Österreich: Grundstückseigentümer klagen vor EGMR

Keine Jagd auf meinem Grundstück:

Österreichische Grundeigentümer klagen vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Von Julia Brunke, Redaktion FREIHEIT FÜR TIERE

In Österreich sind Eigentümer von Grundstücken außerhalb geschlossener Ortschaften - wie in Deutschland - automatisch Mitglieder der örtlichen Jagdgenossenschaft.
Die Jagdgenossenschaft ist zur Ausübung der Jagd auf dem Genossenschaftsjagdgebiet (Genossenschaftsjagd) befugt. Immer mehr Grundeigentümer in Österreich können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. Einige dieser Grundstücksbesitzer erhoben durch alle Instanzen Beschwerde bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) und beriefen sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Zwangsbejagung. Doch der Österreichische Verfassungsgerichtshof kam im Oktober 2017 zu dem Urteil, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. (VfGH, Urteil vom 10.10.2017, E 2446/2015 ua) Daraufhin legten mehrere Grundstückseigentümer Beschwerde vor dem höchsten europäischen Gericht ein. Dort kommt nun offenbar Bewegung in die Sache.

Immer mehr Grundeigentümer in Österreich

Immer mehr Grundeigentümer in Österreich

können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Grundstücken Tiere tot schießen. · Bild: RespekTiere e.V.

Ganz Österreich ist abseits der Siedlungsgebiete ein Jagdrevier. So wird die Jagd auch auf privaten Wald- und Wiesengrundstücken ausgeübt auch gegen den Willen und die ethische Überzeugung des Eigentümers. Doch die Zwangsbejagung verstößt gegen die Menschenrechte, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland. Vorausgegangen waren ähnliche Urteile 1999 gegen Frankreich (Chassagnou and Others v. France, nos. 25088/94 and 2 others, 29.4.1999) und 2007 gegen Luxemburg (Schneider v. Luxemburg, No. 2113/04, 10.7.2007).

Familie Scherhaufer lehnt das Töten von Tieren ab,

Familie Scherhaufer lehnt das Töten von Tieren ab,

erst recht auf dem eigenen Grund und Boden. · Bilder: Werner Scherhaufer

Tierschützer und Veganer möchten die Jagd auf ihrer 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche nicht länger hinnehmen

Familie Scherhaufer aus St. Aegidi in Oberösterreich stellte 2015 einen Antrag auf Jagdfreistellung ihres 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Schärding. Werner Scherhaufer und seine Familie lehnen das Töten von Tieren ab. »Ich bin aus ethischen Gründen Veganer, weil für mein Essen kein Tier sterben soll. Aus diesem Grund bin ich auch gegen die Jagd«, erklärt der Tierfreund. »Auf meinem Grundstück soll kein Tier von einem Jäger erschossen werden. Daher will ich, dass mein Grundstück jagdfrei gestellt wird.«

Anfang September 2016 wurde Familie Scherhaufer ein Bescheid mit der Ablehnung der Jagdfreistellung zugestellt. Dies wollten die Grundstückseigentümer nicht hinnehmen und erhoben Beschwerde durch alle innerstaatlichen Instanzen unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nachdem auch der Österreichische Verfassungsgerichtshof die Jagdfreistellung ablehnte, brachten die Grundstückseigentümer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

»Keine Jagd auf meinem Grundstück«:

»Keine Jagd auf meinem Grundstück«:

Familie Scherhaufer möchte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erreichen, dass Jäger auf ihrer 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche keine Tiere mehr tot schießen dürfen.

Tierfreunde fordern Jagdverbot auf ihren 3 Hektar Waldgrundstück

Auch die Tierfreunde und Vegetarier Josef Greiner und seine Partnerin Eleonore Fischer aus Engelhartszell in Oberösterreich wollen seit vielen Jahren die Jagd auf ihrem drei Hektar großen Waldgrundstück in den steilen Hängen des Donautals verbieten lassen. Die beiden lehnen die Jagd aus ethischen Gründen grundsätzlich ab.

Josef Greiner und Eleonore Fischer

Josef Greiner und Eleonore Fischer

haben in ihrem Wald an den steilen Hängen des Donautals einen wertvollen Lebensraum für Wildtiere geschaffen. Die Jagd lehnen die Tierfreunde und überzeugten Vegetarier aus ethischen Gründen ab. · Bild: Josef Greiner

Josef Greiner bewirtschaftet seinen Wald seit den 1980er Jahren ökologisch. »Unser Wald soll ein gesunder, standortgerechter Mischwald werden, in dem auch viele Arten wachsen dürfen, die wirtschaftlich nicht ertragreich sind; auch alte, abgestorbene Bäume - nach dem Motto: Es gibt nichts Lebendigeres als Totholz.« Viel habe er in den letzten Jahren aus den Büchern des deutschen Försters Peter Wohlleben gelernt: Wie wichtig etwa das Bodenleben ist, das ökologische Zusammenspiel von Pilzen, Pflanzen und Tieren. Es ist schön, zu verfolgen, wie nach dem etappenweisen Schlägern eines Monokulturstreifens sich wieder die Vielfalt ausbreitet und nachwächst.

Weiter erklärt Josef Greiner: »Das Argument, das von der Jägerschaft immer wieder gebracht wird, man müsse die Wildtiere dezimieren, damit die Pflanzen nicht angebissen werden und der natürliche Wald wieder aufkommt, hat einen Haken: Das Problem entsteht eigentlich dadurch, dass die Tiere gefüttert werden im Winter und dass dadurch ein weit höherer Bestand ist, als er sich in einem natürlichen Gleichgewicht einpendeln würde.« Außerdem würden Beutegreifer wie Füchse und Luchse von Jägern abgeschossen.

»Die Jagdfreistellung ist mir ein großes Anliegen«, so der Waldbesitzer. »Wir Menschen sollten aufhören, uns als Herren über die Natur aufzuspielen, uns als Teil von ihr empfinden und den Tieren und Pflanzen als Mitlebewesen begegnen.«

Nachdem die zuständigen Behörden den Antrag auf Jagdfreistellung abgelehnt hatten, erhoben Josef Greiner und Eleonore Fischer Beschwerde durch alle innerstaatlichen Instanzen bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Nun ist auch ihre Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

»Wir Menschen sollten aufhören,

»Wir Menschen sollten aufhören,

uns als Herren über die Natur aufzuspielen, uns als Teil von ihr empfinden und den Tieren und Pflanzen als Mitlebewesen begegnen.« · Bild: Josef Greiner

Direkt an der Grenze zum Grundstück hat ein Jäger

Direkt an der Grenze zum Grundstück hat ein Jäger

einen Hochsitz mit Schussrichtung auf das Grundstück der Tierfreunde errichtet. · Bild: Josef Greiner

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Wurden grundlegende Menschenrechte verletzt?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte richtete spezifizierende Fragen an die Beschwerdeführer:
- Gab es eine Verletzung bei der friedlichen Nutzung des Eigentums im Sinne von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums)?
- Gab es eine Verletzung der Gewissensfreiheit der Antragsteller im Sinne von Artikel 9 (1) der Europäischen Menschenrechtskonvention (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)?
- Sind die Österreichischen Jagdvereinigungen »Vereinigungen« im Sinne von Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Vereinigungsfreiheit)?

Der Anwalt der Beschwerdeführer, RA Mag. Stefan Traxler, richtete seine Antworten Ende April 2021 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Verletzung des Eigentumrechts

Die friedliche Nutzung des Eigentums sei im Sinne von Artikel 1 verletzt worden. »Die Antragsteller sind Jagdgegner aus ethischen Gründen. Die Antragssteller sind überzeugt, dass sie die Jagd auf ihrem Eigentum aus Gründen des Tierschutzes nicht tolerieren können. Sie sind seit Jahren Vegetarier oder Veganer und können sogar das Töten von Tieren für ihre Ernährung nicht tolerieren«, heißt es in der Antwort an das europäische Höchstgericht für Menschenrechte.
Die Einschränkung der Eigentumsrechte sei nicht im Sinne allgemeiner, öffentlicher Interessen notwendig. Die Verletzung fundamentaler Eigentumsrechte sei auch nicht verhältnismäßig.

Die Antragsteller hätten nach dem Österreichischen Jagdrecht keine Möglichkeit, die Jagd auf ihrem eigenen Land zu verhindern. Die Möglichkeit der Einzäunung der Waldgrundstücke, die das Österreichische Jagdgesetz vorsehe, um die Jagd auf dem eigenen Land auszuschließen, sei nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern würde auch Wildtiere davon abhalten, sich im Sinne eines ökologischen Gleichgewichts frei zu bewegen.

Die Jagd - in Österreich hauptsächlich in Form von Hobbyjagd - sei nicht im öffentlichen Interesse, weil sie nicht geeignet oder notwendig sei, um Wildschäden zu verhindern. Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft durch bestimmte Wildarten würden im Gegenteil oft erst durch die intensive Jagd verursacht. Namhafte Biologen und Zoologen weisen darauf hin, dass sich die Natur in unbejagten Gebieten selbst reguliere. Und: Hoher Jagddruck erzeuge Überpopulationen bei bestimmten Wildtierarten, statt sie in irgendeiner Weise zu regulieren.

Zudem sei die angeführte »Regulation« durch die Jagd kein Menschenrecht. Der Eingriff in die Grundrechte sei daher nicht geeignet, den beabsichtigten Zweck der Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts als nationales wirtschaftliches Interesse zu erreichen oder zumindest zu fördern.

Insbesondere lege diese Einschränkung der Eigentumsrechte den Antragstellern eine unverhältnismäßige individuelle Belastung auf, analog zu vorangegangenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Verletzung der Gewissensfreiheit

Auch die Gewissensfreiheit der Antragsteller sei verletzt worden im Sinne von Artikel 9 (1) der Menschenrechtskonvention. Die Antragsteller seien Jagdgegner aus ethischen Gründen und überzeugt, dass sie die Jagd auf ihrem Eigentum aus Gründen des Tierschutzes nicht tolerieren können.

Dadurch entstehe für die Antragsteller ein Gewissenskonflikt: Entweder sie bleiben ihren Überzeugungen treu und treten gegen die Jagd auf ihrem Eigentum ein oder sie tolerieren die Jagd, was nicht mit ihrem Gewissen vereinbar ist, was in einer demokratischen Gesellschaft unakzeptabel und unzumutbar sei.

Verletzung der Vereinigungsfreiheit

Auch die Vereinigungsfreiheit der Antragsteller, also die Freiheit selbst zu entscheiden, ob sie einer Vereinigung (Jagdgenossenschaft) angehören wollen oder nicht, sei im Sinne von Artikel 11 (1) der Menschenrechtskonvention verletzt worden.

Denn Vereinigungsfreiheit müsse notwendiger Weise heißen, dass jedes Individuum frei ist, einer Vereinigung der eigenen Wahl beizutreten, bedeute aber ebenso das Recht, nicht gezwungen zu werden, einer Vereinigung anzugehören.

Dementsprechend sei die Vereinigungsfreiheit substantiell verletzt, wenn Grundeigentümer gezwungen werden, einer Jagdvereinigung anzugehören.

Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verstößt laut der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

2012 stellte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle eines deutschen Klägers in seinem Urteil der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07) eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstückseigentümern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.

Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen:

Im Jahr 2007 entschied die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle einer luxemburgischen Klägerin einstimmig mit 7:0 Richterstimmen erneut, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, dass die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen ausgeübt wird.

1999 stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle französischer Kläger mit 16:1 Richterstimmen fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. In unserem Nachbarland Frankreich ist es daher möglich, dass Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze Schilder aufstellen: »Privateigentum - Jagen verboten«.

Hoffnung auf baldiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Die österreichischen Grundstückseigentümer hoffen nun, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in ihren in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Eigentumsrecht und dem Menschenrecht auf Gewissensfreiheit und Vereinigungsfreiheit bestätigt werden.

Die Tierfreunde können aufgrund ihrer ethischen Überzeugung nicht länger hinnehmen, wenn ihre privaten Grundstücke für die Jagd zur Verfügung stehen müssen. Die Grundstückseigentümer sind seit vielen Jahren aus ethischen Gründen Vegetarier und Veganer und lehnen das Töten von Tieren ab. Darum können sie es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Jäger auf ihren Ländereien Tiere tot schießen.

Sie hoffen auf ein baldiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und eine entsprechende Änderung der Jagdgesetzgebung, so dass österreichische Grundeigentümer die gleiche Möglichkeit bekommen wie deutsche Grundeigentümer: ihre Grundstücke aus ethischen Gründen jagdrechtlich befrieden zu lassen.

Informationen:

Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich
Dr. Christian Nittmann
Postfach 27
A-1090 Wien
e-mail:
info@zwangsbejagung-ade.at
www.zwangsbejagung-ade.at
www.abschaffung-der-jagd.at

Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 26.06.2012 im Verfahren Herrmann gegen Bundesrepublik Deutschland eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.

Damit folgte der Europäische Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich (EGMR-Urteil vom 29. April 1999) und Luxemburg (EGMR-Urteil vom 10.07.2007) betrafen.

Die Deutsche Bundesregierung, der Jagdverband und weitere beteiligte Verbände hatten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sämtliche erdenklichen Allgemeinbelange (Pflicht zur Hege, die die Erhaltung eines artenreichen gesunden Wildbestandes, die Verhütung von durch wild lebende Tiere
verursachten Schäden, ...) vorgetragen. Das höchste europäische Gericht hat diese Belange allesamt gewürdigt und ist dennoch zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen.

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.06.2012 wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern. Grundeigentümer, die ihr Grundstück jagdrechtlich befrieden wollen, können einen Antrag bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Teil des Landratsamtes oder der Stadt) stellen und sich auf eine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen bzw. aus Gewissensgründen zu berufen.

Leider hat der Gesetzgeber das Antragsverfahren sehr aufwändig gestaltet - offenbar mit dem Ziel, Grundstücksbesitzer abzuschrecken. Daher macht es Sinn, sich vorher gut zu informieren und wenn nötig einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten.

FREIHEIT FÜR TIERE 2/2026

Freiheit für Tiere 2/2026

Artikelnummer: 2-2026

Tiernachrichten: Schutzgebiet für ehemalige Show-Delfine in Süditalien entsteht • Verhaltenforschung: Werkzeuggebrauch bei Kühen - wie Primaten • Hobbyjagd: Freizeitvergnügen mit tödlicher Schusswaffe • Stoppt die Jagd auf Vögel! • Tierportrait: Deutschlands Wilde Wölfe • Mit Tieren leben: ERST das Buch, dann der HUND: Ratgeber VOR dem Hundekauf • 101 Empfehlungen von internationalen Wissenschaftlern: Vegane Ernährung als Schlüssel gegen zunehmende Gesundheitskrisen • Neue Studie: Ist pflanzliche Ernährung für Kinder und Jugendliche gesund? • Ernährung ohne Tierleid: Tipps für ein langes, gesundes und tierfreundliches Leben • Forschungstrend »Longevity«: Mit Pflanzenkraft gesunde Lebensjahre gewinnen - mit Rezepten • Lifestyle: »VEGAN & Delicious« von Bianca Zapatka - Tierfreundliche Rezepte

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FREHEIT FÜR TIERE 1/2026

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Tierschutz aktiv: Delfinarien: Schluss mit Delfinen in Gefangenschaft! • Historisches Urteil in Spanien: Massive Umweltverschmutzung durch Massentierhaltungverstößt gegen Menschenrechte • Bayerns größter Milchviehbetrieb: Tierhaltungsverbot wegen schwerer Tierquälerei • Gesetz ab 2026 in Österreich: Heimtierhaltung mit Sachkundenachweis • Neues Gesetz zur Heimtierhaltung: Interview Prof. Rudolf Winkelmayer, Veterinär und Tierethiker • Ethik und Religion: Die Verfolgung von Vegetariern durch die Kirche • Tierportrait: »Hase und ich« - Ergreifende Rettung und Aufzucht eines Feldhasenbabys • Studie: Schon eine Scheibe Wurst am Tag erhöht das Risiko für chronische Krankheiten • Studie: Pflanzliche Ernährung reduziert Krebsrisiko deutlich • Italienische Küche vegan: Kochen alla Nonna • Rezept: Cavatelli agli spinaci • Rezept: Pasta al forno • Rezept: Tiramisu • DVD-Tipp: »Gottes Gäste« - Jetzt drei Tiergemärchen von Manfred Kyber auf DVD

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Neuauflage: FREIHEIT FÜR TIERE - Fakten gegen die Jagd

FREIHEIT FÜR TIERE: Fakten gegen die Jagd (völlig überarbeitete und auf 60 S. erweiterte Neuauflage)

Artikelnummer: 522

Fakten und Argumente gegen das blutige Hobby der Waidmänner und Waidfrauen: Trotz beharrlicher Propagandaarbeit der Jagdverbände sinkt das Image der Jäger immer mehr: Immer weniger Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker lassen es sich gefallen, wenn sie von Hobbyjägern angepöbelt oder sogar bedroht werden. Immer mehr Menschen protestieren gegen die Ballerei in Naherholungsgebieten. Und Berichte, dass Jäger aus Versehen Liebespaare im Maisfeld oder Ponys auf der Weide erschießen, können einem draußen in der Natur durchaus Angst machen. Warum Jäger Jagd auf Hasen machen, obwohl sie auf der »Roten Liste« bedrohter Arten stehen, kann irgendwie auch niemand mehr gut finden. Zudem haben 99,6 Prozent der Bevölkerung andere Hobbys, als Tiere tot zu schießen. Da stellt sich die Frage: Warum jagen Jäger wirklich?

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Sonderpreis: Fakten gegen die Jagd (Ausgabe 2017, 24 Seiten)

Artikelnummer: 521

Die Natur braucht keine Jäger: Fakten gegen die Jagd - Warum jagen Jäger wirklich? Die Frage »Warum jagen wir?« beantwortet eine Jagdredakteurin wie folgt: »Einige beschreiben die Jagd als Kick, andere sprechen von großer innerer Zufriedenheit. Die Gefühle bei der Jagd sind ebenso subjektiv wie in der Liebe. Warum genießen wir sie nicht einfach, ohne sie ständig rechtfertigen zu wollen?« Rationale Gründe, mit denen Jäger rechtfertigen, dass die Jagd notwendig sei, sind offenbar nur Ausreden. Jedenfalls schreibt die Jägerin: »Der Tod, der mit dem Beutemachen verbunden ist, ist verpönt. Deswegen suchen die Jäger Begründungen in Begriffen wie Nachhaltigkeit, Hege und Naturschutz.«

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Freizeitvergnügen mit tödlicher Schusswaffe: Wie lange noch?

Im Januar 2026 traf der Schuss eines Jägers einen 23-Jährigen in Nordrhein-Westfalen tödlich. In Niedersachsen verwechselte ein 77-jähriger Hobbyjäger eine Gruppe Spaziergänger mit Wildtieren - eine 58-jährige Frau wurde schwer verletzt. In der Steiermark wurde ein 42-jähriger Hobbyjäger aus Versehen tödlich in den Kopf getroffen - beim Verladen eines erschossenen Wildschweins ins Auto löste sich ein Schuss. Im Dezember 2025 tötete ein Hobbyjäger in der Oberpfalz seinen Nachbarn zwei Stockwerke über sich mit einem gezielten Kopfschuss. Ein anderer Hobbyjäger schoss vom Hochsitz aus Versehen auf einen 20-Jährigen und verletzte ihn so schwer, dass er im Krankenhaus notoperiert werden musste. Im November 2025 tötete ein Hobbyjäger in Reutlingen vier Familienangehörige und sich selbst - mit einer Schusswaffe, die er als Jagdscheininhaber legal besaß. weiterlesen

DVD gibt den Tieren eine Stimme: Der Hase und der Tod – Stumme Bitten

Der Schnee lag kalt und weiß auf freiem Felde.

Ein Hase und seine Frau suchten Futter. Die Pfoten froren. Es war ein mühsamer Weg, und der Wind pfiff über die Fläche. Die Ausbeute war kümmerlich. Man musste erst den Schnee fortkratzen, um etwas Essen zu finden.

Die Pfoten wurden so leicht wund dabei. Man musste sie dazwischen immer wieder ablecken. Auch war die Frau des Hasen leidend. Ein Bein war ihr zerschossen worden. Sie humpelte hilflos und gebrechlich über den Schnee.

»Ach, diese schrecklichen Jagden!« seufzte die Häsin. »Töten ist doch kein Vergnügen! Sogar Wölfe reißen aus Hunger, nicht aus Lust am Töten.«

»Es sind eben keine Wölfe, sondern Menschen«, sagte der Hase.


Manfred Kyber (1880-1933) war ein deutscher Schriftsteller und Tierschützer, der vor allem durch seine besonderen Tiergeschichten bekannt geworden ist. Aus zwei seiner Geschichten hat der Verlag Das Brennglas einen ergreifenden Zeichentrickfilm auf DVD produziert.

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DVD: „Stumme Bitten“ · „Der Hase und der Tod“ als Zeichentrick-Filme

Artikelnummer: 321

»Die Welt ist voll von stummen Bitten, die nicht gehört werden. Es sind Menschen, die sie nicht hören. Es scheint unmöglich, diese stummen Bitten zu zählen. So viele sind es. Aber sie werden alle gezählt. Sie werden gebucht im Buche des Lebens.« (Manfred Kyber) Ein Zeichentrickfilm, der unter die Haut geht, die »stumme Bitten« hörbar macht und den Tieren mit ergreifenden Bildern eine Stimme gibt!

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Die Verfolgung von Vegetariern durch die Kirche

»Wenn jemand Fleischspeisen, die Gott den Menschen zum Genuss gegeben hat, für unrein hält und ... auf sie verzichtet ..., der sei mit dem Bannfluch belegt.«

Papst Johannes III., Synode von Braga, 561 n. Chr.


Diesen Bannfluch verkündete Papst Johannes III. im Jahr 561 nach Christus auf der Synode von Braga in Portugal. Ein Bannfluch hatte die »Vogelfreiheit« zur Folge: Der Gebannte verlor als Ausgeschlossener aus der Gesellschaft alle Rechte.


Ganz in diesem Geiste wurden im Jahre 1051 durch die Bischofsversammlung in Goslar »Ketzer«, die ausschließlich von Pflanzennahrung lebten, zum Tode verurteilt, weil sie sich geweigert hatten, Hühner zu töten. Das Töten von Hühnern wurde zum »Test«, um Ketzer zu erkennen!
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DVD-Tipp: Jesus und die Tiere

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Jesus treibt die Tierhändler aus dem Tempel.

Jesus von Nazareth wurde im Stall mitten unter den Tieren geboren. Gab Gott damit den Menschen nicht ein Symbol, dass Sein Sohn nicht in einem Palast, sondern bei Schafen, Rindern, Eseln und Katzen zur Welt kam?

Zu Zeiten des Jesus von Nazareth wurden Lämmer und Tauben im Tempel für die Sünden der Menschen geopfert. Jesus trat gegen diesen blutigen Kult ein. Bekannt ist die Szene, wie Jesus nach seinem Einzug in Jerusalem die Tierhändler aus dem Tempel hinaustrieb und die Tiere freiließ. Und er rief: »Steht nicht geschrieben: Mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker? Ihr aber habt eine Mördergrube daraus gemacht!« (Markus 11,17)

Über die Tierliebe des Jesus von Nazareth ist in der Bibel kaum etwas zu finden. Doch aus der frühchristlichen Geschichtsschreibung wird deutlich, dass Jesus kein Fleisch gegessen hat und sich für die Tiere einsetzte... weiterlesen

DVD: Jesus und die Tiere

Artikelnummer: 318

Vergleicht man die Bibel mit apokryphen Schriften, dann ist gut zu erkennen, dass die Kernaussagen oft die Gleichen sind, aber die Tierliebe Jesu, gänzlich fehlt. In dieser DVD werden viele Begebenheiten, bei denen Jesus über die Tiere sprach, wiedergegeben.

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»VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker«

Die Rezepte für unser Kochbuch »VEGGIE FOR KIDS. Vegan - kinderleicht & lecker« - sind allesamt von Kindern und Jugendlichen erprobt worden: Sie sind einfach zuzubereiten, schmecken richtig lecker und sind obendrein auch noch gesund! Und das Wichtigste: Wer so kocht, hilft unseren Freunden, den Tieren! weiterlesen

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Neue Studie: Ist pflanzliche Ernährung für Kinder und Jugendliche gesund?

Die gesundheitlichen Auswirkungen von vegetarischer und veganer Ernährung im Kindesalter sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine vollwertige pflanzliche Ernährung für Kinder und Jugendliche gesund und bedarfsdeckend ist. Auch die bisher größte Studie dieser Art bestätigt nun: Pflanzliche Ernährung ist für Kinder und Jugendliche sicher und vorteilhaft. weiterlesen

Ernährung ohne Tierleid: Ein gesünderes Leben

Viele Menschen, die sich entscheiden, kein Fleisch mehr zu essen, tun dies aus ethischen Gründen: weil sie nicht möchten, dass Tiere für sie leiden und sterben müssen. Viele gehen den konsequenten Schritt weiter und lassen aus Liebe zu Kühen und Kälbchen Milch und Käse weg, essen aus Mitgefühl zu Hühnern keine Eier und leben rein pflanzlich. Und dann erfahren sie, dass eine vegane Ernährung ohne Tierleid auch die gesündeste ist!

Eigentlich würde uns dies schon der logische Menschenverstand sagen: Wie sollen Nahrungsmittel, die durch Leid und Tod entstehen, für uns gesund sein? In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind tausende wissenschaftliche Studien veröffentlicht worden, die nachweisen: Eine Ernährung mit vollwertigen pflanzlichen Lebensmitteln ist gesund und versorgt uns auch mit allem, was wir brauchen. Diese Ernährungsweise beugt überdies zahlreichen Krankheiten vor, von Herz-Kreislauf-Erkrankungen über Krebs, Diabetes und Adipositas bis zu Demenz - und schützt damit vor vorzeitigem Tod. weiterlesen

Was Tiere denken - Intelligenz und Emotion in der Wildnis

Wir fangen gerade erst an, zu begreifen, dass das Gehirn von Tieren ähnlich komplex ist wie unser eigenes. Die Warnrufe von Präriehunden etwa sind nicht nur hektische Pfeiftöne, sie übermitteln damit differenzierte Nachrichten. Gorillas nutzen Zeichensprache, um vergangene Ereignisse zu schildern - wissen sie also, was heute, gestern und morgen ist? Nicht nur Primaten oder Elefanten, selbst kleinste Ameisen, denen man einen Farbtupfer auf dem Kopf angebracht hat, wollen diesen loswerden, sobald sie in einen Spiegel blicken - ein Beweis für ihr Ich-Bewusstsein, das Menschen erst ab dem zweiten Lebensjahr entwickeln. In ihrem Buch »Was Tiere denken - Intelligenz und Emotion in der Wildnis präsentiert Marianne Taylor 60 Tierarten, ihre bemerkenswerten kognitiven Fähigkeiten, ihre Gefühle und ihre ausgefeilte Kommunikation. weiter

Bayerischer Tierärztetag: Tierqual bei Milchkühen

Razzia auf Skandalhof in Bad Grönenbach. Pressemitteilung SOKO Tierschutz Kopie

Kühe, die nicht mehr laufen können, werden mit Treckern weggeschleift, Mitarbeiter treten ein liegendes Kalb:

Die aktuelle Undercover-Recherche von SOKO Tierschutz in Bayerns größtem Milchviehhof in Bad Grönenbach zeigt erneut massive Verstöße gegen den Tierschutz. · Bild: SOKO Tierschutz

Von Annemarie Botzki, Recherche und Kampagnen bei der Verbraucherschutzorganisation foodwatch e.V.

»Alle haben die Nase voll« - das ist der Satz, der mir vom bayerischen Tierärztetag in Kulmbach besonders im Ohr hängen bleibt. sitze mit 150 amtlichen und Amtstierärzt:innen in einem Konferenzraum. Normalerweise sind sie in detaillierte, fachliche Diskussionen vertieft. Aber diesmal ist die Stimmung anders. Angespannt. Frustriert. weiter

Die dunkle Seite der Milch: Das Leid der Kälbchen

Die Milchindustrie gaukelt uns in der Werbung gerne vor, dass Kühe ein glückliches Leben auf grünen Weiden führen. Wie sieht die Realität aus? Milchkühe müssen ihr Leben in den meisten Fällen ganzjährig im Stall verbringen - zum Teil sogar immer noch in besonders tierquälerischer Anbindehaltung. So hält nach Angaben des Bayerischen Bauernverbands rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere in Anbindehaltung. Damit die Kühe immer Milch geben, werden sie jedes Jahr künstlich befruchtet. Die neugeborenen Kälber werden ihren Müttern kurz nach der Geburt weggenommen. Die Milch, welche die Natur für die Kälbchen bestimmt hat, wird maschinell abgepumpt, industriell verarbeitet und im Supermarkt verkauft. Was passiert dann eigentlich mit den Kälbern? weiter

Gestatten. Biber. Eine außergewöhnliche Freundschaft mit einer wildlebenden Biberfamilie

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Christian Kuschenreiter Aug’ in Aug’ mit einem Biber. Das freilebende Tier hat Vertrauen wie zu einem Familienmitglied.

Schwarze Knopfaugen, beeindruckende Schneidezähne, großer Paddelschwanz, Stupsnase und dichter Pelz: Biber sind entzückende Tiere, und obendrein schlau, empathisch, kommunikativ, verspielt - und eigentlich sehr scheu. Als Bettina und Christian Kutschenreiter im Jahr 2003 beim Fotografieren an einem Fluss in Oberbayern auf eine Biberfamilie treffen, ist das der Beginn einer außergewöhnlichen Freundschaft, die bis heute anhält. Die Biber lassen die beiden Tierfreunde nach und nach an ihrem Leben teilhaben und suchen schließlich sogar bewusst ihre Nähe. Jetzt haben die beiden ein Buch über ihre Erlebnisse mit den Bibern geschrieben - mit vielen wunderschönen und sicher einzigartigen Fotos. weiter

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Die internationale Forschung hat sich in den letzten Jahren zunehmend mit der Intelligenz von Hunden beschäftigt und dabei so manches bestätigt, was Hundefreundinnen und Hundefreunde längst wussten: Hunde denken viel komplexer als gedacht. Aber: Was genau ist Hundeintelligenz? Wie misst man sie? Haben wir dazu überhaupt die richtigen Werkzeuge und Vergleichsmaßstäbe? Sind »Menschenschläue« und »Hundeschläue« überhaupt vergleichbar? Und in welchen Bereichen haben Hunde andere oder viel mehr geistige Kompetenzen als wir? weiter

Trügerische Küstenidylle: Jagd auf Seehunde im Wattenmeer

Wussten Sie, dass Hobbyjäger an der deutschen Nordseeküste und auf den Nordseeinseln jedes Jahr Hunderte Robben und Robbenbabys erschießen? Und das, obwohl laut EU-FFH-Richtlinie die Jagd auf Seehunde streng verboten ist? Denn die geschützten Seehunde unterliegen in Deutschland dem Jagdrecht. Sie haben zwar ganzjährig Schonzeit, doch »Seehundjäger« in Schleswig-Holstein und »Wattenjagdaufseher« in Niedersachsen sind befugt, sich um gestrandete, verletzte, verlassene und kranke Robben zu »kümmern«. weiter

Für Bienen, Schmetterlinge, Vögel, Igel & Co.: Natürlich gärtnern für die Artenvielfalt

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

»Lass wachsen«: Wildblumenwiesen sind für uns eine Augenweide und bieten Wildbienen, Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum und Nahrung.

Wichtig: Lassen Sie Wiesen und Stauden über den Winter bis in den Mai hinein stehen. Viele Insekten nutzen hohle Stängel als Winterquartier, darunter viele Wildbienenarten. An Stängeln und Gräsern verbergen sich Eier, Raupen und Puppen von Schmetterlingen. Die Samenstände bieten Vögeln Nahrung. · Bild: Freiheit für Tiere

Was hat unser Garten mit Tierschutz und Artenvielfalt zu tun? Auf den ersten Blick erst einmal nicht so viel. Doch vor dem Hintergrund des dramatischen Artensterbens könnten private Gärten und öffentliche Parks eine bedeutende Rolle spielen, um Inseln der Artenvielfalt zu schaffen. Und erfreulicher Weise erscheinen immer mehr Ratgeber für nachhaltiges und natürliches Gärtnern - als Gegenentwurf zum weltweit fortschreitenden Lebensraumverlust von Tieren und Pflanzen - die zeigen, wie wir auch ohne Vorerfahrung aus unserem Garten ein kleines Paradies schaffen können: für Tiere und Pflanzen, aber auch für uns selbst. weiter

Ein Jäger steigt aus

Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer aus Niederösterreich war seit seiner Jugend leidenschaftlicher Jäger. Schon sein Vater war Jäger und nahm ihn als Kind oft mit auf die Jagd. Mehr als 100 Tiere hat der 67-Jährige in seinem Leben geschossen. Vor 14 Jahren machte er eine Kehrtwende: Von heute auf morgen beendete er das Schießen und verkaufte alle seine 16 Gewehre. Jetzt hat Prof. Winkelmayer ein Buch geschrieben: »Ein Beitrag zur Jagd- und Wildtier-Ethik«. Damit wendet er sich an seine ehemaligen Jagdkollegen und an die nicht jagende Bevölkerung und macht deutlich: »Töten als Freizeitvergnügen ist ethisch nicht vertretbar«. weiter

Interview: Ein Jäger steigt aus

Mit 16 machte er den Jagdschein, 37 Jahre lang ging er auf die Jagd. Dann hörte er von einem Tag auf den anderen mit dem Tiere töten auf. Freiheit für Tiere sprach mit dem Veterinär Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer über seine Erfahrungen und die Gründe, warum er mit der Hobbyjagd Schluss gemacht hat. weiter

Mehr Freiheit für Pferde

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Und er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Doch was bedeutet dies für die heutige Pferdehaltung? weiter

Grausame Tierquälerei für Grana Padano-Käse

Die italienische Tierschutzorganisation Essere Animali dokumentierte in Milchviehbetrieben, die Grana Padano herstellen, schockierende Lebensbedingungen für Kühe und Kälber. Auch Gewalt durch Arbeiter gegenüber Tieren wurde dokumentiert. Grana Padano gehört neben Parmesan und Mozzarella zu den bekanntesten Käsesorten Italiens und ist der weltweit am meisten konsumierte Käse. weiter