Wertheim: Jagdverbot auf 31 Hektar
Auf 28 Grundstücken im baden-württembergischen Wertheim darf nicht mehr gejagt werden. Die insgesamt 31 Hektar Fläche befinden sich im Eigentum zweier Personen, welche die jagdrechtliche Befriedung beantragt hatten. Das Landratsamt Tauberbischofsheim hat zum 1. April 2020, dem Beginn des Jagdjahres 2020/21, die Jagd untersagt.
Die Flächen, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen und damit automatisch zu einer Jagdgenossenschaft gehören, sind zu einem so genannten befriedeten Bezirk erklärt worden. Nach dem Wildtiermanagementgesetz des Landes Baden-Württemberg ist das Ruhen der Jagd aus ethischen Gründen grundsätzlich möglich.
Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.6.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Es ist nicht mit dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.
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