Verstoß gegen das Schweizer Tierschutzgesetz: Größte Lachsfabrik in der Schweiz geplant
Von Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische bei PETA Deutschland
Die Firma Swiss Blue Salmon AG plant, bis 2029 die größte landbasierte Lachsfabrik der Schweiz am Walensee in Glarus zu bauen. Dies ist vor allem ethisch, aber auch ökologisch nicht vertretbar. PETA hat sich daher an das zuständige Bau- und Umweltamt in der Gemeinde Glarus Nord sowie an das Departement Bau und Umwelt im Kanton Glarus gewandt, den Bau nicht zu genehmigen. Helfen Sie mit, die Pläne zu stoppen und schließen Sie sich der PETA-Petition an!
Millionenfaches Tierleid: Unzählige Fische sollen gezüchtet und getötet werden
Geplant ist eine Hightech-Zuchtanlage für atlantische Lachse. Auf einer Fläche von 2,5 Hektar, etwa so groß wie 3,5 Fußballfelder, sollen bis zu 4.000 Tonnen Lachs-»Produkte« pro Jahr produziert und »in Spitzenzeiten« bis zu 1,5 Millionen Lachse gemästet werden. Die Eier werden importiert und die geschlüpften Lachse durchlaufen neun verschiedene Wachstumsphasen in verschiedenen Becken, bis sie dann nach etwa zwei Jahren fünf Kilogramm schwer sind und getötet werden. Für die Kühlung der Lachse soll Wasser aus dem Walensee gepumpt werden. [1]
Lachse können über Tausende von Kilometern an ihren Geburtsort zurückfinden. Die Wanderfische haben einen unglaublichen Geruchssinn und orientieren sich dabei auch am Erdmagnetfeld. Sie in enge, kahle Becken zu sperren, um sie später in Filets zu verwandeln, ist Tierquälerei.
Hinzu kommt: Die Lachse in Aquafarmen zu ernähren, treibt die sogenannte Überfischung in den Ozeanen voran, denn für die Zucht von Lachsen werden große Mengen an Wildfisch als Futter benötigt. Es ist auch davon auszugehen, dass der Walensee und seine Tiere und Pflanzen ökologische Schäden durch die Lachsfabrik erleiden.
Geplante Lachsfabrik verstößt gegen das Schweizer Tierschutzgesetz
Sollte es zum Betrieb der Lachszuchtanlage kommen, rechnen wir von PETA mit massiven Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen: Den Vorgaben des Schweizer Tierschutzgesetzes zufolge müssen Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten, angemessen gepflegt und ernährt werden, dürfen in ihrer Bewegungsfreiheit nicht unnötig eingeschränkt werden und müssen vor Schmerzen, Leiden, Schäden und Angst geschützt werden.
Der Atlantische Lachs ist ein anadromer Wanderfisch, der aus dem Meer oft mehr als 1.000 Kilometer zurücklegt, um sich an seinem Geburtsort im Fluss oder Bach fortzupflanzen. Ein Leben in engen Becken ist artwidrig. Studien zeigen, dass Lachse in Gefangenschaft depressiv und krank werden. [2] Fast jeder zweite Lachs verliert auf Zuchtfarmen durch deformierte Ohrknochen seinen Gehörsinn und zahlreiche Tiere weisen durch erhöhte Wassertemperaturen und künstliches Licht Verformungen an der Wirbelsäule auf. [3, 4]
Vor dem Hintergrund des millionenfachen Tierleids und der gravierenden negativen Umwelt-Auswirkungen der geplanten Aquakulturfabrik appelliert PETA an die Behörden, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.
Helfen Sie mit, unsägliches Tierleid zu verhindern, und schließen Sie sich der Petition an!
Quellen:
[1] Pressemeldung Swiss Blue Salmon AG https://bluesalmon.ch/
