Niedersachsen: Biotop »Rüm Hart« wird jagdfrei!

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 Die Familie Janssen hat ein Biotop in Niedersachsen erworben, um Lebensraum für wild lebende Tiere zu schaffen.

Die Familie Janssen hat ein Biotop in Niedersachsen erworben, um Lebensraum für wild lebende Tiere zu schaffen.

Die Tier- und Naturfreunde können es nicht mit ihrer ethischen Überzeugung vereinbaren, wenn Jäger hier Tiere tot schießen. · Bild: www.stiftung-rüm-hart.de

Von Julia Brunke, Redaktion »Freiheit für Tiere«

Das Biotop »Rüm Hart« bei Osterholz-Scharmbeck nördlich von Bremen wird jagdfrei! 2017 hatte die Familie Janssen das 1,4 Hektar große Grundstück erworben, um dort Lebensraum für wild lebende Tiere zu schaffen. Die Janssens - Andrea und Dr. Dirk Janssen und ihre erwachsenen Kinder Malte und Bilke - können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger dieses Biotop betreten und dort Jagd auf freilebende Tiere machen. Bereits 2019 stellten die Eigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung des Biotops. Die Janssens mussten einen langen Atem unter Beweis stellen: Ende Februar 2024 kam endlich der erlösenden Bescheid der zuständigen Unteren Jagdbehörde über die jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks.

Eine Insel für Amphibien, Vögel, Hasen und Rehe inmitten einer Agrarwüste

Die wunderschöne Fläche des Biotops »Rüm Hart« besteht aus einer Feuchtwiese, auf der eine auf der Roten Liste stehende Orchideenart vorkommt, sowie einem kleinen Auenwald, durch den sich ein Bach schlängelt.

Hier leben viele verschiedene Amphibienarten. Aber auch für vielen Vögel und Säugetiere bietet diese Fläche einen Rückzugsort. »Dieses Biotop ist praktisch eine bunte Insel innerhalb einer intensiv-landwirtschaftlich geprägten Wüste«, so Dr. Dirk Janssen. »Solche Orte werden als Sprungbretter zum Erhalt der Biodiversität leider immer wichtiger.«

Die 1,4 Hektar Biotop sind Teil des Landschaftsschutzgebiets »Oberlauf des Scharmbecker Baches« mit Auwäldern und Nasswiesen.

Die 1,4 Hektar Biotop sind Teil des Landschaftsschutzgebiets »Oberlauf des Scharmbecker Baches« mit Auwäldern und Nasswiesen.

Bild: www.stiftung-rüm-hart.de

Diese seltene Orchideenart wächst im Biotop »Rüm Hart«: das „fleischfarbene Knabenkraut“.

Diese seltene Orchideenart wächst im Biotop »Rüm Hart«: das „fleischfarbene Knabenkraut“.

Bild: www.stiftung-rüm-hart.de

2017: Die Familie Janssen gründet eine Familienstiftung und erwirbt das Biotop »Rüm Hart«

Die Familie Janssen hat 2017 die Familienstiftung »Rüm Hart« mit dem Satzungszweck »Umwelt- und Tierschutz« gegründet. Ziel ist es, kleine Biotope zu errichten, um die dort vorhandene Artenvielfalt insbesondere vor schädlichen Eingriffen des Menschen zu schützen. »Rüm Hart« ist friesisch und bedeutet »weites Herz«. »Unserer kleinen Familienstiftung liegt der Umwelt- und Tierschutz am Herzen«, erklärt Dr. Dirk Janssen. »Die Naturräume sind bekanntermaßen überall bedroht und auf dem Rückzug. Unser Antrieb ist, dass wir - die jetzt lebenden Menschen - noch etwas ändern und die Biodiversität retten können.«

Als erstes Projekt hat die »Rüm Hart«-Stiftung eine 1,4 Hektar große Teilfläche eines besonders geschützten Biotops nach § 28a NNatG und Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets Oberlauf des Scharmbecker Baches erworben.

Inmitten einer Agarwüste hat die Familie Janssen eine Insel für Amphibien, Vögel, Hasen und Rehe geschaffen.

Inmitten einer Agarwüste hat die Familie Janssen eine Insel für Amphibien, Vögel, Hasen und Rehe geschaffen.

Bild: www.stiftung-rüm-hart.de

Rehe und viele andere Tiere finden im Biotop »Rüm Hart« bei Osterholz-Scharmbeck  einen Rückzugsort.

Rehe und viele andere Tiere finden im Biotop »Rüm Hart« bei Osterholz-Scharmbeck einen Rückzugsort.

Bild: www.stiftung-rüm-hart.de

Jäger stellt Hochsitz mitten im Biotop auf

Kurz nachdem die Familie Janssen das Biotop erworben hatte, stellte ein Jäger einen Hochstand auf dem Grundstück auf und machte von dort aus Jagd auf freilebenden Tiere. »Als offenbar naive Städter waren wir komplett überrascht, dass der Hochstand ohne vorherigen Kontakt einfach auf unserer Fläche aufgestellt wurde«, berichtet Dr. Dirk Janssen. »Ich habe versucht, den Jäger im Rahmen eines Telefonats davon abzubringen, auf unserer Fläche zu jagen. Leider ohne Erfolg.«

2019: Erster Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen

Im Jahr 2019 bemühte sich die Familie Janssen um die jagdrechtliche Befriedung des Biotops »Rüm Hart«. Dr. Janssen beauftragte einen Rechtsanwalt. Die Familie erklärte in einer eidesstattlichen Versicherung mit bestem Wissen und Gewissen, dass sie die Jagd und die damit einhergehende Verletzung, Misshandlung und Tötung von Tieren generell und auf ihrem Grund und Boden ablehnen. Der Rechtsanwalt reichte einen Antrag auf Jagdbefriedung ein. Doch die zuständige Untere Jagdbehörde reagierte nicht auf den Antrag. Doch weil der Hochstand zeitweilig entfernt war, unternahm die Familie zunächst nichts weiter. Als der Hochstand wieder aufgestellt wurde, setzte sich Dr. Dirk Janssen 2022 mit der Initiative Zwangsbejagung ade in Verbindung und holte sich Rat.

2022: Ein neuer Vorstoß für die jagdrechtliche Befriedung

Die Familie Janssen startete einen neuen Vorstoß. Der nun beauftragte Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth aus Hamburg riet zum Verkauf des Grundstücks, das sich im Eigentum der familieneigenen Umweltschutzstiftung »Rüm Hart« befand, an den Vorsitzenden der Stiftung, Dr. Dirk Janssen. Denn das Bundesjagdgesetz beschränkt die jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen auf so genannte »natürliche Personen«. Die Familienstiftung der Janssens gilt jedoch als »juristische Person«. Obwohl es mittlerweile in einigen Bundesländern Rechtsprechung und jagdrechtliche Befriedungen auch zugunsten von Vereinen und Stiftungen gibt, wäre eine Durchsetzung dieses Rechts in Niedersachsen mit einem langjährigen und teuren Instanzenweg verbunden.

Nach Abwicklung des Kaufs stellte der Rechtsanwalt im Juni 2023 einen neuen Befriedungsantrag unter detaillierter Darlegung der ethischen Bewegungsgründe von Dr. Dirk Janssens: »Ich fühlte mich in die Zeit meiner Kriegsdienstverweigerung im Jahr 1988 zurückversetzt. Es ist eine irrwitzige Beweislast­umkehrung, wenn ein jagdablehnender Mensch sich detailliert rechtfertigen muss, während Hobbyjäger für ihren blutigen Freizeitvertreib und dem Erwerb tödlicher Waffen keiner ernsthaften Kontrolle unterliegen.«

2024: Untere Jagdbehörde erlässt Bescheid über jagdrechtliche Befriedung

Dem permanenten Nachdruck des Rechtsanwalts ist es zu verdanken, dass am 29.02.2024 tatsächlich der positive Bescheid über die Befriedung des Grundstücks kam. »Ich war total überrascht, dass dies nun ohne weitere Anhörungen bzw. gar einer nötigen Untätigkeitsklage tatsächlich beschieden wurde - allerdings mit einem großen Wermutstropfen: Die Befriedung erfolgt erst mit Ende des laufenden Jagdpachtvertrages zum 01.04.2026«, erklärt Dr. Janssen.

Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es nicht verhältnismäßig, einem Grundeigentümer, den die Duldung der Jagdausübung auf seinen Grundstücken in ernste Gewissens­not bringt, grundsätzlich eine Fortsetzung der Jagd bis zum Ende des Jagdpachtvertrages zuzumuten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.2020 - 3 C 1/19 - AUR 2020, 420, 422). Eine Durchsetzung dieses Urteils gegenüber der Jagdbehörde wäre allerdings nur per Klage und gegebenenfalls über einen entsprechenden Instanzenweg möglich gewesen. »Ob dies zu einer schnelleren Jagdbefriedung geführt hätte, ist zweifelhaft«, meint Dr. Janssen nach Beratung mit seinem Rechtsanwalt. »Es hätte auf jeden Fall weitere nicht unerhebliche Gelder benötigt, die wir lieber in direkte Naturschutzmaßnahmen als in Gerichtskosten und Behördengebühren investieren möchten. Es bleibt also ein weinendes und ein lachendes Auge: Zum einen müssen wir noch 25 weitere Monate das Töten in dem Biotop ertragen, zum anderen ist es dann aber endgültig damit vorbei. Wir sind unserem Rechtsanwalt und der Initiative Zwangsbejagung ade für die Unterstützung sehr dankbar!«

Ab 2026 wird dieses Biotop endlich jagdfrei!

Ab 2026 wird dieses Biotop endlich jagdfrei!

Bild: www.stiftung-rüm-hart.de

Informationen

Rüm Hart - Rechtsfähige gemeinnützige Stiftung
Sandheide 41
21149 Hamburg
Tel. 0170 485 61 55
info@stiftung-ruem-hart.de
www.stiftung-rüm-hart.de

Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 26.06.2012 im Verfahren Herrmann gegen Bundesrepublik Deutschland eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.

Damit folgte der Europäische Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich (EGMR-Urteil vom 29. April 1999) und Luxemburg (EGMR-Urteil vom 10.07.2007) betrafen.

Die Deutsche Bundesregierung, der Jagdverband und weitere beteiligte Verbände hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sämtliche erdenklichen Allgemeinbelange (Pflicht zur Hege, die die Erhaltung eines artenreichen gesunden Wildbestandes, die Verhütung von durch wild lebende Tiere
verursachten Schäden, ...) vorgetragen. Das höchste europäische Gericht hat diese Belange allesamt gewürdigt und ist dennoch zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen.

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.06.2012 wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Grundeigentümer, die ihr Grundstück jagdrechtlich befrieden wollen, können einen Antrag bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt) stellen und sich auf eine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen bzw. aus Gewissensgründen berufen.

Leider hat der Gesetzgeber das Antragsverfahren sehr aufwändig gestaltet - offenbar mit dem Ziel, Grundstücksbesitzer abzuschrecken. Daher macht es Sinn, sich vorher gut zu informieren und wenn nötig einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten.

»Keine Jagd auf meinem Grundstück!« - Die rechtliche Grundlage

Generell unterliegen alle Flächen in Deutschland dem Jagdrecht. Jäger haben also grundsätzlich das Recht, überall außerhalb geschlossener Ortschaften die Jagd auszuüben. Alle Grundstücke im Außenbereich sind in einer Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen, welche die Flächen an Jäger verpachtet. Dies bedeutet, dass Jäger auf privaten Grundstücken, die Teil einer Jagdgenossenschaft sind, die Jagd ausüben dürfen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Am 6.12.2013 ist der § 6a Bundesjagdgesetz »Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen« in Kraft getreten.

Der Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die im Außenbereich liegen und Teil einer Jagdgenossenschaft sind, können einen »Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen« bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt) stellen. Dazu benötigen Sie auf jeden Fall die Flurnummern. Sie müssen den Antrag immer für alle in Ihrem Besitz stehenden Grundstücke stellen.

Die Ablehnung der Jagd sollten Sie ausschließlich mit ethischen Motiven begründen und Ihren Gewissenskonflikt darlegen:

• Sie lehnen aus ethischen Gründen generell das Töten von Tieren ab (Vegetarier/Veganer).

• Sie können es nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf Ihrem Grundstück Wildtiere tot schießen und Sie Ihr Grundstück dafür gegen Ihren Willen und gegen Ihre ethische Überzeugung zur Verfügung stellen müssen.

• Sie lehnen aus Gründen des ethischen Tierschutzes und der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ab, wildlebende Tiere zu jagen und hierbei durch Duldung der Jagd auf den eigenen Grundstücken mitzuwirken. Sie berufen sich auf das Tierschutzgesetz: »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« (§ 1 TierSchG) Die Hobbyjagd ist in Ihren Augen kein vernünftiger Grund.

Helfen Sie mit!

Viele Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihrem Grund und Boden nicht länger dulden wollen, kommen erst durch die Hilfe eines Rechtsanwalts zum Ziel. Da dies für den einzelnen Tierfreund, der sein Grundstück jagdfrei stellen möchte, hohe Kosten bedeuten kann, können Sie mit einer Spende unterstützen. Je mehr Grundstücke in einem Bundesland bereits jagdfrei gestellt wurden, desto leichter wird es für weitere Grundstückseigentümer, die ebenfalls den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stellen. So können in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere geschaffen werden.

Helfen Sie mit!

Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen?

Spendenkonto:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
IBAN: DE61 4306 0967 6008 6395 00
Verwendungszweck: Zwangsbejagung ade

online spenden

Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende steuerlich absetzbar.

Informationen: www.zwangsbejagung-ade.de

Erscheint Mitte Mai: FREIHEIT FÜR TIERE 3/2024

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Artikelnummer: 3/2024

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FREIHEIT FÜR TIERE 2/2024

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Artikelnummer: 2/2024

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Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer

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Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

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»Wild und frei« ist mit atemberaubenden schwarz-weiß-Fotografien eine Ode an die Wildnis. Tom D. Jones ist ein begnadeter »fine art«-Fotograf und zeigt Wildtiere wie Elefanten, Giraffen, Nashörner, Gorillas oder Löwen aus nächster Nähe. »Für mich dreht sich alles um die Freiheit des Tieres«, erklärt er. Deshalb gibt es in den Aufnahmen dieses Buches kein einziges Tier, das gefüttert wird, in einem privaten Reservat lebt oder in irgendeiner anderen Form von Gefangenschaft gehalten wird. Das Ergebnis sind Aufnahmen, welche unter die Haut gehen. weiter

Mary McCartneys veganes Promi-Kochbuch: 60 Rezepte mit Stars von Cameron Diaz, und Woody Harrelson bis Ringo Star und Papa Paul

Mit ihrem neuen Buch »Feeding Creativity« verbindet Mary McCartney ihre beiden großen Leidenschaften: Fotografie und Kochen. Jedes der 60 veganen Rezepte hat sie mit Stars gekocht und sie beim Kochen und Essen fotografiert: Schauspielerinnen und Schauspieler wie Cameron Diaz, Kate Blanchett, Drew Barrymore, Woody Harrelson, Stanley Tucci und David Oyelowo, Musikerinnen und Musiker von Nile Rodgers oder bis Ringo Star und Papa Paul, Künstlerinnen und Künstler wie David Hockney und Jeff Koons oder Primaballerina Francesca Hayward. weiter

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Wie entstand die Idee zu dem Kochbuch?


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Zum Interview mit Mary McCartney

Metzger gegen Tiermord

Metzger gegen Tiermord? Das scheint ein Widerspruch in sich zu sein. Was aber, wenn gelernte Metzger dem Tiertöten abschwören und Veganer werden?

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FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Peter Hübner, einem ehemaligen Fleischer. Peter Hübner ist Pressesprecher und zweiter Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins »Metzger gegen Tiermord« e.V.

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Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Jäger verurteilt, weil er Hündin erschoss

Der Fall sorgte für Aufsehen über Bayern hinaus: Ein 77-jähriger Hobbyjäger erschoss im Juli 2022 die Hündin Mara von Urlaubern aus Österreich, die eine Kanutour auf dem Main machten - angeblich, weil sie »gewildert« hätte. Am 20. November 2023 verurteilte das Amtsgericht Haßfurt den Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro (140 Tagessätzen zu je 40 Euro). Zudem wurde das bei der Tat benutzte Kleinkalibergewehr eingezogen. Dem Urteil zufolge war der angeklagte Hobbyjäger nicht berechtigt, die Hündin zu erschießen. Hinweise darauf, dass die Hündin gewildert hatte, hätten sich nicht ergeben. weiter

STADTNATUR - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen

»Land« = blühende Landschaften und Artenvielfalt, »Stadt« = Beton und Ödnis? Eine Vorstellung, die längst so nicht mehr gilt. Der bekannte Zoologe, Ökologe und Bestseller-Autor Prof. Dr. Josef H. Reichholf unternimmt in seinem neuen Buch »Stadtnatur - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen« einen Streifzug durch die vielfältigen Ökosysteme des urbanen Raums. Ob Wildschweine, Füchse und Nachtigallen in Berlin, Wanderfalken in Köln oder eine bunte Vogelwelt und Rehe im Englischen Garten in München: viele Wildtiere haben den Lebensraum Stadt längst für sich entdeckt. Inzwischen sind unsere großen Städte sogar Inseln der Artenvielfalt geworden, die sogar mit den besten Naturschutzgebieten mithalten können.
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Prof. Dr. Josef H. Reichholf: »Unsere Städte zeigen: Ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur ist möglich«

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Josef H. Reichholf über sein neues Buch »Stadtnatur«, über Großstädte als Rettungsinseln der Artenvielfalt und darüber, was geschehen müsste, damit die Artenvielfalt auf den Fluren und in den Wäldern wieder zunimmt. weiter

Die dunkle Seite der Milch: Das Leid der Kälbchen

Die Milchindustrie gaukelt uns in der Werbung gerne vor, dass Kühe ein glückliches Leben auf grünen Weiden führen. Wie sieht die Realität aus? Milchkühe müssen ihr Leben in den meisten Fällen ganzjährig im Stall verbringen - zum Teil sogar immer noch in besonders tierquälerischer Anbindehaltung. So hält nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere in Anbindehaltung. Damit die Kühe immer Milch geben, werden sie jedes Jahr künstlich befruchtet. Die neugeborenen Kälber werden ihren Müttern kurz nach der Geburt weggenommen. Die Milch, welche die Natur für die Kälbchen bestimmt hat, wird maschinell abgepumpt, industriell verarbeitet und im Supermarkt verkauft. Was passiert dann eigentlich mit den Kälbern? weiter

Vegan vom Grill

»Was essen Veganer, wenn gegrillt wird?« Diese Frage wurde der britischen Köchin Katy Beskow während ihrer bisher fünfzehn Jahre als Veganerin unzählige Male gestellt. Die Antwort: »Wenn ihr euch von der Idee verabschiedet, dass Grillen und Fleisch (oder Fertiggerichte aus Fleisch­alternativen) untrennbar zusammengehören, steht euch eine neue Welt offen.« In ihrem neuen Kochbuch »Vegan vom Grill« zeigt Katy Beskow mit 70 kreativen und unkomplizierten Rezepten, dass fleischfrei Gegrilltes hervorragend schmeckt - nicht nur im Sommer, sondern das ganze Jahr über! Dazu zeigt Katy zahlreiche Tipps und Tricks - damit die Grillparty auch bei blutigen Grill-Anfängerinnen und -Anfängern gelingt. Ob Hauptgericht oder Dessert: »Vegan vom Grill« animiert, den Grill dieses Jahr richtig zum Einsatz kommen zu lassen!
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Urteil BVerwG: Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen

Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur »natürliche Personen« das Ruhen der Jagd beantragen. Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 »Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken« die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715) weiter

Hannes Jaenicke: »Seit 30 Jahren wird das Tierschutzgesetz wissentlich gebrochen«

»Die Milch macht's«, »Milch macht müde Männer munter«, »Fleisch ist ein Stück Lebenskraft« - wir alle sind mit diesen Werbe-Slogans aufgewachsen. In seinem investigativen Enthüllungsbuch »Die große Sauerei« deckt Hannes Jaenicke die dreistesten Industrie- und Werbelügen auf und erklärt, was Verbraucherinnen und Verbraucher über Fleisch, Milchprodukte und Eier unbedingt wissen sollten, um vor dem Kauf und Verzehr die richtige Entscheidung zu treffen. weiter

FREIHEIT FÜR TIERE-Interview mit Hannes Jaenicke

»Die einzige Antwort auf diese Art der Massentierhaltung ist der Verzicht auf ihre Produkte «
FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem Schauspieler und bekannten Umweltschützer Hannes Jaenicke über die Recherchen zu seinem neuen Buch, warum er vor 40 Jahren zum Vegetarier wurde, warum er Hafermilch trinkt, über das Problem, dass immer noch zu viele Menschen schlecht informiert sind und was dagegen zu tun ist. weiter

Ein Jäger steigt aus

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Vor 14 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein Buch geschrieben: »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«. weiter

Interview: Ein Jäger steigt aus

Mit 16 machte er den Jagdschein, 37 Jahre lang ging er auf die Jagd. Dann hörte er von einem Tag auf den anderen mit dem Tiere töten auf. Freiheit für Tiere sprach mit dem Veterinär Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer über seine Erfahrungen und die Gründe, warum er mit der Hobbyjagd Schluss gemacht hat. weiter

Die Vermessung der Ernährung

Haben Sie sich schon einmal überlegt, welche Auswirkung unsere Ernährung, also das, was wir jeden Tag essen, auf die Gesundheit, auf Tiere und Natur, auf Böden und Grundwasser, auf die Artenvielfalt, auf die Regenwälder, auf Menschen in den ärmeren Ländern und auf das Klima hat? Sollten wir vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Umwelt- und Klimakatastrophe, welche unser aller Lebensgrundlagen bedroht, nicht viel mehr über diese Zusammenhänge wissen? weiter

Vermessung der Ernährung: Interview mit Jan Wirsam

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Jan Wirsam, wie das Buch Die Vermessung der Ernährung mit Prof. Dr. Claus Leitzmann entstand, aus welchen Gründen die Wissenschaftler mit einigen Kollegen die Forschung über pflanzliche Ernährung so engagiert vorantreiben und warum in Deutschland mehr Hülsenfrüchte wie Linsen, Erbsen, Bohnen, Lupinen und Soja angebaut werden sollten. weiter

Neues Buch von Prof. Reichholf: Stadt, Land, Fuchs

»Unsere Säugetiere verdienen mehr Beachtung; viel mehr, als ihnen gegenwärtig zuteil wird«, ist Prof. Dr. Josef H. Reichholf überzeugt. Sie brauchen neue Freunde! Solche zu gewinnen, ist das Hauptanliegen seines neuesten Buches »Stadt, Land, Fuchs: Das Leben der heimischen Säugetiere«. weiter

Interview mit Prof. Josef H. Reichholf

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem renommierten Zoologen über Wildtiere, Jäger, Massentierhaltung und was jeder Einzelne für wild lebende Tiere tun kann. weiter

Das Leid der Stuten für Schweinefleisch

Bisher kannte man die grausamen Stutenblut-Farmen in Argentininen, Urugay und China: Schwangeren Pferden wird dort literweise Blut abgezapft und an die Pharmaindustrie verkauft. Die Hormone der Stuten werden in der industriellen Schweinemast eingesetzt, um die Trächtigkeit der Sauen zu erhöhen und zu synchronisieren. Nachdem immer wieder über die grausamen Blutfarmen in Südamerika berichtet wurde, stoppten einige Pharmakonzerne den Import aus diesen Ländern - und wichen auf Islandponys aus. weiter

Mehr Freiheit für Pferde

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Und er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch was bedeutet dies für die heutige Pferdehaltung? weiter

Grausame Tierquälerei für Grana Padano-Käse

Die italienische Tierschutzorganisation Essere Animali dokumentierte in Milchviehbetrieben, die Grana Padano herstellen, schockierende Lebensbedingungen für Kühe und Kälber. Auch Gewalt durch Arbeiter gegenüber Tieren wurde dokumentiert. Grana Padano gehört neben Parmesan und Mozzarella zu den bekanntesten Käsesorten Italiens und ist der weltweit am meisten konsumierte Käse. weiter