Zeuge von Tierquälerei: Was können Sie tun?
Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Ob die Tiere der Art entsprechend gehalten werden, wird bei einigen Nutztierarten durch Haltungsverordnungen (z. B. Schweineverordnung) geregelt. Der Begriff »der Art entsprechend« wird allerdings in der Praxis sehr »großzügig ausgelegt« (also nicht im Sinne der Tiere, sondern im Sinne ihrer Ausbeuter).
Tierquälerei - was nun?
1. Versuchen Sie herauszufinden, wem die Tiere gehören und mit dem Besitzer Kontakt aufzunehmen.
Versuchen Sie, das Gewissen zu erreichen - schließlich wollen Sie in erster Linie den Tieren helfen und nicht den Leuten schaden. Vielleicht sind die Tierhalter überfordert und brauchen Hilfe? Wenn Lebensgefahr für das Tier besteht, rufen Sie sofort die Polizei!
2. Zeigt sich der Tierhalter uneinsichtig, wenden Sie sich an das Veterinäramt (meist Teil des Landratsamtes).
Dokumentieren Sie den Tatbestand möglichst genau mit Fotos, Filmaufnahmen, Zeugenaussagen. Denn in Fällen von Tierquälerei werden Tatbestände oft schnell vertuscht oder geleugnet. Wichtig: Geben Sie Beweismaterial nie ohne Kopie aus der Hand!
3. Sprechen Sie parallel dazu mit der Polizei und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige wegen Tierquälerei.
Berufen Sie sich auf 2 des Tierschutzgesetzes, nach dem der Tierhalter verpflichtet ist, die Tiere der Art entsprechend zu versorgen. Zeigen Sie auch der Polizei Ihre Fotos. Jeder hat übrigens das Recht, dass seine Aussage vertraulich (anonym) behandelt wird.
4. Sie können Anzeige gegen den Halter bei der zuständigen Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Dies ist mit keinen Kosten verbunden und dazu brauchen Sie auch keinen Anwalt. Lassen Sie sich ein Aktenzeichen geben und fragen Sie nach, was aus der Anzeige geworden ist.
5. Wenden Sie sich mit Ihren Fotos und Ihrem Bericht an die regionale Presse. Öffentlicher Druck wirkt manchmal Wunder!
Weitere Informationen und Formular, um Tierquälerei an die Tierrechtsorganisation PETA zu melden:
www.tierquaelerei.de
Die Pflichten der Amtstierärzte
Sie haben dem Amtstierarzt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gemeldet und er will nicht aktiv werden? Dazu ist er aber verpflichtet!
Hilfreich ist hierzu ein im Auftrag der hessischen Landestierschutzbeauftragten erstelltes Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Rolf Kemper über Die Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Tierschutz . Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Amtstierärzte »Beschützergaranten« für das Wohl der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzrechts sind und als solche verpflichtet, gegen tierschutzrechtswidrige Handlungen und Zustände einzuschreiten.
Quelle: Rechtsgutachten Die Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Tierschutz im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz , vorgelegt von Rechtsanwalt Rolf Kemper, Berlin, Sept. 2006
http://freiheit-fuer-tiere.de/artikel/zeuge-von-tierquaelerei.html
Tierquälerei bei der Jagd, Bedrohung durch Jäger, Haustier erschossen?
1. Wenn Sie Tierquälereien bei der Jagd beobachten, beim Spaziergang oder auf Ihrem Grundstück durch Jäger bedroht werden oder Ihr Haustier verletzt oder getötet wurde, rufen Sie die Polizei. Erstatten Sie im Bedarfsfall Anzeige wegen Tierquälerei oder Bedrohung. Wenden Sie sich auch an das Ordnungsamt und an die untere Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt).
Wichtig: Sie sollten immer ein Handy mit Fotoapparat dabei haben, am besten auch Zeugen. Geben Sie Beweismaterial nie ohne Kopie aus der Hand!
»pro iure animalis« hat eine Checkliste zusammengestellt, was Sie bei der Begegnung mit Jägern beachten sollten und Informationen, was Jäger dürfen und was nicht:
www.pro-iure-animalis.de/dokumente/flyer_begegnung_www.pdf
2. Schreiben Sie die Redaktionen Ihrer örtlichen Zeitungen an.
Berichten Sie von Ihrer Angst bei Spaziergängen. Schreiben Sie, dass Sie sich an wild lebenden Tieren erfreuen und nicht verstehen können, dass Menschen als Hobby Tiere tot schießen.
Eine gute Möglichkeit ist das Schreiben von Leserbriefen, auch als Reaktion auf entsprechende Artikel. Anregungen finden Sie hier:
www.abschaffung-der-jagd.de/leserbriefe/index.html
3. Sie möchten andere Menschen aufklären?
Verteilen Sie Handzettel oder melden Sie einen Informations-Stand bei der Stadt an.
Material können Sie beim Verlag Das Brennglas auch in größeren Mengen (zum Sonderpreis) gerne bestellen
per mail: info@brennglas.com
Internet-Shop: www.brennglas.com