Anbindehaltung von Kühen: Tierquälerei!
In Deutschland werden mehr als eine Million Kühe und Rinder über die langen Wintermonate oder sogar das ganze Jahr über angebunden im Stall gehalten. Auch in Biobetrieben.
Vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist die so genannte Anbindehaltung noch sehr stark verbreitet. Bei dieser tierquälerischen Haltungsform werden vor allem in kleinen und mittleren Betrieben Rinder mittels Anbindevorrichtungen am Hals fixiert, sodass sie sich nicht einmal umdrehen können.
Die Anbindehaltung kann nicht nur psychische Schäden hervorrufen, sondern auch körperliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Darunter fallen schmerzhafte Liegeschwielen, entzündete Gelenke, Lahmheit sowie Einschnürungen und Quetschungen am Hals durch die Anbindevorrichtungen. Verstärkt werden diese Erkrankungen zum Beispiel bei unbeweglichen Halsrahmen als Anbindevorrichtung, bei verschlissenen oder fehlenden Liegematten und bei zu kurzen bzw. zu schmalen Liegeflächen. Oftmals liegen die Tiere dauerhaft in ihren eigenen Exkrementen.
Anbindehaltung geht meist mit gravierenden Tierschutzverstößen einher
Beim 10. Niedersächsischen Tierschutzsymposiums wurden im Tagungsband unter Kontrollen von Rinderanbindehaltungen im Landkreis Cloppenburg - Erfahrungen und tierschutzrechtliche Maßnahmen Zahlen und Fakten zur Anbindehaltung veröffentlicht. Die Erkenntnisse stammen aus einem Projekt, das infolge dramatischer Zustände bei Tierschutzkontrollen von Anbindehaltungen im Jahr 2014 ins Leben gerufen wurde.
Die Erkenntnis, dass Anbindehaltung meist mit gravierenden Tierschutzverstößen einhergeht, hat bislang jedoch nicht dazu geführt, dass ein sofortiges Verbot der Anbindehaltung von Seiten der Politik durchgesetzt wird. Deshalb hat die Tierrechtsorganisation PETA Anzeige gegen die im Tagungsband erwähnten - und behördlich bekannten - Betriebe gestellt, die bei den Tierschutzkontrollen durch massive Verstöße aufgefallen sind.
In den angezeigten Betrieben herrschen bezüglich der Haltung der Tiere permanente, länger andauernde und zum Teil schwerwiegende tierschutzwidrige Zustände. Diese verstoßen gegen das Tierschutzgesetz, da die Tiere unter dieser Haltungsform erheblich leiden.
Erneute Anzeigen gegen Betriebe mit Anbindehaltung wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
Im Oktober 2020 hat PETA weitere Anzeigen - vor allem gegen Betriebe in Bayern, das fälschlicherweise oftmals als idyllische Heimat der Kühe betitelt wird - an die zuständigen Staatsanwaltschaften gestellt. Denn das Verwaltungsgericht Stade hatte bereits im Jahr 2012 geurteilt: Die Anbindehaltung steht der verhaltensgerechten Unterbringung von Milchkühen entgegen.
Die Bundestierärztekammer hat 2015 eindeutig festgestellt: Anbindehaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mehr zeitgemäß. Die Bundestierärztekammer hält einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich.
Auch wenn die Haltung in den am weitesten verbreiteten Laufställen ähnliches Tierleid verantwortet, so fordert PETA zumindest die sofortige Beendigung der Anbindehaltung von allen Rindern.
Was Sie tun können
Ganz gleich, ob Anbindehaltung, Laufstall oder Weide: Milch und Fleisch bedeuten immer Tierleid und den Tod für Rinder und Kälber. Das kostenlose und unverbindliche Veganstart-Programm von PETA unterstützt Sie mit nützlichen Informationen und Tipps beim Umstieg in ein tierleidfreies Leben.