sie dürfen dort aber nicht schießen.

Diese Regelung basiert auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012. Ursprünglich sollte die Vorschrift ausschließlich die ethischen Anschauungen des Eigentümers betreffen, falls diese im Widerspruch zum Töten von Tieren stehen, wobei der Eigentümer seine Überzeugungen vor Gericht belegen müsste. Letzten Endes wurden diese Bestimmungen vom Parlament praktisch im letzten Augenblick gestrichen, da sie wahrscheinlich verfassungswidrig gewesen wären.

Der Antrag auf Jagdverbot kann also ohne jegliche Begründung gestellt werden. Allerdings ist der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nur auf natürliche Personen beschränkt. Das bedeutet, juristische Personen wie Tier- und Naturschutzorganisationen oder Stiftungen können - genau wie in Deutschland - für ihre Flächen keinen Antrag auf ein Jagdverbot stellen. Infolgedessen können Tier- oder Naturschutzvereine wie »Zródla« keinen Gebrauch davon machen, ähnlich wie z.B. Gesellschaften, die Besitzer von landwirtschaftlichen Anbauflächen oder Wirtschaftswäldern sind.

Diese aktuell gültigen Vorschriften scheinen verfassungswidrig zu sein, weil sie gesellschaftlichen Einrichtungen die Möglichkeit nehmen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die juristische Anfechtung könnte aber kompliziert sein, besonders vor dem Hintergrund, dass die polnische Regierung die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts abgeschafft hat.

Die in der Koalition »Niech zyja!« (»Lasst sie leben!«) vereinigten Naturschutzorganisationen planen gemeinsam eine Reihe von Kampagnen, die private Grundstückseigentümer dazu anregen sollen, solche Anträge auf Jagdverbot abzugeben.

Die in der Koalition »Niech zyja!«

Die in der Koalition »Niech zyja!«

(»Lasst sie leben!«) vereinigten Naturschutzorganisationen informieren private Grundstückseigentümer, Anträge auf Jagdverbot zu stellen. · Bild: Niech zyja

Grundstückseigentümer können Widerspruch gegen geplante Gesellschaftsjagden erheben

Eine weitere, ab 2018 geltende Änderung, ist die Möglichkeit, dass die Grundstückseigentümer Widerspruch gegen eine Gesellschaftsjagd, wie Treib- oder Drückjagd, erheben können. Die Gesellschaftsjagd ist in Polen ein populäres, brutales »Freizeitvergnügen«, bei der eine Gruppe von Jägern an einem Ort gemeinsam jagt und auf Vögel oder Wildtiere schießt, die aus dem Wald vor Treibern (d.h. vor lärmenden Menschen) zu fliehen versuchen. Oftmals sind das auch kommerzielle Jagden, die für Jäger aus Deutschland, Frankreich oder Italien veranstaltet werden. Ab 2019 haben die Jäger mindestens 14 Tage vor solchen Jagden das Gemeindeamt in Kenntnis zu setzen, welches dann verpflichtet ist, das Datum der Jagd auf der offiziellen Webseite zu veröffentlichen.


Grundstückseigentümer können gegen die geplante Jagd Einspruch erheben unter Berufung auf Sicherheitsgründe, zum Beispiel, weil sie zum gleichen Zeitpunkt Feldarbeiten oder ornithologische Beobachtungen für eine Menschengruppe planen.

Von »Zródla« durchgeführte Kontrollen haben allerdings ergeben, dass die meisten Jagdvereine ihren Verpflichtungen leider nicht nachkommen: Informationen über geplante Gesellschaftsjagden werden nicht rechtzeitig oder nicht vollständig an die Gemeindebehörden weitergeleitet (z.B. ohne Angabe der Uhrzeiten oder ohne Bezeichnung des Jagdreviers in der Meldung).

Es kommt aber auch nicht selten vor, dass die richtig benachrichtigte Behörde mit den neuen Vorschriften nicht vertraut ist und keine Mitteilung auf der Internetseite veröffentlicht.

Im Laufe der Arbeiten an der Gesetzesänderung hat der Entwurf eines elektronischen zentralen Jagdregisters, in dem jeder bequem Orte und Termine der geplanten Jagden einsehen könnte, leider keine Zustimmung unter den Abgeordneten gefunden. Vielleicht gelingt es in Zukunft, auf diese Idee zurückzukommen.

Die Veranstalter der Gesellschaftsjagd sollen auch das Jagdrevier durch entsprechende Warnhinweise markieren, doch das Umweltministerium hat keine Verordnung mit dem Muster für solche Warnschilder erlassen. Höchstwahrscheinlich werden Jäger auch diese Verpflichtung missachten.

Naturschutzorganisationen bringen Verstöße gegen Vorschriften zur Anzeige

Die Naturschutzorganisationen werden diese Situation aufmerksam beobachten und bei der Polizei solche Fälle zur Anzeige bringen, wenn aufgrund der Verletzung einer Informations- oder Markierungspflicht durch Jäger Unbeteiligte - zum Beispiel Touristen oder Pilzsammler - in Gefahr gebracht werden könnten.

Öffentlicher Protest gegen die Jagd

Öffentlicher Protest gegen die Jagd

vor dem Ministerium. Laut einer Studie vom 2016 akzeptieren nur 10 Prozent der Polen diese Art von Hobby. · Bild: Niech zyja

Akzeptanz der Jagd in Polen massiv gesunken

Polen hat 38,5 Millionen Einwohner, davon 120.000 Jäger. Die Akzeptanz für die Jagd in der Bevölkerung ist inzwischen sehr gering: Laut einer Studie von 2016 akzeptieren nur 10 Prozent der Polen diese Art von Hobby. Die Maßnahmen zur Einschränkung der Jägerprivilegien finden positive Resonanz sowohl in der Gesellschaft als auch in den Medien - und sogar unter mehreren Vertretern der regierenden Behörden.

Informationen:

Zakaz Polowania Prywatnym Terenie
(Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land)
zakazpolowania.pl

Kontakt:
Krzysztof Wychowalek, Verein Zrodla, Lodz
e-mail: krzysztof.wychowalek@zrodla.org.pl

FREIHEIT FÜR TIERE 3/2026

Freiheit für Tiere 3/2026

Artikelnummer: 3-2026

Tiernachrichten: Verletzter Kormoran klopft an Notaufnahme in Bremen • Amsterdam verbietet Werbung für Fleisch • Plakate in Londoner U-Bahnen: Gaskammern für Schweine nicht »human« • Niedersachsen: Klage wegen CO2-Betäubung von Schweinen • Größter Legehennen-Schlachthof Bayerns: Mehrere Mitarbeiter wegen Tierquälerei verurteilt • Neues Tierschutzrecht in Italien: Tiere sind keine »Sachen« - Härtere Strafen für Tierquälerei • Verstoß gegen das Schweizer Tierschutzgesetz: Größte Lachsfabrik in der Schweiz geplant • Studie: EU gibt 23% des Gesamthaushalts als Subventionen für Fleisch und Milch aus • Rheinland-Pfalz: Grundstück in Winzeln ab sofort jagdfrei • Werkzeuge, Ideen und Innovationen: Der Erfindergeist der Tiere • Kulturlandschaft: Die Logik hinter dem Artenverlust - Mit Herz und Augen in der Natur unterwegs • Symbiosen: Pflanzen und Tiere im Garten • Nachhaltigkeit: Vegane Ernährung im Sport • TAMU: Das vegane Afrika-Kochbuch

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Artikelnummer: 2-2026

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FREHEIT FÜR TIERE 1/2026

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Tierschutz aktiv: Delfinarien: Schluss mit Delfinen in Gefangenschaft! • Historisches Urteil in Spanien: Massive Umweltverschmutzung durch Massentierhaltungverstößt gegen Menschenrechte • Bayerns größter Milchviehbetrieb: Tierhaltungsverbot wegen schwerer Tierquälerei • Gesetz ab 2026 in Österreich: Heimtierhaltung mit Sachkundenachweis • Neues Gesetz zur Heimtierhaltung: Interview Prof. Rudolf Winkelmayer, Veterinär und Tierethiker • Ethik und Religion: Die Verfolgung von Vegetariern durch die Kirche • Tierportrait: »Hase und ich« - Ergreifende Rettung und Aufzucht eines Feldhasenbabys • Studie: Schon eine Scheibe Wurst am Tag erhöht das Risiko für chronische Krankheiten • Studie: Pflanzliche Ernährung reduziert Krebsrisiko deutlich • Italienische Küche vegan: Kochen alla Nonna • Rezept: Cavatelli agli spinaci • Rezept: Pasta al forno • Rezept: Tiramisu • DVD-Tipp: »Gottes Gäste« - Jetzt drei Tiergemärchen von Manfred Kyber auf DVD

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Neuauflage: FREIHEIT FÜR TIERE - Fakten gegen die Jagd

FREIHEIT FÜR TIERE: Fakten gegen die Jagd (völlig überarbeitete und auf 60 S. erweiterte Neuauflage)

Artikelnummer: 522

Fakten und Argumente gegen das blutige Hobby der Waidmänner und Waidfrauen: Trotz beharrlicher Propagandaarbeit der Jagdverbände sinkt das Image der Jäger immer mehr: Immer weniger Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker lassen es sich gefallen, wenn sie von Hobbyjägern angepöbelt oder sogar bedroht werden. Immer mehr Menschen protestieren gegen die Ballerei in Naherholungsgebieten. Und Berichte, dass Jäger aus Versehen Liebespaare im Maisfeld oder Ponys auf der Weide erschießen, können einem draußen in der Natur durchaus Angst machen. Warum Jäger Jagd auf Hasen machen, obwohl sie auf der »Roten Liste« bedrohter Arten stehen, kann irgendwie auch niemand mehr gut finden. Zudem haben 99,6 Prozent der Bevölkerung andere Hobbys, als Tiere tot zu schießen. Da stellt sich die Frage: Warum jagen Jäger wirklich?

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Werkzeuge, Ideen und Innovationen: Der Erfindergeist der Tiere

Buchvorstellung von Julia Brunke, Redaktion FREIHEIT FÜR TIERE

Tiere folgen nur ihren Instinkten und können höchstens ein paar angelernte Arbeitsschritte ausführen? Weit gefehlt! Sie können so viel mehr, als wir geahnt haben! Von Bergpapageien, die verschlossene Rucksäcke und Taschen öffnen, bis zu Kakadus, die mehrstufige Werkzeuge herstellen: Die Kognitionsbiologin Prof. Dr. Alice Auersperg nimmt uns mit auf eine Entdeckungsreise über die erstaunliche Kreativität, den verblüffenden Einfallsreichtum und Erfindergeist von Tieren - und sie zeigt, wie nah uns Tiere wirklich sind! weiter

Kulturlandschaft - Die Logik hinter dem Artenverlust. Mit Herz und Augen in der Natur unterwegs

In seinem Buch »Kulturlandschaft - Die Logik hinter dem Artenverlust« berichtet Guido Meyer, wie er erst als Spaziergänger und Mountainbiker, dann als Hundeführer und Fotograf immer tiefer in die Natur eintauchte und wildlebende Tiere wie Hirsche und Wölfe ganz nah erlebte. Und wie er dabei auf der anderen Seite immer öfter in Konfrontationen mit Jägern und sogar ernsthafte Bedrohungssituationen geriet, die ihn dazu brachten, intensiv über Jagd und Jäger zu recherchieren, über die dramatische Bedrohung der Arten und die Zerstörung von Lebensräumen, aber auch über das Ökosystem Wald, die wunderbare Kraft der Natur und die Symbiose von Natur und Tieren, an der auch wir Menschen teil haben können. Illustriert wird das Buch durch fantastische Fotografien, mit denen Guido Meyer seit Jahren auf seiner Plattform naturdigital.online begeistert. weiterlesen

Freizeitvergnügen mit tödlicher Schusswaffe: Wie lange noch?

Im Februar 2026 hat ein 52-jähriger Hobbyjäger im Landkreis Bamberg seine 49-jährige Frau, seinen 14-jährigen Sohn, die 6-jährige Tochter und sich selbst erschossen.
Im Januar 2026 traf der Schuss eines Jägers einen 23-Jährigen in Nordrhein-Westfalen tödlich. In Niedersachsen verwechselte ein 77-jähriger Hobbyjäger eine Gruppe Spaziergänger mit Wildtieren - eine 58-jährige Frau wurde schwer verletzt. In der Steiermark wurde ein 42-jähriger Hobbyjäger aus Versehen tödlich in den Kopf getroffen - beim Verladen eines erschossenen Wildschweins ins Auto löste sich ein Schuss.
Im Dezember 2025
tötete ein Hobbyjäger in der Oberpfalz seinen Nachbarn zwei Stockwerke über sich mit einem gezielten Kopfschuss. Ein anderer Hobbyjäger schoss vom Hochsitz aus Versehen auf einen 20-Jährigen und verletzte ihn so schwer, dass er im Krankenhaus notoperiert werden musste.
Im November 2025
erschoss ein Hobbyjäger in Reutlingen vier Familienangehörige und sich selbst - mit einer Schusswaffe, die er als Jagdscheininhaber legal besaß. Spaziergänger wurden von Jagdmunition getroffen, das Projektil eines Jägers durchschlug die Jalousie der Küchentür eines Hauses und ein Jagdschein­inhaber aus Crailsheim kündigte an, die »größtmögliche Anzahl an Ausländern« umbringen zu wollen. weiterlesen

Die Verfolgung von Vegetariern durch die Kirche

»Wenn jemand Fleischspeisen, die Gott den Menschen zum Genuss gegeben hat, für unrein hält und ... auf sie verzichtet ..., der sei mit dem Bannfluch belegt.«

Papst Johannes III., Synode von Braga, 561 n. Chr.


Diesen Bannfluch verkündete Papst Johannes III. im Jahr 561 nach Christus auf der Synode von Braga in Portugal. Ein Bannfluch hatte die »Vogelfreiheit« zur Folge: Der Gebannte verlor als Ausgeschlossener aus der Gesellschaft alle Rechte.


Ganz in diesem Geiste wurden im Jahre 1051 durch die Bischofsversammlung in Goslar »Ketzer«, die ausschließlich von Pflanzennahrung lebten, zum Tode verurteilt, weil sie sich geweigert hatten, Hühner zu töten. Das Töten von Hühnern wurde zum »Test«, um Ketzer zu erkennen!
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DVD-Tipp: Jesus und die Tiere

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Jesus treibt die Tierhändler aus dem Tempel.

Jesus von Nazareth wurde im Stall mitten unter den Tieren geboren. Gab Gott damit den Menschen nicht ein Symbol, dass Sein Sohn nicht in einem Palast, sondern bei Schafen, Rindern, Eseln und Katzen zur Welt kam?

Zu Zeiten des Jesus von Nazareth wurden Lämmer und Tauben im Tempel für die Sünden der Menschen geopfert. Jesus trat gegen diesen blutigen Kult ein. Bekannt ist die Szene, wie Jesus nach seinem Einzug in Jerusalem die Tierhändler aus dem Tempel hinaustrieb und die Tiere freiließ. Und er rief: »Steht nicht geschrieben: Mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker? Ihr aber habt eine Mördergrube daraus gemacht!« (Markus 11,17)

Über die Tierliebe des Jesus von Nazareth ist in der Bibel kaum etwas zu finden. Doch aus der frühchristlichen Geschichtsschreibung wird deutlich, dass Jesus kein Fleisch gegessen hat und sich für die Tiere einsetzte... weiterlesen

DVD: Jesus und die Tiere

Artikelnummer: 318

Vergleicht man die Bibel mit apokryphen Schriften, dann ist gut zu erkennen, dass die Kernaussagen oft die Gleichen sind, aber die Tierliebe Jesu, gänzlich fehlt. In dieser DVD werden viele Begebenheiten, bei denen Jesus über die Tiere sprach, wiedergegeben.

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Neue Studie: Ist pflanzliche Ernährung für Kinder und Jugendliche gesund?

Die gesundheitlichen Auswirkungen von vegetarischer und veganer Ernährung im Kindesalter sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine vollwertige pflanzliche Ernährung für Kinder und Jugendliche gesund und bedarfsdeckend ist. Auch die bisher größte Studie dieser Art bestätigt nun: Pflanzliche Ernährung ist für Kinder und Jugendliche sicher und vorteilhaft. weiterlesen

Ernährung ohne Tierleid: Ein gesünderes Leben

Viele Menschen, die sich entscheiden, kein Fleisch mehr zu essen, tun dies aus ethischen Gründen: weil sie nicht möchten, dass Tiere für sie leiden und sterben müssen. Viele gehen den konsequenten Schritt weiter und lassen aus Liebe zu Kühen und Kälbchen Milch und Käse weg, essen aus Mitgefühl zu Hühnern keine Eier und leben rein pflanzlich. Und dann erfahren sie, dass eine vegane Ernährung ohne Tierleid auch die gesündeste ist!

Eigentlich würde uns dies schon der logische Menschenverstand sagen: Wie sollen Nahrungsmittel, die durch Leid und Tod entstehen, für uns gesund sein? In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind tausende wissenschaftliche Studien veröffentlicht worden, die nachweisen: Eine Ernährung mit vollwertigen pflanzlichen Lebensmitteln ist gesund und versorgt uns auch mit allem, was wir brauchen. Diese Ernährungsweise beugt überdies zahlreichen Krankheiten vor, von Herz-Kreislauf-Erkrankungen über Krebs, Diabetes und Adipositas bis zu Demenz - und schützt damit vor vorzeitigem Tod. weiterlesen

Was Tiere denken - Intelligenz und Emotion in der Wildnis

Wir fangen gerade erst an, zu begreifen, dass das Gehirn von Tieren ähnlich komplex ist wie unser eigenes. Die Warnrufe von Präriehunden etwa sind nicht nur hektische Pfeiftöne, sie übermitteln damit differenzierte Nachrichten. Gorillas nutzen Zeichensprache, um vergangene Ereignisse zu schildern - wissen sie also, was heute, gestern und morgen ist? Nicht nur Primaten oder Elefanten, selbst kleinste Ameisen, denen man einen Farbtupfer auf dem Kopf angebracht hat, wollen diesen loswerden, sobald sie in einen Spiegel blicken - ein Beweis für ihr Ich-Bewusstsein, das Menschen erst ab dem zweiten Lebensjahr entwickeln. In ihrem Buch »Was Tiere denken - Intelligenz und Emotion in der Wildnis präsentiert Marianne Taylor 60 Tierarten, ihre bemerkenswerten kognitiven Fähigkeiten, ihre Gefühle und ihre ausgefeilte Kommunikation. weiter

Bayerischer Tierärztetag: Tierqual bei Milchkühen

Razzia auf Skandalhof in Bad Grönenbach. Pressemitteilung SOKO Tierschutz Kopie

Kühe, die nicht mehr laufen können, werden mit Treckern weggeschleift, Mitarbeiter treten ein liegendes Kalb:

Die aktuelle Undercover-Recherche von SOKO Tierschutz in Bayerns größtem Milchviehhof in Bad Grönenbach zeigt erneut massive Verstöße gegen den Tierschutz. · Bild: SOKO Tierschutz

Von Annemarie Botzki, Recherche und Kampagnen bei der Verbraucherschutzorganisation foodwatch e.V.

»Alle haben die Nase voll« - das ist der Satz, der mir vom bayerischen Tierärztetag in Kulmbach besonders im Ohr hängen bleibt. sitze mit 150 amtlichen und Amtstierärzt:innen in einem Konferenzraum. Normalerweise sind sie in detaillierte, fachliche Diskussionen vertieft. Aber diesmal ist die Stimmung anders. Angespannt. Frustriert. weiter

Die dunkle Seite der Milch: Das Leid der Kälbchen

Die Milchindustrie gaukelt uns in der Werbung gerne vor, dass Kühe ein glückliches Leben auf grünen Weiden führen. Wie sieht die Realität aus? Milchkühe müssen ihr Leben in den meisten Fällen ganzjährig im Stall verbringen - zum Teil sogar immer noch in besonders tierquälerischer Anbindehaltung. So hält nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere in Anbindehaltung. Damit die Kühe immer Milch geben, werden sie jedes Jahr künstlich befruchtet. Die neugeborenen Kälber werden ihren Müttern kurz nach der Geburt weggenommen. Die Milch, welche die Natur für die Kälbchen bestimmt hat, wird maschinell abgepumpt, industriell verarbeitet und im Supermarkt verkauft. Was passiert dann eigentlich mit den Kälbern? weiter

Gestatten. Biber. Eine außergewöhnliche Freundschaft mit einer wildlebenden Biberfamilie

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Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt

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»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

Wichtig: Lassen Sie Wiesen und Stauden über den Winter bis in den Mai hinein stehen. Viele Insekten nutzen hohle Stängel als Winterquartier, darunter viele Wildbienenarten. An Stängeln und Gräsern verbergen sich Eier, Raupen und Puppen von Schmetterlingen. Die Samenstände bieten Vögeln Nahrung. · Bild: Freiheit für Tiere

Was hat unser Garten mit Tierschutz und Artenvielfalt zu tun? Auf den ersten Blick erst einmal nicht so viel. Doch vor dem Hintergrund des dramatischen Artensterbens könnten private Gärten und öffentliche Parks eine bedeutende Rolle spielen, um Inseln der Artenvielfalt zu schaffen. Und erfreulicher Weise erscheinen immer mehr Ratgeber für nachhaltiges und natürliches Gärtnern - als Gegenentwurf zum weltweit fortschreitenden Lebensraumverlust von Tieren und Pflanzen - die zeigen, wie wir auch ohne Vorerfahrung aus unserem Garten ein kleines Paradies schaffen können: für Tiere und Pflanzen, aber auch für uns selbst. weiter

Ein Jäger steigt aus

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Vor 14 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein Buch geschrieben: »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«. weiter

Interview: Ein Jäger steigt aus

Mit 16 machte er den Jagdschein, 37 Jahre lang ging er auf die Jagd. Dann hörte er von einem Tag auf den anderen mit dem Tiere töten auf. Freiheit für Tiere sprach mit dem Veterinär Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer über seine Erfahrungen und die Gründe, warum er mit der Hobbyjagd Schluss gemacht hat. weiter

Mehr Freiheit für Pferde

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Und er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch was bedeutet dies für die heutige Pferdehaltung? weiter

Grausame Tierquälerei für Grana Padano-Käse

Die italienische Tierschutzorganisation Essere Animali dokumentierte in Milchviehbetrieben, die Grana Padano herstellen, schockierende Lebensbedingungen für Kühe und Kälber. Auch Gewalt durch Arbeiter gegenüber Tieren wurde dokumentiert. Grana Padano gehört neben Parmesan und Mozzarella zu den bekanntesten Käsesorten Italiens und ist der weltweit am meisten konsumierte Käse. weiter