Tierschutzverbände lehnen Jagdgesetz ab
Ein breites Bündnis von Tier- und Naturschutz organisationen lehnt den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes ab. Aus Sicht der Verbände ist der Entwurf in vielen Punkten tierschutz- und wildtierfeindlich. Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme von insgesamt 28 Tier- und Naturschutzorganisationen hervor, die am 15. Januar zuständigen Ministerien und Fachausschüssen zugestellt wurde.
Ziel der Verbände ist es, der von Forst- und Jagdinteressen dominierten Novelle ein starkes Bündnis gegen die schleichende Aufweichung des Tierschutzes im Jagdrecht entgegenzusetzen. Das auch vor dem Hintergrund, seitens des federführenden Bundeslandwirtschaftsministeriums bisher nicht ernsthaft zu diesem Thema gehört worden zu sein - im Gegensatz zu den Nutzerverbänden von Jagd und Forstwirtschaft.
Zentrale Punkte für die Ablehnung des Entwurfes des geänderten Bundesjagdgesetzes sind:
- Die sich aus dem Staatsziel Tierschutz ergebenden gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen finden keine Berücksichtigung.
- Der Gesetzesentwurf ist in vielen Punkten tierschutz- und wildtierfeindlich.
- Die Jagd ist eine Freizeitbeschäftigung und damit kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes
- Die Liste der jagdbaren Arten sollte auf die Tierarten reduziert werden, für die es einen vernünftigen Grund für die Jagd gibt.
- Zunehmende Aufgabe der Weidgerechtigkeit, dadurch Aufweichung es Tierschutzes
- Frei nach der Wald-vor-Wild-Ideologie propagiert das Gesetz eine mehr oder minder ungezügelte Jagd auf Rehe, Hirsche und andere Paarhufer des Waldes.
- Der Elterntierschutz wird als Ordnungswidrigkeit zur Bagatelle
- Technische Aufrüstung wie Nachtzielgeräte und Scheinwerfer nimmt den Wildtieren den letzten Rückzugsort - die Nacht.
Forderung: Wissenschaftliche und tierschutzrechtliche Aspekte stärker berücksichtigen
Das Bündnis fordert, dass bei einer Novelle des Bundesjagdgesetzes wissenschaftliche, wildbiologische, wildökologische und tierschutzrechtliche Aspekte stärker berücksichtigt werden. Denn nach wie vor fehlt im Bundesjagdgesetz eine klare und eindeutige Regelung dahingehend, dass ein vernünftiger Grund für das Töten von Tieren im Rahmen der Jagd zwingend erforderlich ist und wie dieser nachzuweisen ist. Folgerichtig fordert das Bündnis die Liste der jagdbaren Tierarten im Bundesjagdgesetz - nicht zuletzt auch aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz, die sich rechtlich im Staatsziel Tierschutz widerspiegelt - anzupassen.
Informationen:
Wildtierschutz Deutschland e.V. |