Bundeskabinett beschließt Pelztierhaltung-Verbot
Ende der tierquälerischen Pelzzucht: Das Bundeskabinett hat dem vom Bundesrat initiierten Gesetzesentwurf gegen Pelztierhaltung zugestimmt.
Das Verbot der Pelztierhaltung stellt einen Meilenstein für das deutsche Tierschutzrecht dar. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf, dem das Bundeskabinett am 27.8.2015 zustimmte, eine Übergangsfrist von 10 Jahren für Pelzfarmbetreiber vor.
Bundesweit leiden immer noch etwa 300.000 Füchse, Nerze und Chinchillas in acht Pelzfarmen.