Zwei jagdfreie Grundstücke für den Ulmenhof
Der Landkreis Aurich (Ostfriesland) hat zwei weitere Grundstücke, die der Ulmenhof ein Tierheim mit Gnadenhof - erworben hat, ab 2017 jagdrechtlich befriedet. Bereits seit 1.4.2015 sind etwa 5 Hektar Fläche des Ulmenhofs in Uttum offiziell jagdfrei.
Bei den neuen Befriedungen handelt es sich um einen in Deutschland wohl einzigartigen Vorgang, da diese Grundstücke einzig zum Zweck der jagdrechtlichen Befriedung erworben wurden. Trotz der Versuche von Jägerseite, die Befriedung mit allen Mitteln zu verhindern, liegt der Bescheid seit Ende 2016 vor. Welch ein Erfolg für die Tiere!
Seit 2015 sind 5 Hektar Grundstück jagdfrei
Auf dem Ulmenhof, einem ehemaligen Bauernhof in Uttum, in der Krummhörn (zwischen Emden und Greetsiel) hat das Ehepaar Huber in Eigeninitiative und Eigenarbeit ein kleines Tierheim mit Gnadenhof aufgebaut. Gnadenbrot-Tiere wie Pferde, Ziegen, Mini-Schweine, Gänse und Fundtiere wie zahlreiche Katzen dürfen hier ihren Lebensabend verbringen.
Als der Jagdpächter vor einigen Jahren einen Hochsitz in Sichtweite aufgestellt und das Grundstück mit Jagdfreunden betreten hatte, fürchtete das Ehepaar Huber um seine Tiere. Darum stellten die Grundstückseigentümer im Sommer 2013 für ihre etwa 5 Hektar Fläche einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen. Sie beriefen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, in dem festgestellt wurde: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
Aufgrund dieses Urteils wurde eine Änderung des Bundesjagdgesetzes notwendig, die am 6.12.2013 in Kraft trat. Da die Hubers die ersten Grundeigentümer in Niedersachsen waren, die einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stellten, hatte die Jagdbehörde keinerlei Erfahrung mit der Bearbeitung eines solchen Antrags außerdem war die neue Rechtsgrundlage noch nicht in Kraft. Doch ein Jahr später, am 28.7.2014, gab die Jagdbehörde dem Befriedungsantrag statt mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2015 wurden die Grundstücksflächen des Ulmenhofs offiziell jagdfrei.
Wie kam es zu den neuen Befriedungen?
Nun beharrte der Jagdpächter darauf, einen Heckenstreifen von etwa drei (!) Metern Breite in unmittelbarer Nähe des Hofs nur eineinhalb Meter neben dem Parkplatz für die Tierheim-Besucher - zu bejagen. Er schaltete sogar die Jagdbehörde ein, um den Bewohnern des Hofes mitzuteilen, dass die Jagd dort keinesfalls be- oder verhindert werden darf. Die Behinderung des Jagdausübungsrechts wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Das Ehepaar Huber, die Betreiber des Ulmenhofs, waren dadurch extrem beunruhigt: Jagdausübung direkt neben dem Parkplatz? Wo nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder unterwegs sind, die Fundtiere bringen oder abholen? Es ist schon schlimm genug, dass darauf gedrungen wird, den läppischen Streifen zu bejagen. Werden aber Kinder in Gefahr gebracht, hört der Spaß auf , erklärt Thomas Huber.
Nach intensiven Gesprächen mit den Behörden kristallisierte sich als einzige Möglichkeit der Kauf der betroffenen Flurstücke heraus. Einer juristischen Person - hier die Gemeinde als Eigentümer der Grundflächen - ist es nach derzeitigem Jagdrecht unmöglich, eine Befriedung ihrer Flächen zu erreichen.
Die Hubers traten also in Kaufverhandlungen mit der Gemeinde und konnten - zu ihrer größten Freude die zwei Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Anwesens erwerben. Das eine Grundstück ist die etwa drei Meter breite Hecke entlang des Ulmenhofs, das andere Grundstück ist ein daran angrenzendes Vogelschutz-Gehölz, in dem nicht nur Vögel Schutz finden, sondern das auch zahlreichen weiteren wildlebenden Tieren wie Rehen einen Rückzugsort bietet.
Nach dem Erwerb der beiden Grundstücke stellte das Ehepaar Huber bei der unteren Jagdbehörde beim Kreis Aurich den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung. Am 5.12.2016 kam der erlösende Bescheid: Mit Beginn des neuen Jagdjahres 2017/18 am 1.4.2017 sind die Grundstücke offiziell jagdfrei!
Jäger-Klage gegen den Landkreis
Anfang Januar 2017 reichte der Jagdpächter Klage gegen den Landkreis vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg ein, um den neuerlichen Befriedungsbescheid aufzuheben. Einerseits werden darin die ethischen Gründe der Hubers angezweifelt. Andererseits sei die Entscheidung in diesem Fall - laut Anwalt des Jägers - sogar von grundsätzlicher Bedeutung: Der Kauf von Grundstücken mit dem Ziel, sie befrieden zu lassen, sei nicht statthaft. Der beklagte Landkreis sehe so der Eindruck der Hubers - der Klage jedoch entspannt entgegen, rechne er doch nicht mit einer Aufhebung seines Befriedungsbescheids.
Die Hubers zogen die jagdrechtliche Befriedung der Grundstücke durch, obwohl der Weg mit Anfeindungen und sogar einer Gerichtsverhandlung wegen einer Unterlassungsklage gepflastert war: Das Ehepaar sollte unterlassen, sich über Verleumdungen des Jägers zu äußern der Jäger wollte die Hubers andernfalls zu einem Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro (pro Person) oder sechs Monaten Ordnungshaft verklagen. Das Gericht wies die Klage des Jägers jedoch ab.
Wir würden diesen Weg jederzeit wieder beschreiten, trotz allen Unbills , so Thomas Huber. Man sollte keinesfalls alles hinnehmen und in angemessener Art und Weise reagieren. Die jagdrechtliche Befriedung ist die schärfste Waffe, die uns der Gesetzgeber gegen die Jagd auf Tiere in die Hand gegeben hat sie sollte viel öfter eingesetzt werden. Und: Selbst wenn hierdurch nur ein einziges Tier gerettet wird, hat sich der Aufwand und der Ärger für uns gelohnt.
Informationen:
Ulmenhof e.V. - Tierheim und Gnadenhof |
Helfen Sie mit!
Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? |