Österreich: Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz mit den Säulen Ökologie und Tierschutz
98 Prozent der Landesfläche Österreichs ist jagdbares Gebiet. Die Jagd wird - wie in Deutschland - fast ausschließlich von Hobbyjägern ausgeübt. Rund 130.000 Jäger gibt es in Österreich, das sind etwa 1,5 Prozent der Bevölkerung. Jedes der neun Bundesländer hat ein eigenes Landesjagdgesetz. So gibt es verschiedene Schonzeiten für dieselben Tierarten, verschiedene Vorschriften zum Aussetzen von Tieren wie Fasanen für die Jagd und verschiedene Regelungen für die Gatterjagd, also die Jagd auf halbzahme Hirsche oder Wildschweine innerhalb einer Umzäunung. Zudem sind zahlreiche Jagdmethoden wie die Baujagd besonders tierquälerisch und alles andere als zeitgemäß.
Deshalb haben sich zahlreiche Organisationen und Fachleute aus Tierschutz, Naturschutz, Artenschutz sowie dem ökologischen Jagdverband zusammengeschlossen, um ein modernes bundeseinheitliches Jagdgesetz, ein Bundesjagdgesetz, zu fordern, das auf den Säulen Ökologie und Tierschutz basiert. Die Wildtiere sollen wesentlich strenger geschützt werden als bisher.
»Die Zeit ist zweifellos reif für eine eingehende Debatte über die vielen Missstände, die es in der Jagd immer noch gibt, und für eine grundlegende Reform des Jagdrechts - im Interesse der Menschen, der Tiere, der Natur und unserer Umwelt«, erklärt Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens. Österreicherinnen und Österreicher können für das Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben.
Die überwiegende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher sieht die Jagd seit Jahren zunehmend kritisch. Zum Einen hat eine moderne und zunehmend urbanisierte Bevölkerung kein Interesse an archaischen Hobbys wie dem Töten von Wildtieren. Zum Anderen hat sich das Verständnis von Tierschutz und ökologischen Zusammenhängen weiterentwickelt.
»Zum größten Teil sind aber sicher die Jäger selbst die Ursache, weil sie jagdliche Tätigkeiten und Wildtier-Aneignungsmethoden praktizieren, für welche die Gesellschaft keinerlei Verständnis aufbringt und die sie schlichtweg ablehnt«, so Prof. Winkelmayer. »Dazu zählen Auswüchse der Jagd, die durch eine Maximierung der Jagdstrecke oder Trophäenstärke gekennzeichnet sind oder bei denen Wildtiere auf eine Weise getötet werden, die im heutigen Wertesystem als verwerflich angesehen wird.«
Hobbyjäger im Notfallmodus
Moderne Jägerinnen und Jäger und allen voran der Ökologische Jagdverband können die Forderungen des Volksbegehrens unterschreiben. Denn Kritik an Gatterjagden, dem Aussetzen von Fasanen zum Abschießen oder die Verwendung von Bleimunition kommt auch aus der Jägerschaft selbst. Für Tierschützerinnen und Tierschützer ist die Reform der Jagdgesetzgebung, die mit dem Volksbegehren angestoßen wird, ein Kompromiss: Sie lehnen das Töten von Tieren als Hobby ab und sind überzeugt, dass die Tiere und die Natur sich selbst regulieren können und keine Jäger brauchen. Den traditionellen Hobbyjägern und -jägerinnen dagegen brennt der Filzhut: Sie fürchten um ihre Privilegien und die Einschränkung der »Jagdfreuden«. »Keine Anfrage von Medien beantworten oder Interviews geben« So hat beispielsweise der Landesjagdverband der Steiermark an seine Mitglieder geschrieben, dass der Dachverband Jagd Österreich krisenerprobte Medienberater an Bord geholt habe. Denn: »Hier sind Profis am Werk, die auf angreifbare Aussagen und Stellungnahmen warten.« An die Mitglieder des Jagdverbands geht der »dringende Hinweis«: »Keine Anfrage von Medien beantworten oder Interviews geben, auch wenn das noch so gut gemeint ist. Hier ist professionelles Krisenmanagement gefragt - jede unüberlegte Aussage kann schaden und das Volksbegehren noch befeuern.« |
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer weiß, wovon er spricht. Der Tierethiker aus Niederösterreich war bis zur Pensionierung praktischer Tierarzt und Amtstierarzt - und seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Er war im Landesjagdverband aktiv und hielt dort Vorträge über Wildbret-Hygiene. Vor 15 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre - er konnte das Töten von Wildtieren nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren. Heute ist Rudolf Winkelmayer Veganer und hat zahlreiche Bücher über Tierethik geschrieben. In seinem aktuellen Buch »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik« wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«.
Die große Mehrheit der Bevölkerung hat kein Verständnis für Gatterjagden auf halbzahme Hirsche. Sie hat kein Verständnis für »Gesellschaftsjagden« und für »Fuchswochen« im Winter, bei denen revierübergreifend Jäger eingeladen werden, um möglichst viele Füchse totzuschießen. Spaziergänger stehen oft fassungslos da, wenn die Jäger feierlich »Strecke legen« und 30, 40, 50 oder mehr zerschossene Tiere in Reih und Glied aufreihen. Immer wieder geraten auch Erholungssuchende in Treibjagden und erleiden einen Schock fürs Leben, wenn plötzlich um sie herum scharf geschossen wird. Immer wieder kommt es vor, dass Mountainbiker und Reiter von Jägern angepöbelt oder gar bedroht werden. Und immer wieder drohen Jäger Hunde-Spaziergängern, den geliebten Vierbeiner zu erschießen. Auf diese Weise werden völlig unbeteiligte und bislang am Tierschutz nicht besonders interessierte Menschen zu Jagdgegnern. Schlagzeilen wie »Jäger erschießt Hund von Urlaubern«, »Jäger verwechselt Pony mit Wildschwein« oder »Kind bei Erntejagd angeschossen« tun ihr Übriges.
Wer steht hinter dem Volksbegehren Für ein Bundesjagdgesetz?
Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz:
»Die Jagd muss gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch und tierschutzgerecht erfolgen«
Die Forderung des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz lautet: »Die Jagd muss den gesamtgesellschaftlichen Interessen dienen und ökologisch-tierschutzgerecht erfolgen. Dem wird die in neun Landesgesetzen unterschiedlich geregelte Jagd nicht gerecht.«
Die österreichischen Landesgesetze erlauben Praktiken, die nicht mehr zeitgemäß sind. Dabei ist der Ausdruck »nicht mehr zeitgemäß« eine harmlose Umschreibung für grobe Verstöße
- gegen den Tierschutz: Abschuss von Elterntieren während der Jungenaufzucht, sodass die Jungen elend verhungern müssen, tierquälerische Jagdmethoden wie die Baujagd, Massenabschuss eigens dafür ausgesetzter Tiere, Abschuss von Hunden und Katzen).
- gegen den Artenschutz: wie Verwendung von toxischer Bleimunition, legaler Abschuss gefährdeter Tierarten.
- gegen den Umweltschutz: Trophäenkult und massiv überfütterte Reh- und Hirschbestände auf Kosten der Wälder.
Diese Praktiken sind auch vielen fortschrittlichen Jägerinnen und Jägern - auch außerhalb des Ökologischen Jagdverbands, der das Volksbegehren mitträgt - zuwider. Das Volksbegehren fordert daher: Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge ein Bundesjagdgesetz erlassen, das die Einhaltung von Grundsätzen von Tierschutz und Ökologie sicherstellt.
Das neue Bundesjagdgesetz soll folgende Grundsätze verwirklichen:
1. Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten
2. Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden
3. Gezüchtete Tiere dürfen nicht für die Jagd ausgesetzt werden
4. Verbot der Tötung von Haustieren (Hunden, Katzen)
5. Jagdbare Tierarten nach ökologischen Kriterien definieren
6. Gefährdete Tierarten sind zu schonen
7. Keine Verwendung von Bleimunition
8. Ökologische Grenzen respektieren
Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten
Problem: Derzeit gilt in mehreren Bundesländern für einige Tierarten (z.B. Füchse, Marder, Iltisse) keine Schonzeit, d.h. sie können das ganze Jahr über getötet werden, selbst dann, wenn sie Junge zu versorgen haben. Junge, die dadurch ihre Mutter verlieren, verhungern qualvoll. Die Bejagung von Vögeln zur Balzzeit stellt auch für die nicht getöteten Tiere eine erhebliche Störung dar und hat negative Auswirkungen auf die Reproduktion.
Lösung: Für alle jagdbaren Tierarten muss jeweils eine Schonzeit gelten, die als Minimum gewährleistet, dass säugende Muttertiere bzw. fütternde Elterntiere nicht getötet werden.
Jegliche Bejagung von Vögeln während der Balzzeit oder des Frühjahrszuges ist zu verbieten.
Erläuterung: Anzustreben sind lange Schonzeiten auch deshalb, weil dadurch das Angsterleben von Wildtieren minimiert wird. (...)
Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden
Problem: Eine Reihe von überkommenen Jagdmethoden wird weiterhin praktiziert, obwohl sie viel Tierleid hervorrufen. Das ist mit dem im Verfassungsrang stehenden Staatsziel Tierschutz nicht vereinbar.
Lösung: Jedenfalls bundesweit zu verbieten sind:
a. Baujagd
b. Fallenjagd
c. Gatterjagd
d. Ausbildung von Jagdhunden und Greifvögeln an lebenden Tieren.
Erläuterung: Für die Tötung eines empfindungsfähigen Wirbeltieres bedarf es nicht nur eines vernünftigen Grundes, sondern die Tötung hat auch so angst- und schmerzfrei wie möglich zu erfolgen. Jede Jagdpraxis, die das nicht garantieren kann, erzeugt unnötiges Tierleid und ist daher abzulehnen.
Gezüchtete Tiere dürfen nicht für die Jagd ausgesetzt werden
Problem: Vor allem Fasane und Stockenten werden noch immer zur Vergrößerung der Jagdstrecke und zum bloßen Abschieß-Zeitvertreib ausgesetzt. (...)
Lösung: Das Aussetzen von Tieren darf nur nach strenger Biodiversitätsbeurteilung zur Populationsaufstockung mit genetisch, epigenetisch und von ihrer Vorerfahrung her geeigneten Individuen erfolgen, wobei - um einen nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten - nicht nur entsprechende Begleitmaßnahmen durchzuführen sind, sondern eine (regionale) Totalschonung dieser Tierart zu verordnen ist, bis ein günstiger Populationszustand erreicht ist.
Erläuterung: Das Ziel ist nicht die Begünstigung einzelner jagdlich interessanter Tierarten, sondern die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes bzw. einer höheren Biodiversität.
Verbot der Tötung von Haustieren (Hunden, Katzen)
Problem: Derzeit sind Jäger*innen in manchen Bundesländern berechtigt, Hunde und Katzen bereits in wenigen hundert Meter Entfernung vom nächsten Wohnhaus zu töten. Das ist sowohl ein Tierschutzproblem als auch ein soziales Problem. Außerdem besteht die Gefahr, dass durch Verwechslung von Wölfen oder Goldschakalen mit Hunden oder von Wildkatzen mit Hauskatzen geschützte Arten getötet werden.
Lösung: Die Berechtigung für Jäger*innen, Hunde und Katzen zu töten, ist zu streichen. Gleichzeitig gilt es natürlich zu verhindern, dass Wildtiere durch unkontrolliert umherstreunende Hunde oder Katzen gestört oder gar getötet werden. Es wären derartige Fälle zu dokumentieren (z.B. durch Handyvideos), anzuzeigen und die Tierhalter*innen erforderlichenfalls zu sanktionieren (vor allem, um Wiederholungsfälle zu vermeiden).
Erläuterung: Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, haben nicht nur einen Eigenwert wie alle anderen empfindungsfähigen Tiere, sondern sind zusätzlich in vielen Fällen auch Familienmitglieder. Ihre Tötung bedeutet daher nicht nur das vorzeitige, gewaltsame Ende ihres Lebens, sondern ruft oft auch große Trauer bei ihren Bezugspersonen hervor.
Für Freigängerkatzen gilt im Tierschutzrecht eine Kastrationsverpflichtung. Herrenlose Katzen sind in Österreich Ziel von Kastrationsprogrammen, Streunerhunde gibt es in Österreich kaum.
Jagdbare Tierarten nach ökologischen Kriterien definieren
Problem: Die Listen an jagdbaren Tierarten sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern auch willkürlich und ökologisch unbegründet. In diesen Listen finden sich viele Tierarten, deren Bejagung unnötig und ungerechtfertigt oder sogar ökologisch schädlich ist.
Lösung: Die jagdbaren Tierarten sind nach klaren Kriterien in drei Managementstufen (Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement) einzuteilen. Als Vorbild hierfür kann die Regelung in § 7 des Jagdgesetzes von Baden-Württemberg dienen. Die ökologische Funktion aller Wildtiere ist anzuerkennen.
Erläuterung: Dort, wo Bejagung aus Gründen des Wald- bzw. Biodiversitätsmanagements erforderlich ist, sind Abschusspläne auf soliden Grundlagen (Wildeinflussmonitoring, Waldbegehungen, Kontrollflächen, Schälschadeninventur, Vegetationsgutachten) zu erstellen, die die Erhaltung und den Schutz der Artenvielfalt im Ökosystem in den Mittelpunkt stellen.
Gefährdete Tierarten sind zu schonen
Problem: Noch immer sind (stark) gefährdete Tierarten Bestandteil der Jagdgesetze. So nahmen z. B. die Bestände des Rebhuhns in Österreich in den letzten 20 Jahren um 75% ab. Dennoch wurden in den letzten vier Jagdsaisonen insgesamt mehr als 9000 Rebhühner erschossen.
Lösung: Tierarten, die in Österreich oder darüber hinaus gefährdet oder von starken Populationsrückgängen betroffen sind, dürfen nicht länger bejagt werden.
Erläuterung: Dazu gehören jedenfalls alle Arten, die als gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht eingestuft sind (z.B. Steppeniltis, Tafelente), die in der BirdLife-Ampelliste in der roten Kategorie stehen (z.B. Rebhuhn, Turteltaube), die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind (z.B. Wildkatze) oder die einen ungünstigen Erhaltungszustand im nationalen Bericht gemäß Art. 17 FFH-RL aufweisen.
Keine Verwendung von Bleimunition
Problem: Jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition vergiftet. Das ist eine Gefahr für die Umwelt (Bodenvergiftung), für Tiere und nicht zuletzt auch für Menschen (Bleiverunreinigung von Wildfleisch). Tiere, die einen Beschuss mit Bleischrot überleben, können anschließend qualvoll an Bleivergiftung sterben. Adler und andere Tiere fallen dem Blei zum Opfer, wenn sie angeschossene Tiere oder Aas verzehren.
Lösung: Vollständiges Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition.
Erläuterung: Nach einer Richtlinie der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten sollte die Bleimunition bis 2017 in allen Lebensräumen durch nicht-toxische Alternativen ersetzt sein. In Österreich bekannten sich der Umweltminister und die Umweltlandesrät*innen schon 2014 zum »Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition«. Dennoch ist bisher nur in Feuchtgebieten die Verwendung von Bleimunition untersagt.
Unterstützen Sie das Volksbegehren Für ein Bundesjagdgesetz
Sie können eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren abgeben, wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Informationen: bundesjagdgesetz.at |
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Jahrgang 1955, war bis zur Pensionierung praktischer Tierarzt, Amtstierarzt und Lebensmittelwissenschaftler. |
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war bis zur Pensionierung praktischer Tierarzt, Amtstierarzt und Lebensmittelwissenschaftler - und seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Bereits mit 16 Jahren machte er die Jagdprüfung. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Auf Jagdreisen in Afrika schoss er Antilopen, Büffel und Leoparden. Er war im Landesjagdverband aktiv und hielt dort Vorträge über Wildbret-Hygiene. Vor 14 Jahren machte Prof. Winkelmayer eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Er hörte nicht nur mit dem Töten von Wildtieren auf, sondern auch mit dem Fleisch essen. Seit einigen Jahren ernährt er sich sogar vegan. Wenn Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer heute in den Wald geht, dann um das Zwitschern der Vögel zu genießen oder um in gesunder Luft zu laufen. Und er weiß, dass den Jägern aus der Gesellschaft inzwischen ein rauer Wind entgegen bläst: Töten zum Spaß und als Freizeitvergnügen ist immer weniger anerkannt. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein neues Buch geschrieben mit dem Titel: »in Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«.