NRW: Privates Naturschutzgebiet jetzt jagdfrei
Der Biologe Dr. Til Macke
stellte 1992 erstmals einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines privaten Naturschutzgebiets. Weitere Anträge folgten 2003, 2012 und 2013 - sie wurden alle abgelehnt. Vom Verwaltungsgericht Köln erhielt der Natur- und Tierfreund schließlich Recht: Das Grundstück muss zum befriedeten Bezirk erklärt werden.
Ein 5,5 Hektar großes Grundstück in Königswinter bei Bonn ist jetzt offiziell jagdfrei.
Dr. Til Macke hat in jahrzehntelanger Arbeit ein privates Naturschutzgebiet in einer ehemaligen Tongrube angelegt: mit Blumenwiese, Wald und See. Die Artenvielfalt an Schmetterlingen, Libellen und Vögeln ist groß. Sogar der Eisvogel brütet dort. An Säugetieren leben hier völlig ungestört Rehe, Dachse, Füchse, Eichhörnchen, Hermeline, Igel und Fledermäuse. Jahr für Jahr bringt eine Ricke ihr(e) Kitz(e) zur Welt und zieht sie erfolgreich auf, weil das Grundstück weitgehend eingezäunt und geschützt ist.
Erster Antrag auf Befriedung 1992
Bereits 1992 beantragte der im Naturschutzbund aktive Biologe beim Rhein-Sieg-Kreis, dass sein privates Naturschutzgebiet zu einem befriedeten Bezirk erklärt werden möge, weil es immer wieder Störungen durch Angler und Jäger gab. Der Antrag wurde als nicht erforderlich abgelehnt.
Im Januar 2003 stellte Dr. Macke erneut einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks. Nach einem Ortstermin wurde ein Teil des privaten Naturschutzgebietes zum befriedeten Bereich erklärt, wobei ihm darüber nie eine schriftliche Erklärung zugestellt wurde. Weiterhin musste der Tier- und Naturfreund ertragen, dass Jäger immer wieder das eingezäunte Gelände der ehemaligen Tongrube unangemeldet betraten, um auf Enten zu schießen. Nach der Jagd sei das Gelände zertrampelt gewesen, tote und verletzte Enten lagen herum, Vögel waren für Wochen vertrieben, berichtet er.
Am 31.12.2012 stellte Dr. Macke noch einmal einen Befriedungsantrag und berief sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012, demzufolge die Zwangsbejagung privater Grundstücke gegen die Menschenrechte verstößt. Dr. Macke legte dar, er habe über viele Jahre ertragen müssen, dass Jäger in sein eingezäuntes Gelände eindrängen, die Enten bejagten und damit für längere Zeit vergrämten.
Er gestalte und erhalte das Grundstück seit über 20 Jahren für Zwecke des Naturschutzes und sei nicht bereit, die Störung dieses konsequent gepflegten Schutzgebietes länger hinzunehmen. Daraufhin erhielt der Grundstückseigentümer am 13.1.2013 die Antwort des Rhein-Sieg-Kreises, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sei noch kein geltendes Recht.
Am 14. August 2013 beantragte Dr. Til Macke erneut die Erklärung seines Grundstücks zum befriedeten Bezirk, nun unter Berufung auf den neuen 6a Bundesjagdgesetz. Er lehne die Jagd aus ethischen Gründen ab und finde es unerträglich, dass die auf seinem Grundstück geschossenen Enten qualvoll verendeten. Die gesunde Wildpopulation werde auf dem Grundstück durch umfangreiche Biotop-Pflegearbeiten sichergestellt. Doch der Rhein-Sieg-Kreis lehnte den Antrag mit Bescheid vom 11. Juni 2014 ab. Zur Begründung hieß es, dem Grundstückseigentümer sei es nicht gelungen, seine ethischen Gründe ausreichend glaubhaft zu machen.
Aber Dr. Macke gab nicht auf und erhob am 4. Juli 2014 Klage gegen den Bescheid. Mit Erfolg: Am 17.12.2015 hat er vom Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen. Der Rhein-Sieg-Kreis wurde verpflichtet, dem Antrag des Eigentümers auf Erklärung seines Grundstücks zu einem befriedeten Bezirk zu bescheiden.
Bis heute warte ich aber noch auf die offizielle Bestätigung der Jagdbehörde, dass mein Grundstück aus der Jagdgenossenschaft herausgenommen worden ist , berichtet der Naturfreund der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade . Allerdings ruht wohl aufgrund des laufenden Verfahrens die Jagd auf diesem Gelände.
Helfen Sie mit!
Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? |