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Österreich: Grundstückseigentümer klagen vor EGMR |
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Immer mehr Grundeigentümer in Österreich können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. Einige dieser Grundstücksbesitzer klagten bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beriefen sich auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMGR) gegen die Zwangsbejagung. Nachdem der Österreichische Verfassungsgerichtshof Ende Oktober 2017 die Klage abgewiesen hatte, legten zwei Grundstückseigentümer nun Beschwerde vor dem höchsten europäischen Gericht ein. |
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Das Ehepaar Wallner aus Emmersdorf in Niederösterreich hat zusammen mit einem weiteren Grundstückseigentümer den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, weil sie die Jagd, die auf ihrem Grundstück ausgeübt wird, nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Darum klagten die Tierfreunde durch alle Instanzen bis zum österreichischen Verfassungsgerichtshof, um ihr Grundstück von der Jagd freistellen zu lassen. Doch der Verfassungsgerichtshof urteilte, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. Die Wallners besitzen Felder und Streuobstwiesen, auf denen sie Hecken und Biotope für Wildtiere angelegt haben. Neben vielen Vögeln sind Fasane, Feldhasen und Rehe zu beobachten. |
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![]() Familie Wallner aus Emmersdorf in Niederösterreich besitzt Felder mit Hecken und Streuobstwiesen, die an ihren Hausgarten angrenzen. · Bild: Paul Wallner |
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![]() »Es ist quasi unser erweiterter Garten, »Es ist quasi unser erweiterter Garten, den wir mit den Wildtieren teilen«, erklärt Helmut Paul Wallner. »Hier wird das Gras nur zwei Mal pro Jahr gemäht, um unsere tierlichen Gäste so wenig als möglich zu stören. Wir setzen an den Grenzen der Grundstücke Hecken, bzw. lassen auch so manches ‘wilde Eck’, um den Tieren Unterschlupf zu gewähren. So haben wir neben verschiedensten Vögeln auch stets Fasane, Feldhasen und Rehe zu Gast in unserem Hausgarten.« · Bild: Paul Wallner |
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![]() Bild: Paul Wallner |
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![]() Bild: Paul Wallner |
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Nun hoffen die Wallners auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Denn deutsche Grundeigentümer können aufgrund eines Urteils des höchsten europäischen Gerichts von 2012 ihre Flächen seither jagdrechtlich befrieden lassen. |
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Europäischer Gerichtshof:
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Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war bereits 2012 im Falle eines deutschen Grundeigentümers, 2007 im Falle einer luxemburgischen Grundeigentümerin und 1999 im Falle französischer Kläger zu dem Urteil gekommen: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Die Rechtssprechung des EGMR gegen die Zwangsbejagung muss als mittlerweile gefestigt angesehen werden. |
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In Deutschland können Grundeigentümer
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Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stellen
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Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 26.6.2012 wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern: Grundeigentümer können aus ethischen Gründen einen Antrag stellen, dass ihre Flächen jagdrechtlich befriedet werden. |
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Debatte um Zwangsbejagung beschäftigt auch
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die Rechtsphilosophie in Österreich
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Die Debatte um Jagdfreistellungen aus ethischen Gründen beschäftigt in Österreich inzwischen auch die Rechtswissenschaft: So macht Prof. Dr. Eva Maria Maier vom Institut für Rechtsphilosophie an der Universität Wien in ihrem Beitrag im Journal für Rechtspolitik auf das Thema Zwangsbejagung in Österreich und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) im Vergleich zu den Urteilen des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte (EMGR) aufmerksam. |
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Die österreichischen Jagdgesetze sind
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dem deutschen Jagdgesetz sehr ähnlich
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»Für die Wildtiere und die betroffenen Grundstückseigentümer ist zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rasch und zugunsten der Beschwerdeführer entscheidet«, so Dr. Christian Nitmann von der Initiative »Zwangsbejagung ade« Österreich. »Da die österreichischen Landesjagdgesetze dem deutschen Bundesjagdgesetz sehr ähnlich sind, ist es wahrscheinlich, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wie gegen Deutschland ausfallen wird. Eine andere Entscheidung wäre kaum nachvollziehbar.« |
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Informationen:
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