Polen: Immer mehr Grundstücke jagdfrei

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Privilegien für Jäger eingeschränkt

In Polen gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke: Zahlreiche Grundstückseigentümer klagen vor Gericht gegen die zwangsweise Bejagung ihres Grund und Bodens. Inzwischen gibt es 133 Urteile von Verwaltungsgerichten, wodurch private Grundstücke aus Jagdbezirken herausgenommen wurden. Auch die Privilegien für Jäger wurden in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Die Initiative Zakaz Polowania Prywatnym Terenie (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land) macht sich für die Rechte von Grundstückseigentümern und für die Wildtiere stark.

Von Krzysztof Wychowalek,
Zakaz Polowania Prywatnym Terenie (Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land)

In den letzten Jahren ist es in Polen zu erheblichen rechtlichen Änderungen in Bezug auf die Jagdausübung auf Privatgrundstücken gekommen.

1952 hatten die damaligen kommunistischen Behörden das bis heute in Polen geltende Jagdrecht eingeführt, wodurch Wildtiere rechtlich als Eigentum des Staates gelten und die Jagdwirtschaft durch den Staat geführt wird. Die Behörden entscheiden über die Art und Anzahl der Tiere, die gehegt und später abgeschossen werden sollen. Das Eigentumsrecht privater Grundstückseigentümer wurde als zweitrangig gegenüber den Bedürfnissen der Forst- und Jagdwirtschaft positioniert.

Das neue Jagdgesetz von 2005 hat in diesen Bereichen nichts geändert. Das ganze Land ist in Jagdbezirke gegliedert, die sowohl öffentliche Bereiche (z.B. Staatswälder) als auch zahlreiche Privatgebiete (Wälder, Wiesen, Anbauflächen) umfassen. Das Jagdrecht steht ausschließlich den Mitgliedern einer quasi-staatlichen Organisation, dem Polnischen Jagdverband, zu, dessen regionale Vereine die verschiedenen Jagdbezirke verwalten, wofür Sie an die Kreisbehörden beziehungsweise an die Verwaltungs behörden der Staatswälder eine geringe jährliche Gebühr zahlen.

Private Eigentümer ziehen daraus keine Profite und haben auch keine Möglichkeit, die Jagd auf ihren Grundstücken zu verweigern. Jäger dürfen ohne Genehmigung der Eigentümer deren Felder jederzeit betreten oder sie mit Autos befahren, Hochstände aufstellen, Luderplätze mit Möhren oder Mais zum Anlocken von Wild anlegen und auf Tiere schießen.

Im Austausch gegen die Führung der »Jagdwirtschaft« hat der Staat dem Polnischen Jagdverband die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschäden übertragen. Die Landwirte hatten jedoch in der Praxis erhebliche Probleme mit der Erlangung einer zufriedenstellenden Entschädigung, da die Schadensbewertung und die Festlegung des Schadensersatzbetrages zu den Aufgaben der Jäger gehörte. Diese wollen natürlich eine möglichst geringe Wildschadensentschädigung auszahlen. Viele Jagdbezirke treffen auch keine Maßnahmen, um Felder vor Wildschäden tatsächlich zu schützen, denn für viele ihrer Mitglieder ist das Schießen auf Tiere ein Hobby oder ein Wochenendabenteuer mit Jagdtrophäen. Zum Teil verkaufen Jagdbezirke auch die Möglichkeit einer kommerziellen Jagdausübung an ausländische Jäger. Diese Jagdbezirke zielen darauf ab, dass die Zahl der Hirsche, Rehe oder Wildschweine so stark wie möglich wächst, vor allem durch intensive Fütterung der Tiere im Winter, um später in der Jagdsaison mehr Gelegenheit zum Schießen zu haben.

Wisente waren vor etwa 100 Jahren

Wisente waren vor etwa 100 Jahren

fast ausgestorben. In Polen leben noch 60 Prozent des weltweiten Bestandes. Doch obwohl der Wisent bedroht ist, werden jedes Jahr Wisente zum Abschuss freigegeben. Dafür zahlt ein Jagdtourist 4.000 bis 12.000 Euro. Auch Jagdreisen mit dem Abschuss von kapitalen Hirschen, Rehböcken und Muffelwiddern ziehen viele Jagdtouristen nach Polen. · Bild: Shutterstock

Regelungen des polnischen Jagdrechts mit dem deutschen Jagdgesetz vergleichbar

Auch in Deutschland unterliegen alle Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften (die als befriedeter Bereich gelten) dem Jagdrecht. Jeder Grundstückseigentümer, der Flächen im Außenbereich besitzt, ist automatisch - und oft, ohne dass er davon weiß - Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Jagd an Jäger, welche dann die Jagd ausüben. Die Grundstückseigentümer müssen damit dulden, dass Jäger ihre Grundstücke betreten, Hochsitze aufstellen, Futterstellen anlegen, Treibjagden abhalten und Tiere erschießen - sogar die Katze des Grundstückseigentümers, wenn sie sich zu weit vom Haus entfernt und damit als »wildernd« angesehen wird.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.

Aufgrund des Urteils des höchsten europäischen Gerichts wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Am 6.12.2013 ist das »Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« mit dem § 6 a Bundesjagdgesetz in Kraft getreten. Grundstückseigentümer können bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird. In der Praxis werden den Grundstückseigentümern von den Behörden jedoch zahlreiche Steine in den Weg gelegt, um sie von der Befriedung ihrer Grundstücke abzuhalten: von der Androhung hoher Kosten bis zur Drohung, Wildschäden auf benachbarten Grundstücken zahlen zu müssen. Viele Grundstückseigentümer müssen jahrelang auf die Befriedung ihrer Grundstücke warten und kommen oft nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts zum Ziel.

Gesellschaftsjagd in Spala

Gesellschaftsjagd in Spala

in der Woiwodschaft Lodz. Immer mehr Grundstückseigentümer aus Polen wollen das Abballern von Tieren auf ihren Flächen nicht länger dulden. · Bilder: Niech zyja

Nach Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch Klagen gegen Zwangsbejagung in Polen

Der Konflikt zwischen Eigentümern privater Grundstücke (meistens Landwirten) und Jägern hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Der Grund: 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil im Fall Herrmann gegen Deutschland gefällt, in dem festgestellt wurde, dass ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seinem Eigentum ablehnen kann, wenn er das Töten der Tiere in dieser Form nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Daraufhin hat ein Bauern-Ehepaar aus Lebus in Polen gegen die Eingliederung ihrer Felder mit einer Fläche von 53 Hektar in den Jagdbezirk Nr. 47 beim Verwaltungsgericht geklagt. Die Ehegatten wollten auf ihrem Grundstück Teiche anlegen. Diese Pläne wurden durchkreuzt, als Jäger auf diesem Gebiet die Jagd ausgeübt, Bäume gefällt und Geländewagen geparkt haben, Jagdhunde frei laufen gelassen und auf Tiere geschossen haben. Das Verwaltungsgericht zweiter Instanz hat an das Verfassungsgericht eine rechtliche Anfrage nach der Konformität des Jagdrechts mit der polnischen Verfassung gerichtet.

Im Juli 2014 hat das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass Art. 27 des polnischen Jagdgesetzes verfassungswidrig ist und ab Januar 2016 aufgehoben wird. Das Verfassungsgericht hat sich auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berufen und festgestellt, dass die Eingliederung eines Grundstücks in den Jagdbezirk, ohne dass die Rechte des Grundeigentümers entsprechend gesichert werden, einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Eigentumsrecht darstellt.

Im Januar 2016 hat der Öko-Verein »Zródla«, Eigentümer eines 5 Hektar großen Waldes, bei der Woiwodschaft (das ist eine polnische Verwaltungseinheit, vergleichbar mit einem deutschen Bundesland) Lodz beantragt, dass dieses Gebiet von dem Jagdbezirk Nr. 315 ausgeschlossen wird, weil der Verein, der auch als Tierschutzorganisation tätig ist, das Töten der Tiere auf seinem Grundstück nicht dulden kann. Nach Abweisung des Antrags durch die Woiwodschaft mit der Begründung, dass Artikel 27 des Jagdgesetzes durch das Verfassungsgericht aufgehoben wurde und folglich keine Vorschrift mehr vorhanden ist, auf deren Grundlage die Grenzen der Jagdbezirke bestimmt oder geändert werden könnten, hat der Verein beim Verwaltungsgericht geklagt.

Im Dezember 2016 wurde ein Urteil verkündet, nach dem die Gründung eines Jagdbezirks auf dem zum Verein gehörenden Gelände als ungültig erklärt wurde. Das Gericht betonte, dass alle Beschlüsse der regionalen Parlamente der Woiwodschaften mit Berufung auf Artikel 27 auf Grundlage verfassungswidriger und ungültiger Regelungen gefasst wurden. Folglich kann jeder Grundstückseigentümer eine Ungültigkeitserklärung dieser Beschlüsse beantragen. Im Jahre 2016 wurden gleichzeitig noch drei ähnliche Urteile in anderen Woiwodschaften verkündet.

2014 hat das polnische Verfassungsgericht

2014 hat das polnische Verfassungsgericht

geurteilt, dass die Eingliederung eines privaten Grundstücks in den Jagdbezirk, ohne dass die Rechte des Grundeigentümers entsprechend gesichert werden, einen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Eigentumsrecht darstellt. · · Bild: Niech zyja

Naturschutzverein unterstützt Grundeigentümer bei Klagen gegen die Zwangsbejagung

Der Naturschutzverein »Zródla« machte die Möglichkeit, dass jeder Grundeigentümer diesen Antrag stellen kann, bekannt, rief die Webseite zakazpolowania.pl (»Jagdverbot«) ins Leben und bot Betroffenen Rechtshilfe an.

Ab Anfang des Jahres 2017 haben über 100 weitere Grundstückseigentümer Klageschriften in ähnlichen Fällen bei Gerichten eingereicht. Alle Urteilssprüche waren gleich. Die meisten Kläger waren Bauer, die Jäger auf den ihnen gehörenden Grundstücken nicht akzeptieren konnten und nicht damit einverstanden waren, dass der Ersatz von Wildschäden durch Jagdvereine, und nicht aus der Staatskasse, beglichen wird.

Die Gerichte haben fast automatisch die Grundstücke der Kläger von den Jagdbezirken ausgeschlossen und in acht Fällen sogar die ganzen Jagdbezirke aufgelöst. Dennoch scheuen viele betroffene Grundeigentümer den gerichtlichen Weg wegen der Kosten und einer eventuellen Langwierigkeit des Verfahrens.

Grundstückseigentümer können verlangen, dass sie nicht mehr dem Jagdbezirk angehören

Im Jahre 2018 hat der polnische Sejm, eine der beiden Kammern der polnischen Nationalversammlung, das Jagdgesetz geändert und unter anderem den Artikel 27 erneut eingeführt, unter Berücksichtigung der Hinweise des Verfassungsgerichts. Nun haben die regionalen Parlamente der Woiwodschaften bis März 2020 Zeit, die Grenzen der Jagdbezirke neu festzusetzen, diesmal aber nach Absprache mit den Bauernvereinigungen. Außerdem kann jeder Grundstückseigentümer verlangen, dass sein Grundstück dem neuen Jagdbezirk nicht angegliedert wird, und zwar aufgrund der auf diesem Gelände ausgeführten spezifischen Tätigkeit.

Ob solche Einwände der Grundstückseigentümer berücksichtigt werden oder ob ihre Rechte nur einem scheinbaren Schutz unterliegen werden, wird sich erst im Jahre 2020 zeigen. Sollte sich herausstellen, dass die Vorschläge der Eigentümer missachtet werden, würde das bedeuten, dass das Urteil des Verfassungsgerichts von 2014 nicht respektiert wird, was weitere Klagen zur Folge hätte.

Weitere Möglichkeit: Grundstückseigentümer können Jagdverbot beantragen

Die neuen Vorschriften geben auch die zusätzliche Möglichkeit, durch Einreichen einer einfachen Erklärung bei den lokalen Behörden die Jagdausübung auf Privatgrund verbieten zu lassen. Dieses Grundstück bleibt dann zwar weiterhin Teil eines Jagdbezirks und Jäger können es ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten (z.B. um verletzte Tiere aufzuspüren), sie dürfen dort aber nicht schießen.

Diese Regelung basiert auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012. Ursprünglich sollte die Vorschrift ausschließlich die ethischen Anschauungen des Eigentümers betreffen, falls diese im Widerspruch zum Töten von Tieren stehen, wobei der Eigentümer seine Überzeugungen vor Gericht belegen müsste. Letzten Endes wurden diese Bestimmungen vom Parlament praktisch im letzten Augenblick gestrichen, da sie wahrscheinlich verfassungswidrig gewesen wären.

Der Antrag auf Jagdverbot kann also ohne jegliche Begründung gestellt werden. Allerdings ist der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nur auf natürliche Personen beschränkt. Das bedeutet, juristische Personen wie Tier- und Naturschutzorganisationen oder Stiftungen können - genau wie in Deutschland - für ihre Flächen keinen Antrag auf ein Jagdverbot stellen. Infolgedessen können Tier- oder Naturschutzvereine wie »Zródla« keinen Gebrauch davon machen, ähnlich wie z.B. Gesellschaften, die Besitzer von landwirtschaftlichen Anbauflächen oder Wirtschaftswäldern sind.

Diese aktuell gültigen Vorschriften scheinen verfassungswidrig zu sein, weil sie gesellschaftlichen Einrichtungen die Möglichkeit nehmen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die juristische Anfechtung könnte aber kompliziert sein, besonders vor dem Hintergrund, dass die polnische Regierung die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts abgeschafft hat.

Die in der Koalition »Niech zyja!« (»Lasst sie leben!«) vereinigten Naturschutzorganisationen planen gemeinsam eine Reihe von Kampagnen, die private Grundstückseigentümer dazu anregen sollen, solche Anträge auf Jagdverbot abzugeben.

Die in der Koalition »Niech zyja!«

Die in der Koalition »Niech zyja!«

(»Lasst sie leben!«) vereinigten Naturschutzorganisationen informieren private Grundstückseigentümer, Anträge auf Jagdverbot zu stellen. · Bild: Niech zyja

Grundstückseigentümer können Widerspruch gegen geplante Gesellschaftsjagden erheben

Eine weitere, ab 2018 geltende Änderung, ist die Möglichkeit, dass die Grundstückseigentümer Widerspruch gegen eine Gesellschaftsjagd, wie Treib- oder Drückjagd, erheben können. Die Gesellschaftsjagd ist in Polen ein populäres, brutales »Freizeitvergnügen«, bei der eine Gruppe von Jägern an einem Ort gemeinsam jagt und auf Vögel oder Wildtiere schießt, die aus dem Wald vor Treibern (d.h. vor lärmenden Menschen) zu fliehen versuchen. Oftmals sind das auch kommerzielle Jagden, die für Jäger aus Deutschland, Frankreich oder Italien veranstaltet werden. Ab 2019 haben die Jäger mindestens 14 Tage vor solchen Jagden das Gemeindeamt in Kenntnis zu setzen, welches dann verpflichtet ist, das Datum der Jagd auf der offiziellen Webseite zu veröffentlichen.


Grundstückseigentümer können gegen die geplante Jagd Einspruch erheben unter Berufung auf Sicherheitsgründe, zum Beispiel, weil sie zum gleichen Zeitpunkt Feldarbeiten oder ornithologische Beobachtungen für eine Menschengruppe planen.

Von »Zródla« durchgeführte Kontrollen haben allerdings ergeben, dass die meisten Jagdvereine ihren Verpflichtungen leider nicht nachkommen: Informationen über geplante Gesellschaftsjagden werden nicht rechtzeitig oder nicht vollständig an die Gemeindebehörden weitergeleitet (z.B. ohne Angabe der Uhrzeiten oder ohne Bezeichnung des Jagdreviers in der Meldung).

Es kommt aber auch nicht selten vor, dass die richtig benachrichtigte Behörde mit den neuen Vorschriften nicht vertraut ist und keine Mitteilung auf der Internetseite veröffentlicht.

Im Laufe der Arbeiten an der Gesetzesänderung hat der Entwurf eines elektronischen zentralen Jagdregisters, in dem jeder bequem Orte und Termine der geplanten Jagden einsehen könnte, leider keine Zustimmung unter den Abgeordneten gefunden. Vielleicht gelingt es in Zukunft, auf diese Idee zurückzukommen.

Die Veranstalter der Gesellschaftsjagd sollen auch das Jagdrevier durch entsprechende Warnhinweise markieren, doch das Umweltministerium hat keine Verordnung mit dem Muster für solche Warnschilder erlassen. Höchstwahrscheinlich werden Jäger auch diese Verpflichtung missachten.

Naturschutzorganisationen bringen Verstöße gegen Vorschriften zur Anzeige

Die Naturschutzorganisationen werden diese Situation aufmerksam beobachten und bei der Polizei solche Fälle zur Anzeige bringen, wenn aufgrund der Verletzung einer Informations- oder Markierungspflicht durch Jäger Unbeteiligte - zum Beispiel Touristen oder Pilzsammler - in Gefahr gebracht werden könnten.

Öffentlicher Protest gegen die Jagd

Öffentlicher Protest gegen die Jagd

vor dem Ministerium. Laut einer Studie vom 2016 akzeptieren nur 10 Prozent der Polen diese Art von Hobby. · Bild: Niech zyja

Akzeptanz der Jagd in Polen massiv gesunken

Polen hat 38,5 Millionen Einwohner, davon 120.000 Jäger. Die Akzeptanz für die Jagd in der Bevölkerung ist inzwischen sehr gering: Laut einer Studie von 2016 akzeptieren nur 10 Prozent der Polen diese Art von Hobby. Die Maßnahmen zur Einschränkung der Jägerprivilegien finden positive Resonanz sowohl in der Gesellschaft als auch in den Medien - und sogar unter mehreren Vertretern der regierenden Behörden.

Informationen:

Zakaz Polowania Prywatnym Terenie
(Initiative zum Verbot der Jagd auf privatem Land)
zakazpolowania.pl

Kontakt:
Krzysztof Wychowalek, Verein Zrodla, Lodz
e-mail: krzysztof.wychowalek@zrodla.org.pl

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Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer

Wussten Sie, dass Hobbyjäger an der deutschen Nordseeküste und auf den Nordseeinseln jedes Jahr Hunderte Robben und Robbenbabys erschießen? Und das, obwohl laut EU-FFH-Richtlinie die Jagd auf Seehunde streng verboten ist? Denn die geschützten Seehunde unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Sie haben zwar ganzjährig Schonzeit, doch »Seehundjäger« in Schleswig-Holstein und »Wattenjagdaufseher« in Niedersachsen sind befugt, sich um gestrandete, verletzte, verlassene und kranke Robben zu »kümmern«. weiter

Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

Wichtig: Lassen Sie Wiesen und Stauden über den Winter bis in den Mai hinein stehen. Viele Insekten nutzen hohle Stängel als Winterquartier, darunter viele Wildbienenarten. An Stängeln und Gräsern verbergen sich Eier, Raupen und Puppen von Schmetterlingen. Die Samenstände bieten Vögeln Nahrung. · Bild: Freiheit für Tiere

Was hat unser Garten mit Tierschutz und Artenvielfalt zu tun? Auf den ersten Blick erst einmal nicht so viel. Doch vor dem Hintergrund des dramatischen Artensterbens könnten private Gärten und öffentliche Parks eine bedeutende Rolle spielen, um Inseln der Artenvielfalt zu schaffen. Und erfreulicher Weise erscheinen immer mehr Ratgeber für nachhaltiges und natürliches Gärtnern - als Gegenentwurf zum weltweit fortschreitenden Lebensraumverlust von Tieren und Pflanzen - die zeigen, wie wir auch ohne Vorerfahrung aus unserem Garten ein kleines Paradies schaffen können: für Tiere und Pflanzen, aber auch für uns selbst. weiter

Machen Sie mit bei der EU-Initiative: Stoppt das Schlachten von Pferden!

Arischa

Dieses Pferd sollte im Alter von 6 Jahren zum Schlachter.

Tierfreunde kauften die Stute zum Schlachtpreis frei. Heute ist Arischa 33 Jahre alt. · Bild: FREIHEIT FÜR TIERE

In der EU werden Jahr für Jahr Millionen Pferde und Ponys geschlachtet, als »Rossfleisch« verkauft oder zu Salami und Hundefutter verarbeitet. Die Europäische Bürgerinitiative »End The Horse Slaughter Age« fordert jetzt ein Gesetz zum Verbot der Schlachtung von Pferden. Helfen Sie mit, die Pferdequälerei zu beenden und unterschreiben Sie die online-Initiative! weiter

55 Hektar im Kreis Dithmarschen endlich jagdfrei!

Rund 55 Hektar Grundstücke mit Wiesen und Feldern im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) sind endlich jagdfrei! Dass eine dermaßen große Fläche offiziell jagdrechtlich befriedet wird, ist bisher wohl einmalig: Es gibt inzwischen mehrere Hundert jagdrechtlich befriedete Grundstücke in Deutschland, doch meist besitzen die Eigentümer nur wenige Hektar. Wohl genau aus diesem Grund machte es die Jagdlobby den Eigentümern der 55 Hektar landwirtschaftlicher Fläche so schwer: Es brauchte zehn Jahre und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, bis das Grundstück von Susanne und Peter Storm* endlich jagdfrei wurde. weiter

WILD UND FREI - Die Schönheit afrikanischer Tiere

»Wild und frei« ist mit atemberaubenden schwarz-weiß-Fotografien eine Ode an die Wildnis. Tom D. Jones ist ein begnadeter »fine art«-Fotograf und zeigt Wildtiere wie Elefanten, Giraffen, Nashörner, Gorillas oder Löwen aus nächster Nähe. »Für mich dreht sich alles um die Freiheit des Tieres«, erklärt er. Deshalb gibt es in den Aufnahmen dieses Buches kein einziges Tier, das gefüttert wird, in einem privaten Reservat lebt oder in irgendeiner anderen Form von Gefangenschaft gehalten wird. Das Ergebnis sind Aufnahmen, welche unter die Haut gehen. weiter

Mary McCartneys veganes Promi-Kochbuch: 60 Rezepte mit Stars von Cameron Diaz, und Woody Harrelson bis Ringo Star und Papa Paul

Mit ihrem neuen Buch »Feeding Creativity« verbindet Mary McCartney ihre beiden großen Leidenschaften: Fotografie und Kochen. Jedes der 60 veganen Rezepte hat sie mit Stars gekocht und sie beim Kochen und Essen fotografiert: Schauspielerinnen und Schauspieler wie Cameron Diaz, Kate Blanchett, Drew Barrymore, Woody Harrelson, Stanley Tucci und David Oyelowo, Musikerinnen und Musiker von Nile Rodgers oder bis Ringo Star und Papa Paul, Künstlerinnen und Künstler wie David Hockney und Jeff Koons oder Primaballerina Francesca Hayward. weiter

Interview mit Mary McCartney: Wie entstand die Idee zu dem veganen Promi-Kochbuch »Feeding Creativity«?

Mit ihrem Kochbuch »Feeding Creativity« möchte Mary McCartney zeigen, wie schnell, einfach, lecker und unkompliziert und einfach das vegane Kochen ist. Damit tritt sie in die Fußstapfen ihrer Mutter Linda McCartney, die ebenfalls Promi-Fotografin war, bereits in den 1970er und 80er Jahren vegetarische Kochbücher veröffentlichte und sich für den Schutz der Tiere einsetzte.


Wie entstand die Idee zu dem Kochbuch?


Mary McCartney: Ich liebe es, Rezepte mit anderen zu teilen. Ich koche schon immer für andere und es ist meine Art, mit jemandem Verbindung aufzunehmen. Aber ich bin nun mal begeisterte Portrait-Fotografin, und so kam eines Tages die Idee für »Feeding Creativity«.
Zum Interview mit Mary McCartney

Metzger gegen Tiermord

Metzger gegen Tiermord? Das scheint ein Widerspruch in sich zu sein. Was aber, wenn gelernte Metzger dem Tiertöten abschwören und Veganer werden?

Im Verein »Metzger gegen Tiermord« haben sich ehemalige Metzger zusammengeschlossen. Aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung sind sie Insider der Branche und klären mit ihrem Fachwissen und ihren Recherchen über Tierrechts­verstöße auf, die normalerweise vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Peter Hübner, einem ehemaligen Fleischer. Peter Hübner ist Pressesprecher und zweiter Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins »Metzger gegen Tiermord« e.V.

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Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Jäger verurteilt, weil er Hündin erschoss

Der Fall sorgte für Aufsehen über Bayern hinaus: Ein 77-jähriger Hobbyjäger erschoss im Juli 2022 die Hündin Mara von Urlaubern aus Österreich, die eine Kanutour auf dem Main machten - angeblich, weil sie »gewildert« hätte. Am 20. November 2023 verurteilte das Amtsgericht Haßfurt den Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro (140 Tagessätzen zu je 40 Euro). Zudem wurde das bei der Tat benutzte Kleinkalibergewehr eingezogen. Dem Urteil zufolge war der angeklagte Hobbyjäger nicht berechtigt, die Hündin zu erschießen. Hinweise darauf, dass die Hündin gewildert hatte, hätten sich nicht ergeben. weiter

STADTNATUR - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen

»Land« = blühende Landschaften und Artenvielfalt, »Stadt« = Beton und Ödnis? Eine Vorstellung, die längst so nicht mehr gilt. Der bekannte Zoologe, Ökologe und Bestseller-Autor Prof. Dr. Josef H. Reichholf unternimmt in seinem neuen Buch »Stadtnatur - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen« einen Streifzug durch die vielfältigen Ökosysteme des urbanen Raums. Ob Wildschweine, Füchse und Nachtigallen in Berlin, Wanderfalken in Köln oder eine bunte Vogelwelt und Rehe im Englischen Garten in München: viele Wildtiere haben den Lebensraum Stadt längst für sich entdeckt. Inzwischen sind unsere großen Städte sogar Inseln der Artenvielfalt geworden, die sogar mit den besten Naturschutzgebieten mithalten können.
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Prof. Dr. Josef H. Reichholf: »Unsere Städte zeigen: Ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur ist möglich«

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Josef H. Reichholf über sein neues Buch »Stadtnatur«, über Großstädte als Rettungsinseln der Artenvielfalt und darüber, was geschehen müsste, damit die Artenvielfalt auf den Fluren und in den Wäldern wieder zunimmt. weiter

Die dunkle Seite der Milch: Das Leid der Kälbchen

Die Milchindustrie gaukelt uns in der Werbung gerne vor, dass Kühe ein glückliches Leben auf grünen Weiden führen. Wie sieht die Realität aus? Milchkühe müssen ihr Leben in den meisten Fällen ganzjährig im Stall verbringen - zum Teil sogar immer noch in besonders tierquälerischer Anbindehaltung. So hält nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere in Anbindehaltung. Damit die Kühe immer Milch geben, werden sie jedes Jahr künstlich befruchtet. Die neugeborenen Kälber werden ihren Müttern kurz nach der Geburt weggenommen. Die Milch, welche die Natur für die Kälbchen bestimmt hat, wird maschinell abgepumpt, industriell verarbeitet und im Supermarkt verkauft. Was passiert dann eigentlich mit den Kälbern? weiter

Vegan vom Grill

»Was essen Veganer, wenn gegrillt wird?« Diese Frage wurde der britischen Köchin Katy Beskow während ihrer bisher fünfzehn Jahre als Veganerin unzählige Male gestellt. Die Antwort: »Wenn ihr euch von der Idee verabschiedet, dass Grillen und Fleisch (oder Fertiggerichte aus Fleisch­alternativen) untrennbar zusammengehören, steht euch eine neue Welt offen.« In ihrem neuen Kochbuch »Vegan vom Grill« zeigt Katy Beskow mit 70 kreativen und unkomplizierten Rezepten, dass fleischfrei Gegrilltes hervorragend schmeckt - nicht nur im Sommer, sondern das ganze Jahr über! Dazu zeigt Katy zahlreiche Tipps und Tricks - damit die Grillparty auch bei blutigen Grill-Anfängerinnen und -Anfängern gelingt. Ob Hauptgericht oder Dessert: »Vegan vom Grill« animiert, den Grill dieses Jahr richtig zum Einsatz kommen zu lassen!
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Urteil BVerwG: Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen

Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur »natürliche Personen« das Ruhen der Jagd beantragen. Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 »Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken« die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715) weiter

Hannes Jaenicke: »Seit 30 Jahren wird das Tierschutzgesetz wissentlich gebrochen«

»Die Milch macht's«, »Milch macht müde Männer munter«, »Fleisch ist ein Stück Lebenskraft« - wir alle sind mit diesen Werbe-Slogans aufgewachsen. In seinem investigativen Enthüllungsbuch »Die große Sauerei« deckt Hannes Jaenicke die dreistesten Industrie- und Werbelügen auf und erklärt, was Verbraucherinnen und Verbraucher über Fleisch, Milchprodukte und Eier unbedingt wissen sollten, um vor dem Kauf und Verzehr die richtige Entscheidung zu treffen. weiter

FREIHEIT FÜR TIERE-Interview mit Hannes Jaenicke

»Die einzige Antwort auf diese Art der Massentierhaltung ist der Verzicht auf ihre Produkte «
FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem Schauspieler und bekannten Umweltschützer Hannes Jaenicke über die Recherchen zu seinem neuen Buch, warum er vor 40 Jahren zum Vegetarier wurde, warum er Hafermilch trinkt, über das Problem, dass immer noch zu viele Menschen schlecht informiert sind und was dagegen zu tun ist. weiter

Ein Jäger steigt aus

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Vor 14 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein Buch geschrieben: »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«. weiter

Interview: Ein Jäger steigt aus

Mit 16 machte er den Jagdschein, 37 Jahre lang ging er auf die Jagd. Dann hörte er von einem Tag auf den anderen mit dem Tiere töten auf. Freiheit für Tiere sprach mit dem Veterinär Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer über seine Erfahrungen und die Gründe, warum er mit der Hobbyjagd Schluss gemacht hat. weiter

Die Vermessung der Ernährung

Haben Sie sich schon einmal überlegt, welche Auswirkung unsere Ernährung, also das, was wir jeden Tag essen, auf die Gesundheit, auf Tiere und Natur, auf Böden und Grundwasser, auf die Artenvielfalt, auf die Regenwälder, auf Menschen in den ärmeren Ländern und auf das Klima hat? Sollten wir vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Umwelt- und Klimakatastrophe, welche unser aller Lebensgrundlagen bedroht, nicht viel mehr über diese Zusammenhänge wissen? weiter

Vermessung der Ernährung: Interview mit Jan Wirsam

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Jan Wirsam, wie das Buch Die Vermessung der Ernährung mit Prof. Dr. Claus Leitzmann entstand, aus welchen Gründen die Wissenschaftler mit einigen Kollegen die Forschung über pflanzliche Ernährung so engagiert vorantreiben und warum in Deutschland mehr Hülsenfrüchte wie Linsen, Erbsen, Bohnen, Lupinen und Soja angebaut werden sollten. weiter

Neues Buch von Prof. Reichholf: Stadt, Land, Fuchs

»Unsere Säugetiere verdienen mehr Beachtung; viel mehr, als ihnen gegenwärtig zuteil wird«, ist Prof. Dr. Josef H. Reichholf überzeugt. Sie brauchen neue Freunde! Solche zu gewinnen, ist das Hauptanliegen seines neuesten Buches »Stadt, Land, Fuchs: Das Leben der heimischen Säugetiere«. weiter

Interview mit Prof. Josef H. Reichholf

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem renommierten Zoologen über Wildtiere, Jäger, Massentierhaltung und was jeder Einzelne für wild lebende Tiere tun kann. weiter

Das Leid der Stuten für Schweinefleisch

Bisher kannte man die grausamen Stutenblut-Farmen in Argentininen, Urugay und China: Schwangeren Pferden wird dort literweise Blut abgezapft und an die Pharmaindustrie verkauft. Die Hormone der Stuten werden in der industriellen Schweinemast eingesetzt, um die Trächtigkeit der Sauen zu erhöhen und zu synchronisieren. Nachdem immer wieder über die grausamen Blutfarmen in Südamerika berichtet wurde, stoppten einige Pharmakonzerne den Import aus diesen Ländern - und wichen auf Islandponys aus. weiter

Mehr Freiheit für Pferde

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Und er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch was bedeutet dies für die heutige Pferdehaltung? weiter

Grausame Tierquälerei für Grana Padano-Käse

Die italienische Tierschutzorganisation Essere Animali dokumentierte in Milchviehbetrieben, die Grana Padano herstellen, schockierende Lebensbedingungen für Kühe und Kälber. Auch Gewalt durch Arbeiter gegenüber Tieren wurde dokumentiert. Grana Padano gehört neben Parmesan und Mozzarella zu den bekanntesten Käsesorten Italiens und ist der weltweit am meisten konsumierte Käse. weiter