PETA erstattet Strafanzeige gegen Rinderhaltung im Main-Kinzig-Kreis
Gequälte Kühe in Hessen: Die Tierrechtsorganisation PETA hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau gegen einen Betrieb mit tierquälerischer Anbindehaltung im Main-Kinzig-Kreis erstattet. Grundlage ist ein richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster, das Anbindehaltung als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertete. (VG Münster, 3.2.2022, Az.: 4 K 2151/19) Auch ein im März 2023 veröffentlichtes Rechtsgutachten »Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung« zeigt den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz auf. [1] Jahrelange Forderungen nach der Abschaffung dieser tierquälerischen Haltungsform werden damit bestätigt.
FREIHEIT FÜR TIERE-Leser macht PETA auf Tierschutzverstoß aufmerksam
Nachdem er den Artikel »Gerichtsurteil: Anbindehaltung von Rindern ist Tierquälerei - PETA erstattet Strafanzeigen gegen Rinderbetriebe mit Anbindehaltung« in FREIHEIT FÜR TIERE 3/2023 gelesen hatte, wendete sich ein Leser unserer Zeitschrift an unsere Redaktion und an PETA: Er war Zeuge geworden, dass ein Bauer im hessischen Main-Kinzig-Kreis etwa 15 Rinder angebunden hält. »Ich brauche da eine starke Hilfe. Auf mich allein hören weder dieser Bauer noch das Veterinäramt«, so der engagierte Tierfreund.
Aufgrund dieses Hinweises stellte die Tierrechtsorganisation Strafanzeige gegen die Rinderhaltung.
PETA erstattete über 40 Strafanzeigen gegen Rinderbetriebe mit Anbindehaltung in Bayern und Baden-Württemberg
PETA hat seit November 2022 Strafanzeigen gegen bislang mehr als 40 Rinderhaltungsbetriebe in Bayern und Baden-Württemberg erstattet.
»Das Anbinden von Rindern - ob ganzjährig oder saisonal als Kombinationshaltung - muss endlich in die Geschichtsbücher verbannt werden. Dieses Haltungssystem ist körperliche und auch seelische Folter«, so Scarlett Treml, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei PETA Deutschland. »Ein sofortiges Verbot dieser Form der Rinderhaltung ist allerdings die mindeste Maßnahme. Denn auch andere Formen, wie etwa die Laufstallhaltung, verursachen nachweislich enormes Tierleid und müssen abgeschafft werden.«
Die Hälfte der Milchbetriebe in Bayern hält ihre Kühe noch in Anbindehaltung
Vor allem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist die Anbindehaltung in kleinen und mittleren Betrieben noch sehr stark verbreitet. Laut Angaben des agrarpolitischen Sprechers der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, hält etwa die Hälfte der rund 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern ihre Tiere noch in Anbindehaltung.
Als Sofortmaßnahme fordert PETA die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ausdrücklich auf, Landwirtinnen und Landwirte nicht weiterhin im Stich zu lassen, sondern sie beim Ausstieg aus der Anbindehaltung finanziell zu unterstützen.
Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiert
Bei der Anbindehaltung werden Milchkühe und Bullen das ganze Jahr lang oder während der langen Wintermonate an einem Platz im Stall fixiert und dort gehalten. Sie können sich nicht bewegen, umdrehen, putzen oder soziale Interaktionen mit Artgenossen eingehen.
Nicht selten verursachen die Anbindevorrichtungen schmerzhafte Quetschungen und Verletzungen am Hals. Durch das dauerhafte Stehen und Liegen auf dem harten Untergrund entzünden sich Gelenke und Klauen. In vielen Fällen müssen sie auf Kot-Gitterrosten liegen, was vor allem für Milchkühe aufgrund des Euters unsagbar schmerzhaft ist.
Laut Bundesregierung führt die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung »zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens«. [2]
Bundestierärztekammer fordert seit Jahren ein Ende der Anbindehaltung
Die Bundestierärztekammer fordert bereits seit 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster wertet die Anbindehaltung von Rindern als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ein Landwirt müsse Rindern grundsätzlich mindestens zwei Stunden freien Auslauf pro Tag gewähren. (VG Münster, 3.2.2022, Az.: 4 K 2151/19)
PETA weist darauf hin, dass das Leid der in landwirtschaftlicher Tierhaltung ausgebeuteten Rinder systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie »Laufställen« werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher wendet sich die Tierrechtsorganisation auch an alle Verbraucherinnen und Verbraucher: mit dem Appell, beim Einkauf zu pflanzlichen Produkten wie Hafer- oder Mandelmilch, Soja-Joghurt und veganen Käsesorten zu greifen.
Quellen:
[1] Greenpeace (2023): Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung.
www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten%20Milchkuhhaltung.pdf
[2] Antwort der Bundesregierung. Kleine Anfrage, Drucksache 20/926 vom 11.03.2022.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000926.pdf