Prof. Rudolf Winkelmayer: Vom Tierschutz zu Tierrechten - Warum wir über Tierrechte nachdenken sollten
Vortrag von Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Veterinär und Tierethiker, bei der Jahrestagung der Vereinigung Österreichischer Kleintiermediziner am 19. September 2025 in Salzburg
Wenn wir über Aspekte der Tierethik (Tierschutzethik) diskutieren, könnte man meinen, dass Tierschutz heutzutage ohnehin eine Selbstverständlichkeit ist. Aber trifft das tatsächlich zu?
Tierschutz ist keineswegs eine im Alltag durchgängig verwirklichte Praxis. Der Blick auf seine Realisierung und Umsetzung bestätigt eher das Gegenteil: Tierschutz ist keine Selbstverständlichkeit! (1) Und selbst konsequent praktizierter Tierschutz reicht nicht weit genug, denn er akzeptiert grundsätzlich die Nutzung - einschließlich der Tötung - von (empfindungsfähigen, nichtmenschlichen) Tieren für menschliche Zwecke. Daran ändert auch die derzeit aktuelle Vorstellung von »positive Welfare« nichts.
Für Vertreter einer Tierrechtsposition sind dagegen die Vorrangstellung des Menschen und die daraus folgende Ungleichbehandlung unbegründet. Sie gehen davon aus, dass nichtmenschliche Tiere Interessen haben, die nach einem Gerechtigkeitsansatz gleich zu behandeln sind wie menschliche Interessen.
Zu den elementaren Interessen von Tieren gehört das Interesse zu leben, frei zu sein und weder physisch noch psychisch versehrt zu werden.
DIE EU BEKENNT SICH ZUM TIERSCHUTZ
Laut Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art. 13, bekennt sich die EU grundsätzlich zum Tierschutz. Hier heißt es:
»Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.«
In Österreich steht Tierschutz seit 2013 im Verfassungsrang (BGBl. I Nr. 111/2013), in Deutschland bereits seit 2002 (Art. 20a Grundgesetz).
WELFARE ETHIK REICHT NICHT
Die klassische Tierschutzethik /= Welfare Ethik stößt offensichtlich an ihre Grenzen. (2) Sie basiert auf dem Prinzip der Nichtschädigung im Sinne von Vermeidung unnötigen, extensiven Schadens und folgt dabei einer utilitaristischen Abwägungslogik. Schmerzen, Schäden, Leiden von Tieren werden abgewogen vs. Nutzen für den Menschen. Die zentrale Rolle des Nutzens für den Menschen, also ökonomische Interessen, werden mitverrechnet.
Es gibt allerdings gute Gründe, über den »Welfare Tellerrand« hinauszuschauen: Welfare Ethik kann nämlich den Trugschluss vermitteln, dass wir ethisch gut unterwegs sind, da ja alles Tierschutzgesetzkonform und so leidfrei wie möglich geregelt ist. Was aber, und das ist die entscheidende Frage, wenn die Gründe der Nutzung selbst höchst fragwürdig sind?
Was schulden wir Tieren, die zum Beispiel in der Lage sind, empathisch und fürsorglich zu handeln, die in engen Freundschafts- und Familienbeziehungen stehen?
Sollen wir nicht Tiere als das behandeln, was sie sind, nämlich Mitlebewesen, die einen inhärenten Wert haben und nicht bloß zu unserem Zweck auf der Welt sind?
Die Biologie sagt uns, dass es kein Alleinstellungsmerkmal für uns Menschen gibt. Wir haben zumindest mit den Wirbeltieren die gleichen Steuerungsmechanismen, nämlich Nervensystem und endokrines System - und das ist das Ergebnis der Evolution. Daher liegt der Analogieschluss nahe: Wir haben die gleichen Steuerungsmechanismen, also müssen auch Ängste, andere Gefühle etc. die gleichen sein.
Biologisch gesehen sind auch kognitive Fähigkeiten nichts anderes als Anpassungen an bestimmte ökologische und soziale Lebensbedingungen. In diesem Sinne gibt es Intelligenz nicht nur beim Menschen, sondern - in unterschiedlichen Ausprägungen und Abstufungen - auch bei Tieren. (3)
FAZIT
Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor allem der Evolutions-, Kognitions- und Verhaltensbiologie sowie der Tierethik zwingen uns dazu, Tiere heute völlig anders zu sehen als noch vor einigen Jahrzehnten. Wir haben uns auf der Grundlage eines rationalen, wissenschaftlichen Weltbildes die Kernfrage zu stellen, ob und inwieweit unser Umgang mit Tieren noch zeitgemäß und mit der gegenwärtigen, wissensbasierten Vorstellung von Tierschutz, Tierethik und Mensch-Tier-Beziehung kompatibel ist.
Das Ergebnis dieser Reflexion ist - intellektuelle Redlichkeit vorausgesetzt - absehbar: Es wird einen Paradigmenwechsel zwingend nahelegen, der in einer deutlichen Aufwertung des moralischen und rechtlichen Status von Tieren besteht und den Tieren elementare Rechte zugesteht.
Gerade die Veterinärmedizin steht dabei in der Pflicht, da sie als wissenschaftliche Disziplin ihre Wertehaltung am Referenzsystem eines rational begründeten, wissenschaftlichen Weltbildes auszurichten hat.
Literatur:
1. Bülte, J.: Zur faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität. Universität Mannheim, Goltdammer's Archiv für Strafrecht, 2018. www.jura.uni-mannheim.de/buelte/
pdf-download
2. Benz-Schwarzburg, J.: Mehr als nur leidensfähig. Was uns empathische Ratten und fürsorgliche Kühe über die Grenzen des Tierschutzes sagen. GNM Nürnberg, 31.01.2025
3. Huber, L.: Das rationale Tier. Eine kognitionsbiologische Spurensuche. Suhrkamp Verlag, Berlin, 2021.
»Faktische Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität«
|
»Wer eine Tierquälerei begeht, wird bestraft, wer sie tausendfach begeht, bleibt straflos und kann sogar mit staatlicher Subventionierung rechnen«, so Prof. Dr. Jens Bülte, Rechtswissenschaftler der Universität Mannheim. Eine ernsthafte Bekämpfung gravierender, systematischer, institutionalisierter und strafbarer Verletzungen des Tierschutzrechts, der organisierten Agrarkriminalität, finde nicht statt.
|

