Rheinland-Pfalz: 1,6 Hektar Wald und Wiese jagdfrei
Der engagierte Tierschützer Udo Dautermann freut sich: Seine drei Grundstücke Wald und Wiese in drei verschiedenen Jagdbezirken im Donnersbergkreis (Rheinland-Pfalz) sind ab sofort jagdfrei! Dreieinhalb Jahre musste der Grundstückseigentümer warten, bis die Untere Jagdbehörde seinem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung endlich stattgegeben hatte.
Udo Dautermann besitzt etwa 1,6 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in Rheinland-Pfalz: zwei etwa gleichgroße Waldgrundstücke und ein etwas mehr als ein Hektar großes Wiesengrundstück. Jedes dieser Grundstücke liegt in einem anderen Jagdbezirk (Gau-Grehweiler, Alsenz und Obermoschel) Auf dem Waldgrundstücke in Obermoschel darf seit 01.04.25 und auf den beiden anderen Grundstücken seit 01.04.26 nicht mehr gejagt werden.
»Mein Vater war passionierter Jäger«
»Mein Vater war ein passionierter Jäger, durch diese Leidenschaft habe ich erfahren, welches Leid den Tieren durch dieses perverse Hobby angetan wurde und wird«, berichtet Udo Dautermann. »Das war dann auch der Grund, weshalb ich mich schon in meiner Jugend von der Jagd distanziert und zum Jagdgegner entwickelt habe.«
Die Hobbyjagd, wie sie in Deutschland stattfindet, mit hochtechnisierten Waffen, Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern empfindet der engagierte Tierschützer als »feiges, hinterhältiges Abknallen«. Erwähnenswert findet er auch: »Die von den Jägern benutzten Waffen haben unter optimalen Bedingungen eine Reichweite von 7 bis 10 KILOMETERN und sind bei entsprechender Trefferlage zwischen 4 bis 6 Kilometern tödlich.«
Aus ethischen Gründen Veganer
Den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen hatte Udo Dautermann bereits 2023 gestellt. »Ich bin seit 25 Jahren aus ethischen Gründen Vegetarier und ernähre mich seit 18 Jahren vegan«, erklärt der Tierschützer. »Von der Unteren Jagdbehörde wurden dann Gründe, wie - ich sei ja Sportschütze, das würde zwar die Befriedung nicht ausschließen, aber doch stark erschweren - ins Feld geführt«, berichtet er. »Daraufhin habe ich und auch der Deutsche Schützenbund bei der Unteren Jagdbehörde interveniert und erklärt, dass sie Äpfel mit Birnen vergleichen würden: Das Sportschießen findet auf einem befriedeten - mit Mauern umgrenzten -Bereich statt, außerdem wird auf Papierscheiben und nicht auf Lebewesen geschossen. Die Jagd hingegen findet auf offenem Gelände statt, auf fühlende Lebewesen.«
Schließlich wurde nach dreieinhalb Jahren dem Antrag auf jagdliche Befriedung stattgegeben. »Was vielleicht auch noch eine Rolle gespielt haben könnte, dass der Prozess so lange gedauert hat, ist die Tatsache, dass unser Landrat selbst ein Lodengrüner ist«, vermutet der Grundstückseigentümer.
Wird auch Ihr Grundstück bejagt?
Generell unterliegen alle Flächen in Deutschland dem Jagdrecht. Jäger haben also grundsätzlich das Recht, überall außerhalb geschlossener Ortschaften die Jagd auszuüben. Alle Grundstücke im Außenbereich sind in einer Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen, welche die Flächen an Jäger verpachtet. Dies bedeutet, dass Jäger auf privaten Grundstücken, die Teil einer Jagdgenossenschaft sind, die Jagd ausüben dürfen, auch dann, wenn der Eigentümer von seiner Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft nichts weiß.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.
Der Antrag auf jagdrechtliche Befriedung
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die im Außenbereich liegen und Teil einer Jagdgenossenschaft sind, können einen »Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen« bei der zuständigen Unteren
Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt) stellen. Dazu benötigen Sie auf jeden Fall die Flurnummern. Sie müssen den Antrag immer für alle in Ihrem Besitz stehenden Grundstücke stellen.
Die Ablehnung der Jagd sollten Sie ausschließlich mit ethischen Motiven begründen und Ihren Gewissenskonflikt darlegen:
· Sie lehnen aus ethischen Gründen generell das Töten von Tieren ab (Vegetarier/Veganer).
· Sie können es nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf Ihrem Grundstück Wildtiere tot schießen und Sie Ihr Grundstück dafür gegen Ihren Willen und gegen Ihre ethische Überzeugung zur Verfügung stellen müssen.
· Sie lehnen aus Gründen des ethischen Tierschutzes und der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ab, wildlebende Tiere zu jagen und hierbei durch Duldung der Jagd auf den eigenen Grundstücken mitzuwirken. Sie berufen sich auf das Tierschutzgesetz: »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« (§ 1 TierSchG) Die Hobbyjagd ist für Sie kein vernünftiger Grund.
BVerwG 3 C 16.20 www.bverwg.de/de/111121U3C16.20.0
BVerwG 3C 17.20 www.bverwg.de/de/111121U3C17.20.0
Rückzugsgebiete für Wildtiere schaffen
Viele Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden wollen, kommen erst durch die Hilfe eines Rechtsanwalts zum Ziel. Da dies für Tierfreundinnen und Tierfreunde, die ihr Grundstück jagdfrei stellen möchten, hohe Kosten bedeuten kann, können Sie die Jagdbefriedung mit einer Spende unterstützen.
Je mehr Grundstücke in einem Bundesland jagdfrei gestellt werden, desto leichter wird es für weitere Grundeigentümer, die den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stellen möchten. So können in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere geschaffen werden!
Helfen Sie mit!
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Wollen Sie die Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? |
