Rechtsstreit um veganen Camembert & Co:
Happy Cheeze darf seine veganen Käse auf Cashew-Basis vorerst weiter als »Käse-Alternative« bezeichnen.
Seit Mai 2018 dauert der Rechtsstreit zur Lebensmittelkennzeichnung »Käse-Alternative«: Die »Wettbewerbszentrale« e.V. wollte Happy Cheeze untersagen, seine veganen Käse-Sorten aus fermentierten Cashewkernen als »Käse-Alternative« zu bezeichnen. Begründung: Die Bezeichnung sei irreführend für Verbraucher. Pflanzliche Erzeugnisse dürften nicht durch Kennzeichnungen wie »Milch«, »Käse« oder »Butter« beschrieben werden. Milcherzeugnisse dürften ausschließlich aus Milch »d.h. dem durch Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion« bestehen.
Nachdem Happy Cheeze vor Gericht im April 2019 in erster Instanz gewonnen hatte, legte Wettbewerbszentrale e.V. im Mai 2019 vor dem Oberlandesgericht Celle Berufung gegen das Urteil ein. Im August 2019 hat der Senat des Oberlandesgerichts Celle einen Hinweisbeschluss erlassen, wonach das Gericht die Absicht hat, die seitens der Wettbewerbszentrale e.V. eingelegte Berufung abzuweisen. Damit dürfen die Happy Cheeze-Produkte vorerst weiterhin mit der Bezeichnung »Käse-Alternative« gekennzeichnet werden.
Quelle: Happy Cheeze GmbH, Pressemitteilung vom 20.8.2019