Gequälte Ferkel erheben Verfassungsbeschwerde
22 Millionen männliche Ferkel reichen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Sie klagen für ihr Recht auf Freiheit von Schmerzen und Leiden, das in der deutschen Rechtsordnung verankert ist und trotzdem immer noch missachtet wird. Immer noch ist die betäubungslose Kastration in Deutschland gängige Praxis, obwohl ihr Verbot bereits 2010 von der EU in der Brüsseler Erklärung beschlossen wurde. 2013 verabschiedete der Bundestag das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration - allerdings nicht sofort, sondern mit einer 6 Jahre dauernden Umstellungsfrist bis zum 1.1.2019. Danach wurde die Tierquälerei um zwei weitere Jahre verlängert. Im Namen der Tiere reichte die Tierrechtsorganisation PETA zusammen mit Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm am 19.11.2019 Verfassungsbeschwerde ein.
In der Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen: VR/28/2019/cz) werden als Beschwerdeführer aufgeführt:
1. die im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in Betrieben mit Zuchtsauen und Betrieben mit Mastschweinen gehaltenen männlichen Schweine, die betäubungslos oder auf Grundlage der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung chirurgisch kastriert werden, vertreten durch PETA Deutschland e.V.,
2. der Vorsitzende von PETA Deutschland Harald Ullmann,
3. die Hamburger Philosophin und Autorin Christine Ax,
4. Dr. Carsten Brensing, Biologe, Verhaltensforscher und Bestsellerautor ( Die Sprache der Tiere , Wie Tiere fühlen und denken ).
In der Verfassungsbeschwerde wird das Gesetz angegriffen, mit dem die betäubungslose Ferkelkastration um weitere zwei Jahre verlängert wurde, da auf diese Weise das Staatsziel Tierschutz verletzt wird.
Männliche Ferkel: Abtrennung der Hoden bei vollem Bewusstsein
Noch bevor sie acht Tage alt sind, wird männlichen Ferkeln die Haut über dem Hodensack aufgeschnitten, um die Hoden herauszudrücken. Anschließend werden die Samenstränge durch trennt oder abgerissen. Das alles passiert ohne Betäubung. Grund für die Kastration ist der bei lediglich drei bis fünf Prozent der männlichen Schweine auftretende so genannte Ebergeruch, der beim Erhitzen von Fleisch entstehen kann.
2013 hatte der Bundestag beschlossen, dass das Kastrieren von männlichen Ferkeln ohne Betäubung nach dem 31.12.2018 verboten sein sollte. In der Begründung des Regierungsentwurfs wurde ausgeführt: »Die Durchführung des Eingriffs ohne Betäubung ist für das Ferkel mit Schmerzen verbunden. Gemäß § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Inzwischen stehen mit der Durchführung des Eingriffs unter Narkose, der Immunokastration oder dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung.« Ein vernünftiger Grund, Ferkeln durch Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Ferkelkastration Schmerzen zuzufügen, bestehe daher nicht mehr. (BT-Drs. 17/10572, S. 24)
Doch fünf Jahre später, kurz vor Inkrafttreten des Verbots, änderte die Große Koalition am 17.12.2018 das Tierschutzgesetz und verlängerte die Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.
Hier setzt die Verfassungsbeschwerde an: Die Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel sowie die ab dem Jahr 2020 zugelassene Betäubung der Tiere durch Landwirte mit dem zweifelhaften Narkosegas Isofluran sind verfassungswidrig.
Unnötiges Tierleid berührt Menschenwürde
Die Kläger Harald Ullmann, die Philosophin Christine Ax und der Verhaltensforscher Dr. Carsten Brensing sehen sich in ihrer Menschenwürde gemäß Artikel 1 Grundgesetz (»Die Würde des Menschen ist unantastbar«) in Verbindung mit Artikel 20a Grundgesetz berührt - aufgrund ihres Fachwissens, ihres ethischen Verständnisses und ihrer beruflichen Tätigkeit. Denn Artikel 20a stattet den Schutz des einzelnen individuellen Tieres mit Verfassungsrang aus.
»Das Wissen um die Empfindungs- und Leidensfähigkeit des Tieres und das Mitgefühl mit seinem Leiden sind der Ausgangspunkt des ethischen Tierschutzes«, heißt es in der Verfassungsbeschwerde. »Die Achtung der menschlichen Würde bleibt unvollständig, solange nicht auch die Würde des Tieres bewahrt wird.« Und weiter: »Mindestens ist die Menschenwürde aber dann berührt, wenn die ethischen Grenzen der Behandlung von Tieren evident und systematisch überschritten werden und ein strafbewehrtes Verhalten generell durch einfaches Gesetz legalisiert wird.« Der Gesetzgeber sei zudem ohne Einschränkung an Artikel 20a Grundgesetz gebunden.
Grundrechte für Tiere
Dass die betroffenen Ferkel selbst als Beschwerdeführer auftreten, ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum. PETA betont, dass sich das Beschwerderecht der Tiere aus der deutschen Rechtsordnung ableiten lässt. Ziel der Einreichung ist es, dass dies vor Gericht explizit anerkannt wird. Damit wäre der Weg frei, dass Tieren künftig weitergehende fundamentale Grundrechte zugestanden werden können. |
Informationen:
PETA Deutschland e.V. |