Niedersachsen: Freibrief für Abschuss von Wölfen?

Niedersächsische Wolfsverordnung (NWolfVO):

Verletzung von Internationalem, Europäischem

und Nationalem Tierschutzrecht

Von Dr. Helga Körnig, Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V.

Die Niedersächsische Landesregierung muss etwas ganz falsch verstanden haben, als sie die Wolfsverordnung (NWolfVO)* verabschiedete - einen Freibrief für die Dezimierung der in Niedersachsen lebenden Wolfsrudel. Denn nach internationalem, europäischem und sogar deutschem Bundesrecht ist der Wolf eine streng geschützte Art, die nicht bejagt oder gar in ihrem Bestand gefährdet werden darf.

Wölfe stehen seit Jahren in der EU unter strengstem Schutz.
Doch das Land Niedersachsen setzt Wölfe, die Zäune überwunden haben und bei denen die Gefahr besteht, dass sie erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten , auf geheime Abschusslisten ,
so bezeichnet es der NABU.
Und wenn ein Wolf erschossen wird, der gar nicht als Problemwolf gilt, ist das für die Landesregierung auch kein Problem: Am 11. Februar 2021 wurde statt des zum Abschuss freigegebenen Rüden des Herzlaker Wolfsrudels eine Wölfin erschossen, die nicht als Problemwölfin bekannt war.
Am 26. Februar wurde eine Wölfin des Ebstorfer Rudels erschossen - und nicht der eigentlich gesuchte Rüde GW1027m. Es sei in der Praxis oft unmöglich, das Tier genau zu identifizieren, so Umweltminister Lies.

Wölfe sind eine nach internationalem, europäischem

und deutschen Recht streng geschützte Art

Der Wolf ist nach internationalem Recht gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, nach europäischem Recht auf Grundlage der Berner Konvention und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie FFH und nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Tierart.

Unabhängig von empfohlenen notwendigen und in einigen europäischen Ländern durchaus bewährten Maßnahmen zum Herdenschutz - wie hohe Elektrozäune und die Haltung von Herdenschutzhunden - lässt die Niedersächsische Verordnung nahezu ungeprüft den Abschuss der Wölfe zu.

Durch Tierschützer wurde festgestellt, dass es in 90 % aller Fälle von Schafsverletzungen gar keinen Herdenschutz gab. Dafür stehen aber sogar Gelder der EU zur Verfügung. Dennoch weigern sich die Schäfer, Landwirte und Jäger, für einen ausreichenden Schutz ihrer Herden und anderer Weidetiere zu sorgen. Hier klafft ein großes Defizit. Lieber opfern die Besitzer von Weidetieren ihre Schafe, Pferde und Rinder, als dass sie bereit wären, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Es geht um wirtschaftliche Interessen

Mit Sicherheit dient eine so weitgehende Regelung wie die niedersächsische Verordnung nicht dem Schutz des Wolfes , sondern eher dem Schutz von Jägern, Schäfern und Bauern , die keineswegs zu den aussterbenden und schützenswerten Arten gehören. Hier geht es ausschließlich um wirtschaftliche Interessen, wie auch in 5 der Verordnung ganz offen beschrieben wird. Das aber ist mit dem Schutz des Wolfes nicht gemeint. 5 der Verordnung regelt nicht den Schutz des Wolfes, sondern den Schutz vor dem Wolf.

Für Jäger sind die Wölfe außerdem Konkurrenten. Es wäre ein Leichtes, auf die Hobbyjagd zugunsten der Wölfe zu verzichten, und das Wild den natürlichen Beutegreifern zu überlassen.

Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hat sich in diversen Umfragen für die Erhaltung des im Jahre 2000 wieder in Deutschland eingewanderten Wolfes ausgesprochen.
Die scheuen und sozialen Tiere haben sich infolge von Aufklärungsarbeit und Schonung gut vermehrt und sind bei großen Teilen der Bevölkerung akzeptiert. Sie sind ungefährlich und bei Begegnungen zurückhaltend.

Die niedersächsischen Politiker und Politikerinnen vertreten die Ansichten und finanziellen Interessen einer Minderheit - der Schutz des Wolfes gerät ins Hintertreffen.

Heutzutage geht es um Naturerhaltung, Tier- und Artenschutz sowie die Bewahrung von Vielfalt und Schönheit unseres Lebensraums Erde. Nicht aber um die mutwillige Ausrottung bzw. Dezimierung international geschützter Arten wie den Wolf und um die Durchsetzung partikularer Interessen. Insofern entspricht die VO gerade nicht dem öffentlichen Interesse , wie in 6 NWolfVO behauptet wird.

Immer wieder fordern die Deutschen andere europäische Staaten dazu auf, EU-Recht in nationales Recht umzusetzen. Selbst aber haben wir da vieles nachzuholen. So fehlt besonders im Land Niedersachsen immer noch die Ausweisung von 33 von 385 EU-Naturschutzgebieten gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, die bereits bis 2013 hätte erfolgen müssen. Es drohen hohe Strafen, wenn Deutschland das Ultimatum der EU nun bis Mitte Juni 2021 nicht einhält.

Beschwerde gegen Wolfsverordnung bei EU-Kommission

Der NABU hat Beschwerde gegen die Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Es werden Verstöße der Verordnung gegen den Artenschutz sowie die Ausnahmen der Europäischen Flora-Fauna-Habitatrichtlinie gerügt.

Mit der Wolfsverordnung hat Niedersachsen den Abschuss so genannter Problemwölfe erleichtert. Wölfe werden demnach zu Problemwölfen , wenn sie Zäune überspringen und Rinder und Pferde reißen. Doch in der Verordnung wird davon ausgegangen, dass Pferde und Rinder wehrhaft wären und somit keine wolfs abweisenden Zäune erforderlich wären. Auch weist die Verordnung eine Sonderregelung für den Herdenschutz bei Deichen und anderen Hochwasserschutzmaßnahmen auf. Anstatt wolfsabweisender Zäune sollen hier schlichte Einzäunungen die Wölfe von den Schafen fernhalten.

Mit der nun vorliegenden Wolfsverordnung stellt sich das Land Niedersachsen nicht den Herausforderungen, die mit einer Koexistenz einhergehen, sondern weicht den Schutz des Wolfes massiv auf , so Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen. In der Verordnung werden bundesweite Empfehlungen eines zumutbaren Herdenschutzes weiter nach unten korrigiert. Das wird den Weidetierhaltern nicht helfen, da Wolfsabschüsse keine Nutztierrisse verhindern. Es ist bekannt, dass Abschüsse von Wölfen durch eine Zerstörung der Rudelstruktur in dem betroffenen oder Nachbargebiet sogar erhöhte Nutztierrisse zur Folge haben können.

PETA: Anzeige gegen Abschuss einer Wölfin

Nach der Tötung einer Wölfin am 11. Februar 2021 im Landkreis Cloppenburg hat die Tierrechtsorganisation PETA die Verantwortlichen angezeigt.

Das Land Niedersachsen hatte eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Rüden aus dem Herzlaker Wolfsrudels erteilt, weil das Rudel Schafe gerissen hatte. Die Wölfin sei ohne Erlaubnis getötet worden. Dem Schützen sei sofort die Jagderlaubnis zu entziehen, da er offenbar nicht in der Lage sei, eine Fähe von einem Rüden zu unterscheiden, forderte PETA.

PETA kritisiert Wolfsabschüsse grundsätzlich, weil dadurch ausschließlich die wirtschaftlichen Interessen der Schafhalter geschützt würden. Wölfe sollen nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung sterben, damit Schäfer keine finanziellen Einbußen haben , so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA. Das ist ein höchst unethisches Motiv.

Freiheit für Tiere 2/2023

Artikelnummer: 2/2023

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Freiheit für Tiere 1/2023

Artikelnummer: 1/2023

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Das Leben im Boden unter unseren Füßen ist ein gigantischer Mikrokosmos von unvorstellbarer Dimension. Ohne diesen Kosmos gäbe es kein Leben auf der Erde, keine Pflanzen und keine Tiere. Doch der Mensch vernichtet das Bodenleben systematisch. Die Folgen sind jetzt schon offensichtlich: Die Zahl der Insekten ist um rund 80 % zurückgegangen und auch die Vögel werden immer seltener. Wie geht es weiter? Welche Alternativen gibt es? Und wird der Mensch sie nutzen?

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