Grundstück im Kreis Olpe ab sofort jagdfrei
Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 18.06.2020 entschieden, dass die Grundstücke eines Ehepaars aus dem Kreis Olpe mit sofortiger Wirkung jagdrechtlich befriedet werden. (BVerwG 3 C 1.19)
Tierarzt betreibt Gnadenhof und kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger auf seinem Grundstück Tiere tot schießen
Der Kläger, ein Tierarzt, betreibt mit seiner Ehefrau einen Gnadenhof, in dem über Tierschutzorganisationen vermittelte oder aus seiner Praxis stammende Pferde, Hunde und Katzen aufgenommen werden. Er lehnt die Jagdausübung aus ethischen Gründen ab.
Im Februar 2015 hatte der Tierarzt und Tierschützer die jagdrechtliche Befriedung seiner Grundflächen bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises Olpe beantragt. Die Flächen, die außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen, gehören damit automatisch zu einer Jagdgenossenschaft.
Die Jagdgenossenschaft hatte die Ausübung des Jagdrechts an einen Jäger verpachtet. Der Pachtvertrag endete zum 31. März 2015. Doch noch bevor die Untere Jagdbehörde den Befriedungsantrag an die Jagdgenossenschaft übersandt hatte, verlängerte diese den Pachtvertrag um weitere neun Jahre.
Der Kreis Olpe lehnte den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung im Oktober 2015 ab. Die überraschende Begründung: Der Grundstückseigentümer habe ethische Gründe für die Ablehnung der Jagdausübung angeblich nicht glaubhaft gemacht. Im Übrigen stünden einer Befriedung der betroffenen Grundfläche öffentliche Belange entgegen.
Klage beim Verwaltungsgericht gegen Ablehnung des Befriedungsantrags
Der Tierarzt legte Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung seines Antrags ein. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Kreis Olpe, die Grundfläche mit Wirkung vom 1. April 2024, dem Ende des verlängerten Jagdpachtvertrags, zu einem befriedeten Bezirk zu erklären. Das vom Gesetzgeber als Regelfall angeordnete Abwarten des Ablaufs des Jagdpachtvertrags sei dem Kläger zumutbar, so das Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgericht: Grundstück wird erst zum Ende des neuen Jagdpachtvertrags jagdfrei
Für den Tierarzt, der das Leben von Tieren retten möchte und es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dass Jäger auf seinem Grundstück Tiere tot schießen, war es unvorstellbar, entgegen seiner erklärten ethischen Überzeugung bis zum Ende des Jagdpachtvertrags im Jahr 2024 zu warten - ganze 9 Jahre nach seinem Antrag auf die jagdrechtliche Befriedung.
Bundesverwaltungsgericht: Kreis muss die Fläche mit sofortiger Wirkung befrieden
In seinem Urteil vom 18.06.2020 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Kreis Olpe verpflichtet, die Fläche mit sofortiger Wirkung zu befrieden.
Die Begründung des BVerwG: Maßgeblicher Bezugspunkt für das Wirksamwerden der Befriedung ist nicht der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung, sondern der im Zeitpunkt der Antragstellung laufende Pachtvertrag. Entscheidet die Behörde erst während des Laufs des neuen Pachtvertrags über den Antrag, ist die Befriedung mit Wirkung ab Beendigung des laufenden Jagdjahres anzuordnen. Der Kreis Olpe hätte daher die Fläche bereits mit Wirkung ab 1. April 2016 befrieden müssen.
Quelle:
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 34/2020: Zeitlicher Beginn einer jagdrechtlichen Befriedung
https://www.bverwg.de/de/pm/2020/34
Helfen Sie mit!
Wollen Sie die Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade« und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? |