Verfassungsgerichtshof entscheidet über Jagdverbot
Ein Tierfreund und Veganer aus Kärnten wollte die Jagd auf seinem Waldgrundstück nicht länger dulden und zog vor das Verfassungsgericht. Der Rechtsanwalt berief sich auf das Eigentumsrecht und seine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen. Die Verhandlung vor dem höchsten österreichischen Gericht fand am 27.9.2016 statt. Ein Urteil sei laut ORF im Frühjahr 2017 zu erwarten.
Am 15. Dezember 2015 hatte der Verfassungsgerichtshof beschlossen, die Beschwerde des Kärntner Waldbesitzers gegen die Zwangsbejagung zu prüfen. Eine Klärung der Frage sei dringlich, denn es handle sich um einen Eingriff ins Eigentumsrecht. Und der sei noch dazu besonders gravierend, weil der Kärntner die Jagd aus ethischen Gründen ablehne.
Rechtsexperten sehen darin einen Hinweis darauf, dass die Höchstrichter die gängige Praxis der Zwangsbejagung letztlich für verfassungswidrig erklären und nach dem Vorbild von Deutschland eine Änderung des Jagdgesetzes anordnen könnten , berichtete nachrichten.at am 28.9.2016.
Auch ein Jagdgegner aus Niederösterreich, Bezirk Melk, ist inzwischen mit seinem Anliegen vor dem Verfassungsgerichtshof. In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark sind bereits weitere Verfahren anhängig.
auf privaten Grundstücken in Österreich
Einer der Antragsteller ist Werner Scherhaufer aus St. Aegidi in Oberösterreich. Der 60-jährige Betriebselektriker hat im Oktober 2015 ein Verbot der Jagd auf seiner 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesen fläche beantragt. Anfang September 2016 wurde ihm ein ablehnender Bescheid auf seinen Antrag zugestellt. Wenn nötig, will er sein Menschenrecht durch alle Instanzen durchfechten. Erstens sind wir alle in der Familie Vegetarier, zweitens wollen wir nicht, dass auf unserem Grundstück Tiere wegen der Jagd leiden müssen , zitiert ihn nachrichten.at.
Unterstützt wird er auf dem Weg durch die Instanzen von der Zwangsbejagung ade Österreich und vom Österreichischen Tierschutzverein. Wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort spricht und die Zwangsbejagung für verfassungswidrig erklärt , sagt Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins.

"Auf meinem Grundstück
soll kein Tier von einem Jäger erschossen werden", sagt Werner Scherhaufer. Im Oktober 2015 stellte einen Antrag auf Jagdfreistellung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Schärding. Doch sein Antrag auf Jagdfreistellung wurde abgelehnt. Wenn nötig, will er sein Menschenrecht durch alle Instanzen durchfechten.
auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Grundstückseigentümer aus Österreich berufen sich auf die inzwischen gefestigte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat inzwischen in drei Urteilen übereinstimmend festgestellt, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen: 2012 gegen die Bundesrepublik Deutschland, 2007 gegen Luxemburg und bereits 1999 im Falle französischer Kläger.
Informationen:
Zwangsbejagung ade Österreich |