Urteil: Grundstück in Rheinland-Pfalz jagdfrei
Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die Jagd auf seinen eigenen Grundstücken geklagt: Die Flächen müssen zum Ende des Jagdjahres 2021/22 am 31.3.2022 zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklärt werden. (Verwaltungsgericht Koblenz, 19.4.2021, AZ 1 K 251/20.KO)
Tierfreunde legen Biotope für Wildtiere an - und hörten dann die Schüsse der Jäger
Die Tierfreunde besitzen im Norden von Rheinland-Pfalz einen Hof mit mehreren Grundstücksflächen, unter anderem Streuobstwiesen. Seit über 20 Jahren füttern sie ganzjährig Wildvögel und pflegen Nistkästen. Sie haben auf ihren
Grundstücken Biotope angelegt, allein in den Jahren 2018 und 2019 legten sie auf insgesamt 28.000 Quadratmetern Wildblumen wiesen an. Rehkitze können hier ungestört aufwachsen. Umso mehr erschreckt es die Tierfreunde, wenn sie Schüsse hören.
Grundstückseigentümer stellen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen
Die Eheleute sind bereits seit 1986 überzeugte Vegetarier und lehnen das Töten von Tieren und somit auch die Jagd aus ethischen Gründen ab. Darum stellten sie bei der zuständigen unteren Jagdbehörde des Landkreises einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen. Die Tierfreunde begründeten ihren Antrag damit, sie könnten es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass Tiere auf ihrem Grundstück von Treibern und Hunden gehetzt und von Jägern getötet würden. Den Tieren, die sich auf ihrem Grund und Boden aufhielten, sollte ein angstfreies Leben mit guten Lebensbedingungen zugestanden werden, ohne dass sie bei der Jagd getötet würden.
Am 11.7.2019 bekamen die Grundstückseigentümer von der Kreisverwaltung jedoch die Nachricht, dass der Antrag auf jagdrechtliche Befriedung abgelehnt wurde.
Nach Ablehnung des Antrags vom Landkreis Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Grundstücksbesitzer klagten gegen die Ablehnung ihres Antrags auf jagdrechtliche Befriedung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz - und bekamen Recht. Nach der mündlichen Verhandlung im März 2021 kam das Verwaltungsgericht zu folgendem Urteil: Der Bescheid der Kreisverwaltung wird aufgehoben. Die Grundstücke müssen zum Ablauf des Jagdjahres 2021/22, also am 31. März 2022, zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken erklärt werden.
Die Kläger haben ein Recht darauf, dass ihre Grundstücke jagdrechtlich befriedet werden
Die Begründung des Verwaltungsgerichts Koblenz: Die Kläger hätten ihre vegetarische Lebensweise und ihre ethischen Gründe und Argumente gegen die Jagd von Tieren glaubhaft dargelegt und das Gericht davon überzeugt, dass sie Treibjagden aus Gewissensgründen ablehnten. Das Bundesjagdgesetz erlaube zwar normalerweise die flächendeckende Bejagung aller zu einem Jagdbezirk gehörenden Grundflächen, weil die Tiere nicht vor Grundstücks grenzen Halt machten. Es seien aber Ausnahmen möglich, wenn die Jagd - wie in diesem Fall - glaubhaft aus ethischen Gründen abgelehnt werde. Deshalb hätten die Kläger ein Recht darauf, dass ihre Grundstücke für jagdrechtlich befriedet erklärt werden.
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, 19.4.2021, AZ 1 K 251/20.KO
Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 26.06.2012 im Verfahren »Herrmann gegen Bundesrepublik Deutschland« eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt: Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer, welche die Jagd nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. |
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Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen? |