Wegen quälerischer Tiermisshandlung: Amtsgericht Schweinfurt verurteilt
Nach jahrelangen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, mehreren Ordnungswidrigkeiten und zwei vorausgegangenen Verurteilungen auf Bewährung sowie weitere anhängigen Strafverfahren hat das Amtsgericht Schweinfurt am 12. Mai 2025 einen Rinderhalter zu sieben Monate Haft ohne Bewährung verurteilt.
Über Jahre Anzeigen von Tierschützern und Besuche vom Veterinäramt
Weil der Landwirt seine Rinderherde seit Jahren tierquälerisch misshandelte und vernachlässigte (zu wenig Futter, kein Wasser), kam es immer wieder Anzeigen von Tierschützern bei der Polizei und dem Veterinäramt Schweinfurt. Über die Jahre wurde eine erdrückende Menge an Beweismaterial zusammengetragen.
»Das Maß war aber dann übervoll, als im Oktober 2024 eine junge Mutterkuh über Wochen krank und unbehandelt auf der Weide war und abgemagert im Unterstand festlag«, berichtet Tierschützerin Irmgard Lexa, die bei der Verhandlung dabei war. Eine Anwohnerin war mitten in der Nacht von lautem Muhen der Rinder aufgeweckt worden und sah, dass Rinder der Herde über die kranke und stark abgemagerte liegende Kuh liefen. Die Tierfreundin informierte den Landwirt, das Veterinäramt und die Polizei. »Es war schwer zu ertragen, dass das Tier zu Tode getrampelt wird«, sagte die Anwohnerin als Zeugin vor Gericht.
»Kaum ertragbare« Bilder im Gerichtssaal: Mutterkuh in tagelangem Todeskampf
Im Gerichtssaal wurden Bilder von der Weide und aus dem Unterstand der Rinder gezeigt, die kaum ertragbar gewesen seien, schreibt der Journalist Oliver Schikora vom Schweinfurter Tagblatt, der über die Verhandlung berichtete. »Zu sehen ist im Gerichtssaal des Amtsgerichts eine Mutterkuh im Todeskampf, abgemagert, auf dem Boden liegend, teilweise von Artgenossen getreten. Der Todeskampf dauerte mehrere Tage, bis das Tier von einem Tierarzt erlöst wird.« Auf das abgemagerte Tier war der Rinderhalter schon mehrere Tage zuvor hingewiesen worden. Der angeklagte Landwirt wies alle Vorwürfe von sich. Es sei »infam, was mir hier alles unterstellt wird«.
Amtstierärztin findet deutliche Worte: Kuh »in absolut schlechtem Zustand, wie ich es bisher noch nicht erlebt habe«
Daraufhin fand die Amtstierärztin fand im Zeugenstand deutliche Worte. Seit Jahren besuche das Veterinäramt die Weiden des Rinderhalters regelmäßig. Der schlechte Zustand des Tieres sei ihr schon Tage vorher aufgefallen. Als sie dann zu dem Notfall gerufen wurde, habe sie ein Tier gesehen »in absolut schlechtem Zustand, wie ich es bisher noch nicht erlebt habe«. Dass der Landwirt das Tier knapp zehn Stunden leiden ließ, bis der Tierarzt kam, sei »völlig inakzeptabel« gewesen.
Urteil: 7 Monate Haft ohne Bewährung und 5 Jahre Tierhalteverbot
Die Staatsanwältin forderte aufgrund der erwiesenen Vorwürfe elf Monate Haft sowie ein lebenslanges Tierhalteverbot für Paarhufer.
Nach mehrstündlicher Verhandlung verurteilte das Amtsgericht Schweinfurt den Rinderhalter zu sieben Monate Haft - ohne Bewährung. Die Richterin sagte, eine Bewährungsstrafe komme für den mehrfach vorbestraften Landwirt nicht mehr infrage, zumal das Gericht in vorherigen Fällen »sehr viel Geduld mit Ihnen hatte«. Außerdem wurde ein Tierhalteverbot für Paarhufer über fünf Jahre verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung möglich.
Quelle: Landwirt zu sieben Monaten Haft verurteilt. Schweinfurter Tagblatt, 16.5.2025.