Österreich: Grundstückseigentümer klagen vor EGMR

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Keine Jagd auf meinem Grundstück:

Österreichische Grundeigentümer klagen vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Von Julia Brunke, Redaktion FREIHEIT FÜR TIERE

In Österreich sind Eigentümer von Grundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften - wie in Deutschland - automatisch Mitglieder der örtlichen Jagdgenossenschaft.
Die Jagdgenossenschaft ist zur Ausübung der Jagd auf dem Genossenschaftsjagdgebiet (Genossenschaftsjagd) befugt. Immer mehr Grundeigentümer in Österreich können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. Einige dieser Grundstücksbesitzer erhoben durch alle Instanzen Beschwerde bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beriefen sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Zwangsbejagung. Doch der Österreichische Verfassungsgerichtshof kam im Oktober 2017 zu dem Urteil, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. (VfGH, Urteil vom 10.10.2017, E 2446/2015 ua) Daraufhin legten mehrere Grundstückseigentümer Beschwerde vor dem höchsten europäischen Gericht ein. Dort kommt nun offenbar Bewegung in die Sache.

Immer mehr Grundeigentümer in Österreich

Immer mehr Grundeigentümer in Österreich

können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. · Bild: RespekTiere e.V.

Ganz Österreich ist abseits der Siedlungsgebiete ein Jagdrevier. So wird die Jagd auch auf privaten Wald- und Wiesengrundstücken ausgeübt auch gegen den Willen und die ethische Überzeugung des Eigentümers. Doch die Zwangsbejagung verstößt gegen die Menschenrechte, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland. Vorausgegangen waren ähnliche Urteile 1999 gegen Frankreich (Chassagnou and Others v. France, nos. 25088/94 and 2 others, 29.4.1999) und 2007 gegen Luxemburg (Schneider v. Luxemburg, No. 2113/04, 10.7.2007).

Familie Scherhaufer lehnt das Töten von Tieren ab,

Familie Scherhaufer lehnt das Töten von Tieren ab,

erst recht auf dem eigenen Grund und Boden. · Bilder: Werner Scherhaufer

Tierschützer und Veganer möchten die Jagd auf ihrer 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche nicht länger hinnehmen

Familie Scherhaufer aus St. Aegidi in Oberösterreich stellte 2015 einen Antrag auf Jagdfreistellung ihres 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Schärding. Werner Scherhaufer und seine Familie lehnen das Töten von Tieren ab. »Ich bin aus ethischen Gründen Veganer, weil für mein Essen kein Tier sterben soll. Aus diesem Grund bin ich auch gegen die Jagd«, erklärt der Tierfreund. »Auf meinem Grundstück soll kein Tier von einem Jäger erschossen werden. Daher will ich, dass mein Grundstück jagdfrei gestellt wird.«

Anfang September 2016 wurde Familie Scherhaufer ein Bescheid mit der Ablehnung der Jagdfreistellung zugestellt. Dies wollten die Grundstückseigentümer nicht hinnehmen und erhoben Beschwerde durch alle innerstaatlichen Instanzen unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nachdem auch der Österreichische Verfassungsgerichtshof die Jagdfreistellung ablehnte, brachten die Grundstückseigentümer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

»Keine Jagd auf meinem Grundstück«:

»Keine Jagd auf meinem Grundstück«:

Familie Scherhaufer möchte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erreichen, dass Jäger auf ihrer 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche keine Tiere mehr tot schießen dürfen.

Tierfreunde fordern Jagdverbot auf ihren 3 Hektar Waldgrundstück

Auch die Tierfreunde und Vegetarier Josef Greiner und seine Partnerin Eleonore Fischer aus Engelhartszell in Oberösterreich wollen seit vielen Jahren die Jagd auf ihrem drei Hektar großen Waldgrundstück in den steilen Hängen des Donautals verbieten lassen. Die beiden lehnen die Jagd aus ethischen Gründen grundsätzlich ab.

Josef Greiner und Eleonore Fischer

Josef Greiner und Eleonore Fischer

haben in ihrem Wald an den steilen Hängen des Donautals einen wertvollen Lebensraum für Wildtiere geschaffen. Die Jagd lehnen die Tierfreunde und überzeugten Vegetarier aus ethischen Gründen ab. · Bild: Josef Greiner

Josef Greiner bewirtschaftet seinen Wald seit den 1980er Jahren ökologisch. »Unser Wald soll ein gesunder, standortgerechter Mischwald werden, in dem auch viele Arten wachsen dürfen, die wirtschaftlich nicht ertragreich sind; auch alte, abgestorbene Bäume - nach dem Motto: Es gibt nichts Lebendigeres als Totholz.« Viel habe er in den letzten Jahren aus den Büchern des deutschen Försters Peter Wohlleben gelernt: Wie wichtig etwa das Bodenleben ist, das ökologische Zusammenspiel von Pilzen, Pflanzen und Tieren. Es ist schön, zu verfolgen, wie nach dem etappenweisen Schlägern eines Monokulturstreifens sich wieder die Vielfalt ausbreitet und nachwächst.

Weiter erklärt Josef Greiner: »Das Argument, das von der Jägerschaft immer wieder gebracht wird, man müsse die Wildtiere dezimieren, damit die Pflanzen nicht angebissen werden und der natürliche Wald wieder aufkommt, hat einen Haken: Das Problem entsteht eigentlich dadurch, dass die Tiere gefüttert werden im Winter und dass dadurch ein weit höherer Bestand ist, als er sich in einem natürlichen Gleichgewicht einpendeln würde.« Außerdem würden Beutegreifer wie Füchse und Luchse von Jägern abgeschossen.

»Die Jagdfreistellung ist mir ein großes Anliegen«, so der Waldbesitzer. »Wir Menschen sollten aufhören, uns als Herren über die Natur aufzuspielen, uns als Teil von ihr empfinden und den Tieren und Pflanzen als Mitlebewesen begegnen.«

Nachdem die zuständigen Behörden den Antrag auf Jagdfreistellung abgelehnt hatten, erhoben Josef Greiner und Eleonore Fischer Beschwerde durch alle innerstaatlichen Instanzen bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Nun ist auch ihre Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

»Wir Menschen sollten aufhören,

»Wir Menschen sollten aufhören,

uns als Herren über die Natur aufzuspielen, uns als Teil von ihr empfinden und den Tieren und Pflanzen als Mitlebewesen begegnen.« · Bild: Josef Greiner

Direkt an der Grenze zum Grundstück hat ein Jäger

Direkt an der Grenze zum Grundstück hat ein Jäger

einen Hochsitz mit Schussrichtung auf das Grundstück der Tierfreunde errichtet. · Bild: Josef Greiner

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Wurden grundlegende Menschenrechte verletzt?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte richtete spezifizierende Fragen an die Beschwerdeführer:
- Gab es eine Verletzung bei der friedlichen Nutzung des Eigentums im Sinne von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums)?
- Gab es eine Verletzung der Gewissensfreiheit der Antragsteller im Sinne von Artikel 9 (1) der Europäischen Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)?
- Sind die Österreichischen Jagdvereinigungen »Vereinigungen« im Sinne von Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Vereinigungsfreiheit)?

Der Anwalt der Beschwerdeführer, RA Mag. Stefan Traxler, richtete seine Antworten Ende April 2021 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Verletzung des Eigentumrechts

Die friedliche Nutzung des Eigentums sei im Sinne von Artikel 1 verletzt worden. »Die Antragsteller sind Jagdgegner aus ethischen Gründen. Die Antragssteller sind überzeugt, dass sie die Jagd auf ihrem Eigentum aus Gründen des Tierschutzes nicht tolerieren können. Sie sind seit Jahren Vegetarier oder Veganer und können sogar das Töten von Tieren für ihre Ernährung nicht tolerieren«, heißt es in der Antwort an das europäische Höchstgericht für Menschenrechte.
Die Einschränkung der Eigentumsrechte sei nicht im Sinne allgemeiner, öffentlicher Interessen notwendig. Die Verletzung fundamentaler Eigentumsrechte sei auch nicht verhältnismäßig.

Die Antragsteller hätten nach dem Österreichischen Jagdrecht keine Möglichkeit, die Jagd auf ihrem eigenen Land zu verhindern. Die Möglichkeit der Einzäunung der Waldgrundstücke, die das Österreichische Jagdgesetz vorsehe, um die Jagd auf dem eigenen Land auszuschließen, sei nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern würde auch Wildtiere davon abhalten, sich im Sinne eines ökologischen Gleichgewichts frei zu bewegen.

Die Jagd - in Österreich hauptsächlich in Form von Hobbyjagd - sei nicht im öffentlichen Interesse, weil sie nicht geeignet oder notwendig sei, um Wildschäden zu verhindern. Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft durch bestimmte Wildarten würden im Gegenteil oft erst durch die intensive Jagd verursacht. Namhafte Biologen und Zoologen weisen darauf hin, dass sich die Natur in unbejagten Gebieten selbst reguliere. Und: Hoher Jagddruck erzeuge Überpopulationen bei bestimmten Wildtierarten, statt sie in irgendeiner Weise zu regulieren.

Zudem sei die angeführte »Regulation« durch die Jagd kein Menschenrecht. Der Eingriff in die Grundrechte sei daher nicht geeignet, den beabsichtigten Zweck der Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts als nationales wirtschaftliches Interesse zu erreichen oder zumindest zu fördern.

Insbesondere lege diese Einschränkung der Eigentumsrechte den Antragstellern eine unverhältnismäßige individuelle Belastung auf, analog zu vorangegangenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Verletzung der Gewissensfreiheit

Auch die Gewissensfreiheit der Antragsteller sei verletzt worden im Sinne von Artikel 9 (1) der Menschenrechtskonvention. Die Antragsteller seien Jagdgegner aus ethischen Gründen und überzeugt, dass sie die Jagd auf ihrem Eigentum aus Gründen des Tierschutzes nicht tolerieren können.

Dadurch entstehe für die Antragsteller ein Gewissenskonflikt: Entweder sie bleiben ihren Überzeugungen treu und treten gegen die Jagd auf ihrem Eigentum ein oder sie tolerieren die Jagd, was nicht mit ihrem Gewissen vereinbar ist, was in einer demokratischen Gesellschaft unakzeptabel und unzumutbar sei.

Verletzung der Vereinigungsfreiheit

Auch die Vereinigungsfreiheit der Antragsteller, also die Freiheit selbst zu entscheiden, ob sie einer Vereinigung (Jagdgenossenschaft) angehören wollen oder nicht, sei im Sinne von Artikel 11 (1) der Menschenrechtskonvention verletzt worden.

Denn Vereinigungsfreiheit müsse notwendiger Weise heißen, dass jedes Individuum frei ist, einer Vereinigung der eigenen Wahl beizutreten, bedeute aber ebenso das Recht, nicht gezwungen zu werden, einer Vereinigung anzugehören.

Dementsprechend sei die Vereinigungsfreiheit substantiell verletzt, wenn Grundeigentümer gezwungen werden, einer Jagdvereinigung anzugehören.

Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verstößt laut der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

2012 stellte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle eines deutschen Klägers in seinem Urteil der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07) eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstückseigentümern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.

Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen:

Im Jahr 2007 entschied die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle einer luxemburgischen Klägerin einstimmig mit 7:0 Richterstimmen erneut, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, dass die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen ausgeübt wird.

1999 stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle französischer Kläger mit 16:1 Richterstimmen fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. In unserem Nachbarland Frankreich ist es daher möglich, dass Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze Schilder aufstellen: »Privateigentum - Jagen verboten«.

Hoffnung auf baldiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Die österreichischen Grundstückseigentümer hoffen nun, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in ihren in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Eigentumsrecht und dem Menschenrecht auf Gewissensfreiheit und Vereinigungsfreiheit bestätigt werden.

Die Tierfreunde können aufgrund ihrer ethischen Überzeugung nicht länger hinnehmen, wenn ihre privaten Grundstücke für die Jagd zur Verfügung stehen müssen. Die Grundstückseigentümer sind seit vielen Jahren aus ethischen Gründen Vegetarier und Veganer und lehnen das Töten von Tieren ab. Darum können sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Ländereien Tiere tot schießen.

Sie hoffen auf ein baldiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und eine entsprechende Änderung der Jagdgesetzgebung, so dass österreichische Grundeigentümer die gleiche Möglichkeit bekommen wie deutsche Grundeigentümer: ihre Grundstücke aus ethischen Gründen jagdrechtlich befrieden zu lassen.

Informationen:

Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich
Dr. Christian Nittmann
Postfach 27
A-1090 Wien
e-mail:
info@zwangsbejagung-ade.at
www.zwangsbejagung-ade.at
www.abschaffung-der-jagd.at

Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 26.06.2012 im Verfahren Herrmann gegen Bundesrepublik Deutschland eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.

Damit folgte der Europäische Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich (EGMR-Urteil vom 29. April 1999) und Luxemburg (EGMR-Urteil vom 10.07.2007) betrafen.

Die Deutsche Bundesregierung, der Jagdverband und weitere beteiligte Verbände hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sämtliche erdenklichen Allgemeinbelange (Pflicht zur Hege, die die Erhaltung eines artenreichen gesunden Wildbestandes, die Verhütung von durch wild lebende Tiere
verursachten Schäden, ...) vorgetragen. Das höchste europäische Gericht hat diese Belange allesamt gewürdigt und ist dennoch zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen.

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.06.2012 wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Grundeigentümer, die ihr Grundstück jagdrechtlich befrieden wollen, können einen Antrag bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt) stellen und sich auf eine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen bzw. aus Gewissensgründen zu berufen.

Leider hat der Gesetzgeber das Antragsverfahren sehr aufwändig gestaltet - offenbar mit dem Ziel, Grundstücksbesitzer abzuschrecken. Daher macht es Sinn, sich vorher gut zu informieren und wenn nötig einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten.

Erscheint Mitte Mai: FREIHEIT FÜR TIERE 3/2024

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Artikelnummer: 3/2024

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FREIHEIT FÜR TIERE 1/2024

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Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer

Wussten Sie, dass Hobbyjäger an der deutschen Nordseeküste und auf den Nordseeinseln jedes Jahr Hunderte Robben und Robbenbabys erschießen? Und das, obwohl laut EU-FFH-Richtlinie die Jagd auf Seehunde streng verboten ist? Denn die geschützten Seehunde unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Sie haben zwar ganzjährig Schonzeit, doch »Seehundjäger« in Schleswig-Holstein und »Wattenjagdaufseher« in Niedersachsen sind befugt, sich um gestrandete, verletzte, verlassene und kranke Robben zu »kümmern«. weiter

Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

Wichtig: Lassen Sie Wiesen und Stauden über den Winter bis in den Mai hinein stehen. Viele Insekten nutzen hohle Stängel als Winterquartier, darunter viele Wildbienenarten. An Stängeln und Gräsern verbergen sich Eier, Raupen und Puppen von Schmetterlingen. Die Samenstände bieten Vögeln Nahrung. · Bild: Freiheit für Tiere

Was hat unser Garten mit Tierschutz und Artenvielfalt zu tun? Auf den ersten Blick erst einmal nicht so viel. Doch vor dem Hintergrund des dramatischen Artensterbens könnten private Gärten und öffentliche Parks eine bedeutende Rolle spielen, um Inseln der Artenvielfalt zu schaffen. Und erfreulicher Weise erscheinen immer mehr Ratgeber für nachhaltiges und natürliches Gärtnern - als Gegenentwurf zum weltweit fortschreitenden Lebensraumverlust von Tieren und Pflanzen - die zeigen, wie wir auch ohne Vorerfahrung aus unserem Garten ein kleines Paradies schaffen können: für Tiere und Pflanzen, aber auch für uns selbst. weiter

Machen Sie mit bei der EU-Initiative: Stoppt das Schlachten von Pferden!

Arischa

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In der EU werden Jahr für Jahr Millionen Pferde und Ponys geschlachtet, als »Rossfleisch« verkauft oder zu Salami und Hundefutter verarbeitet. Die Europäische Bürgerinitiative »End The Horse Slaughter Age« fordert jetzt ein Gesetz zum Verbot der Schlachtung von Pferden. Helfen Sie mit, die Pferdequälerei zu beenden und unterschreiben Sie die online-Initiative! weiter

55 Hektar im Kreis Dithmarschen endlich jagdfrei!

Rund 55 Hektar Grundstücke mit Wiesen und Feldern im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) sind endlich jagdfrei! Dass eine dermaßen große Fläche offiziell jagdrechtlich befriedet wird, ist bisher wohl einmalig: Es gibt inzwischen mehrere Hundert jagdrechtlich befriedete Grundstücke in Deutschland, doch meist besitzen die Eigentümer nur wenige Hektar. Wohl genau aus diesem Grund machte es die Jagdlobby den Eigentümern der 55 Hektar landwirtschaftlicher Fläche so schwer: Es brauchte zehn Jahre und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, bis das Grundstück von Susanne und Peter Storm* endlich jagdfrei wurde. weiter

WILD UND FREI - Die Schönheit afrikanischer Tiere

»Wild und frei« ist mit atemberaubenden schwarz-weiß-Fotografien eine Ode an die Wildnis. Tom D. Jones ist ein begnadeter »fine art«-Fotograf und zeigt Wildtiere wie Elefanten, Giraffen, Nashörner, Gorillas oder Löwen aus nächster Nähe. »Für mich dreht sich alles um die Freiheit des Tieres«, erklärt er. Deshalb gibt es in den Aufnahmen dieses Buches kein einziges Tier, das gefüttert wird, in einem privaten Reservat lebt oder in irgendeiner anderen Form von Gefangenschaft gehalten wird. Das Ergebnis sind Aufnahmen, welche unter die Haut gehen. weiter

Mary McCartneys veganes Promi-Kochbuch: 60 Rezepte mit Stars von Cameron Diaz, und Woody Harrelson bis Ringo Star und Papa Paul

Mit ihrem neuen Buch »Feeding Creativity« verbindet Mary McCartney ihre beiden großen Leidenschaften: Fotografie und Kochen. Jedes der 60 veganen Rezepte hat sie mit Stars gekocht und sie beim Kochen und Essen fotografiert: Schauspielerinnen und Schauspieler wie Cameron Diaz, Kate Blanchett, Drew Barrymore, Woody Harrelson, Stanley Tucci und David Oyelowo, Musikerinnen und Musiker von Nile Rodgers oder bis Ringo Star und Papa Paul, Künstlerinnen und Künstler wie David Hockney und Jeff Koons oder Primaballerina Francesca Hayward. weiter

Interview mit Mary McCartney: Wie entstand die Idee zu dem veganen Promi-Kochbuch »Feeding Creativity«?

Mit ihrem Kochbuch »Feeding Creativity« möchte Mary McCartney zeigen, wie schnell, einfach, lecker und unkompliziert und einfach das vegane Kochen ist. Damit tritt sie in die Fußstapfen ihrer Mutter Linda McCartney, die ebenfalls Promi-Fotografin war, bereits in den 1970er und 80er Jahren vegetarische Kochbücher veröffentlichte und sich für den Schutz der Tiere einsetzte.


Wie entstand die Idee zu dem Kochbuch?


Mary McCartney: Ich liebe es, Rezepte mit anderen zu teilen. Ich koche schon immer für andere und es ist meine Art, mit jemandem Verbindung aufzunehmen. Aber ich bin nun mal begeisterte Portrait-Fotografin, und so kam eines Tages die Idee für »Feeding Creativity«.
Zum Interview mit Mary McCartney

Metzger gegen Tiermord

Metzger gegen Tiermord? Das scheint ein Widerspruch in sich zu sein. Was aber, wenn gelernte Metzger dem Tiertöten abschwören und Veganer werden?

Im Verein »Metzger gegen Tiermord« haben sich ehemalige Metzger zusammengeschlossen. Aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung sind sie Insider der Branche und klären mit ihrem Fachwissen und ihren Recherchen über Tierrechts­verstöße auf, die normalerweise vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Peter Hübner, einem ehemaligen Fleischer. Peter Hübner ist Pressesprecher und zweiter Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins »Metzger gegen Tiermord« e.V.

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Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Jäger verurteilt, weil er Hündin erschoss

Der Fall sorgte für Aufsehen über Bayern hinaus: Ein 77-jähriger Hobbyjäger erschoss im Juli 2022 die Hündin Mara von Urlaubern aus Österreich, die eine Kanutour auf dem Main machten - angeblich, weil sie »gewildert« hätte. Am 20. November 2023 verurteilte das Amtsgericht Haßfurt den Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro (140 Tagessätzen zu je 40 Euro). Zudem wurde das bei der Tat benutzte Kleinkalibergewehr eingezogen. Dem Urteil zufolge war der angeklagte Hobbyjäger nicht berechtigt, die Hündin zu erschießen. Hinweise darauf, dass die Hündin gewildert hatte, hätten sich nicht ergeben. weiter

STADTNATUR - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen

»Land« = blühende Landschaften und Artenvielfalt, »Stadt« = Beton und Ödnis? Eine Vorstellung, die längst so nicht mehr gilt. Der bekannte Zoologe, Ökologe und Bestseller-Autor Prof. Dr. Josef H. Reichholf unternimmt in seinem neuen Buch »Stadtnatur - Eine neue Heimat für Tiere und Pflanzen« einen Streifzug durch die vielfältigen Ökosysteme des urbanen Raums. Ob Wildschweine, Füchse und Nachtigallen in Berlin, Wanderfalken in Köln oder eine bunte Vogelwelt und Rehe im Englischen Garten in München: viele Wildtiere haben den Lebensraum Stadt längst für sich entdeckt. Inzwischen sind unsere großen Städte sogar Inseln der Artenvielfalt geworden, die sogar mit den besten Naturschutzgebieten mithalten können.
In den Städten finden Tiere und Pflanzen die Biotope, die sie für ihr (Über)Leben brauchen. Hier sind sie weniger Gefahren ausgesetzt als auf dem Land, wo freilebende Tiere gejagt und ihre Lebensräume durch eine industriell betriebene Land- und Forstwirtschaft vernichtet werden...
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Prof. Dr. Josef H. Reichholf: »Unsere Städte zeigen: Ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur ist möglich«

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Josef H. Reichholf über sein neues Buch »Stadtnatur«, über Großstädte als Rettungsinseln der Artenvielfalt und darüber, was geschehen müsste, damit die Artenvielfalt auf den Fluren und in den Wäldern wieder zunimmt. weiter

Die dunkle Seite der Milch: Das Leid der Kälbchen

Die Milchindustrie gaukelt uns in der Werbung gerne vor, dass Kühe ein glückliches Leben auf grünen Weiden führen. Wie sieht die Realität aus? Milchkühe müssen ihr Leben in den meisten Fällen ganzjährig im Stall verbringen - zum Teil sogar immer noch in besonders tierquälerischer Anbindehaltung. So hält nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere in Anbindehaltung. Damit die Kühe immer Milch geben, werden sie jedes Jahr künstlich befruchtet. Die neugeborenen Kälber werden ihren Müttern kurz nach der Geburt weggenommen. Die Milch, welche die Natur für die Kälbchen bestimmt hat, wird maschinell abgepumpt, industriell verarbeitet und im Supermarkt verkauft. Was passiert dann eigentlich mit den Kälbern? weiter

Vegan vom Grill

»Was essen Veganer, wenn gegrillt wird?« Diese Frage wurde der britischen Köchin Katy Beskow während ihrer bisher fünfzehn Jahre als Veganerin unzählige Male gestellt. Die Antwort: »Wenn ihr euch von der Idee verabschiedet, dass Grillen und Fleisch (oder Fertiggerichte aus Fleisch­alternativen) untrennbar zusammengehören, steht euch eine neue Welt offen.« In ihrem neuen Kochbuch »Vegan vom Grill« zeigt Katy Beskow mit 70 kreativen und unkomplizierten Rezepten, dass fleischfrei Gegrilltes hervorragend schmeckt - nicht nur im Sommer, sondern das ganze Jahr über! Dazu zeigt Katy zahlreiche Tipps und Tricks - damit die Grillparty auch bei blutigen Grill-Anfängerinnen und -Anfängern gelingt. Ob Hauptgericht oder Dessert: »Vegan vom Grill« animiert, den Grill dieses Jahr richtig zum Einsatz kommen zu lassen!
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Urteil BVerwG: Auch Vereine und Stiftungen können die jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen aus ethischen Gründen beantragen

Laut § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) dürfen nur »natürliche Personen« das Ruhen der Jagd beantragen. Tier- und Naturschutzvereine oder Stiftungen konnten bisher das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen nicht beantragen. Doch dies ist mit dem entscheidenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) nicht vereinbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München macht in seinem grundlegenden Urteil vom 28.05.2020 »Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken« die Antragstellung auch für juristische Personen wie Vereine, Stiftungen oder GmbHs möglich. (VGH München, 19 B 19.1713 und 19 B 19.1715) weiter

Hannes Jaenicke: »Seit 30 Jahren wird das Tierschutzgesetz wissentlich gebrochen«

»Die Milch macht's«, »Milch macht müde Männer munter«, »Fleisch ist ein Stück Lebenskraft« - wir alle sind mit diesen Werbe-Slogans aufgewachsen. In seinem investigativen Enthüllungsbuch »Die große Sauerei« deckt Hannes Jaenicke die dreistesten Industrie- und Werbelügen auf und erklärt, was Verbraucherinnen und Verbraucher über Fleisch, Milchprodukte und Eier unbedingt wissen sollten, um vor dem Kauf und Verzehr die richtige Entscheidung zu treffen. weiter

FREIHEIT FÜR TIERE-Interview mit Hannes Jaenicke

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Ein Jäger steigt aus

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Vor 14 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein Buch geschrieben: »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«. weiter

Interview: Ein Jäger steigt aus

Mit 16 machte er den Jagdschein, 37 Jahre lang ging er auf die Jagd. Dann hörte er von einem Tag auf den anderen mit dem Tiere töten auf. Freiheit für Tiere sprach mit dem Veterinär Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer über seine Erfahrungen und die Gründe, warum er mit der Hobbyjagd Schluss gemacht hat. weiter

Die Vermessung der Ernährung

Haben Sie sich schon einmal überlegt, welche Auswirkung unsere Ernährung, also das, was wir jeden Tag essen, auf die Gesundheit, auf Tiere und Natur, auf Böden und Grundwasser, auf die Artenvielfalt, auf die Regenwälder, auf Menschen in den ärmeren Ländern und auf das Klima hat? Sollten wir vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Umwelt- und Klimakatastrophe, welche unser aller Lebensgrundlagen bedroht, nicht viel mehr über diese Zusammenhänge wissen? weiter

Vermessung der Ernährung: Interview mit Jan Wirsam

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit Prof. Dr. Jan Wirsam, wie das Buch Die Vermessung der Ernährung mit Prof. Dr. Claus Leitzmann entstand, aus welchen Gründen die Wissenschaftler mit einigen Kollegen die Forschung über pflanzliche Ernährung so engagiert vorantreiben und warum in Deutschland mehr Hülsenfrüchte wie Linsen, Erbsen, Bohnen, Lupinen und Soja angebaut werden sollten. weiter

Neues Buch von Prof. Reichholf: Stadt, Land, Fuchs

»Unsere Säugetiere verdienen mehr Beachtung; viel mehr, als ihnen gegenwärtig zuteil wird«, ist Prof. Dr. Josef H. Reichholf überzeugt. Sie brauchen neue Freunde! Solche zu gewinnen, ist das Hauptanliegen seines neuesten Buches »Stadt, Land, Fuchs: Das Leben der heimischen Säugetiere«. weiter

Interview mit Prof. Josef H. Reichholf

FREIHEIT FÜR TIERE sprach mit dem renommierten Zoologen über Wildtiere, Jäger, Massentierhaltung und was jeder Einzelne für wild lebende Tiere tun kann. weiter

Das Leid der Stuten für Schweinefleisch

Bisher kannte man die grausamen Stutenblut-Farmen in Argentininen, Urugay und China: Schwangeren Pferden wird dort literweise Blut abgezapft und an die Pharmaindustrie verkauft. Die Hormone der Stuten werden in der industriellen Schweinemast eingesetzt, um die Trächtigkeit der Sauen zu erhöhen und zu synchronisieren. Nachdem immer wieder über die grausamen Blutfarmen in Südamerika berichtet wurde, stoppten einige Pharmakonzerne den Import aus diesen Ländern - und wichen auf Islandponys aus. weiter

Mehr Freiheit für Pferde

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Und er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch was bedeutet dies für die heutige Pferdehaltung? weiter

Grausame Tierquälerei für Grana Padano-Käse

Die italienische Tierschutzorganisation Essere Animali dokumentierte in Milchviehbetrieben, die Grana Padano herstellen, schockierende Lebensbedingungen für Kühe und Kälber. Auch Gewalt durch Arbeiter gegenüber Tieren wurde dokumentiert. Grana Padano gehört neben Parmesan und Mozzarella zu den bekanntesten Käsesorten Italiens und ist der weltweit am meisten konsumierte Käse. weiter