Regisseur Luc Besson gewinnt Prozess gegen Jäger
Der französische Regisseur Luc Besson gibt Wildtieren auf seinen 160 Hektar in La Trinité-des-Laitiers in der Normandie Zuflucht und weigert sich, diese zu schießen. Dagegen klagte der Jagdverband des Departements Orne und forderte, dass Luc Besson für den Schaden zu haften habe, der durch Hirsche auf seinem Anwesen verursacht wurde: 122.198 Euro sollte der Filmemacher zur Deckung der Entschädigungen für angrenzende Landwirte und die Kosten des Rechtsverfahrens zahlen. Glück für die Hirsche: Ende Dezember 2019 gewann Luc Besson vor dem Bezirksgericht Argentan.

Luc Besson - hier bei den Filmfestspielen in Cannes - ist der populärste Filmemacher Frankreichs.
Er wurde mit Filmen wie »Léon - Der Profi«, »Johanna von Orleans« oder den Sci-Fi-Blockbuster »Valerian - Die Stadt der tausend Planeten« international bekannt. 2019 kam sein Film »Anna« mit Sasha Luss, Helen Mirren, Luke Evans und Cillian Murphy in die Kinos. 2009 stellte der Regisseur zum internationalen Umwelttag den Dokumentarfilm »Home« vor, eine Hommage an die Schönheit unseres Planeten vom tropischen Regenwald bis zur Arktis. Gleichzeitig führt der Film die Bedrohung des Lebens durch Naturzerstörung, globale Erwärmung, Bodenerosion, Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Trinkwassermangel und das Artensterben vor Augen - und verdeutlicht so die gemeinsame Verantwortung für die Erde. · Bild: Denis Makarenko - Shutterstock.com
Regisseur schützt Hirsche auf seinem 160 Hektar großen Anwesen
Der 60-jährige Regisseur, der mit Filmen wie »Im Rausch der Tiefe«, »Léon - Der Profi« oder »Johanna von Orleans« bekannt wurde, besitzt seit mehr als fünfzehn Jahren ein Anwesen in La Trinité-des-Laitiers, 38 km nördlich von Mortagne-au-Perche. Das Gebiet umfasst 160 Hektar, davon 84 Hektar Wald, am westlichen Rand des Nationalwaldes von Saint-Evroult. Auf dem Grundstück des Regisseurs leben Wildtiere wie Hirsche in Frieden, geschützt vor den Jägern.
Dagegen klagte der Jagdverband des Departements Orne, die Fédération Départementale des Chasseurs de l'Orne (FDCO). Jagdverband fordert 120.000 Euro Schadensersatz, weil Hirsche auf dem Gelände des Regisseurs nicht geschossen werden
Der Vorwurf: Luc Besson trage zur Verbreitung von Hirschen in diesem Gebiet bei, indem er auf seinem Gebiet nicht jagt bzw. nicht jagen lässt. Die Hirsche, deren Zahl nach Schätzungen des Jagdverbands bei etwa 100 Tieren liegt, würden angeblich das Getreide auf den angrenzenden Feldern verwüsten und so die Ernten verringern. Der Filmemacher sollte für diesen Schaden haften. Der Jagdverband forderte 122.198 Euro zur Deckung der Entschädigungen für angrenzende Landwirte sowie die Kosten, die bei diesem Verfahren anfallen.
»Inmitten einer Debatte über das Drama der Ökologie und der Artenvielfalt soll ich Hirsche töten...?«
Luc Besson zeigte sich entsetzt: »Inmitten einer Debatte über das Drama der Ökologie und der Artenvielfalt, das den ganzen Planeten betrifft, fordern mich die Jäger von Orne auf, die Hirsche zu töten, die an meinem Haus vorbeiziehen! Soll ich meine Kinder für diesen Anlass auf den Balkon stellen?«
Luc Besson sei »an die Heiligkeit des wilden Lebens gebunden«, so sein Anwalt Jean-Marc Descoubes, und übe daher sein Jagdrecht nicht aus. Die Weigerung, ein Tier zu töten, könne nicht als Vergehen gewertet werden. Tiere seien laut des französischen Tierschutzgesetzes von 2015 »fühlende Wesen«. Die Wildtiere auf dem Anwesen des Filmemachers seien nicht von ihm eingeführt worden und somit nicht in seinem Besitz. Weiterhin argumentierte der Anwalt, dass die 84 Hektar Wald von Luc Besson nur 1,4 Prozent des Waldes von Saint-Evroult ausmachen. Die Behauptung des Jagdverbands, dass Luc Besson durch den Besitz dieses unbedeutenden Grundstücks, auf dem er nicht jagt, für Wildschäden dieses ganzen Gebiets verantwortlich wäre, sei widersinnig.
Amtsgericht entscheidet: Luc Besson muss keinen Schadensersatz an Jagdverband zahlen
Am 26.12.2019 entschied das zuständige Amtsgericht von Argentan im Departement Orne, dass der Regisseur keine Entschädigung zahlen muss. »Das Gericht stellte fest, dass sich auf dem Grundstück meines Mandanten keine abnormen Hirschkonzentrationen befinden«, so Jean-Marc Descoubes, der Anwalt von Luc Besson. »Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass die Schäden an den angrenzenden Feldern von diesen Hirschen herrühren.«
Der Jagdverband will das Urteil nicht akzeptieren und laut seinem Anwalt in Berufung gehen.
Quellen:
· Luc Besson gagne son procès contre les chasseurs de l'Orne. lepoint.fr, 26.12.2019
· La fédération des chasseurs de l'Orne déboutée face à Luc Besson. francebleu.fr, 26.12.2019
· Affaire Luc Besson: déboutée par la justice, la Fédération des chasseurs de l"Orne va faire appel. ouest-france.fr, 26.12.2019
· Frankreich: Ökologische Massenmörder verlieren Prozess. wildbeimwild.com, 29.12.2019