Sachsen

In Sachsen sind uns - bis auf eine Meldung aus dem Jahr 2016 (siehe unten) - bisher keine Anträge von Grundstückseigentümern auf jagdrechtliche Befriedung oder bereits jagdfreie Grundstücke bekannt.

Wenn Sie hier Fälle kennen oder selbst einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung Ihres Grundstückes im Sachsen gestellt haben, freuen wir uns, wenn Sie uns davon berichten!

Bitte schreiben Sie an: info@freiheit-fuer-tiere.de

Drei Familien wollen in Sachsen ihre Grundstücke zur jagdfreien Zone erklären

Die Sächsische Zeitung berichtete am 6.12.2016 über Grundstückseigentümer in Sachsen, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen. Demnach wollten drei Familien ihre Waldstücke zur jagdfreien Zone erklären lassen.

Der zuständige Jagdpächter wurde wegen eines so genannten Schonzeitvergehens bestraft: Im Dorf würden Gerüchte kursieren, dass er einen Hirsch in der Schonzeit geschossen habe. "Er hat eine Geldstrafe erhalten, weil er in der Tat etwas in der Schonzeit geschossen hat", bestätigt eine Vertreterin des Landkreises gegenüber Sächsischen Zeitung.

Tierfreundin Christina Klausch aus Brößnitz gehe die Geldstrafe nicht weit genug, auch weil der Jäger in ihrem Waldstück aktiv ist. Mit ihren zehn Hektar Wald ist sie automatisch Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft. "Ich habe versucht, mein Land zu befrieden", wird die Tierfreundin von der Sächsischen Zeitung zitiert, "aber ich habe ein Jagdverbot in meinem eigenen Wald nicht genehmigt bekommen."

Zwei weitere Brößnitzer Familien, die ebenfalls Wälder in die Jagdgenossenschaft eingebracht haben, hätten das Gleiche probiert, so die Zeitung, jedoch bisher ohne Erfolg. Christina Klausch sieht darin einen klaren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2012 gibt den Grundstückseigentümern Recht. "Die bundesweite Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade setzt sich dafür ein, dass das EGM-Urteil, das mittlerweile im Deutschen Jagdrecht berücksichtigt wurde, noch mehr populär wird", schreibt die Zeitung.

Noch fehle in Sachsen jemand, der als Erster den Kampf gegen die Jäger-Lobby aufnimmt - also jemand, der aus ethischen Gründen ein Jagdverbot auf seinem Grundeigentum beantragt und dies - wenn nötig - auch juristisch durchsetzt. "Aber wer macht den Anfang?", fragt die Sächsische Zeitung.