Tierquälerische Jagdverstöße im Salzburger Land?

Tote Wildtiere, Fallen, Skandal in der Jägerschaft

Im Umland von Salzburg werden seit Jahren immer wieder besonders tierquälerische Jagdverstößen bzw. Fällen von Jagdwilderei bekannt. Die österreichische Tierschutzorganisation RespekTiere e.V. hat mehrere Fälle zur Anzeige gebracht.

Tom Putzgruber, Obmann von RespekTiere e.V., berichtet: Wir haben Anfang Mai (?) einen dringenden Anruf erhalten, wo eine Situation bei einem Fischteich im Salzburger Land an der Grenze zu Oberösterreich beschrieben wurde - wir konnten es zuerst gar nicht glauben! Vor Ort stießen die Tierschützer auf Schreckliches: Mehrere getötete Tiere lagen auf Steinen angeordnet, bereits im Verwesungszustand, der Gestank entsetzlich (siehe Bilder). Auf dem Gelände entdecken die Tierschützer außerdem mehrere Lebendfallen im Visier von Wildkameras.

Am Fischteich etwas abseits des Weges,

Am Fischteich etwas abseits des Weges,

vorbei an einem Hochstand und über einen kleinen Bach hinweg, liegen auf einem Stein wie nach einem Muster angeordnet, tote Wildtiere. Eines der Opfer, vermutlich ein Fuchs, aber vielleicht auch ein Hund, ist teilweise mumifiziert; das Fell ist nur noch in kleinen Resten rund um den Kopf vorhanden. Das Tier dürfte gehäutet worden sein, jedenfalls wurde das letzte Stück der Beine ausgenommen, strichgerade ist die Abtrennung. Hinter dem Tier liegt ein zweites Skelett, etwa von gleichem Ausmaß, allerdings fehlt der Kopf gänzlich. · Bilder: www.respektiere.at

 Rund um den Stein sind tote Vögel angeordnet.

Rund um den Stein sind tote Vögel angeordnet.

Bilder: www.respektiere.at

Bei dem Fuchs ist zusätzlich eine Rabenkrähe

Bei dem Fuchs ist zusätzlich eine Rabenkrähe

platziert worden. · Bilder: www.respektiere.at

Verwesende Wildtiere und Fallen

Eines der Opfer, wahrscheinlich ein Fuchs, ist teilweise mumifiziert; das arme Tier dürfte gehäutet worden sein , beschreibt Tom Putzgruber die Szene. Hinter dem größeren Tier liegt ein zweites Skelett, etwa von gleichem Ausmaß, allerdings fehlt der Kopf gänzlich. Rund um den Stein sind tote Vögel angeordnet. Bei dem Fuchs ist eine Rabenkrähe platziert worden. Weil der Jägerstand in direkter Sichtweite liegt, könnte es einen Zusammenhang geben. Ein so genannter Luderplatz ?

An Luderplätzen legen Jäger tote Wildtiere als Köder aus, um damit Füchse, aber auch Marder oder Greifvögel anzulocken und vom Hochsitz aus zu erschießen. Die Jagd am Luder ist für viele Jäger nicht nur die reizvollste, sondern auch die effektivste Jagdart auf den Fuchs überhaupt. Wenn Luderplätze sachgerecht angelegt und unterhalten werden, versetzen sie den Jäger in die Lage, einen Großteil der Fuchsstrecke ebendort zu erlegen , ist beispielsweise in der Jägerzeitschrift Wild und Hund zu lesen.

Ob es sich aber auf dem Gelände bei dem Fischteich tatsächlich um einen Luderplatz handelt? Oder ist ein irgendwie psychisch Gestörter am Werk? Die toten Tiere wurden nämlich offen auf Steinen ausgelegt und wie Muster angeordnet.

Wir haben jedenfalls die Polizei eingeschaltet und Anzeige erstattet, die Ermittlungen laufen , so Tom Putzgruber. Mit diesem Bericht möchten wie Sie ermutigen, bitte melden Sie jede Art von Tierquälerei - entweder direkt bei der Polizei oder beim Tierschutzverein Ihres Vertrauens.

Bild Jagdmesse Salzburg: Humor oder kranker Geist?

Bild Jagdmesse Salzburg: Humor oder kranker Geist?

Immer wieder Fälle von Jagdwilderei

im Salzburger Umland

Inzwischen entwickelt sich die Sache zu einem regelrechten Krimi. Wenige Tage nach Erstattung der Anzeige wegen der toten Tiere beim Fischteich titelte die Kronen Zeitung, Österreichs auflagenstärkste Boulevardtageszeitung: Polizei jagt Serienwilderer (16.5.2020). Hier heißt es: Seit eineinhalb Jahren treibt ein Wilderer in St. Georgen sein Unwesen. Mindestens 13 (registrierte) Fälle von illegalen Tötungen gab es laut Polizei seit 2018 im Salzburger Flachgau, davon fünf alleine in St. Georgen. Zuletzt sei ein totes schwangeres Reh gefunden worden, im Körper des Tiers habe die Polizei eine Kugel aus einem Kleinkalibergewehr gefunden. Das Tier sei qualvoll verendet.

Besteht ein Zusammenhang mit einem vertuschten

Skandal in der Jägerschaft?

Tom Putzgruber vermutet einen Zusammenhang mit Fällen schwerer Tierquälerei durch einen Jäger - die sich offenbar mehrere Jahre hinzogen -, den RespekTiere im Februar 2019 an die Öffentlichkeit gebracht hatte. Ein Informant, der im Februar 2019 einen ORF-Beitrag über die winterliche Fuchsjagd gesehen hatte, indem auch RespekTiere mit Jagdkritik zu Wort kam, hatte sich an die Tierschutzorganisation gewendet. Der Zeuge berichtete von unglaublichen Vorfällen innerhalb der Salzburger Jägerschaft aus dem Jahr 2016, die er mit eindeutigem Schriftverkehr belegen konnte.

Dem Jagdleiter des Jagdreviers Berndorf bei Salzburg, Herrn S. (welchen wir selbstverständlich kontaktiert haben und der alle Aussagen voll inhaltlich bestätigten konnte) war eine von einem Jagdkollegen begangene Tierquälerei zu Ohren gekommen , berichtet Tom Putzgruber. Der Verdächtige, Herr K., hatte einen Rehbock mit einem Kleinkalibergewehr (22 Win.Mag) aus seinem Auto heraus angeschossen und schwer verletzt. Der Rehbock konnte flüchten, worauf der Jäger die Verfolgung aufnahm. Stunden später half ein weiterer Jäger bei der Nachsuche. Gegen 21 Uhr konnten sie das Tier erneut neben der Straße erblicken, wo nun Jäger K. sofort wieder seine für diese Zwecke verbotene Waffe auf den angeschossenen Rehbock richtete und nochmals abdrückte , erklärt der Tierschützer. Weil der Jäger den Rehbock jedoch erneut verfehlte, habe der andere Jäger seinen Jagdhund sowie einen weiteren Jagdkollegen mit Hund geholt, die Nachsuche musste jedoch abgebrochen werden.

Am Morgen nahmen die drei Jäger mit zwei Hunden die Nachsuche wieder auf und fanden schließlich den verletzten Rehbock. In der schriftlich festgehaltenen Originalaussage heißt es wörtlich: Der Hund von xxx hielt den Bock nieder und xxx knickte den Bock mit seinem Messer. Das heißt, der Jagdhund hatte sich im Körper des Rehbocks festgebissen und der Jäger schnitt dem Tier die Kehle durch. Das tote Tier sei in eine Wildkammer zur Verarbeitung des Wildbrets gebracht worden, so Tom Putzgruber. Der Kleinkaliber-Schütze, im Protokoll als kundig ausgewiesen, erklärte das Fleisch für unbedenklich, obwohl laut der Jagdhygieneverordnung kein Wild zum Verzehr freigegeben werden darf, wenn der erste zu einer Verletzung führende Schuss länger als drei Stunden zurückliegt.

Dieser Vorfall wurde innerhalb der Jägerschaft offenbar zum diskutierten Gesprächsthema, berichtet RespekTiere unter Berufung auf den vorliegenden Schriftverkehr: Der für das Revier zuständige Jagdleiter, Herr S., legte schließlich dem Kleinkaliber-Schützen K. den freiwilligen Austritt aus dem Jägerkonsorzium nahe. Doch zuvor noch war die Angelegenheit dem Hegemeister Mag. H. übergeben worden (28.07.2016), einem Juristen, der neben seiner Jagdleidenschaft auch Bezirksrichter ist. Der wollte die Angelegenheit mit einer Selbstanzeige des Jägers K. regeln. Entgegen der bei solchen Fällen üblichen Vorgehensweise meldete der Hegemeister die schwerwiegenden Missstände nicht der Jagdbehörde. Jagdleiter S. dagegen richtete eine Anzeige wegen mehrfacher Übertretung des Salzburger Jagdgesetzes an die Bezirkshauptmannschaft Salzburg.

Laut dem Schriftverkehr, der RespekTiere vorliegt, reichte Jäger K. am 3.8.2016 seine Selbstanzeige ein. Darin aber war das Geschehen nun plötzlich völlig konträr dargestellt, vermutlich unter Einfluss des Hegemeisters Mag. H., von Beruf Bezirksrichter. Wegen Unstimmigkeiten in der Jägergruppe gab Jagdleiter S. am 23.8.2016 sein Ausscheiden aus der Gemeinschaftsjagd Berndorf bekannt.

Am 21.9.2016 entzog die Bezirkshauptmannschaft dem Jäger K. die Jagdkarte für ein Jahr. Aufgrund der Selbstanzeige landete die Angelegenheit vor der Staatsanwaltschaft Salzburg. Aus deren Abschluss-Bericht vom 30.9.2016 erfährt der ehemalige Jagdleiter S. nun erstmals davon, dass die Selbstanzeige in für den Belasteten extrem abgemilderter Form den Behörden überreicht worden war: Jäger K. habe den Rehbock zufällig neben der Straße stehend entdeckt, als er mit seinem Wagen unterwegs gewesen war. Der Jäger habe eine Verletzung an dessen Hinterbein bemerkt, worauf er den Rehbock von den Leiden erlösen wollte. Weil er aber kein anderes Gewehr mit sich hatte, habe er eben das verbotene Kleinkalibergewehr genommen und voreilig geschossen und damit die schwere Schussverletzung verursacht.

Ex-Jagdleiter S. überreichte daraufhin seine Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft , berichtet Tom Putzgruber. Nun wollte er die Sache nicht mehr auf sich beruhen lassen; er würde sich einen Anwalt nehmen und den Fall aufrollen. Allerdings, die Suche blieb erfolglos. Niemand wollte den Fall übernehmen, offenbar weil die Verstrickung der einzelnen Akteure bis in hohe Kreise reichte. Richter und Hegemeister H. sei unantastbar, hörte der ehemalige Jagdleiter S. immer wieder.

Im Juni 2017 folgte nicht zuletzt aufgrund der Sachverhaltsdarstellung des ehemaligen Jagdleiters S. ein neues Verfahren, doch die Oberstaatsanwältin habe die Angelegenheit schließlich verworfen, berichtet Tom Putzgruber. Herr S. versuchte in Folge auch die Volksanwaltschaft einzuschalten; diese allerdings fand keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten.

Jahrelange Tierquälerei von Jagdkollegen gedeckt?

Schon öfter war ein Kleinkaliber-Schütze durch verbotene Abschüsse in der Region aufgefallen , berichtet RespekTiere. Ein Jagdleiter eines anderen Jagdreviers zeigte einem Zeugen im Juli oder August 2016 ein Foto, worauf man einen angeschossenen Rehbock erkennen konnte. Die kleine, klar ersichtliche Einschusswunde legte den Gebrauch eines Kleinkaliber-Gewehres nahe. Die Wunde zeigte einen entsetzlichen Madenbefall. Der Rehbock war von den Jägern des an Berndorf angrenzenden Jagdreviers noch lebend aufgefunden und schließlich von seinen furchtbaren Leiden erlöst worden.

Ein anderer Zeuge habe von einem weiteren Vorfall aus dem Jahr 2014 gewusst: Der Jäger K. habe dem Zeugen selbst erzählt, er hätte (aus dem Auto heraus) einen Rehbock mit dem Kleinkaliber angeschossen, dabei schwer verletzt.

Tierschützer fordern sofortigen Waffenentzug

und lebenslanges Jagdverbot

Warum all diese Vorfälle gedeckt wurden und werden (wie viele gleichartige gibt es noch???)? , fragt Tom Putzgruber. Herr K. jagt jedenfalls noch immer. Und genau solche Menschen beschimpfen uns Tierschützer.

Die Tierschutzorganisation RespekTiere jedenfalls fordert in ihrer Anklageschrift für den Jäger einen sofortigen Waffenentzug und ein lebenslanges Jagdverbot. Auch bei der Salzburger Jägerschaft legten wir eine Anzeige mit entsprechender Konsequenz-Forderung nach.

Lesen Sie auch: Was können Sie tun, wenn Sie Zeuge von Tierquälerei werden?

Informationen:

RespekTiere e.V.
www.respektiere.at

Freiheit für Tiere 2/2023

Artikelnummer: 2/2023

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Freiheit für Tiere 1/2023

Artikelnummer: 1/2023

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